Es geht darum, ob Gesetze und Richtlinien eingehalten wurdenDampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 22:17)
Kann mir mal jemand erläutern, welchen Sinn eine Prüfung macht, wenn man davon ausgeht alles ist korrekt? Dann wäre ein Prüfung völlig Sinn- und Zweckfrei. Menschen machen schließlich Fehler, auch Bilanzbuchhalter. D. h. es geht darum herauszufinden, ob eine Bilanz korrekt ist. Oder ist das ganze Beschäftigungstherapie?
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Re: EY -Die teuren Profis
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: EY -Die teuren Profis
Spricht etwas dagegen?
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Re: EY -Die teuren Profis
Mich würde selber der Prozess / das Verfahren hier interessieren.
Nehmen wir an, der WP "meldet" einen für ihn "verdächtigen" Sachverhalt an die Aufsichtsbehörde.
Diese würde ja dann wohl "aktiv" werden und sich dann im Endeffekt mit dem zu prüfenden Unternehmen in Verbindung setzen.
Ist das dann ein "Fehlalarm", bedeutet dieses dann möglicherweise für die WP-Gesellschaft das "Ende" bei diesem Unternehmen...
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Re: EY -Die teuren Profis
Das kann und darf aber kein Grund sein, evtl. Gesetzesbrüche vorsätzlich zu verschweigen, damit macht man sich zum Mittäter. Deswegen ja auch meine Frage nach der Haftung, 4 Mio EUR sind ein Witz, da muss sich etwas ändern.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:18)
Ist das dann ein "Fehlalarm", bedeutet dieses dann möglicherweise für die WP-Gesellschaft das "Ende" bei diesem Unternehmen...
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Re: EY -Die teuren Profis
Ich verstehe weder Dein, noch die von den meisten hier angedachten Probleme.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:18)
Mich würde selber der Prozess / das Verfahren hier interessieren.
Nehmen wir an, der WP "meldet" einen für ihn "verdächtigen" Sachverhalt an die Aufsichtsbehörde.
Diese würde ja dann wohl "aktiv" werden und sich dann im Endeffekt mit dem zu prüfenden Unternehmen in Verbindung setzen.
Ist das dann ein "Fehlalarm", bedeutet dieses dann möglicherweise für die WP-Gesellschaft das "Ende" bei diesem Unternehmen...
Im HGB ist in den Paragraphen §§ 316 - 324a das Thema Prüfung klar und umfassend geregelt.
Und das irgendwo Fehler gemacht werden, irgendwo auch Dinge unkorrekt laufen
oder kriminell gehandelt wird, sollte niemanden überraschen.
Das ist aber weder systematisch noch überwiegend der Fall.
Das sind Ausnahmen. So wie eben beim wirecard Komplex.
Und DAS ist nun von Gerichten und Aufsichtsbehörden aufzuklären.
Wer da (mit) verantwortlich ist, dass das so alles passieren konnte.
mfg
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Re: EY -Die teuren Profis
Z. B. die des BiRiLiG......Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 08:55)
Es geht darum, ob Gesetze und Richtlinien eingehalten wurden
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Re: EY -Die teuren Profis
Genau. Und im anderen Fall hat der WP gute Chancen auf seiner Rechnung sitzen zu bleiben, falls der Laden über die Wupper geht. Das Interesse des WP an dergleichen ist also überschaubar.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:18)
Ist das dann ein "Fehlalarm", bedeutet dieses dann möglicherweise für die WP-Gesellschaft das "Ende" bei diesem Unternehmen...
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Re: EY -Die teuren Profis
Systematisch bedingt würde ich schon bejahen. Der Interessenkonflikt des WP ist ggf. nun mal vorhanden.Skull hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:31)
Das ist aber weder systematisch noch überwiegend
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Re: EY -Die teuren Profis
Imho ist der Knackpunkt eher der, dass sich der WP evtl. selbst wirtschaftlich schadet, wenn er's aufdeckt.Tom Bombadil hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:25)
Deswegen ja auch meine Frage nach der Haftung, 4 Mio EUR sind ein Witz, da muss sich etwas ändern.
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Re: EY -Die teuren Profis
Es gibt ÜBERALL Interessenskonflikte.Dieter Winter hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:39)
Systematisch bedingt würde ich schon bejahen. Der Interessenkonflikt des WP ist ggf. nun mal vorhanden.
Konflikte in Bezug auf Kunden, Staat, Inhabern, Mitarbeitern, Öffentlichkeit, Inhabern, Gläubigern, Auftraggebern
und noch vielen mehr.
Die Wirtschaftsprüfer sind aber (in der Theorie) in erster Linie den Inhabern (Aktionären) verpflichtet.
Damit diese ein Stück vertrauen können, was im Unternehmen passiert, das eben korrekt berichtet wird,
korrekt bilanziert wird und Ergebnisse korrekt dargestellt werden.
Nicht ob ein Unternehmen gut oder schlecht wirtschaftet.
Und auch Prüfungsgesellschaften unterliegen da durchaus in einigen Fällen Interessenskonflikten.
