Das ist im Kontext von Zertifizierungsaudits bei ISO Managementsystemen anders. Das sind die Auditberichte ja nicht öffentlich3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2021, 13:22)
Skull hat ja schon geantwortet. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Meldung an Aufsichtsbehörden oder Justiz außer in dem entsprechenden Fall. Die Frage ist ja auch ob das notwendig ist.
Grundsätzlich kann der WP ja einen möglichen Betrugsfall nicht unberücksichtig lassen. Er hat die Pflicht dem nachzugehen und auch entsprechend zu berichten. Dazu gibt es eine entsprechenden Bestätigungsvermerk. Damit ist das öffentlich. Und logischerweise muss ja der Gesellschafter oder Aufsichtsrat handeln.
Daher auch meine Nachfrage.