Und sind die Ingenieure jetzt glücklich?Teeernte hat geschrieben:(26 Jan 2019, 14:42)
Wie ich beschrieb - organisierter Kindergarten. So wird es gewünscht. Absicht. ...Vorgabe. Habe selbst Labor-Ingenieure zum Möbelaufsteller umgeschult.
HartzIV - Sammelstrang
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Re: HartzIV - Sammelstrang
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Die ist auf jeden Fall fehlerhaft, nur in eine andere Richtung als du hier suggerieren willst.Senexx hat geschrieben:(27 Jan 2019, 11:05)
Wenn Hartzer Geld für Suchtmttel abzwrigen kann, dann stimmt die empirische Ermittlung nicht. Ist fehlerhaft.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Nur mal so am Rande die Suchtproblematik auf gewisse Milieus und Kreis ( in diesem Falle bei Hartz Empfängern) zu beschränken zu wollen halte ich für ziemlich naiv und realitätsfern , Stichwort Bankerkoks) die Folgen von Suchterkrankungen trägt dann wieder die Allgemeinheit ( egal ob Hartz4 Empfänger oder nicht)Senexx hat geschrieben:(27 Jan 2019, 12:29)
Man kann sich auch die Sucht abgewöhnen.
Teilnahme am Erwerbsleben erfordert eine hohes Maß an Selbstdisziplin. Suchtentwöhnung ist ein erster guter Ansatz zur Einübung von Selbstdiszipilin.
Zumal von welcher Art Sucht sprichst du? Stoff gebundene ( Alkohol, Koffein, Kokain, Nikotin, Crystal usw.) oder von Verhaltens Süchten( Fress- und Magersucht, Spielesucht, Smartphonesucht, Sportsucht,.Sexsucht, Pornosucht, Arbeitssucht, Kaufsucht usw.)
????!
Re: HartzIV - Sammelstrang
Nö bin ich nicht. Meine Mutter war alleinerziehend mit 5 Kindern. Sie hat NIE Sozialleistungen kassiert. Das kam für Sie überhaupt nicht in Frage. Für sie war es eine Selbstverständlichkeit der Gesellschaft nicht auf der Tasche zu liegen. Sie hat immer gearbeitet. Ich weiss also wovon ich rede. Diese Einstellung lassen viele Arbeitslose vermissen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(27 Jan 2019, 09:47)
Deine Reaktion war mal wieder vollkommen erwartbar. Du bist empathie- und verständnislos für die Situation von Leuten, denen es sozioökonomisch schlecht geht.
Du hast von Austockern gesprochen, die mehr haben als der reine Hartz4 Empfänger. Und nur von denen habe ich in meiner Antwort gesprochen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(27 Jan 2019, 09:47)
Und natürlich schreibst Du auch mal wieder Unsinn. Ein ALG-II-Bezieher, der aufstockt, kann in den meisten Fällen doch gar nicht nur von seinem Lohn leben. Bestes Beispiel der 450-€-Job: Könntest Du von 450 € leben? Na, ich bin auf Deine Antwort gespannt, aber sicherlich wirst Du diese Frage nicht oder nur ausweichend/ablenkend beantworten.
Wenn es gestrichen wurde und die sich trotzdem noch Tabak und Alkohol leisten können, dann kann Hartz4 doch gekürzt werden.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(27 Jan 2019, 09:47)
Zum Thema "Suchtkrank" - Du hast nicht verstanden, was ich in meinem letzten Beitrag geschrieben und auch belegt habe: Die Kosten für Tabak und Alkohol sind im Regelsatz gestrichen worden. Und bis zu dem Zeitpunkt, als diese Posten gestrichen wurden, gab es keine Unsummen im Regelsatz für Tabak und Alkohol. Wer raucht oder Alkohol trinkt, ist nicht automatisch suchtkrank. Jetzt kapiert?
Ich bin schon mit weniger ausgekommen. Ich wurde nicht mit dem goldenen Löffel im Mund geboren. Ich habe mir alles erarbeitet. Und zwar ohne der Gesellschaft auf der Tasche zu liegen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(27 Jan 2019, 09:47)
Und zum Thema "Konsumverzicht": Der Regelsatz soll das Existenzminimum sichern. Da ist nichts mehr mit weiterem Konsumverzicht, weil der ja schon zu 100% ausgelotet wird (abgesehen vom lebensnotwendigen Konsum + ein ganz wenig Teilhabe am gesellschaftlichen Leben). Ich möchte Dich mal sehen, wenn Du als Alleinstehender ohne Schonvermögen von monatlich 424 € leben müsstest (da Du angibst, eine Partnerin zu haben, würdest Du davon auch nur 90% bekommen, also 382 €, siehe hier). Lebe mal, sagen wir 6 Monate lang, von diesem Geld, und dann reden wir weiter.
