daß Eltern nicht in die Lage versetzt werden ihre Kinder ausreichend zu versorgen. Genau das.Realist2014 hat geschrieben:(12 Jun 2021, 21:28)
Klar...
aus Sicht der linken Sozialgerechten ist natürlich "das System" daran Schuld, ....
HartzIV - Sammelstrang
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Re: HartzIV - Sammelstrang
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ein paar Stullen, Obst und Getränke kosten nicht die Welt. Für Handytarife und Netflix ist auch Geld da.Dampflok94 hat geschrieben:(12 Jun 2021, 21:32)
daß Eltern nicht in die Lage versetzt werden ihre Kinder ausreichend zu versorgen. Genau das.
Morgens den Kindern ein Frühstück bereiten sollten Eltern schon hinkriegen. Lebensmittel kosten hier weißgott wenig.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Dampflok94 hat geschrieben:(12 Jun 2021, 21:32)
daß Eltern nicht in die Lage versetzt werden ihre Kinder ausreichend zu versorgen. Genau das.
ja der übliche linke Nonsens
Durch welche "Versorgung" versetzt man diese asozialen Eltern in die Lage, ihren Arsch aus dem Bett zu bewegen um ihren Kindern Frühstück zu machen?
Ich könnte k....n bei dieser Ausrederitis
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Das könnte ich auch. Kinder werden vernachlässigt. Etwas was leider immer wieder vorkommt. In allen sozialen Schichten. Und dann kommen hier solche A....geigen (damit bist nicht Du gemeint) um gegen Ärmere zu hetzen.Realist2014 hat geschrieben:(12 Jun 2021, 21:42)
Ich könnte k....n bei dieser Ausrederitis
Die meisten Eltern, die von HartzIV leben, sind wie die meisten anderen Eltern auch. Sie lieben ihre Kinder und kümmern sich um sie. Oder glaubst Du wirklich der Kontostand ist proportional zur Kinderliebe?
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ja, von den ElternDampflok94 hat geschrieben:(12 Jun 2021, 22:08)
Das könnte ich auch. Kinder werden vernachlässigt.
Verstärkt bei den Bildungsfernen. Das ist FaktEtwas was leider immer wieder vorkommt. In allen sozialen Schichten.
Ich bewundere deine optimistische Realitätsverdrängung.Die meisten Eltern, die von HartzIV leben, sind wie die meisten anderen Eltern auch. Sie lieben ihre Kinder und kümmern sich um sie. Oder glaubst Du wirklich der Kontostand ist proportional zur Kinderliebe?
Oder eben das Vertauschen von Ursache und Wirkung
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Behalte einfach deine Scheuklappen auf und erfinde dir deine Welt wie Sie dir gefällt. Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend.Realist2014 hat geschrieben:(12 Jun 2021, 22:13)
Ja, von den Eltern
Verstärkt bei den Bildungsfernen. Das ist Fakt
Ich bewundere deine optimistische Realitätsverdrängung.
Oder eben das Vertauschen von Ursache und Wirkung
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Re: HartzIV - Sammelstrang
War ja klar, dass Fakten, die deinen linken "Wunschvorstellungen" nicht entsprechen, angeblichen "Scheuklappen" bei den anderen geschuldet sind...Dampflok94 hat geschrieben:(12 Jun 2021, 22:23)
Behalte einfach deine Scheuklappen auf und erfinde dir deine Welt wie Sie dir gefällt. Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: HartzIV
Es sind seit 2015 ca. 1 Mio. Flüchtlinge hier, diese leben nun weitestgehend von H4 und für die wird der nicht ausreichende Mindestbetrag für die GKV aus Steuergeldern gezahlt.Realist2014 hat geschrieben:(31 Aug 2021, 15:58)Da wird nichts "abgewälzt".....
Dies Quersubvention wird ja so bestimmt, dass sie ausreichend ist für iei GKVen....
=> Wer zahlt denn den Rest?
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Re: HartzIV
Wo ist das nachzulesen?jack000 hat geschrieben:(31 Aug 2021, 20:35)
Es sind seit 2015 ca. 1 Mio. Flüchtlinge hier, diese leben nun weitestgehend von H4 und für die wird der nicht ausreichende Mindestbetrag für die GKV aus Steuergeldern gezahlt.
t?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: HartzIV
Hier:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 36764.htmlMehrheit der Syrer bekommt Hartz IV
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... recht.htmlDamit zahlt der Bund pro gesetzlich versichertem ALG-II-Leistungsbeziehenden 2018 monatlich (15 % von 656,20 =) 98,43 Euro
Und wer zahlt den Rest?
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Re: HartzIV
jack000 hat geschrieben:(31 Aug 2021, 20:50)
Hier:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 36764.html
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... recht.html
Und wer zahlt den Rest?
welchen Rest?
Meine Frage war nach einer Quelle, dass die tatsächlichen Gesundheitskosten der ALG II Bezieher in der Summe höher sind als die über die Steuer an die GKV bezahlten Beiträge.
