garfield336 hat geschrieben:(22 Feb 2018, 13:35)Island ist auch heute noch sehr homogen.
Ein Staat wird durch seine Bürger getragen, deshalb sollte man dann hier auch schauen, Wer sind die Bürger des Staates?
Es macht auch einen grossen Unterschied ob man Geburtsortprinzip oder das Herkunftsprinzip bei der Staatsbürgerschaft anwendet.
In Europa mit Ausnahme Frankreichs? Geht es immer noch um die Blutlinie. während ganz Amerika das Geburtsortprinzip anwendet.
Zeitweise oder immer noch galt in Deutschland doch auch der Grundsatz, daß jeder Deutscher ist, der in Deutschland geboren ist. Da wir aber eine sehr große Zahl ausländischer Mitbürger haben, die darauf bestanden, daß ihr Nachwuchs weiterhin die Staatsbürgerschaft der Eltern fortsetzen soll, kam es zu der bedingten deutschen Staatsbürgerschaft und zu Doppelpässen gegen das ursprüngliche Paßgesetz.
Bedingte deutsche Staatsbürgerschaft bedeutete, daß mit dem 18. Lebensjahr... oder war's das 21.?... der junge Mensch sich entscheiden sollte, ob er die deutsche Staatsbürgerschaft oder die seiner Eltern, aber auf jeden Fall nicht beide Staatsbürgerschaften annehmen wollte. Diese Regelung fand ich ganz fair.
Ich meine, daß inzwischen 2 Staatsbürgerschaften möglich sind, was ich für eine unerträgliche Mixtur halte. Entweder loyal zu diesem Staat oder zu jenem. Im Fall der Türkei sehen wir doch, welcher Blödsinn damit angerührt wird!