Dann muss man sich von Anfang an eine Wohnung suchen, die die Mietobergrenze nicht überschreitet.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(27 Jan 2019, 09:47)
Und außerdem übersiehst Du wieder die Tatsache, dass die Jobcenter die tatsächlichen Mietkosten maximal 6 Monate lang übernehmen, sollten die tatsächlichen Mietkosten höher sein als in den kommunalen Mietobergrenzen festgelegt. Danach zahlt das Jobcenter nicht mehr die kompletten Mietkosten. Und so was kommt recht häufig vor. In solchen Fällen müssen die Leistungsbezieher einen Teil ihres Regelsatzes für die Miete aufwenden (darauf hatte ich in diesem Strang schon mindestens 2 Mal hingewiesen), ergo haben sie weniger Geld für den lebensnotwendigen Konsum. Was die Gefahr vergrößert, dass sie sich verschulden.
Aber all diese Dinge übersiehst Du geflissentlich, weil Du pauschal gegen Arbeitslose wetterst. Differenzierungen passen da in Deine negativen Urteile über Arbeitslose nicht rein, ist klar.
Zuletzt geändert von Echt am So 27. Jan 2019, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Captain, wie willst kürzen das sich ein Hz4 Empfänger kein 0.50€ Dosenbier mehr leisten kann?Echt hat geschrieben:(27 Jan 2019, 19:13)
Wenn es gestrichen wurde und die sich trotzdem noch Tabak und Alkohol leisten können, dann kann Hartz4 doch gekürzt werden..
Re: HartzIV - Sammelstrang
Hahaha. Finde mal eine Wohnung, die diese Kriterien erfüllt. "Ist doch kein Problem", denkst Du Dir sicherlich. Tja, doch, das ist ein riesiges Problem. Schon mal dran gedacht, dass wohnungssuchende Bezieher von ALG II nicht gern gesehen sind bei Vermietern? Oder dass es de facto keine Wohnungen gibt, deren Miete maximal so hoch ist wie es die jeweils lokal gültige Mietobergrenze erlaubt?Echt hat geschrieben:(27 Jan 2019, 19:13)
Dann muss man sich von Anfang an eine Wohnung suchen, die die Mietobergrenze nicht überschreitet.
Und wenn Du Dir jetzt als Beschäftigter ne neue Wohnung suchst und dann in der neuen Wohnung in ALG II fällst, guckst Du finanziell nach 6 Monaten doof aus der Wäsche.
Auf Deine anderen Repliken in Deinem letzten Beitrag gehe ich nicht ein, das hat keinen Sinn.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Habe ich mir gedacht. Dem kann man ja auch nur zustimmen.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(27 Jan 2019, 19:33)
Hahaha. Finde mal eine Wohnung, die diese Kriterien erfüllt. "Ist doch kein Problem", denkst Du Dir sicherlich. Tja, doch, das ist ein riesiges Problem. Schon mal dran gedacht, dass wohnungssuchende Bezieher von ALG II nicht gern gesehen sind bei Vermietern? Oder dass es de facto keine Wohnungen gibt, deren Miete maximal so hoch ist wie es die jeweils lokal gültige Mietobergrenze erlaubt?
Und wenn Du Dir jetzt als Beschäftigter ne neue Wohnung suchst und dann in der neuen Wohnung in ALG II fällst, guckst Du finanziell nach 6 Monaten doof aus der Wäsche.
Auf Deine anderen Repliken in Deinem letzten Beitrag gehe ich nicht ein, das hat keinen Sinn.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Geht es bei einer Weiterbildung von Ingenieuren zum Hilfsarbeiter um GLÜCK ?
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Also sind die Ingenieure jetzt zu Hilfsarbeitern aufgestiegenTeeernte hat geschrieben:(27 Jan 2019, 23:41)
Geht es bei einer Weiterbildung von Ingenieuren zum Hilfsarbeiter um GLÜCK ?
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Richtig. Eine Weiterbildungsmaßnahme. Extra für Fachkräfte.Odin1506 hat geschrieben:(28 Jan 2019, 15:09)
Also sind die Ingenieure jetzt zu Hilfsarbeitern aufgestiegen
Re: HartzIV - Sammelstrang
Was ist Dir lieber in Bezug auf das Wahlverhalten: Ein glücklicher oder ein frustrierter Bürger?Teeernte hat geschrieben:(27 Jan 2019, 23:41)
Geht es bei einer Weiterbildung von Ingenieuren zum Hilfsarbeiter um GLÜCK ?
(Möbelaufsteller ist ein "Ungelernten" JOB.)
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ich weiss zwar nicht, was das alles noch mit dem Thema HartzIV zu tun hat...Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(28 Jan 2019, 15:43)
Was ist Dir lieber in Bezug auf das Wahlverhalten: Ein glücklicher oder ein frustrierter Bürger?
aber von Deiner "Logik" ausgesehen, kannst Du die gleiche Frage über den Wahlberechtigten stellen,
der die HartzIV-Bezieher, durch seine Steuermittel und sein Einkommen finanziert.
Vielleicht ist Dein exemplarischer HartzIV-Wahlberechtigter glücklicher, viellicht aber auch nicht.
Vielleicht ist genau DANN aber ein Nicht-HartzIV-Wahlberechtigter unglücklicher.
