EY -Die teuren Profis

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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Realist2014 »

Dieter Winter hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:05)

Dass es immer einfach ist, behaupte ich ja nicht. Wobei im wirecard Fall wohl ein Anruf bei der asiatischen Bank genügt hätte. Jedenfalls las ich, dass das Treuhandkonto angeblich nie existiert hat.
Wirecard ist nun ein ganz eigenes Thema......

Hier das Wort gewissenhaft verwenden zu wollen, wäre mehr als abstrus.
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Dieter Winter
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Dieter Winter »

Realist2014 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:07)
Hier das Wort gewissenhaft verwenden zu wollen, wäre mehr als abstrus.
Und Inkompetenz halte ich bei den EY Leuten für ziemlich unwahrscheinlich. Die Mädels und Jungs dort sind nicht gerade auf der Brennsuppe daher geschwommen.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Dieter Winter hat geschrieben:(18 Jun 2021, 19:39)

Der Unterschied zwischen einem BP und einem WP ist Dir nicht geläufig? :D
Mir schon, es ging um den WP. Du hast den BP ins Spiel gebracht.
Dieter Winter hat geschrieben:(18 Jun 2021, 12:10)

Schon Deine gezeigte Verwunderung darüber, dass externe WP Zugriff auf die Buchhaltung haben, offenbart, dass Dir wohl nicht so ganz klar ist, was der Job eines WP ist. Wie soll er denn Deiner Meinung nach die Plausibiltät der Kontenausweise prüfen, wenn er nicht nachschaut? Entweder bekommt er die Konten auf Papier, oder er prüft indem er eben gleich in die BuHa reingeschaut. Übrigens greifen auch BP direkt darauf zu, nur der Vollständigkeit halber.
Weder ein BP noch ein WP braucht einen Schreibzugriff auf das Buchhaltungssystem. Es gibt auch keinen Anspruch darauf. Es ist auch nicht die Aufgabe eines WP im System des Mandanten zu buchen. Zudem verfügen beide über eigene Analysetools für die jeweiligen Prüfungshandlungen mit denen sie wesentlich zielführender und effizienter arbeiten können als mit dem Direktzugriff ins System. Dafür gibt es in jedem System standardisierte Schnittstellen um die Daten in entsprechender Form zur Verfügung zu stellen.
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Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Dampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 20:22)

Stimmt, er muß nicht davon ausgehen, daß es so ist. Aber er muß in Betracht ziehen, daß es so sein könnte. (Konjunktiv!)
Nein, muss er nicht. Dazu bräuchte der WP einen konkreten Auftrag um in diese Richtung zu prüfen, Das geschieht nicht im Rahmen einer normalen Jahresabschlussprüfung. Er kann aber Hinweise in diese Richtung natürlich nicht ignorieren.
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Beitrag von Dieter Winter »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:17)
Du hast den BP ins Spiel gebracht.
Wann und wo hätte ich ins Spiel gebracht, dass ein BP Schreibzugriff hätte? Einfach den Link bitte.
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Beitrag von Dieter Winter »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:17)
Weder ein BP noch ein WP braucht einen Schreibzugriff auf das Buchhaltungssystem. Es gibt auch keinen Anspruch darauf.
Weder geht es um Anspruch, noch um BP. Du versuchst hier wieder mal, mir etwas in den "Mund" zu legen, was ich so nicht geäußert habe. Was soll das?
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Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Dieter Winter hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:23)

Wann und wo hätte ich ins Spiel gebracht, dass ein BP Schreibzugriff hätte? Einfach den Link bitte.
Bei deiner "Story" ging es ja um den Schreibzugriff, sonst hätte der ja nicht buchen können. Spiel jetzt hier nicht den Ahnungslosen.
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Beitrag von Dieter Winter »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:28)
Bei deiner "Story" ging es ja um den Schreibzugriff, sonst hätte der ja nicht buchen können.
Aber nicht durch einen BP. Du lügst hier doch recht unverfroren. Warum?
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Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Dieter Winter hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:26)

Weder geht es um Anspruch, noch um BP. Du versuchst hier wieder mal, mir etwas in den "Mund" zu legen, was ich so nicht geäußert habe. Was soll das?
Dann unterstell mir keine Ahnunglosigkeit, wenn ich dich drauf Hinweise, dass es unüblich ist, dass WP Zugriff auf das Buchhaltungssystem ihres Mandanten (Schreibzugriff wohlgemerkt) haben.
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Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Dieter Winter hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:30)

