Es sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die den Antrag für ihre Mandanten stellen dürfen. Und die werden nicht zugelassen, sondern bestellt. Erst dann dürfen sie sich auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer nennen.olli hat geschrieben:(11 Mar 2021, 16:35)
Das die Anträge nur durch zugelassene, ich betone zugelassene Steuerberater und Notare gestellt werden dürfen wurde von vornherein beschlossen um Mißbrauch zu verhindern.
Schon mal schlau gemacht, wie das funktioniert? Das Antragsverfahren ist komplett digital. Für das Antragsverfahren muss man sich registrieren. Registrieren können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Die Zugangsdaten und die notwendige PIN für die Einreichung der der Anträge wurde nur an Steuerberater/Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer nach Überprüfung der entsprechenden Berufsregister versandt.Da gehört es für mich zur Selbstverständlichkeit das man vor Bearbeitung eines Antrages die Zulassung des Antragstellenden überprüft.
Von daher ist es sinnfrei aufgrund der aktuell sehr mageren Informationen zum Sachverhalt erstmal Mutmaßungen anzustellen. Da sollte man erst das Ergebnis der Ermittlungen abwarten.