Soll also heissen, was sollen solche Betrachtungen ? Der Aussagegehalt ist ja gleich NULL..zum Thema.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ja, ich verstehe Dein Argument. Mir ging der gleiche Gedanke auch durch den Kopf. Trotzdem muss es für einen Ingenieur frustrierend sein zum Hilfsarbeiter degradiert zu werden. Dritte wiederum sind dann vielleicht schadenfroh.Skull hat geschrieben:(28 Jan 2019, 15:52)
Ich weiss zwar nicht, was das alles noch mit dem Thema HartzIV zu tun hat...
aber von Deiner "Logik" ausgesehen, kannst Du die gleiche Frage über den Wahlberechtigten stellen,
der die HartzIV-Bezieher, durch seine Steuermittel und sein Einkommen finanziert.
Vielleicht ist Dein exemplarischer HartzIV-Wahlberechtigter glücklicher, viellicht aber auch nicht.
Vielleicht ist genau DANN aber ein Nicht-HartzIV-Wahlberechtigter unglücklicher.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Und was ändert es ?Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(28 Jan 2019, 16:36)
Trotzdem muss es für einen Ingenieur frustrierend sein zum Hilfsarbeiter degradiert zu werden.
Dritte wiederum sind dann vielleicht schadenfroh.
MfG
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Man sollte aber Ingenieure und andere Akademiker besser weiterbilden, damit sie wieder einen Job als Ingenieur o.ä finden, statt sie zu degradieren, das fördert nur den Verdruss bei den Betroffenen. Denn so mancher ehemaliger SPD- oder Nichtwähler wählt die AfD aus Verdruss über die Agenda 2010.Skull hat geschrieben:(28 Jan 2019, 17:49)
Und was ändert es ?
Einmal König ... immer König ?
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Nun sind aber eigentlich Ingenieure und auch Akademiker nicht unbedingt von Arbeitslosigkeit, gar Hartz4 bedroht.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(28 Jan 2019, 19:55)
Man sollte aber Ingenieure und andere Akademiker besser weiterbilden, damit sie wieder einen Job als Ingenieur o.ä finden, statt sie zu degradieren, das fördert nur den Verdruss bei den Betroffenen. Denn so mancher ehemaliger SPD- oder Nichtwähler wählt die AfD aus Verdruss über die Agenda 2010.
MfG
Und da müsste man erstmal genauer wissen, warum diese in Hartz4 gelandet sind.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ausser man ist Politiker, Anwalt oder Facharzt, die haben ein Recht auf Status.Skull hat geschrieben:(28 Jan 2019, 17:49)
Und was ändert es ?
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(28 Jan 2019, 19:55)
Man sollte aber Ingenieure und andere Akademiker besser weiterbilden, damit sie wieder einen Job als Ingenieur o.ä finden, statt sie zu degradieren, das fördert nur den Verdruss bei den Betroffenen. Denn so mancher ehemaliger SPD- oder Nichtwähler wählt die AfD aus Verdruss über die Agenda 2010.
MfG
Behauptet die deutsche Propaganda nicht täglich, dass es viel zu viele Akademiker und viel zu wenige Ungelernte gibt?
Oder war es doch umgekehrt? Das kann nicht sein, sonst gäbe es weniger studierte Taxifahrer und Aufstocker...
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Kein Recht. Aber wenn Du Recht HÄTTEST, erhalten die ja kein HartzIV.Odin1506 hat geschrieben:(28 Jan 2019, 20:06)
Ausser man ist Politiker, Anwalt oder Facharzt, die haben ein Recht auf Status.
Und hat somit NICHTS mit dem Threadthema zu tun.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Problem ist hier wiederum, dass dieser Personengruppe nach einer gewissen Zeit ihre berufliche Qualifikation durch die Jobcenter aberkannt wird ("nicht verwertbar"). Und das ALG I wird ja nicht endlos gewährt, ergo landet diese Personengruppe irgendwann im ALG II.Misterfritz hat geschrieben:(28 Jan 2019, 20:01)
Nun sind aber eigentlich Ingenieure und auch Akademiker nicht unbedingt von Arbeitslosigkeit, gar Hartz4 bedroht.
Und da müsste man erstmal genauer wissen, warum diese in Hartz4 gelandet sind.
Das passiert wahrscheinlich um so öfter, je älter ein Akademiker ist, der arbeitslos geworden ist.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?
Das stimmt eben heute auch noch.Tantris hat geschrieben:(22 Nov 2012, 10:13)
Das ist auch der einzige grund, warum das gemacht werden könnte. Der einzelhandel hat eine lobby, die hartzer nicht.
Was diese leute brauchen, sind auch nicht höhere almosen, sondern die möglichkeit, wieder stolz zu sein. Also, mal von den arbeitsunfähigen, schwerstbehinderten und so abgesehen.
Weniger gesellschaftliche verachtung wäre mal was.
Rechts kotzen darf ich denn jederzeit
Aber was bieten denn Afd poliker in der Rentendiskussion.
Dumme platte Meinungen.
Ist das alles?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ich bezweifle das ing. Sehr davon betroffen sind von harz4.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(28 Jan 2019, 19:55)
Man sollte aber Ingenieure und andere Akademiker besser weiterbilden, damit sie wieder einen Job als Ingenieur o.ä finden, statt sie zu degradieren, das fördert nur den Verdruss bei den Betroffenen. Denn so mancher ehemaliger SPD- oder Nichtwähler wählt die AfD aus Verdruss über die Agenda 2010.