Aber nicht durch einen BP. Du lügst hier doch recht unverfroren. Warum?
Den hast du doch selber ins Spiel gebracht, nachdem du mir erklärt hast, dass WP anscheinend sehr wohl Zugriff (im Kontext Schreibzugriff) haben. Siehe doch deinen Satz oben.
Du hast wohl echt schon den überblick verloren, wie du dir deine Story zurechtgebastelt hast.
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Beitrag von Dieter Winter »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:30)
Dann unterstell mir keine Ahnunglosigkeit, wenn ich dich drauf Hinweise, dass es unüblich ist, dass WP Zugriff auf das Buchhaltungssystem ihres Mandanten (Schreibzugriff wohlgemerkt) haben.
Unüblich - ja. Ich sag doch, dass ich es wahrscheinlich auch nicht glauben würde, wenn es mir jemand, den ich nicht kenne, erzählt hätte. Ich war ja selber von den Socken.

Allerdings hattest Du es so formuliert, als würdest Du bezweifeln, dass der WP irgendeinen Zugriff auf die Buchhaltung hat. Deshalb kamen mir gewisse Zweifel daran, dass Du weißt, wovon Du redest.
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Beitrag von Dieter Winter »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:32)
Den hast du doch selber ins Spiel gebracht, nachdem du mir erklärt hast, dass WP anscheinend sehr wohl Zugriff (im Kontext Schreibzugriff) haben..
Ich habe keinen Schreibzugriff für BP ins Spiel gebracht. Das ist schlicht gelogen!
Und ob WP Schreibzugriff haben, hängt u.a. vom System ab. Und natürlich davon, ob er von den GeFü/Admins gewährt wird. Welchen Teil weigerst Du Dich zu verstehen?
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Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Dieter Winter hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:36)


Allerdings hattest Du es so formuliert, als würdest Du bezweifeln, dass der WP irgendeinen Zugriff auf die Buchhaltung hat.
Du hast echt den Überblick verloren. Meine Nachfrage zu dem von dir geschilderten Sachverhalt war ziemlich eindeutig formuliert.
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(17 Jun 2021, 11:47)

Ein Externer hat Zugang zum Buchhaltungssystem und kann ohne Abstimmung irgendwas buchen?
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Beitrag von Dieter Winter »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 21:49)
Du hast echt den Überblick verloren.
Nö.
Zuerst bezweifelst Du den Zugang.
Danach, dass er ohne Abstimmung buchen kann.
Dass dies ggf. ohne Abstimmumg passiert wäre, stand meinerseits übrigens auch nie im Raum. Du hast hier fröhlich, nennen wirs mal, "interpretiert". Alles in allem sind Deine plumpen Provoversuche ziemlich durchschaubar.
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Beitrag von Dampflok94 »

Kann mir mal jemand erläutern, welchen Sinn eine Prüfung macht, wenn man davon ausgeht alles ist korrekt? Dann wäre ein Prüfung völlig Sinn- und Zweckfrei. Menschen machen schließlich Fehler, auch Bilanzbuchhalter. D. h. es geht darum herauszufinden, ob eine Bilanz korrekt ist. Oder ist das ganze Beschäftigungstherapie?
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Beitrag von Dieter Winter »

Dampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 22:17)
Kann mir mal jemand erläutern, welchen Sinn eine Prüfung macht, wenn man davon ausgeht alles ist korrekt?
:D :thumbup:
Die WP wollen auch leben.....