Hast du da eine Quelle?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: HartzIV
Wieso "welchen Rest"? Es gibt Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Lesitungen, aber:
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Ho ... 32279.htmlMeinhardt indes weist darauf hin, dass in dieser Aufzählung die Ausgaben für Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") fehlen. Dabei handelt es sich um eine reine Fürsorgeleistung – ein klarer Fall für die Steuerfinanzierung. Im vergangenen Jahr hat der Bund für diese Gruppe einen GKV-Beitrag von monatlich 96,81 Euro an den Gesundheitsfonds überwiesen.
Doch selbst die durchschnittlichen Leistungsausgaben betrugen pro Kopf rund 245 Euro pro Monat – vermutlich liegen sie bei Hartz IV-Beziehern noch höher. Das IGES-Institut hat die Deckungslücke in einem Gutachten auf bis zu 6,1 Milliarden Euro pro Jahr taxiert.
Und:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ ... s-steigen/Der Bund müsse rasch die konkreten Kosten der Flüchtlingsversorgung darstellen, forderte Huml. «Dabei muss der Bund auch transparent machen, ob er für Empfänger von Arbeitslosengeld II angemessene Krankenversicherungsbeiträge leistet.» Wenn diese Beiträge bei etwa 90 Euro pro Monat und Hartz-IV-Empfänger lägen, könnten sie wohl nicht kostendeckend sein. «Die Ausgaben insgesamt je Versichertem betrugen im Jahr 2014 für die GKV durchschnittlich knapp 244 Euro.»
Nach Angaben von Huml refinanziert der Bundeszuschuss zur GKV die versicherungsfremden Leistungen derzeit nicht ausreichend. 2016 betrage der Bundeszuschuss lediglich 14 Milliarden Euro. Das Bundesgesundheitsministerium habe jedoch bereits 2013 die Kosten für versicherungsfremde Leistungen auf mehr als 30 Milliarden Euro beziffert.
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... fizit.htmlDie Kassen erhalten zwar vom Bund einen Pauschalbetrag pro Asylbewerber. Dieser deckt jedoch offenbar gerade mal die Hälfte der Kosten.
https://www.focus.de/finanzen/versicher ... 90425.htmlBereits in diesem Jahr werde eine Lücke von mehreren hundert Millionen Euro entstehen, weil der Bund für Flüchtlinge und andere Hartz-IV-Empfänger viel zu geringe Krankenkassenbeiträge überweise, schreibt die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf eigene Recherchen. Im kommenden Jahre werde das Loch dann schon auf über eine Milliarde Euro anwachsen.
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Re: HartzIV
Das passt langsam nicht mehr zum Strangthema....jack000 hat geschrieben:(31 Aug 2021, 21:04)
Wieso "welchen Rest"? Es gibt Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Lesitungen, aber:
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Ho ... 32279.html
Und:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ ... s-steigen/
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... fizit.html
https://www.focus.de/finanzen/versicher ... 90425.html
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Re: HartzIV
Wie ist das denn mit einem, der nur 1000 € brutto aus Arbeitslohn hat - da wäre doch auch nur Pi mal Daumen 150 € an KV fällig. Auch zu wenig? Und seit wann gilt da in der GKV das persönliche Krankheitsrisiko? Warum wird denn jetzt (bei H4) da so ein unsolidarisches Berechnungsfass aufgemacht?jack000 hat geschrieben:(31 Aug 2021, 21:04)
Wieso "welchen Rest"? Es gibt Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Lesitungen, aber:
...
Meinhardt indes weist darauf hin, dass in dieser Aufzählung die Ausgaben für Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") fehlen. Dabei handelt es sich um eine reine Fürsorgeleistung – ein klarer Fall für die Steuerfinanzierung. Im vergangenen Jahr hat der Bund für diese Gruppe einen GKV-Beitrag von monatlich 96,81 Euro an den Gesundheitsfonds überwiesen.
Doch selbst die durchschnittlichen Leistungsausgaben betrugen pro Kopf rund 245 Euro pro Monat – vermutlich liegen sie bei Hartz IV-Beziehern noch höher. Das IGES-Institut hat die Deckungslücke in einem Gutachten auf bis zu 6,1 Milliarden Euro pro Jahr taxiert.
...
Da es ein "solidarischer" Beitrag in der GKV ist, müsste doch bei Steigung der Gesamtausgaben der Prozentsatz Belastung für alle (GKVler) steigen, oder? Oder eben Leistungen eingeschränkt werden.
Und wie sollen denn Leistungsempfänger, die nicht arbeiten können, dürfen oder (wollen), sonst versichert werden wenn nicht durch eine Einzahlung KV durch den Staat an die GKV (also systemisch folgerichtig in etwa 15 % von 660 € = 99 €)? Und: wird da eigentlich dem H4 Empfänger die Hälfte abgezogen oder übernimmt der Staat aus sozialrechtlichen (?) fürsorgerechtlichen (?) Gründen den volle Beitrag?
Oder verstehe ich da etwas nicht richtig?