MfG
Wenn dann eher Studiengänge die keiner braucht zb. Bildende künste, musik oder andere skurille Studiengänge, wo eine Weiterbildung oft nicht hilft.
Eigentlich wäre grad für die akademiker harz4 Empfänger die chance bei den lehrermangel eine stelle zu kriegen als quereinstieg, das wäre eine win win Situation.
Aber bei einer langen Arbeitslosigkeit, müsste man die leute etwas aufmuntern, besser gesagt motivieren, um von burn down raus zu kommen,
Re: HartzIV - Sammelstrang
Quelle: Prof. Dr. Stefan Sell vom 01.02.2019 in seinem Blog-Beitrag "Die Jobcenter und die 'angemessenen' Kosten der Unterkunft. Hoffnung auf höhere Zuschüsse durch neue Entscheidungen des Bundessozialgerichts"Der Vorbehalt der „Angemessenheit“ [der Kosten für Unterkunft und Heizung] dazu führt [sic!], dass viele Hartz IV-Empfänger aus ihren sowieso schon mehr als knapp kalkulierten Regelleistungen 600 Mio. Euro abzweigen mussten zur Finanzierung der von den Jobcentern nicht übernommenen Unterkunftskosten ...
Re: HartzIV - Sammelstrang
Nun Gegend und Arbeit.Max Wein hat geschrieben:(29 Jan 2019, 01:49)
Ich bezweifle das ing. Sehr davon betroffen sind von harz4.
Wenn dann eher Studiengänge die keiner braucht zb. Bildende künste, musik oder andere skurille Studiengänge, wo eine Weiterbildung oft nicht hilft.
Eigentlich wäre grad für die akademiker harz4 Empfänger die chance bei den lehrermangel eine stelle zu kriegen als quereinstieg, das wäre eine win win Situation.
Aber bei einer langen Arbeitslosigkeit, müsste man die leute etwas aufmuntern, besser gesagt motivieren, um von burn down raus zu kommen,
Was machst Du in Magdeburg mit den Ingenieuren der Stahlgiesserei ? 20 Mann und 2 Frauen von 30- 59 ? ein "Putzer" - ehemals Ing aus dem Stasiknast. Nur als Beispiel... Labor, Schichtführer..Leiter.
Die wollen keine Versicherung an ihre Verwandschaft verkaufen müssen... Die hat nun ihre eigene GEWERKSCHAFT verraten. ...ist aber ein anderes Thema.
-------------------------------------------
Lehrer ? Quer - weil so ein IMPORT-Guru die Lehrerausbildung 25 Jahre komplett gestrichen hat ?
Na - ausserdem ist ja genug Ersatz da - .....wie `44 ... im Krieg.
Das letzte Aufgebot der Volkssturm.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ingenieure egal welcher art, können überall eine einstellung finden.Teeernte hat geschrieben:(01 Feb 2019, 20:31)
Nun Gegend und Arbeit.
Was machst Du in Magdeburg mit den Ingenieuren der Stahlgiesserei ? 20 Mann und 2 Frauen von 30- 59 ? ein "Putzer" - ehemals Ing aus dem Stasiknast. Nur als Beispiel... Labor, Schichtführer..Leiter.
Die wollen keine Versicherung an ihre Verwandschaft verkaufen müssen... Die hat nun ihre eigene GEWERKSCHAFT verraten. ...ist aber ein anderes Thema.
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Lehrer ? Quer - weil so ein IMPORT-Guru die Lehrerausbildung 25 Jahre komplett gestrichen hat ?
Na - ausserdem ist ja genug Ersatz da - .....wie `44 ... im Krieg.
Das letzte Aufgebot der Volkssturm.
Dafür müsste man die ansprüche halt runterstellen.
Beim quereinstieg zum lehrer kann man als akademiker lehrer werden.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Grundsätzlich sagt die Statistik, dass je höher das Bildungsniveau, desto geringer die Zeit von Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit an sich.Max Wein hat geschrieben:(02 Feb 2019, 14:23)
Ingenieure egal welcher art, können überall eine einstellung finden.
Dafür müsste man die ansprüche halt runterstellen.
Beim quereinstieg zum lehrer kann man als akademiker lehrer werden.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
Libanesin Anfang August 2020
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Ja gut, aber die Statistik berücksichtigt nicht die akademischen abschlüsse.Ammianus hat geschrieben:(02 Feb 2019, 14:32)
Grundsätzlich sagt die Statistik, dass je höher das Bildungsniveau, desto geringer die Zeit von Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit an sich.
Man kann einen der geschichte studiert hat nicht mit ein Ingenieur vergleichen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Theologen wurden früher gerne in Personalabteilungen genommen.Max Wein hat geschrieben:(02 Feb 2019, 14:51)
Ja gut, aber die Statistik berücksichtigt nicht die akademischen abschlüsse.
Man kann einen der geschichte studiert hat nicht mit ein Ingenieur vergleichen.
Nur bei uns gibt es diese absurde Vorstellung von Studium und Berufszusammenhang.
Bildung wird nicht mehr als Wert an sich geschätzt.
Ein Studium bildet gewisse Fähigkeiten, die in einer wissenschaftlich-technischen Welt immer wichtiger werden.