Eigentlicher Sinn der Prüfungspflicht ist der, dass kein großer Schaden verursacht wird.
Zuletzt geändert von Dieter Winter am Fr 18. Jun 2021, 22:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Dampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 22:17)

Kann mir mal jemand erläutern, welchen Sinn eine Prüfung macht, wenn man davon ausgeht alles ist korrekt? Dann wäre ein Prüfung völlig Sinn- und Zweckfrei. Menschen machen schließlich Fehler, auch Bilanzbuchhalter. D. h. es geht darum herauszufinden, ob eine Bilanz korrekt ist. Oder ist das ganze Beschäftigungstherapie?
Grundlage für die Prüfung ist die ordnungsgemäße Buchführung. Die wird geprüft. Es geht um die Einhaltung der Regeln, also die Erfassung aller Geschäftsvorfälle, Bewertung, Vollständigkeit, Abgrenzungen.
Nicht zum Prüfungsinhalt gehört die Prüfung auf kriminelle Handlungen, wie Unterschlagung, Manipulation etc.
Das schließt natürlich nicht aus, dass im Zuge einer Prüfung man auf sowas stößt.
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Beitrag von Dampflok94 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(18 Jun 2021, 22:33)

Grundlage für die Prüfung ist die ordnungsgemäße Buchführung. Die wird geprüft. Es geht um die Einhaltung der Regeln, also die Erfassung aller Geschäftsvorfälle, Bewertung, Vollständigkeit, Abgrenzungen.
Nicht zum Prüfungsinhalt gehört die Prüfung auf kriminelle Handlungen, wie Unterschlagung, Manipulation etc.
Das schließt natürlich nicht aus, dass im Zuge einer Prüfung man auf sowas stößt.
Hört sich gut an. Also z. B. die Frage ob verbuchte Aktiva wirklich existent sind, ist für dich keine Frage der Vollständigkeit? Aber vielleicht ist meine Idee, daß ein Wirtschaftsprüfer prüft und nicht nur glaubt ja übertrieben. :?:
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Beitrag von Skull »

Guten Abend,

wenn die beiden Hauptprotaganisten nicht umgehend ihre
gegenseitigen unterstellenden und beleidigenden Postings (oder auch Passagen) einstellen,
wird eine Sanktion erfolgen.

Dieses ist jetzt mein zweiter Hinweis. Einen dritten wird es somit nicht mehr geben.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Dieter Winter »

Dampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 23:05)
Aber vielleicht ist meine Idee, daß ein Wirtschaftsprüfer prüft und nicht nur glaubt ja übertrieben. :?:
Es gibt solche und solche. Je größer das Mandat, um so größer das Interesse des WP, dass er es behält.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Realist2014 »

Dampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 22:17)

Kann mir mal jemand erläutern, welchen Sinn eine Prüfung macht, wenn man davon ausgeht alles ist korrekt? Dann wäre ein Prüfung völlig Sinn- und Zweckfrei. Menschen machen schließlich Fehler, auch Bilanzbuchhalter. D. h. es geht darum herauszufinden, ob eine Bilanz korrekt ist. Oder ist das ganze Beschäftigungstherapie?
Es geht darum, ob Gesetze und Richtlinien eingehalten wurden
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Beitrag von Tom Bombadil »

Realist2014 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 20:55)

Meldung an die Aufsichtsbehörde?
Spricht etwas dagegen?
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Realist2014 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:11)

Spricht etwas dagegen?
Mich würde selber der Prozess / das Verfahren hier interessieren.

Nehmen wir an, der WP "meldet" einen für ihn "verdächtigen" Sachverhalt an die Aufsichtsbehörde.
Diese würde ja dann wohl "aktiv" werden und sich dann im Endeffekt mit dem zu prüfenden Unternehmen in Verbindung setzen.

Ist das dann ein "Fehlalarm", bedeutet dieses dann möglicherweise für die WP-Gesellschaft das "Ende" bei diesem Unternehmen...
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Tom Bombadil »

Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:18)

Ist das dann ein "Fehlalarm", bedeutet dieses dann möglicherweise für die WP-Gesellschaft das "Ende" bei diesem Unternehmen...
Das kann und darf aber kein Grund sein, evtl. Gesetzesbrüche vorsätzlich zu verschweigen, damit macht man sich zum Mittäter. Deswegen ja auch meine Frage nach der Haftung, 4 Mio EUR sind ein Witz, da muss sich etwas ändern.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Skull »

Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:18)

Mich würde selber der Prozess / das Verfahren hier interessieren.

Nehmen wir an, der WP "meldet" einen für ihn "verdächtigen" Sachverhalt an die Aufsichtsbehörde.
Diese würde ja dann wohl "aktiv" werden und sich dann im Endeffekt mit dem zu prüfenden Unternehmen in Verbindung setzen.