Wäre eine vom Staat zu bezahlende PKV Mitgliedschaft denn sinnvoller? Das ist aber eine andere Solidargemeinschaft, die individuelle Risikobeiträge hat.
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
© Martin Gerhard Reisenberg
(*1949), Diplom-Bibliothekar und Autor
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Mit Sicherheit liege hier richtig und du kannst hier gerne immer wieder behaupten Hartz4 entspräche dem soziokulturellen Existenzminimum falsch bleibt es trotzdem weil dem nun mal nicht so ist.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Sep 2021, 19:05)
Dazu gibt es mehrere Urteile. Insofern liegst eher du falsch.
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Re: BGE - bedingungsloses Grundeinkommen
Wie geschrieben, das BVerG ist das in mehreren Urteilen anders.Meruem hat geschrieben:(05 Sep 2021, 19:08)
Mit Sicherheit liege hier richtig und du kannst hier gerne immer wieder behaupten Hartz4 entspräche dem soziokulturellen Existenzminimum falsch bleibt es trotzdem weil dem nun mal nicht so ist.
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: HartzIV
Aber der Paritätische Wohlfahrtsverband hat doch gesagt, dass es nicht so ist. Was ist dagegen schon das Bundesverfassungsgericht3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Sep 2021, 19:13)
Wie geschrieben, das BVerG ist das in mehreren Urteilen anders.
Churchill "Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleichmäßige Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmäßige Verteilung des Elends."
Re: HartzIV
Keine Sorge dass hat man beim Klimaschutz innForm der Auto Lobbyisten etwa jahrelang getan. ich weiß off topic nur mal so als Einwand.
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Re: HartzIV
Wieso Einwand? Deiner Logik nach, müsstest du dann ja auch das Klimaschutzurteil des BVerfG anzweifeln.Meruem hat geschrieben:(05 Sep 2021, 19:40)
Keine Sorge dass hat man beim Klimaschutz innForm der Auto Lobbyisten etwa jahrelang getan. ich weiß off topic nur mal so als Einwand.
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Re: HartzIV
Was genau stellt das "soziokulturelle Existenzminimum" dar? Und inwieweit ist Hartz 4 als Grundsicherung dazu verpflichtet, diesem zu entsprechen?Meruem hat geschrieben:(05 Sep 2021, 19:08)
...Hartz4 entspräche dem soziokulturellen Existenzminimum falsch bleibt es trotzdem weil dem nun mal nicht so ist.
Sollte H4 nicht eher dazu dienen, den Leuten ein Dach über dem Kopf und genügend Geld zu sichern, um sich weiter Essen kaufen zu können? Oder sind die Ansprüche mittlerweile gestiegen?
"Nur eine Maschine kann eine Maschine verstehen." - Alan Turing
"Wir müssen die gar nicht verstehen, die haben zu gehorchen." - Prof. Harald Lesch
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Re: HartzIV
So denken du und ich vielleicht. Für andere ist alles andere als ein Rundum-Sorglos-Paket nicht mit §1 GG (Würde des Menschen) vereinbar und damit aus ihrer verquasten Sicht verfassungswidrig. Also "Money for Nothing" und davon recht viel.Aldus hat geschrieben:(05 Sep 2021, 23:33)
Was genau stellt das "soziokulturelle Existenzminimum" dar? Und inwieweit ist Hartz 4 als Grundsicherung dazu verpflichtet, diesem zu entsprechen?
Sollte H4 nicht eher dazu dienen, den Leuten ein Dach über dem Kopf und genügend Geld zu sichern, um sich weiter Essen kaufen zu können? Oder sind die Ansprüche mittlerweile gestiegen?
Churchill "Dem Kapitalismus wohnt ein Laster inne: Die ungleichmäßige Verteilung der Güter. Dem Sozialismus hingegen wohnt eine Tugend inne: Die gleichmäßige Verteilung des Elends."
Re: HartzIV
Der Eindruck drängt sich einem halt auf; ist nur eben ganz faktisch Unsinn. In dem Sinne war auch meine Fragestellung eher rhetorischer Natur.Mendoza hat geschrieben:(06 Sep 2021, 01:17)
So denken du und ich vielleicht. Für andere ist alles andere als ein Rundum-Sorglos-Paket nicht mit §1 GG (Würde des Menschen) vereinbar und damit aus ihrer verquasten Sicht verfassungswidrig.
Einfach vielleicht mal zur Kenntniss nehmen: Wofür H4 reichen sollte, ist durch den entsprechenden Warenkorbt recht genau fest gelegt und das hat nicht dem zu entsprechen, was von manch einem rein für sich ganz persönlich als "Existenzminimum" betrachtet wird. Auch nicht einem wirtschaftlichen Schlagwort, vom dem derjenige meint das müßte "geleistet" werden. H4 hat eine exakt umrissene Aufgabenstellung - nach der sich zur Überraschung mancher Deutschen Einwohner von Staaten wie USA, Rußland und sämtlicher Entwicklungsländer die Finger wundlecken würden. Und die wird erfüllt. That´s it.