Leider ist das Studium heute verflacht und zum Discountangebot verkommen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Als da wären?Senexx hat geschrieben:(02 Feb 2019, 14:55)
Ein Studium bildet gewisse Fähigkeiten, die in einer wissenschaftlich-technischen Welt immer wichtiger werden.
Entscheidend ist, jemand der es sich leisten kann (oder der die Kontakte hat, die es sich leisten können) stellt eine Anforderung. Diese Anforderung muss erfüllt werden. Material und Personal muss herangeschafft werden. Der/dasjenige, welches zu geringsten Kosten das maximale Ergebnis bringt, bekommt den Zuschlag.
Und das ist auch gut so...
Re: HartzIV - Sammelstrang
Selbstverständlich unter der maximal möglichen monetären Auspressung der menschlichen Arbeitskraft, nicht wahr?scc hat geschrieben:(03 Feb 2019, 00:32)
Als da wären?
Entscheidend ist, jemand der es sich leisten kann (oder der die Kontakte hat, die es sich leisten können) stellt eine Anforderung. Diese Anforderung muss erfüllt werden. Material und Personal muss herangeschafft werden. Der/dasjenige, welches zu geringsten Kosten das maximale Ergebnis bringt, bekommt den Zuschlag.
Und das ist auch gut so...
Re: HartzIV - Sammelstrang
Das kommt immer darauf an, was man beim Studium gelernt hat. Damit meine ich nicht das Fachspezifische.Max Wein hat geschrieben:(02 Feb 2019, 14:51)
Ja gut, aber die Statistik berücksichtigt nicht die akademischen abschlüsse.
Man kann einen der geschichte studiert hat nicht mit ein Ingenieur vergleichen.
Bei einem Studium lernt man - so ist das jedenfalls meine Erfahrung - ein Problem zu erkennen, es zu analysieren, nach Lösungen zu suchen, diese dann zu entwickeln und umzusetzen. Und dies alles selbstständig.
Man lernt Gedanken zu strukturieren und dies dann schriftlich und mündlich weiterzugeben. Persönliche Begabungen und deren Stärke spielen dabei natürlich auch eine Rolle.
Damit hat man dann schon eine solide Grundlage, die eine normale Berufsausbildung so nicht vermittelt. Und das scheint dann auch mit einer der Gründe zu sein, warum Akademiker weniger arbeitslos sind und auch die Zeiten von Arbeitslosigkeit kürzer.
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Wer Chemie und begleitend Physik studiert hat, kann in Deutschland immerhin Kellnerin, oder Kanzlerin werden.Max Wein hat geschrieben:(02 Feb 2019, 14:51)
Ja gut, aber die Statistik berücksichtigt nicht die akademischen abschlüsse.
Man kann einen der geschichte studiert hat nicht mit ein Ingenieur vergleichen.
Mach das mal nach.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Maximale Effizienz, die natürlich begrenzt ist, selbstverständlich.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(03 Feb 2019, 06:51)
Selbstverständlich unter der maximal möglichen monetären Auspressung der menschlichen Arbeitskraft, nicht wahr?
Begrenzt bei einer menschlichen Arbeitskraft durch den Betrag, den der Mensch zum Überleben benötigt auf der einen Seite und der Geschwindigkeit, in der er effizient arbeiten kann. Somit ist die "Auspressung" durch natürliche Faktoren auf das zuträgliche Maß begrenzt.
Im Zweifel wird dies auch nur bei Tätigkeiten in Frage kommen, wo - z.B. durch politisch gesteuerte Zuwanderung - ein Überangebot an Arbeitskräften besteht, die welche solche Tätigkeiten ausführen können (und nichts anderes, höherwertigeres). Eine höherwertige Tätigkeit erfordert bestimmte Kenntnisse, die man erstmal haben muss und die nicht Hinz&Kunz von der Straße für paar Mark fuffzig gerne übernehmen.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Ein neuer Blog-Beitrag von Stefan Sell vom 06.02.2019 mit dem Titel:
http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/0 ... en-weiter/Die Hartz IV-Debatte brodelt weiter. Jenseits aller Visionen und Widerstände gibt es aber eine Gewissheit: Sie steigen und steigen. Die Verwaltungsausgaben des bestehenden Systems
Re: HartzIV - Sammelstrang
Da brodelt gar nichts... die Beitragszahler sitzen im Aufsichtsrat ...... und entscheiden was mit IHREN Beiträgen gemacht wird.Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(07 Feb 2019, 07:58)
Ein neuer Blog-Beitrag von Stefan Sell vom 06.02.2019 mit dem Titel:
http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/0 ... en-weiter/
Einzelne "Dauer" Begünstigte sind der Meinung MEEEEEEHR davon abzufre....ähmmm abzubekommen.
NICHTS oder Gering einzahlen ->> aber GROSS mitreden wollen !
Hängemattnlieger (Einfach NUR Arbeitsfaule) sind vom Sozialbezug AUSZUSCHLIESSEN (meine Meinung).