Ist das dann ein "Fehlalarm", bedeutet dieses dann möglicherweise für die WP-Gesellschaft das "Ende" bei diesem Unternehmen...
Ich verstehe weder Dein, noch die von den meisten hier angedachten Probleme.

Im HGB ist in den Paragraphen §§ 316 - 324a das Thema Prüfung klar und umfassend geregelt.

Und das irgendwo Fehler gemacht werden, irgendwo auch Dinge unkorrekt laufen
oder kriminell gehandelt wird, sollte niemanden überraschen.
Das ist aber weder systematisch noch überwiegend der Fall.

Das sind Ausnahmen. So wie eben beim wirecard Komplex.

Und DAS ist nun von Gerichten und Aufsichtsbehörden aufzuklären.
Wer da (mit) verantwortlich ist, dass das so alles passieren konnte.

mfg
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Dieter Winter »

Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 08:55)
Es geht darum, ob Gesetze und Richtlinien eingehalten wurden
Z. B. die des BiRiLiG......
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Dieter Winter »

Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:18)
Ist das dann ein "Fehlalarm", bedeutet dieses dann möglicherweise für die WP-Gesellschaft das "Ende" bei diesem Unternehmen...
Genau. Und im anderen Fall hat der WP gute Chancen auf seiner Rechnung sitzen zu bleiben, falls der Laden über die Wupper geht. Das Interesse des WP an dergleichen ist also überschaubar.
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Beitrag von Dieter Winter »

Skull hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:31)
Das ist aber weder systematisch noch überwiegend
Systematisch bedingt würde ich schon bejahen. Der Interessenkonflikt des WP ist ggf. nun mal vorhanden.
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Beitrag von Dieter Winter »

Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:25)
Deswegen ja auch meine Frage nach der Haftung, 4 Mio EUR sind ein Witz, da muss sich etwas ändern.
Imho ist der Knackpunkt eher der, dass sich der WP evtl. selbst wirtschaftlich schadet, wenn er's aufdeckt.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Skull »

Dieter Winter hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:39)

Systematisch bedingt würde ich schon bejahen. Der Interessenkonflikt des WP ist ggf. nun mal vorhanden.
Es gibt ÜBERALL Interessenskonflikte.

Konflikte in Bezug auf Kunden, Staat, Inhabern, Mitarbeitern, Öffentlichkeit, Inhabern, Gläubigern, Auftraggebern
und noch vielen mehr.

Die Wirtschaftsprüfer sind aber (in der Theorie) in erster Linie den Inhabern (Aktionären) verpflichtet.
Damit diese ein Stück vertrauen können, was im Unternehmen passiert, das eben korrekt berichtet wird,
korrekt bilanziert wird und Ergebnisse korrekt dargestellt werden.

Nicht ob ein Unternehmen gut oder schlecht wirtschaftet.

Und auch Prüfungsgesellschaften unterliegen da durchaus in einigen Fällen Interessenskonflikten.
Ich sehe dieses aber nicht als systematisch. Sehe auch auch keine grossartigen Alternativen.

Irgendjemand muss da ja prüfen.
Dieter Winter hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:42)

Imho ist der Knackpunkt eher der, dass sich der WP evtl. selbst wirtschaftlich schadet, wenn er's aufdeckt.
mhmm…

Und was schlägst Du vor ? Wie will man das lösen/ändern ?

mfg
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Dieter Winter »

Skull hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:47)
Irgendjemand muss da ja prüfen.

mfg
D'accord.
Die Frage, die sich stellt ist: Wie vermeide ich wirtschaftliche Nachteile für den Prüfer, sollte er auf erhebliche Unregelmäßigkeiten stoßen?

Übrigens bin ich ziemlich gespannt, was hier rauskommt:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... e-100.html
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Beitrag von Dieter Winter »

Skull hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:47)
mhmm…

Und was schlägst Du vor ? Wie will man das lösen/ändern ?

mfg
Privatwirtschaftlich ist das m.E.n. nicht lösbar.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Dampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 23:05)