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Re: HartzIV
Bist du der Meinung, dass bereits das heutige Hartz IV falsche Anreize setzt?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(06 Sep 2021, 09:30)
Um das Moral-Hazard-Problem möglichst gering zu halten.
Re: HartzIV
Keine Ahnung von nix, oder ?Realist2014 hat geschrieben:(06 Sep 2021, 16:35)
Nein, deutlich DRUNTER- das wurde hier auch schon x-mal erklärt
Das Verfassungsgericht hat eine Kürzung der Leistung um 30% bei ALG II als zulässig erklärt
In Sachsen auf dem Land beträgt die Gesamtleistung ( Warmmiete plus Regelsatz) ca. 700 Euro plus KV
Somit wären es nach der Kürzung noch 490 Euro plus KV
Sehen wir auf den Gesetzestext
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs...
Alles weitere hat das BVerfG als verfassungswidrig erklärt. (Urt. v. 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16). Alleine eine 30 % des Regelsatzes ist zulässig das heißt von der Regelleistungen zum Beispiel Single von 446,00 Euro können 148,66 für längstens 3 Monate sanktioniert werden. Als Übergangsregelung gilt nun bis auf weiteres, dass die Jobcenter als Sanktion maximal 30 Prozent des Arbeitslosengeldes 2 kürzen können. Sie müssen außerdem Härten berücksichtigen und die Sanktion beenden, sobald der Arbeitslose seine Pflichten erfüllt. Wenn die Pflicht nicht mehr erfüllbar ist, etwa weil die Frist eines Jobangebots abgelaufen ist, muss auch die ernsthafte und nachhaltige Bereitschaft, die Pflichten zu erfüllen, gewürdigt werden. In diesem Fall sind maximal zwei-monatige Sanktionen zulässig.
Das heißt von ( Warmmiete plus Regelsatz) ca. 700 Euro plus KV dürfen bei einem Singlehaushalt nur 148,66 € als 30 % Sanktion Strafe für "Fehlverhalten" vom Regelsatz einbehalten werden, somit wären es nach der Kürzung noch 551.34 Euro plus KV
@Realist2014, ich gebe gerne Nachhilfe im besonderen Ihnen, soweit die Fakten.
Aber jetzt meine Frage, nahezu jeder kennt diesen Fall oder hat von ihn gelesen oder gehört.
19.04.2007 Armut in Deutschland: 20jähriger Mann verhungert in Speyer ... Junger Mann stirbt qualvollen Hungertod.... Im September habe es bei einem Besuch des Mannes in der Behörde keine Anzeichen dafür gegeben, dass er krank war. Laut Polizeiangaben habe der 20jährige Mann medizinische Untersuchungen und Arbeitsangebote ausgeschlagen. Daher habe er kein Geld für Lebensmittel erhalten. Die 48jährige Mutter habe ausgesagt, die Familie habe aus Geldmangel keine Lebensmittel mehr kaufen können....
Bei diesen jungen Mann wurden die Leistungen auf NULL sanktioniert, wie wir heute wissen war das verfassungswidrig. Meine Frage ist nun ob der Junge Mann nach dem BVerfG Urteil wieder lebendig wurde oder ist er trotz der Verfassungswidrigkeit der gegen Ihn verhängten Sanktionen für immer tot?
Die Behörden dürfen die ALG II Leistungen laut BVerfG Urteil nicht mehr durch Sanktionen auf 0 € setzen aber wer manchen deutschen "Amtsschimmel" kennt, der weiß mit welcher "Bauernschläue" manche*r versucht das eigne Rechtsempfinden gegenüber den "Kunden" durchzusetzen - Leistungseinstellung heißt das Zauberwort. Ob diese und unter welchen Umständen diese durch das Grundgesetz gedeckt ist, erfahren wir vielleicht in 10 Jahren. Oder wenn wieder ein Mensch aufgrund dessen verhungert also elendig verreckt - der*die ist dann auch für immer tot, egal was das BVerfG irgendwann entscheidet.
Mit einem BGE wären derart tragische Fälle ausgeschlossen, kein Mensch müsste dann aus Geldmangel elendig verrecken und verhungern.
--- --- ---
Re: HartzIV
So bedauerlich der Fall aus dem Jahr 2007 war. Es gibt fast überall caritative Einrichtungen, die kostenlos Essen verteilen, man kann Pfandflaschen sammeln, betteln gehen. Natürlich strebt das niemand an, aber selbst ohne Hartz4 müsste man nicht wirklich verhungern, wie viele Obdachlosen in Deutschland beweisen.Sybilla hat geschrieben:(07 Sep 2021, 02:45)
Mit einem BGE wären derart tragische Fälle ausgeschlossen, kein Mensch müsste dann aus Geldmangel elendig verrecken und verhungern.
Im übrigen gab es auch schon Fälle wo Kinder an Unterernährung starben, weil ihre Eltern sie vernachlässigt und/oder eingesperrt hatten. Geld war da, denn den Hunden, die sie hielten fehlte es dabei an nichts.