Re: HartzIV - Sammelstrang
Erstens gibt es keine Aufsichtsräte in den Jobcentern oder auf übergeordneter Ebene. Die Aufsicht über die Jobcenter ist in Kapitel 5 des SGB II festgelegt. In den Jobcentern gibt es jedoch die so genannten Trägerversammlungen, siehe § 44c SGB II (gilt bei so genannten Gemeinsamen Einrichtungen).Teeernte hat geschrieben:(07 Feb 2019, 09:33)
Da brodelt gar nichts... die Beitragszahler sitzen im Aufsichtsrat ...... und entscheiden was mit IHREN Beiträgen gemacht wird.
Zweitens sitzt eben nicht der Bund der Steuerzahler in irgendeinem Aufsichtsgremium innerhalb der Jobcenter oder auf übergeordneter Ebene.
Wen genau meinst Du hier eigentlich?Teeernte hat geschrieben:NICHTS oder Gering einzahlen ->> aber GROSS mitreden wollen !
Ja, immer feste druff in Fettschrift und farblich hervorgehoben, kennen wir ja nicht anders von Dir. Herrje.Teeernte hat geschrieben:Hängemattnlieger (Einfach NUR Arbeitsfaule) sind vom Sozialbezug AUSZUSCHLIESSEN (meine Meinung).
Re: HartzIV - Sammelstrang
Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(07 Feb 2019, 13:03)
Erstens gibt es keine Aufsichtsräte in den Jobcentern oder auf übergeordneter Ebene. Die Aufsicht über die Jobcenter ist in Kapitel 5 des SGB II festgelegt. In den Jobcentern gibt es jedoch die so genannten Trägerversammlungen, siehe § 44c SGB II (gilt bei so genannten Gemeinsamen Einrichtungen).
Zweitens sitzt eben nicht der Bund der Steuerzahler in irgendeinem Aufsichtsgremium innerhalb der Jobcenter oder auf übergeordneter Ebene.
Wen genau meinst Du hier eigentlich?
Ja, immer feste druff in Fettschrift und farblich hervorgehoben, kennen wir ja nicht anders von Dir. Herrje.
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände: Organisationsgrade, Tarifbindung und Einflüsse auf Löhne und Beschäftigung
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände spielen in Deutschland nicht nur bei der Lohnfindung, sondern auch in sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Fragen eine wichtige Rolle. Während die Mehrheit der Firmen in Arbeitgeberverbänden organi- siert ist, sind weniger als ein Viertel der Beschäftigten Mitglied einer Gewerkschaft.
Nebenbei .....da immer mehr "Systemfremde" (Versicherungsbetrüger - meiner MEinung nach) Leistungen erhalten tritt folgendes Problem auf...>>
Den laufen die Leute weg - die das ganze bezahlen MÜSSEN.Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbände müssen sich dringend etwas einfallen lassen, wenn sie die Erosion des relativ zentralisierten deutschen Lohnfindungssystems sowie die Ver- bandsflucht stoppen und damit auch ihr eigenes Überleben sichern wollen.
Systemfremde Leistung >>zB. Leute die nicht arbeiten WOLLEN - alimentieren. (Meine Meinung)
Falls Du es noch nicht geschnallt hast....die meisten Weiterbildungsträger sind Gewerkschaftsableger.
Re: HartzIV - Sammelstrang
@Teeernte:
Was haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände mit den Aufsichtsgremien in den Jobcentern und auf übergeordneter Ebene zu tun?
Nichts.
Außerdem sind so genannte Beitragszahler Leute, die in die Arbeitslosenversicherung Beiträge einzahlen. ALG II ist aber keine Leistung, die auf Beiträgen basiert, sondern auf Steuern.
Was haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände mit den Aufsichtsgremien in den Jobcentern und auf übergeordneter Ebene zu tun?
Nichts.
Außerdem sind so genannte Beitragszahler Leute, die in die Arbeitslosenversicherung Beiträge einzahlen. ALG II ist aber keine Leistung, die auf Beiträgen basiert, sondern auf Steuern.
Unsere tägliche Hetze gib uns heute.Teeernte hat geschrieben:(07 Feb 2019, 13:27)
Nebenbei .....da immer mehr "Systemfremde" (Versicherungsbetrüger - meiner MEinung nach) Leistungen erhalten ...
Du wiederholst Dich.Systemfremde Leistung >>zB. Leute die nicht arbeiten WOLLEN - alimentieren. (Meine Meinung)
Ja und?Falls Du es noch nicht geschnallt hast....die meisten Weiterbildungsträger sind Gewerkschaftsableger.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(07 Feb 2019, 13:39)
@Teeernte:
Was haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände mit den Aufsichtsgremien in den Jobcentern und auf übergeordneter Ebene zu tun?
Nichts.
Außerdem sind so genannte Beitragszahler Leute, die in die Arbeitslosenversicherung Beiträge einzahlen. ALG II ist aber keine Leistung, die auf Beiträgen basiert, sondern auf Steuern.
Unsere tägliche Hetze gib uns heute.
Du wiederholst Dich.
Ja und?
SGB III
§ 371 Selbstverwaltungsorgane
§ 372 Satzung und Anordnungen
§ 373 Verwaltungsrat
§ 374 Verwaltungsausschüsse
§ 374a (weggefallen)
§ 375 Amtsdauer
unsere täglichen Versicherungsbetrüger winken ?