Hört sich gut an. Also z. B. die Frage ob verbuchte Aktiva wirklich existent sind, ist für dich keine Frage der Vollständigkeit? Aber vielleicht ist meine Idee, daß ein Wirtschaftsprüfer prüft und nicht nur glaubt ja übertrieben. :?:
Doch. Das erfolgt über eine Saldenbestätigung des Geschäftspartners. Ist ja auch in diesem Fall geschehen. Die war anscheinend gefälscht. Wobei für mich noch nicht klar ist, wer das gemacht hat und wie. Denn üblicherweise werden die Saldenbetätigungen ja direkt vom Geschäftspartner an den WP geschickt und kommen nicht vom zu prüfenden Unternehmen. Dazu gab es bei den Saldenbestätigungen wohl auch noch Unplausibilitäten, was die Frage aufwirft, warum sich der WP in Anbetracht der Höhe trotzdem damit zufrieden gibt und eben nicht, was wohl relativ unproblematisch gewesen wäre, vor Ort sich das nochmal genauer angesehen hat. Alles in allem wirft das natürlich kein gutes Licht auf EY, zumal es schon länger Spekulationen über Ungereimtheiten in der Presse gab.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:18)

Mich würde selber der Prozess / das Verfahren hier interessieren.

Nehmen wir an, der WP "meldet" einen für ihn "verdächtigen" Sachverhalt an die Aufsichtsbehörde.
Diese würde ja dann wohl "aktiv" werden und sich dann im Endeffekt mit dem zu prüfenden Unternehmen in Verbindung setzen.

Ist das dann ein "Fehlalarm", bedeutet dieses dann möglicherweise für die WP-Gesellschaft das "Ende" bei diesem Unternehmen...
Für die Aufdeckung von betrügerischen Aktivitäten im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung gibt es ja definierte Vorgehensweisen und Pflichten der Wirtschaftsprüfer. Dazu gehört auch, sich Gewissheit über den Sachverhalt zu verschaffen.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Realist2014 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2021, 11:02)

Für die Aufdeckung von betrügerischen Aktivitäten im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung gibt es ja definierte Vorgehensweisen und Pflichten der Wirtschaftsprüfer. Dazu gehört auch, sich Gewissheit über den Sachverhalt zu verschaffen.
Mein Frage bezieht sich hier auf die ganz konkreten Meldepflichten an die APAS oder an die Justiz.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 11:04)



Mein Frage bezieht sich hier auf die ganz konkreten Meldepflichten an die APAS oder an die Justiz.
Grundsätzlich muss sich der WP ja selbst erst Gewissheit über einen möglichen Betrugsfall verschaffen, seine Prüfung also dahingehend ausdehnen. Dazu muss er natürlich auch den Auftraggeber, also den Gesellschafter bzw. bei AGs den Aufsichtsrat informieren. Inwieweit das Management zu diesem Zeitpunkt schon einbezogen bzw. informiert werden muss, kann ich dir jetzt allerdings nicht sagen. Weitere Schritte würden dann ja eh erst erfolgen, sofern der Verdachstfall erwiesen oder als entsprechend wahrscheinlich erscheint.
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Beitrag von Realist2014 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2021, 11:50)

Grundsätzlich muss sich der WP ja selbst erst Gewissheit über einen möglichen Betrugsfall verschaffen, seine Prüfung also dahingehend ausdehnen. Dazu muss er natürlich auch den Auftraggeber, also den Gesellschafter bzw. bei AGs den Aufsichtsrat informieren. Inwieweit das Management zu diesem Zeitpunkt schon einbezogen bzw. informiert werden muss, kann ich dir jetzt allerdings nicht sagen. Weitere Schritte würden dann ja eh erst erfolgen, sofern der Verdachstfall erwiesen oder als entsprechend wahrscheinlich erscheint.
Also eine Meldung nach "extern" ( APAS, Justiz) erst nach der Mitteilung an Gesellschafter / Aufsichtsrat?

Weiß du wo das genau geregelt ist ( ich würde das gerne mal lesen...)
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Skull
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Skull »

Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 11:53)

Also eine Meldung nach "extern" ( APAS, Justiz) erst nach der Mitteilung an Gesellschafter / Aufsichtsrat?

Weiß du wo das genau geregelt ist ( ich würde das gerne mal lesen...)
Kann man doch alles selbst herausfinden. :?:

Es gibt doch genügend Informationen im Netz.

Zum Beispiel:

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf

Eine generelle gesetzliche Pflicht zur externen Vorabmeldung bestimmter im Rahmen des Mandatsverhältnisses gewonnener Erkenntnisse an Aufsichtsbehörden besteht hingegen nicht.

