lili hat geschrieben:(14 Sep 2019, 20:44)
Ich beantworte mal deine Beispiele:
1) Erstmal bin ich auch für Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, gerade bei wichtigen Angelegenheiten. Dennoch muss man sich die Frage stellen warum es so wichtig ist dort regelmäßig zu erscheinen? Bei beruflichen Veränderungen reicht es doch telefonisch oder per-Email bescheid zu sagen bzw. zu schreiben. Den Vertrag gibt man dann am Schalter ab. Eigentlich machen die Termine nicht wirklich sinn.
2) Welche Bewerbungsgespräche? Grundsätzlich haben wir ja im Grundgesetz die Berufsfreiheit und ich finde daran sollte man sich halten. Das bedeutet, das Amt sollte die Leute nicht zu bestimmten Arbeitsstellen zwingen, wenn sie dort nicht arbeiten wollen. Der Arbeitgeber hat diesbezüglich auch keine Vorteile. Er will motivierte Mitarbeiter. Am Ende kommt der Arbeitslose und sagt können sie den Wisch unterschreiben, sonst macht das Amt ärger.
3) Hat er sich die Weiterbildung selber ausgesucht? Meinst du auch eine wirkliche Weiterbildung die sich auf den erlernten Beruf bezieht oder eine Maßnahme die nichts bringt?
4) Naja Angebote sollen freiwillig sein, sonst sind es keine Angebote.
5) Was meinst du mit falschen Angaben? Wenn er kein Bedarf hat, dann bekommt er doch eh kein Geld und ist ein Betrüger. Das hat mit den Sanktionen aber nichts zu tun. Da Bedürftige auch heute noch sanktioniert werden.
(Ich gehe hier von gesundem Personal//Kunden aus)
Nur mal so..... Das Amt ist insbesondere für Leute - die..... ähmmm eine
STARKE HILFE benötigen - um zu einem Job ....bzw aus der Lethargie zu kommen.
Leute, die sich den Job selbst wählen.....haben einen ! (Berufsfreiheit)
Die Leute - die selbst nicht zu einem Job kommen - oder nicht vermittelbar sind - haben bei der Berufswahl eine NIETE gezogen. Kondomtester werden in D nun nicht mehr gebraucht ...auch Couch - Langzeit Piloten ...oder RTL Testseher werden selten genommen.
2.Das Amt muss also den Berg zum Propheten bringen - und macht dafür bei Arbeitgebern Termine. Wenn der PRoband sich dort nicht meldet - hat er geLOOST.
3. Wer zu "Bildungsfern" zu einer ordentlichen Bewerbung ist - muss das beigebracht bekommen. Die meisten Kandidaten freuen sich - wirklich , diesen "Akt" - inklusive Bewerbungsgespräch vermittelt zu bekommen.
Das Amt fragt ja meistens !
4. Wer keine Bewerbung schreiben kann ....und nicht zur Bildung will - MUSS NICHT. Das Amt dreht genau so
freiwillig den Hahn zu. Du willst doch nicht den Staat zwingen ?
5. Es gibt viele Sanktionen ....Geldrückforderungen bis hin zu Knast..... zu falschen Angaben.