Quark. Wo wird das denn so gehandhabt? Nenn doch mal Beispiele.
Auch nach Ankündigung gibt es für den Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch darauf, meine Wohnung betreten zu dürfen. Selbstverständlich darf der Arbeitgeber überprüfen, ob ich meine Arbeit erledige. Dazu muss er aber nicht durch mein Wohnzimmer trampel.Audits werden immer angekünfigt.
Das ist schon wieder Quark. In Arbeits- und Anstellungsverträgen ist festgelegt, welche Arbeitsleistung ein Mensch zu erbringen hat und welchen Lohn er dafür als Gegenleistung erhält. Der schwammige Verweis auf "organisatorische Richtlinien" oder dergleichen führt da keinen Schritt weiter. Im Zweifel geht es dabei nämlich um Einflussnahme des Arbeitgebers auf das Verhalten des Mitarbeiters im Betrieb. Darf man z.B. am Arbeitsplatz essen oder Kaffee trinken? Und solche Fragen sind mitbestimmungspflichtig! Darüber kann der Arbeitgeber nicht nach Gutherrenart bestimmen. Schon gar nicht, wenn der Arbeitsplatz im Homeoffice ist.Es geht dabei nicht um "Arbeitsleistung", sondern um die Einhaltung der organisatorischen Richtlinien in Bezug auf Sicherstellung Prozessqualität/Informationssicherheit usw.
Deine Vorstellungen von "Audit" kenne ich tatsächlich nicht. Mir reichen die grundgesetzlich festgeschriebenen Rechte z.B. auf Schutz der Persönlichkeitssphäre und auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG). Klammer Du Dich nur weiter an der absurden Vorstellung fest, dass Artikel 13 GG durch irgendein bescheuertes "Audit" außer Kraft gesetzt werden kann.Du scheinst den Begriff Audit nicht zu verstehen- und die diesbezüglichen Anforderungen ( gesetzlich, vertraglich , normativ usw.) nicht zu kennen.
Im Übrigen geht das alles am Thema vorbei. Fakt ist, dass wegen Corona so Sachen wie Telearbeit und Homeoffice massiv an Bedeutung gewonnen haben. Fakt ist auch, dass immer mehr Firmen feststellen, dass auch unter solchen Bedingungen ein effektives Arbeiten möglich ist. Wenn das in anständiger Weise genutzt wird, kann es sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer große Vorteile bringen. Man muss halt nur darauf achten, dass dadurch nicht Gesetze zur Arbeitszeitregelung unterlaufen werden. Das hat der EuGH ja auch schon deutlich gemacht.