Zuletzt geändert von Mendoza am Di 7. Sep 2021, 09:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: HartzIV
Danke, dass du bestätigt hast, dass 551 Euro durchaus als Existenzminimum ausreichend sind.Sybilla hat geschrieben:(07 Sep 2021, 02:45)
Das heißt von ( Warmmiete plus Regelsatz) ca. 700 Euro plus KV dürfen bei einem Singlehaushalt nur 148,66 € als 30 % Sanktion Strafe für "Fehlverhalten" vom Regelsatz einbehalten werden, somit wären es nach der Kürzung noch 551.34 Euro plus KV
................................................
soweit die Fakten.
Ist die Warmmiete noch niedriger, also noch weniger.
Daher mein Vorschlag für ALG II Wohnheime ( wie Studentenwohnheime"- dann sind es weniger als 350 Euro....
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Re: HartzIV
Auf jeden Fall. Speziell bei einem Teil der Bezieher, die nebenbei schwarz arbeiten.Atue001 hat geschrieben:(06 Sep 2021, 22:25)
Bist du der Meinung, dass bereits das heutige Hartz IV falsche Anreize setzt?
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Re: HartzIV
Warum fragst du das? Hartz IV und ein BGE sind ja vollkommen verschiedene Ansätze.Atue001 hat geschrieben:(06 Sep 2021, 22:25)
Bist du der Meinung, dass bereits das heutige Hartz IV falsche Anreize setzt?
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Re: HartzIV
Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 09:15)
Danke, dass du bestätigt hast, dass 551 Euro durchaus als Existenzminimum ausreichend sind.
Ist die Warmmiete noch niedriger, also noch weniger.
Daher mein Vorschlag für ALG II Wohnheime ( wie Studentenwohnheime"- dann sind es weniger als 350 Euro....
In einem Bericht las ich, dass ein Obdachloser von 2,50€ am Tag lebte (seine 2 Hunde hatte er für 300€ pro Monat in einem Tierasyl untergebracht ). Da würde ich von einem echten Existenzminimum sprechen. Es ist doch ein Witz zu sagen, dass 446€ - bei bezahlter Warmmiete und KV - nicht zum Leben reichen, während Studenten mit weniger klar kommen!
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Re: HartzIV
natürlich ist das ein Witz - oder eben unverschämtes Anspruchsdenken derer, die ja selber NICHTS leisten.Mendoza hat geschrieben:(07 Sep 2021, 09:58)
Es ist doch ein Witz zu sagen, dass 446€ - bei bezahlter Warmmiete und KV - nicht zum Leben reichen, während Studenten mit weniger klar kommen!
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Re: HartzIV
Da steht doch: "Laut Polizeiangaben habe der 20jährige Mann medizinische Untersuchungen und Arbeitsangebote ausgeschlagen.". Folglich gibt es keinen Grund dem faulen Sack Geld zu geben. Das er verhungert ist, ist mir egal, denn es war ja 100% seine Schuld. Gerade solche Müßiggänger die mit 20Jahren schon eine H4-Karriere anstreben sind der Hauptgrund dafür das sich viele Leute gegen ein BGE aussprechen da keiner arbeiten gehen will um solche Faulpelze dauerhaft zu alimentieren.Sybilla hat geschrieben:(07 Sep 2021, 02:45)
Aber jetzt meine Frage, nahezu jeder kennt diesen Fall oder hat von ihn gelesen oder gehört.
19.04.2007 Armut in Deutschland: 20jähriger Mann verhungert in Speyer ... Junger Mann stirbt qualvollen Hungertod.... Im September habe es bei einem Besuch des Mannes in der Behörde keine Anzeichen dafür gegeben, dass er krank war. Laut Polizeiangaben habe der 20jährige Mann medizinische Untersuchungen und Arbeitsangebote ausgeschlagen. Daher habe er kein Geld für Lebensmittel erhalten. Die 48jährige Mutter habe ausgesagt, die Familie habe aus Geldmangel keine Lebensmittel mehr kaufen können....
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Re: HartzIV
Wow echt geiles Menschenbild hast du Mendchen einfach verhungern zu lassen ist moralisch nie legitim egal ob du nun arbeiten wollen oder nicht.jack000 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 10:45)
Da steht doch: "Laut Polizeiangaben habe der 20jährige Mann medizinische Untersuchungen und Arbeitsangebote ausgeschlagen.". Folglich gibt es keinen Grund dem faulen Sack Geld zu geben. Das er verhungert ist, ist mir egal, denn es war ja 100% seine Schuld. Gerade solche Müßiggänger die mit 20Jahren schon eine H4-Karriere anstreben sind der Hauptgrund dafür das sich viele Leute gegen ein BGE aussprechen da keiner arbeiten gehen will um solche Faulpelze dauerhaft zu alimentieren.