Ich sehe dieses aber nicht als systematisch. Sehe auch auch keine grossartigen Alternativen.
Irgendjemand muss da ja prüfen.
mhmm…Dieter Winter hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:42)
Imho ist der Knackpunkt eher der, dass sich der WP evtl. selbst wirtschaftlich schadet, wenn er's aufdeckt.
Und was schlägst Du vor ? Wie will man das lösen/ändern ?
mfg
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Re: EY -Die teuren Profis
D'accord.
Die Frage, die sich stellt ist: Wie vermeide ich wirtschaftliche Nachteile für den Prüfer, sollte er auf erhebliche Unregelmäßigkeiten stoßen?
Übrigens bin ich ziemlich gespannt, was hier rauskommt:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wue ... e-100.html
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Re: EY -Die teuren Profis
Privatwirtschaftlich ist das m.E.n. nicht lösbar.Skull hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:47)
mhmm…
Und was schlägst Du vor ? Wie will man das lösen/ändern ?
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Re: EY -Die teuren Profis
Doch. Das erfolgt über eine Saldenbestätigung des Geschäftspartners. Ist ja auch in diesem Fall geschehen. Die war anscheinend gefälscht. Wobei für mich noch nicht klar ist, wer das gemacht hat und wie. Denn üblicherweise werden die Saldenbetätigungen ja direkt vom Geschäftspartner an den WP geschickt und kommen nicht vom zu prüfenden Unternehmen. Dazu gab es bei den Saldenbestätigungen wohl auch noch Unplausibilitäten, was die Frage aufwirft, warum sich der WP in Anbetracht der Höhe trotzdem damit zufrieden gibt und eben nicht, was wohl relativ unproblematisch gewesen wäre, vor Ort sich das nochmal genauer angesehen hat. Alles in allem wirft das natürlich kein gutes Licht auf EY, zumal es schon länger Spekulationen über Ungereimtheiten in der Presse gab.Dampflok94 hat geschrieben:(18 Jun 2021, 23:05)
Hört sich gut an. Also z. B. die Frage ob verbuchte Aktiva wirklich existent sind, ist für dich keine Frage der Vollständigkeit? Aber vielleicht ist meine Idee, daß ein Wirtschaftsprüfer prüft und nicht nur glaubt ja übertrieben.
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Re: EY -Die teuren Profis
Für die Aufdeckung von betrügerischen Aktivitäten im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung gibt es ja definierte Vorgehensweisen und Pflichten der Wirtschaftsprüfer. Dazu gehört auch, sich Gewissheit über den Sachverhalt zu verschaffen.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 09:18)
Mich würde selber der Prozess / das Verfahren hier interessieren.
Nehmen wir an, der WP "meldet" einen für ihn "verdächtigen" Sachverhalt an die Aufsichtsbehörde.
Diese würde ja dann wohl "aktiv" werden und sich dann im Endeffekt mit dem zu prüfenden Unternehmen in Verbindung setzen.
Ist das dann ein "Fehlalarm", bedeutet dieses dann möglicherweise für die WP-Gesellschaft das "Ende" bei diesem Unternehmen...
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Re: EY -Die teuren Profis
Mein Frage bezieht sich hier auf die ganz konkreten Meldepflichten an die APAS oder an die Justiz.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2021, 11:02)
Für die Aufdeckung von betrügerischen Aktivitäten im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung gibt es ja definierte Vorgehensweisen und Pflichten der Wirtschaftsprüfer. Dazu gehört auch, sich Gewissheit über den Sachverhalt zu verschaffen.
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Re: EY -Die teuren Profis
Grundsätzlich muss sich der WP ja selbst erst Gewissheit über einen möglichen Betrugsfall verschaffen, seine Prüfung also dahingehend ausdehnen. Dazu muss er natürlich auch den Auftraggeber, also den Gesellschafter bzw. bei AGs den Aufsichtsrat informieren. Inwieweit das Management zu diesem Zeitpunkt schon einbezogen bzw. informiert werden muss, kann ich dir jetzt allerdings nicht sagen. Weitere Schritte würden dann ja eh erst erfolgen, sofern der Verdachstfall erwiesen oder als entsprechend wahrscheinlich erscheint.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 11:04)
Mein Frage bezieht sich hier auf die ganz konkreten Meldepflichten an die APAS oder an die Justiz.
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Re: EY -Die teuren Profis
Also eine Meldung nach "extern" ( APAS, Justiz) erst nach der Mitteilung an Gesellschafter / Aufsichtsrat?3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2021, 11:50)
Grundsätzlich muss sich der WP ja selbst erst Gewissheit über einen möglichen Betrugsfall verschaffen, seine Prüfung also dahingehend ausdehnen. Dazu muss er natürlich auch den Auftraggeber, also den Gesellschafter bzw. bei AGs den Aufsichtsrat informieren. Inwieweit das Management zu diesem Zeitpunkt schon einbezogen bzw. informiert werden muss, kann ich dir jetzt allerdings nicht sagen. Weitere Schritte würden dann ja eh erst erfolgen, sofern der Verdachstfall erwiesen oder als entsprechend wahrscheinlich erscheint.
