User wie DU beziehen sich immer auf irgendwelche konkreten BGE-Modelle, können dieselben aber bei Nachfrage nicht benennen. Es gibt nicht DAS EINE BGE-Modell, sondern es gibt viele verschiedene Ansätze. Und jedes einzelne davon hat seine Berechtigung, aber wie jedes Konzept mit und ohne BGE halt auch seine spezifischen Schwächen. Hier diskutieren wir aber nicht über DAS EINE BGE-Modell, sondern über BGE.Skull hat geschrieben:(17 Jan 2022, 09:12)
Ich soll jetzt ein Konzept vorstellen ? Geht‘s noch ?
Derjenigen, die meinen, „Riesenmissstände“ gefunden zu haben und Systeme radikal verändern zu wollen,
sollte darlegen, was sie da so für konkrete Dinge meinen und was sie umsetzen wollen.
Darüber kann man sich dann Gedanken machen oder diskutieren.
Nicht eine umgekehrte Beweispflicht oder Alternativen zu fordern. Ist und bleib einfach nur billig.
Hier wird nichts abgewürgt. Tausende von Seiten zeigen hier das Gegenteil.
User wie Du bringen NICHTS konkretes und können keinerlei konkrete Antworten zu Ihren Phantasien geben.
mfg
Ich habe in der Vergangenheit schon einige Missstände des derzeitigen Systems konkret benannt. Darunter auch die Intransparenz, die hohen Justizkosten, die vielen erfolgreichen Klagen, die empfundene Hilflosigkeit von Betroffenen die willkürlichen Behördenentscheiden über Monate hinweg ausgeliefert sind, etc. etc. etc.
Ich habe als Schwäche auch herausgearbeitet, dass beispielsweise die Regelungen für die KV und PV bezüglich H4-Empfänger dazu führt, dass die PKV-Versicherten für die solidarischen Finanzierung der KV und PV-Leistungen von Hartz IV Empfängern derzeit nicht herangezogen werden.
Ich habe aufgezeigt, dass die Existenzsicherung als solche heute über viele unterschiedliche Themenfelder politisch und gesetzlich verstreut vorliegt (Beispielsweise Hartz IV, Steuerrecht, Kindergeld/Kinderfreibetrag, Teilweise in den Gesetzen zur KV und PV, im Rentenrecht u.v,m.)
Immer wieder habe ich darauf hingewiesen, dass die Regelungen dabei keineswegs einheitlich sind - auch wenn (und auch darauf habe ich hingewiesen) die Politik seit Jahrzehnten auch teilweise getrieben durch Gerichtsurteile mehr und mehr in Richtung Einheitlicher Behandlung der Existenzsicherung hinarbeitet.
Ich habe erklärt, dass ein BGE auf Höhe der Existenzsicherung finanziell kein Problem ist (ist eh schon finanziert), sondern vor allem organisatorisch eine andere Form darstellt.
Ich habe auch klar erklärt, welche Bereiche der Existenzsicherung ein BGE abdeckt - und wo es Spielräume gibt, die man entsprechend politischer Sichtweisen ggf. noch klären muss.
Speziell beim Bereich des Existenzminimums bezüglich Wohnung habe ich auch eine persönliche Sichtweise dargestellt, nachdem die derzeitige Regelung in der Sozialgesetzgebung eher großzügig ist.
Unterm Strich bin ich in meinen Beiträgen insofern schon recht konkret geworden - konkreter jedenfalls als Menschen, die gerne mal pauschal ALLE BGE-Modelle ablehnen, und diese in eine gemeinsame Schublade stecken.....was natürlich Quatsch ist.
Noch konkreter bis hin zu einzelnen Gesetzen ein BGE auszuformulieren, ist nur wenig sinnvoll. Entscheidend beim BGE ist nicht (!!!!) wie die konkrete Ausgestaltung bis ins letzte Detail ausfällt! Das ist das größte Missverständnis, was dann doch die allermeisten BGE-Gegner haben.
Entscheidend ist, dass mit der Umstellung der Existenzsicherung auf ein BGE eine Veränderung in der Haltung der Gesellschaft zum Thema Existenzsicherung einhergeht.
Heute tun noch immer viele Menschen so, als wären Empfänger von Hartz IV Aussätzige. Man hört und liest auch hier regelmäßig sehr pauschale Vorverurteilungen. Alles Faulenzer. Alles Schmarotzer.
Dabei bezweifle ich überhaupt nicht, dass es Faulenzer und Schmarotzer gibt - ich habe nur begründete Zweifel - und auch die habe ich benannt - dass die JETZIGE Form der Existenzsicherung die Faulenzer und Schmarotzer besser adressiert, als ein BGE. Höchstrichterlich hat das BVerfG die Exekutive dafür gerügt, dass sie nicht nachweisen kann, dass Sanktionen eine Wirksamkeit entfalten.....und das, obwohl es die Sanktionen seit vielen Jahren gibt....ein Schelm, der da was böses dabei denkt....
Das derzeitige System zur Existenzsicherung ist wenig effektiv und es fehlt an Effizienz. Die, die man treffen möchte, werden nicht getroffen. Die, die man trifft, sind die falschen und leiden unter den ungerechten Rahmenbedingungen. DAS zu ändern ist die Idee des Systemwechsels hin zur Existenzsicherung über ein BGE.
Die Gesellschaft tastet sich vorsichtig - aber dennoch beständig - näher an ein BGE ran. Die Angleichung der Gesetzgebung bezüglich des Existenzminimums im Steuer- und Sozialrecht wird seit Jahrzehnten immer weiter vorangetrieben. Den Systemwechsel zur Grundsicherung hat sich die Ampel für Kinder schon mal vorgenommen. Weitere Maßnahmen in weiteren Rechtsgebieten gehen auch in die Richtung von mehr Transparenz und Einheitlichkeit bezüglich des Existenzminimum.
Es ist nicht relevant, wie das BGE am Ende ganz konkret und im Detail aussieht - relevant ist, wir entwickeln und als Gesellschaft seit vielen Jahren hin zu dieser BGE-Gesellschaft, und sie wird kommen, weil ein Systemwechsel von der Bedürftigkeit hin zum staatlich garantierten Existenzminimum gesamtgesellschaftlich mehr Vor- als Nachteile hat. Ob das Existenzminimum dann mit 800€ oder mit 1500€ finanziell bewertet wird....hängt vom KONKRETEN Modell ab. Wahrscheinlich liegt es irgendwo dazwischen. MEHR muss man derzeit dafür gar nicht regeln - und HIER konkretere Modelle zu fordern, ist schlicht und einfach nur der leicht durchschaubare Versuch, an der konkreten Ausprägung möglichst die Schwächen anprangern zu können....doch solange die jeweiligen Schwächen jeweils Mehrheitsfähig sind, ist das kein Problem!
Es ist völlig klar, dass jede der im Bundestag vertretenen Parteien eigene BGE-Vorstellungen hat oder entwickeln wird. Warten wir also getrost ab, bis die konkreten Details zur Abstimmung stehen. Solange macht es wenig Sinn, hier immer mehr nur die Bühne für BGE-Gegner zu füllen, weil man eher halbgare konkrete Vorschläge in die Diskussion bringt. Auf die Fragen, die hinter dem BGE stehen, haben die BGE-Gegner regelmäßig jedenfalls keine stimmigen Antworten - sie nehmen die existenten Probleme gerne in Kauf oder verleugnen diese sogar. Kann man so machen - ist halt nur reichlich naiv.