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Re: HartzIV
Der Typ hat auch medizinische Hilfe abgelehnt.Meruem hat geschrieben:(07 Sep 2021, 11:10)
Wow echt geiles Menschenbild hast du Mendchen einfach verhungern zu lassen ist moralisch nie legitim egal ob du nun arbeiten wollen oder nicht.
Steht im Text.
Also nix mit "einfach"
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Re: HartzIV
das Problem ist wohl, dass er und seine Mutter psychische Probleme hatten, die sich letztendlich auch nicht mit Geld beseitigen lassen, sondern nur durch entsprechende medizinische Hilfe. Das Problem ist ja vielmehr, dass die beiden bereits vor H4 durchs Raster gefallen sind, eben weil die damalige Sozialhilfe keinen Unterschied zwischen Kranken und Arbeitsfähigen machte. Das Grundproblem liegt als im damaligen System und eben nicht in H4. Es wurde nur durch die Umstellung auf H4 offensichtlich.Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 11:14)
Der Typ hat auch medizinische Hilfe abgelehnt.
Steht im Text.
Also nix mit "einfach"
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Re: HartzIV
eben.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(07 Sep 2021, 11:24)
das Problem ist wohl, dass er und seine Mutter psychische Probleme hatten, die sich letztendlich auch nicht mit Geld beseitigen lassen, sondern nur durch entsprechende medizinische Hilfe. Das Problem ist ja vielmehr, dass die beiden bereits vor H4 durchs Raster gefallen sind, eben weil die damalige Sozialhilfe keinen Unterschied zwischen Kranken und Arbeitsfähigen machte. Das Grundproblem liegt als im damaligen System und eben nicht in H4. Es wurde nur durch die Umstellung auf H4 offensichtlich.
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Dieser verhungerte Mann war psychisch krank und damit ein krasser Einzelfall.
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Re: HartzIV
Wir wissen dass Sie offensichtlichn [Mod: Beleidigende Unterstellung entfernt] denn dieser Vorschlag (ALG II Wohnheime) ist klar verfassungswidrig.Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 09:15)
Danke, dass du bestätigt hast, dass 551 Euro durchaus als Existenzminimum ausreichend sind.
Ist die Warmmiete noch niedriger, also noch weniger.
Daher mein Vorschlag für ALG II Wohnheime ( wie Studentenwohnheime"- dann sind es weniger als 350 Euro....
Nein die 551 Euro sind kein durch das BVerfG definierte Existenzminimum sondern ein Beispiel, das BVerfG war nicht mit dem Existenzminimum befasst, sondern ob die Straf- Sanktionen im Hartz IV System verfassungswidrig sind. Alle Straf- Sanktionen die den ALG II Regelsatz um mehr als 30 % kürzen, sind nach dem Urteil des BVerfG verfassungswidrig. Das heißt in der Folge des Urteils darf der Single-Regelsatz von 446 € für einen Singlehaushalt nur um 148,66 eingekürzt werden die individuellen KdU (Miete+ Nebenkosten) sind nicht betroffen.
Ich weiß auch, auf die Vorhaltung, die Armen könnten sich kein Brot kaufen, antwortete die Königin von Frankreich später „Witwe Capet“ menschenverachtend „Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie Kuchen essen.“ die Hinrichtung der „Witwe Capet“ fand am 16. Oktober 1793 statt. Diese überhebliche und arrogante Sicht auf die Armen gab es historisch immer. Gott sei Dank haben wir im 21. Jahrhundert ein Sozialstaatsgebot im GG das schützt nicht nur die Armen sondern auch die überheblichen und arroganten.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Den Tod eines psychisch kranken Menschen für eigene politische materielle Forderungen zu instrumentalisieren, ist schon sehr schäbig.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: HartzIV
Wo steht das?Sybilla hat geschrieben:(07 Sep 2021, 11:53)
Wir wissen dass Sie offensichtlich [Mod: Beleidigende Unterstellung entfernt] denn dieser Vorschlag (ALG II Wohnheime) ist klar verfassungswidrig.
N en.
Was für Studenten ausreicht, reicht auch für andere als Existenzminimum.
Und ja, daher bewege ich mich ganz klar auf dem Boden unserer Verfassung
Es ist auch nach der Kürzung noch VerfassungskonformNein die 551 Euro sind kein durch das BVerfG definierte Existenzminimum sondern ein Beispiel, das BVerfG war nicht mit dem Existenzminimum befasst, sondern ob die Straf- Sanktionen im Hartz IV System verfassungswidrig sind.
Punkt.