Re: HartzIV - Sammelstrang
Falscher Rechtskreis.Teeernte hat geschrieben:(07 Feb 2019, 13:57)
SGB III
§ 371 Selbstverwaltungsorgane
§ 372 Satzung und Anordnungen
§ 373 Verwaltungsrat
§ 374 Verwaltungsausschüsse
§ 374a (weggefallen)
§ 375 Amtsdauer
Das ALG II ("Hartz IV") ist im Rechtskreis des SGB II angesiedelt. Teilweise werden aber Paragrafen im SGB III durch die Jobcenter herangezogen. Aber nicht die, die Du genannt hast.
Das wiederum ist wieder Hetze.Teeernte hat geschrieben:unsere täglichen Versicherungsbetrüger winken ?
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ...Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(07 Feb 2019, 13:58)
Falscher Rechtskreis.
Das ALG II ("Hartz IV") ist im Rechtskreis des SGB II angesiedelt. Teilweise werden aber Paragrafen im SGB III durch die Jobcenter herangezogen. Aber nicht die, die Du genannt hast.
Das war Doch DEINE Mäkelei .....falsch ausgegebenes Geld...
Sozialgesetzbuch (SGB III)
Drittes Buch
Arbeitsförderung
Ach was - Versicherungsbetrüger gibt es immer wieder...und die werden auch verurteilt... Rückzahlung ist da das MINDESTE.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Hättest Du den letzten Beitrag von Stefan Sell, den ich heute verlinkt habe, gelesen, hättest Du festgestellt, dass die Jobcenter immer weniger Geld für Eingliederungsleistungen gegenüber Leistungsbeziehern ausgeben als vorgesehen. Hier, Du brauchst auf diesen Link nur draufklicken, da erscheint dann ne entsprechende Grafik:Teeernte hat geschrieben:(07 Feb 2019, 14:00)
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ...
Das war Doch DEINE Mäkelei .....falsch ausgegebenes Geld...
http://aktuelle-sozialpolitik.de/wp-con ... 2-2017.jpg
ALG II ist keine Versicherungsleistung.Ach was - Versicherungsbetrüger gibt es immer wieder...und die werden auch verurteilt... Rückzahlung ist da das MINDESTE.
Re: HartzIV - Sammelstrang
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... rung-alg-2Beschäftigung und Sozialversicherung - Arbeitslosengeld II
Ein Job in Sicht? Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie trotzdem noch Arbeitslosengeld II beziehen, dann gelten spezielle Regelungen bei Beschäftigung und Sozialversicherung.
Ahhhhhh >> Du meinst Faule haben einen Rechtsanspruch... ???
Re: HartzIV - Sammelstrang
@Teeernte:
Richtig, ALG II ist Bestandteil der Sozialversicherung. Du zahlst aber als Arbeitnehmer/in keine Versicherungsbeiträge für ALG II, sondern nur für ALG I. ALG II ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung. Kannst ja mal auf Deine Lohnabrechnungen schauen, wenn Dir welche vorliegen.
Richtig, ALG II ist Bestandteil der Sozialversicherung. Du zahlst aber als Arbeitnehmer/in keine Versicherungsbeiträge für ALG II, sondern nur für ALG I. ALG II ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung. Kannst ja mal auf Deine Lohnabrechnungen schauen, wenn Dir welche vorliegen.
Selbstverständlich. Und höre doch endlich mal mit diesen Sprüchen auf, mannmannmann.Teeernte hat geschrieben:(07 Feb 2019, 16:22)
Ahhhhhh >> Du meinst Faule haben einen Rechtsanspruch... ???
Re: HartzIV - Sammelstrang
Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(07 Feb 2019, 16:33)
@Teeernte:
Selbstverständlich. Und höre doch endlich mal mit diesen Sprüchen auf, mannmannmann.
Nicht will - steht da nicht ! sondern ...nicht kann . Einfach aber Gesetz.Kurz & bündig: Das Wichtigste zu den Voraussetzungen für Hartz 4
Die Voraussetzungen erfüllen Personen, die hilfebedürftig, erwerbsfähig, zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter sind und deren gewöhnlicher Aufenthalt sich in Deutschland befindet.
Hilfebedürftigkeit: Jemand ist hilfebedürftig, der seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann und Hilfe nicht von anderen, zum Beispiel Angehörigen oder anderen Leistungsträgern, erhält.
Erwerbsfähigkeit: Jemand ist erwerbsfähig, wenn er nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden zu arbeiten.
Alter: Das Mindestalter beträgt 15 Jahre, das Maximalalter ist das Renteneintrittsalter, also je nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahren.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Verstehe ich jetzt nicht. Wer kein ausreichendes Vermögen und/oder Einkommen hat, der kann daraus nicht seinen oder ihren Lebensunterhalt bestreiten. Bzw. nur für eine gewisse, kurze Zeit.Teeernte hat geschrieben:(07 Feb 2019, 16:38)
Nicht will - steht da nicht ! sondern ...nicht kann . Einfach aber Gesetz.
Es gibt Einkommens- und Vermögensgrenzen, die bei der Bedürftigkeitsprüfung herangezogen werden, wenn man ALG II beantragt. Liegt man über diesen Grenzen, gibt es kein ALG II.