Einzig in den gesetzlich festgelegten Fällen des § 341k Abs. 3 HGB, wonach der jeweilige Abschlussprüfer die Aufsichtsbehörde von Versicherungsunternehmen unverzüglich über Erkenntnisse im Sinn des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB zu unterrichten hat, sowie bei der Prüfung von Kreditinstituten (§ 29 Abs. 3 Kreditwesengesetz (KWG)18)19 besteht eine entsprechende Vorabmeldungspflicht.

Danach hat der Prüfer unverzüglich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, wenn ihm bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, welche die Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerkes rechtfertigen, die den Bestand des Instituts gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, die einen erheblichen Verstoß gegen die Vorschriften über die Zulassungsvoraussetzungen des Instituts oder die Ausübung einer Tätigkeit nach dem KWG darstellen oder die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. Auf Verlangen der Bundesanstalt oder der Deutschen Bundesbank hat der Prüfer ihnen den Prüfungsbericht zu erläutern und sonstige bei der Prüfung bekanntgewordene Tatsachen mitzuteilen, die gegen eine ordnungsmäßige Durchführung der Geschäfte des Instituts sprechen. Diese Anzeige-, Erläuterungs- und Mitteilungspflichten bestehen auch in Bezug auf ein Unternehmen, das mit dem Institut in enger Verbindung steht, sofern dem Prüfer die Tatsachen im Rahmen der Prüfung des Instituts bekannt werden, vgl. § 29 Abs. 3 KWG.

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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Realist2014 »

Skull hat geschrieben:(19 Jun 2021, 12:55)

Kann man doch alles selbst herausfinden. :?:

Es gibt doch genügend Informationen im Netz.

Zum Beispiel:

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf

Eine generelle gesetzliche Pflicht zur externen Vorabmeldung bestimmter im Rahmen des Mandatsverhältnisses gewonnener Erkenntnisse an Aufsichtsbehörden besteht hingegen nicht.
..............................................

mfg

Danke
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 11:53)

Also eine Meldung nach "extern" ( APAS, Justiz) erst nach der Mitteilung an Gesellschafter / Aufsichtsrat?

Weiß du wo das genau geregelt ist ( ich würde das gerne mal lesen...)
Skull hat ja schon geantwortet. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Meldung an Aufsichtsbehörden oder Justiz außer in dem entsprechenden Fall. Die Frage ist ja auch ob das notwendig ist.
Grundsätzlich kann der WP ja einen möglichen Betrugsfall nicht unberücksichtig lassen. Er hat die Pflicht dem nachzugehen und auch entsprechend zu berichten. Dazu gibt es eine entsprechenden Bestätigungsvermerk. Damit ist das öffentlich. Und logischerweise muss ja der Gesellschafter oder Aufsichtsrat handeln.

Grundsätzlich sehe ich hier auch keinen Interessenskonflikt des WP in dem Sinne, dass er möglicherweise seine Mandat verliert. Der Auftrageber (Gesellschafter) hat in der Regel ein Interesse, dass so etwas aufdeckt wird. Warum sollte er in so einem Fall das Mandat entziehen? Das wäre ja nur der Fall, wenn höchst kriminelles Handeln da wäre bei dem Management und Gesellschafter unter einer Decke stecken. Wenn der WP das aber feststellt, dann ist das Festhalten am Mandat ja sowieso keine Alternative.
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Re: EY -Die teuren Profis

Beitrag von Realist2014 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2021, 13:22)

Skull hat ja schon geantwortet. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Meldung an Aufsichtsbehörden oder Justiz außer in dem entsprechenden Fall. Die Frage ist ja auch ob das notwendig ist.
Grundsätzlich kann der WP ja einen möglichen Betrugsfall nicht unberücksichtig lassen. Er hat die Pflicht dem nachzugehen und auch entsprechend zu berichten. Dazu gibt es eine entsprechenden Bestätigungsvermerk. Damit ist das öffentlich. Und logischerweise muss ja der Gesellschafter oder Aufsichtsrat handeln.
Das ist im Kontext von Zertifizierungsaudits bei ISO Managementsystemen anders. Das sind die Auditberichte ja nicht öffentlich
Daher auch meine Nachfrage.
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