Es wäre auch verfassungskonform, die Regelsätze statt von den unteren 15% von den unteren 5% abzuleiten
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: HartzIV
Fakt ist solange sie Geld für den Kauf von Lebensmittel hatten, ist der junge Mann - ob sie/er tatsächlich psychische Probleme hatten oder nicht (nur nach Aussage eventuell auch Schutzbehauptung des Amtes, nicht von einen Arzt attestiert) - nicht verhungert. 2005 wurden alle ehemaligen Sozialhilfeempfänger erwerbsfähig oder nicht, in das ALG II übernommen, so kam es zur Zahl von 5 Millionen Arbeitslosen. Nach Print-Berichten wurden zu dieser Zeit auch erwerbslose die auf einen Rollstuhl angewiesen sind zum Spargelstechen vermittelt. Woher sollte der Arbeitsvermittler auch wissen, dass ein Erwerbsloser auf einen Rollstuhl angewiesen ist.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(07 Sep 2021, 11:24)
das Problem ist wohl, dass er und seine Mutter psychische Probleme hatten, die sich letztendlich auch nicht mit Geld beseitigen lassen, sondern nur durch entsprechende medizinische Hilfe. Das Problem ist ja vielmehr, dass die beiden bereits vor H4 durchs Raster gefallen sind, eben weil die damalige Sozialhilfe keinen Unterschied zwischen Kranken und Arbeitsfähigen machte. Das Grundproblem liegt als im damaligen System und eben nicht in H4. Es wurde nur durch die Umstellung auf H4 offensichtlich.
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Re: HartzIV
Das ist falsch- wie oft willst du das noch behaupten?Sybilla hat geschrieben:(07 Sep 2021, 12:06)
Fakt ist solange sie Geld für den Kauf von Lebensmittel hatten, ist der junge Mann - ob sie/er tatsächlich psychische Probleme hatten oder nicht (nur nach Aussage eventuell auch Schutzbehauptung des Amtes, nicht von einen Arzt attestiert) - nicht verhungert. 2005 wurden alle ehemaligen Sozialhilfeempfänger erwerbsfähig oder nicht, in das ALG II übernommen, st.
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Re: HartzIV
Aber es wurde ihm auch nicht geholfen, weil eher eben im alten Sozialhilfesystem durchs Raster gefallen ist. Ist heute nur noch schwer möglich.Sybilla hat geschrieben:(07 Sep 2021, 12:06)
Fakt ist solange sie Geld für den Kauf von Lebensmittel hatten, ist der junge Mann - ob sie/er tatsächlich psychische Probleme hatten oder nicht (nur nach Aussage eventuell auch Schutzbehauptung des Amtes, nicht von einen Arzt attestiert) - nicht verhungert. .
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
Re: HartzIV
Sie haben wirklich keine Ahnung aber flinke Finger auf der Tastatur, auch das wurde bereits durch Urteil des BVerfG festgelegt, aber ich habe keine Lust auf diesen Niveau weiter zu diskutieren. Ihnen immer alles beginnend mit Adam und Eva immer wieder neu zu erklären. Sie müssen zuerst ihr fehelendes Basis wissen vertiefen ich kann das in diesem Forum aus Zeitgründen nicht leisten. Am Stammtisch sind Sie eventuell der "Platzhirsch" hier im Forum werden nur ihre Wissenslücken offensichtlich.Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 11:56)
Wo steht das?
Was für Studenten ausreicht, reicht auch für andere als Existenzminimum.
Und ja, daher bewege ich mich ganz klar auf dem Boden unserer Verfassung
Es ist auch nach der Kürzung noch Verfassungskonform
Punkt.
Es wäre auch verfassungskonform, die Regelsätze statt von den unteren 15% von den unteren 5% abzuleiten
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Re: HartzIV
Was wurde festgelegt?Sybilla hat geschrieben:(07 Sep 2021, 12:15)
Sie haben wirklich keine Ahnung aber flinke Finger auf der Tastatur, auch das wurde bereits durch Urteil des BVerfG festgelegt, a h.
De Regelsatz-aber nicht die Mindestwohnraumsituation
Selbtsverständlich sind für Singles ohne Kinder auch 1-Raum Lösungen ( = Wohnheim) verfassungskonform.
Denn:
Zweitens: Karlsruhe hat es dem Gesetzgeber überlassen, ob er das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert.
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Re: HartzIV
Nahezu alle Personen die am 31.12.2004 Im erwerbsfähigen Alter in der Sozialhilfe waren, wurden zum 01.01.2005 in das ALG II übernommen. Was auch aufgrund der "Weiterzahlung" einer Transferleistung notwendig war.Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 12:08)
Das ist falsch- wie oft willst du das noch behaupten?
Erst in der Folge wurde dann festgestellt, wer erwerbsfähig ist und wer in die Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige zurück übertragen wird. Mann wollte einen raschen Erfolg und sinkende Arbeitslosenzahlen aufgrund dessen wurden diese im Frühjahr 2005 künstlich auf über 5 Millionen aufgebläht. Interessant ist auch das ich heute im Bundestag von Vollbeschäftigung gesprochen wurde, bei rund 2,5 Millionen offiziellen Arbeitslosen und einer Unterbeschäftigten von 3.344.515 Personen.
Zu Zeiten von Bundeskanzler Helmut Schmidt waren 1 Million Arbeitslose eine nationale Katastrophe und keine Vollbeschäftigung.
