Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

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Mahmoud

Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Mahmoud »

Kölner1302 hat geschrieben:(23 Feb 2019, 08:25)

Schwarze Listen sind illegal.
Aha! Sind sie das?

Vor einigen Wochen machte diese Meldung Schlagzeilen:

http://www.spiegel.de/karriere/bayern-f ... 47555.html

Und in dieser Meldung steht der denkwürdige Satz: Seine Kunden dürfe sich jeder Betrieb selbst aussuchen!

Warum nicht also auch ein Onlineversand?
Kölner1302 hat geschrieben:
Wenn man günstig im IT kauft, wird man erleben, dass beinahe jeder dritte Kauf einen Betrug des Händlers beinhaltet.
Es lebe die Pauschalisierung! Ich habe andere Erfahrungen gemacht.
Mahmoud

Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Mahmoud »

Teeernte hat geschrieben:(23 Feb 2019, 09:20)


Alte Bauernregel - wer billig kauft , kauft 2 mal.

Das Schnäppchen aus China lässt sich nicht zurückschicken. Was erwarten die Leute von Ware - die 1 Euro kostet - im Laden für 100 Eu angeboten wird ? (zB Nusskasten)
Noch so eine Pauschalisierung!

"Das Schnäppchen aus China lässt sich nicht zurückschicken."...d das kann aber auch zum Nachteil des Versenders werden. Ich habe einmal Chinaware gekauft, welche nicht so funktioniert hat wie beschrieben. Der Händler verzichtete auf eine Rücksendung, weil diese teurer gewesen wäre als es das Produkt wert ist. Er hat mir einfach so mein Geld zurückerstattet. Also mein Vorteil!
Im übrigen ist Chinaware viel häufiger im Umlauf, als es der naiv-arrogante Mitteleuropäer wahrnimmt. Chinaware ist es auch wenn Apple draufsteht. Oder Bosch...oder oder
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Kölner1302 »

[quote="Mahmoud"](23 Feb 2019, 10:26)

Aha! Sind sie das?

Sie sind es.

Schwarze Listen, mit denen Käufer aussortiert werden können, sind eine Ansammlung personenbezogener Daten.

Dafür gilt u.a. das BundesdatenschutzG und die Datenschutzgrundverordnung.

Nun schauen Sie mal bitte in § 42 BDSG.
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Tom Bombadil
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

Diese "schwarzen Listen" werden von den Händlern nicht von irgendwelchen "Schwarze Listen"-Dealern eingekauft, sondern anhand der Historie von Käufen und Rücksendungen des Kunden selber vom Händler erstellt. Daran ist weder etwas illegal noch verstößt es gegen das BDSG oder die EU DSGVO, das sind elementare Daten, die jeder Händler über seine Kunden speichert.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Kölner1302 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Feb 2019, 10:54)

Diese "schwarzen Listen" werden von den Händlern nicht von irgendwelchen "Schwarze Listen"-Dealern eingekauft, sondern anhand der Historie von Käufen und Rücksendungen des Kunden selber vom Händler erstellt. Daran ist weder etwas illegal noch verstößt es gegen das BDSG oder die EU DSGVO, das sind elementare Daten, die jeder Händler über seine Kunden speichert.
Sie haben den § nicht zuende gelesen. Lesen Sie den 2. Absatz von § 42 BDSG
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

Händler sind berechtigt, solche Daten zu verarbeiten, die Daten wurden auch nicht "erschlichen" und es wird von den Händlern auch nicht gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht gehandelt. Im Gegenteil, damit soll weiterer Schaden, auch für die Umwelt, vermieden werden.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

Da der Kunde vorher ja schon Geschäfte mit dem Händler gemacht haben muss, darf der Händler die Daten laut dem Handelsgesetzbuch auch gar nicht löschen.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Kölner1302 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Feb 2019, 11:06)

Händler sind berechtigt, solche Daten zu verarbeiten, die Daten wurden auch nicht "erschlichen" und es wird von den Händlern auch nicht gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht gehandelt. Im Gegenteil, damit soll weiterer Schaden, auch für die Umwelt, vermieden werden.
Durch schwarze Listen sollen Käufer aussortiert werden.

Wie kommen Sie darauf, dass dadurch Kunden nicht geschädigt werden sollen?
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

Der Kunde kann jederzeit woanders einkaufen, das ist ja kein grundsätzliches Einkaufsverbot, außerdem will man nicht diesen Kunden schaden, sondern Schaden von seinem Unternehmen abwenden. Es steht Kunden frei, sich ein Geschäft auszusuchen, genauso steht es dem Geschäft frei, sich die Kunden auszusuchen und wenn die sich geschäftsschädigend verhalten, dann darf man sich dazu entscheiden, diese Kunden nicht mehr zu bedienen. Nennt sich Vertragsfreiheit.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Maikel »

Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Feb 2019, 11:06)