Was ist daran so verwerflich?
Wie lange würdest Du denn mit einem Vermögen in Höhe von 1000 € ohne ein Einkommen auskommen? In so einem Fall hast Du eventuell Anspruch auf ALG II.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Wer nicht aus eigenem Einkommen den Lebensunterhalt bestreiten kann... / Hier mein ich ...neben der Bedürftigkeitsprüfung - Dass ein Teil keine LUST hatTick|Trick|und Track hat geschrieben:(07 Feb 2019, 16:43)
Verstehe ich jetzt nicht. Wer kein ausreichendes Vermögen und/oder Einkommen hat, der kann daraus nicht seinen oder ihren Lebensunterhalt bestreiten. Bzw. nur für eine gewisse, kurze Zeit.
Es gibt Einkommens- und Vermögensgrenzen, die bei der Bedürftigkeitsprüfung herangezogen werden, wenn man ALG II beantragt. Liegt man über diesen Grenzen, gibt es kein ALG II.
Was ist daran so verwerflich?
Wie lange würdest Du denn mit einem Vermögen in Höhe von 1000 € ohne ein Einkommen auskommen? In so einem Fall hast Du eventuell Anspruch auf ALG II.
..Keine Lust zur Arbeit - seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte - wenn er/SIE/ES ARBEITEN WÜRDE. Gern kann ich das mehrseitig hinziehen - wenn Du das nicht erfassen möchtest. Eine andre MEINUNG ok... aber abstreiten... - gern mehrseitig.
Re: HartzIV - Sammelstrang
Du wiederholst Dich mit Deinen Unterstellungen. Ja und? Es gibt solche Leute. Die machen aber, so weit ich weiß, 5-10% der Bezieher von ALG II aus. Die, die nicht arbeiten wollen, die kriegen Geldkürzungen, so dass diese Leute am Ende für 3 Monate keinen Cent vom Amt kriegen. Was hast Du also für ein Problem? Für Dich müsste doch alles schick sein. Für mich ist das aber nicht schick.Teeernte hat geschrieben:(07 Feb 2019, 17:02)
Wer nicht aus eigenem Einkommen den Lebensunterhalt bestreiten kann... / Hier mein ich ...neben der Bedürftigkeitsprüfung - Dass ein Teil keine LUST hat
..Keine Lust zur Arbeit - seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte - wenn er/SIE/ES ARBEITEN WÜRDE. Gern kann ich das mehrseitig hinziehen - wenn Du das nicht erfassen möchtest. Eine andre MEINUNG ok... aber abstreiten... - gern mehrseitig.
Übrigens schriebst Du gestern:
Sieh mal einer an, da gibt es sogar den entsprechenden Paragrafen für, den § 34 SGB II. Müsste doch alles tutti sein aus Deiner Sicht. Ich finde diesen Paragrafen aber Schei*e, weil er den Jobcentern enorme Möglichkeiten der Willkür bietet.Teeernte hat geschrieben:Versicherungsbetrüger gibt es immer wieder...und die werden auch verurteilt... Rückzahlung ist da das MINDESTE.
Du schriebst gestern:
Jetzt möchte ich gerne mal von Dir wissen, welchen Personenkreis Du mit "Systemfremde" meinst.Teeernte hat geschrieben:Nebenbei .....da immer mehr "Systemfremde" (Versicherungsbetrüger - meiner MEinung nach) Leistungen erhalten ...
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Re: HartzIV - Sammelstrang
Da liegst Du aber mal so richtig daneben:
Da ist nix mit "Rechtsanspruch auf Unterstützung bei Faulheit", und das ist auch gut so!Insbesondere liegt keine Hilfebedürftigkeit vor, wenn der Lebensunterhalt durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit gesichert werden kann. https://www.hartziv.org/wer-hat-anspruch.html
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
Re: HartzIV - Sammelstrang
Nein.
Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Antragstellung auf ALG II wird nicht eine möglicherweise vorliegende Faulheit überprüft. Das steht nirgendwo im SGB II. Du wirst vom Jobcenter nicht weggeschickt mit dem Argument "Sie kriegen keine Leistungen von uns, denn Sie können ja arbeiten gehen".Da ist nix mit "Rechtsanspruch auf Unterstützung bei Faulheit", und das ist auch gut so!
Im Antrag auf ALG II gibt es keine Frage wie "Sind sie faul? Ja/Nein". Es ist jedoch die Frage zu beantworten, ob der Antragsteller sich in der Lage sieht eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 h täglich auszuüben. Beantwortet er diese Frage mit "Nein", bekommt er kein ALG II bewilligt, siehe § 8 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB II.
Faulheit ist erst Gegenstand des Gesetzes nach Eintritt in den Leistungsbezug, und zwar über die Sanktionsparagraphen §§ 31, 31a, 31b, 32 SGB II und den Erstattungsparagraphen § 34 SGB II.
Seiten wie hartziv.org würde ich mit einer gesunden Skepsis begegnen. Nachtrag: Ich verbessere: Seiten wie hartziv.org würde ich mit einer gewissen Skepsis begegnen
Zuletzt geändert von Tick|Trick|und Track am Fr 8. Feb 2019, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.