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Re: HartzIV
Schöne Story- leider ohne Fakten und auch falschSybilla hat geschrieben:(07 Sep 2021, 12:27)
Nahezu alle Personen die am 31.12.2004 Im erwerbsfähigen Alter in der Sozialhilfe waren, wurden zum 01.01.2005 in das ALG II übernommen. Was auch aufgrund der "Weiterzahlung" einer Transferleistung notwendig war.
Erst in der Folge wurde dann festgestellt, wer erwerbsfähig ist und wer in die Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige zurück übertragen wird. Mann wollte einen raschen Erfolg und sinkende Arbeitslosenzahlen aufgrund dessen wurden diese im Frühjahr 2005 künstlich auf über 5 Millionen aufgebläht. g.
2004 betrug die Zahl der Arbeitslosen 4,3 Mio
Wenn nun 700.000 aus der Sozialhilfe dazugekommen sind, dann sind es ja 5 Mio ab 2005
Das ist aber bekannt und transparent.
Aktuell haben wir 2,8 Mio..
Und ?Zu Zeiten von Bundeskanzler Helmut Schmidt waren 1 Million Arbeitslose eine nationale Katastrophe und keine Vollbeschäftigung.
das war vor dem Anschluss der Ostzone...
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Re: HartzIV
Lesen Sie bitte alle Urteile des BVerfG bezüglich des SGB II noch einmal sehr gründlich und aufmerksam durch, wenn sie Formulierungen nicht verstehen, Fragen sie bei Personen mit Rechtsbildung nach, das Existenzminimum auch durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen gewähr leistbar ist, bezieht sich auf Sanktionen nicht auf die Grundsicherung. Wir sind schon wieder bei Adam und Eva und ich muss Ihnen schon wieder Basis wissen vermitteln. Auch internationales Sozialrecht und Menschenrechtskonventionen sollten Sie berücksichtigen, bevor sie erneut Unsinn schreiben. Und jetzt ist Schluss mit der Diskussion auf ihren Niveau.Realist2014 hat geschrieben:(07 Sep 2021, 12:19)
Was wurde festgelegt?
De Regelsatz-aber nicht die Mindestwohnraumsituation
Selbtsverständlich sind für Singles ohne Kinder auch 1-Raum Lösungen ( = Wohnheim) verfassungskonform.
Denn:
Zweitens: Karlsruhe hat es dem Gesetzgeber überlassen, ob er das Existenzminimum durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert.
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Re: HartzIV
Nö, das ist schon ganz lange die Sichtweise des VerfassungsgerichtsSybilla hat geschrieben:(07 Sep 2021, 12:34)
Lesen Sie bitte alle Urteile des BVerfG bezüglich des SGB II noch einmal sehr gründlich und aufmerksam durch, wenn sie Formulierungen nicht verstehen, Fragen sie bei Personen mit Rechtsbildung nach, das Existenzminimum auch durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen gewähr leistbar ist, bezieht sich auf Sanktionen nicht auf die Grundsicherung. au.
Widerspricht natürlich linkem "Wunschdenken"
Wobei ich immer noch auf den Nachweis warte, wieso eine 1-Raum Lösung nicht verfassungskonform sein sollte... ( plus Regelsatz)
kommt da noch was ?
Da die Leistungen in D weit höher sind als in 190 anderen Staaten, ist das sicher lustig wie weit man das in D senken könnte...Auch internationales Sozialrecht und Menschenrechtskonventionen sollten Sie berücksichtigen, bevor sie erneut Unsinn schreiben.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Guten Tag,
es ergeht die Bitte/Aufforderung an die User/in Sybilla Ihre zum Teil beleidigenden ad personam Vorwürfe einzustellen.
Die Moderation greift bewusst nicht in die Auseinandersetzung Sybilla/Realist2014 ein.
Bittet aber beide, weitere Provokationen zu unterlassen.
Danke für die Beachtung.
es ergeht die Bitte/Aufforderung an die User/in Sybilla Ihre zum Teil beleidigenden ad personam Vorwürfe einzustellen.
Die Moderation greift bewusst nicht in die Auseinandersetzung Sybilla/Realist2014 ein.
Bittet aber beide, weitere Provokationen zu unterlassen.
Danke für die Beachtung.
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
Re: HartzIV
Ein BGE in Höhe der Hartz IV Leistungen wäre bezogen auf die Anreizthematik nicht so arg unterschiedlich, wäre meine Erwartungshaltung. Woher sollten die Unterschiede kommen, wenn die Leistungen bzw. das was Netto in der Tasche bleibt ziemlich vergleichbar wäre?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(07 Sep 2021, 09:49)
Warum fragst du das? Hartz IV und ein BGE sind ja vollkommen verschiedene Ansätze.
Deshalb die Frage - auch und gerade bezogen auf Hartz IV - ob du der Meinung bist, dass bereits Hartz IV falsche Anreize setzt. Und - sofern du das beantworten willst - inwiefern siehst du eine Veränderung der Anreize, wenn die Grundsicherung über ein BGE organisiert würde, sich die Leistungshöhe aber an Hartz IV orientiert?