Weiß du wo das genau geregelt ist ( ich würde das gerne mal lesen...)
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Re: EY -Die teuren Profis
Kann man doch alles selbst herausfinden.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 11:53)
Also eine Meldung nach "extern" ( APAS, Justiz) erst nach der Mitteilung an Gesellschafter / Aufsichtsrat?
Weiß du wo das genau geregelt ist ( ich würde das gerne mal lesen...)
Es gibt doch genügend Informationen im Netz.
Zum Beispiel:
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Eine generelle gesetzliche Pflicht zur externen Vorabmeldung bestimmter im Rahmen des Mandatsverhältnisses gewonnener Erkenntnisse an Aufsichtsbehörden besteht hingegen nicht.
Einzig in den gesetzlich festgelegten Fällen des § 341k Abs. 3 HGB, wonach der jeweilige Abschlussprüfer die Aufsichtsbehörde von Versicherungsunternehmen unverzüglich über Erkenntnisse im Sinn des § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB zu unterrichten hat, sowie bei der Prüfung von Kreditinstituten (§ 29 Abs. 3 Kreditwesengesetz (KWG)18)19 besteht eine entsprechende Vorabmeldungspflicht.
Danach hat der Prüfer unverzüglich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, wenn ihm bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, welche die Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerkes rechtfertigen, die den Bestand des Instituts gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, die einen erheblichen Verstoß gegen die Vorschriften über die Zulassungsvoraussetzungen des Instituts oder die Ausübung einer Tätigkeit nach dem KWG darstellen oder die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. Auf Verlangen der Bundesanstalt oder der Deutschen Bundesbank hat der Prüfer ihnen den Prüfungsbericht zu erläutern und sonstige bei der Prüfung bekanntgewordene Tatsachen mitzuteilen, die gegen eine ordnungsmäßige Durchführung der Geschäfte des Instituts sprechen. Diese Anzeige-, Erläuterungs- und Mitteilungspflichten bestehen auch in Bezug auf ein Unternehmen, das mit dem Institut in enger Verbindung steht, sofern dem Prüfer die Tatsachen im Rahmen der Prüfung des Instituts bekannt werden, vgl. § 29 Abs. 3 KWG.
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Re: EY -Die teuren Profis
Skull hat geschrieben:(19 Jun 2021, 12:55)
Kann man doch alles selbst herausfinden.
Es gibt doch genügend Informationen im Netz.
Zum Beispiel:
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Eine generelle gesetzliche Pflicht zur externen Vorabmeldung bestimmter im Rahmen des Mandatsverhältnisses gewonnener Erkenntnisse an Aufsichtsbehörden besteht hingegen nicht.
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Danke
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Re: EY -Die teuren Profis
Skull hat ja schon geantwortet. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Meldung an Aufsichtsbehörden oder Justiz außer in dem entsprechenden Fall. Die Frage ist ja auch ob das notwendig ist.Realist2014 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 11:53)
Also eine Meldung nach "extern" ( APAS, Justiz) erst nach der Mitteilung an Gesellschafter / Aufsichtsrat?
Weiß du wo das genau geregelt ist ( ich würde das gerne mal lesen...)
Grundsätzlich kann der WP ja einen möglichen Betrugsfall nicht unberücksichtig lassen. Er hat die Pflicht dem nachzugehen und auch entsprechend zu berichten. Dazu gibt es eine entsprechenden Bestätigungsvermerk. Damit ist das öffentlich. Und logischerweise muss ja der Gesellschafter oder Aufsichtsrat handeln.
Grundsätzlich sehe ich hier auch keinen Interessenskonflikt des WP in dem Sinne, dass er möglicherweise seine Mandat verliert. Der Auftrageber (Gesellschafter) hat in der Regel ein Interesse, dass so etwas aufdeckt wird. Warum sollte er in so einem Fall das Mandat entziehen? Das wäre ja nur der Fall, wenn höchst kriminelles Handeln da wäre bei dem Management und Gesellschafter unter einer Decke stecken. Wenn der WP das aber feststellt, dann ist das Festhalten am Mandat ja sowieso keine Alternative.
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Re: EY -Die teuren Profis
Das ist im Kontext von Zertifizierungsaudits bei ISO Managementsystemen anders. Das sind die Auditberichte ja nicht öffentlich3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2021, 13:22)
Skull hat ja schon geantwortet. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Meldung an Aufsichtsbehörden oder Justiz außer in dem entsprechenden Fall. Die Frage ist ja auch ob das notwendig ist.
Grundsätzlich kann der WP ja einen möglichen Betrugsfall nicht unberücksichtig lassen. Er hat die Pflicht dem nachzugehen und auch entsprechend zu berichten. Dazu gibt es eine entsprechenden Bestätigungsvermerk. Damit ist das öffentlich. Und logischerweise muss ja der Gesellschafter oder Aufsichtsrat handeln.
Daher auch meine Nachfrage.
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