Welcher Istzustand? Hat das BMWi denn schon so ein Istzustand an Daten für all die Unternehmen die Coronahilfen beantragen.Praia61 hat geschrieben:(11 Mar 2021, 18:42)
Der Datenschutz wird bei meinem Vorschlag gegenüber dem Istzustand überhaupt nicht berührt.
Das tust du verzweifelt ignorieren .
Ich nehme an, dass jedes Finanzamt einen Zentralrechner hat.
Das Chinathema bedarf ein eigenes Kapitel.
Ich bin mir nicht sicher ob der mögliche erlaubte Datenabgleich ausreichen würden, um so einen Antrag einwandfrei zu legitimieren.
Hier mal ein Beispiel für Wohngeld.
https://dejure.org/gesetze/WoGG/33.html
(3) 1Zur Durchführung des Datenabgleichs dürfen nur
1. Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Geburtsname,
2. Geburtsdatum, Geburtsort,
3. Anschrift der Wohnung, für die Wohngeld beantragt oder bewilligt wurde,
4. Tatsache des Wohngeldantrages und des Wohngeldempfangs,
5. Zeitraum des Wohngeldempfangs und
6. Geschlecht