Händler sind berechtigt, solche Daten zu verarbeiten, die Daten wurden auch nicht "erschlichen"
Sicherlich, aber nach DSGVO darf er sie "nicht länger als notwendig" behalten.
Über das "notwendig" kann man natürlich streiten; aber wenn jemand Ware zurückgegeben hat, dann ist der Vorgang eigentlich abgeschlossen, und es besteht keine Notwendigkeit mehr, die Daten weiterhin zu behalten.
Außer für "schwarze Listen", aber Datensammlungen dafür sind kaum im Sinne der DSGVO.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

Maikel hat geschrieben:(23 Feb 2019, 15:31)

Sicherlich, aber nach DSGVO darf er sie "nicht länger als notwendig" behalten.
Was notwendig ist, findet sich dann hier: https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... en/1157174
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

Maikel hat geschrieben:(23 Feb 2019, 15:31)

Sicherlich, aber nach DSGVO darf er sie "nicht länger als notwendig" behalten.
Über das "notwendig" kann man natürlich streiten; aber wenn jemand Ware zurückgegeben hat, dann ist der Vorgang eigentlich abgeschlossen, und es besteht keine Notwendigkeit mehr, die Daten weiterhin zu behalten.
Außer für "schwarze Listen", aber Datensammlungen dafür sind kaum im Sinne der DSGVO.
Solche Listen sind im Grunde Mißbrauch.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

imp hat geschrieben:(23 Feb 2019, 15:40)

Solche Listen sind im Grunde Mißbrauch.
Nein. Außerdem sind das sowieso keine "Listen", sondern einfach nur ein Häkchen bei "Kunde darf nicht mehr bestellen" und schon wird der Bestellvorgang sofort abgebrochen.
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Mahmoud

Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Mahmoud »

imp hat geschrieben:(23 Feb 2019, 15:40)

Solche Listen sind im Grunde Mißbrauch.
Nöö...das Gegenteil ist der Fall: Der Händler verhindert nur, daß sein Unternehmen von gewissen Kunden missbraucht wird.

Es gibt genug Schwachköpfe und Asoziale, die sich mal etwas bestellen, es vielleicht einen Abend lang tragen, und das Kleidungsstück dann zurückschicken. Oder die fünf Sachen bestellen, und vier davon zurückschicken. Wobei Letzteres durchaus legitim ist...allerdings nur, wenn es nicht zur Angewohnheit wird.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

Mahmoud hat geschrieben:(23 Feb 2019, 16:22)
Es gibt genug Schwachköpfe und Asoziale, die sich mal etwas bestellen, es vielleicht einen Abend lang tragen, und das Kleidungsstück dann zurückschicken. Oder die fünf Sachen bestellen, und vier davon zurückschicken.
Wenn sie fünf zurück schicken, ist es immer noch normal und kein Grund, Menschen auf solche Listen zu packen. Man muss solchen Händlern schnell den Riegel vorschieben. EU-weit.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

imp hat geschrieben:(23 Feb 2019, 16:25)

Man muss solchen Händlern schnell den Riegel vorschieben. EU-weit.
Zum Glück ist dieser Wunsch grundgesetzwidrig.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Teeernte »

Kölner1302 hat geschrieben:(23 Feb 2019, 12:04)

Durch schwarze Listen sollen Käufer aussortiert werden.

Wie kommen Sie darauf, dass dadurch Kunden nicht geschädigt werden sollen?
Die anderen Kunden... (Siehe Ebay Punkte)

und der Rückgeber ist ja kein Kunde (mehr.)
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von BlueMonday »

Tja, das sind dann in der Regel so typische "Kunden", die auch nicht damit klarkommen, wenn sie am Türsteher nicht vorbeikommen und dann ein Riesenfass aufmachen statt sich ne andere Location zu suchen.

Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut, das lohnt verteidigt zu werden!
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Maikel »

Tom Bombadil hat geschrieben:(23 Feb 2019, 15:37)

Was notwendig ist, findet sich dann hier: https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... en/1157174
Die DSGVO hat aber eine andere Vorstellung davon, was "notwendig" ist; bzw. kümmert sich nicht darum, was andere (auch Gesetze) als notwendig ansehen; sie verbietet ggf. einfach, Daten aufzubewahren.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Alter Stubentiger »

Mahmoud hat geschrieben:(23 Feb 2019, 10:31)

Noch so eine Pauschalisierung!

"Das Schnäppchen aus China lässt sich nicht zurückschicken."...d das kann aber auch zum Nachteil des Versenders werden. Ich habe einmal Chinaware gekauft, welche nicht so funktioniert hat wie beschrieben. Der Händler verzichtete auf eine Rücksendung, weil diese teurer gewesen wäre als es das Produkt wert ist. Er hat mir einfach so mein Geld zurückerstattet. Also mein Vorteil!
Im übrigen ist Chinaware viel häufiger im Umlauf, als es der naiv-arrogante Mitteleuropäer wahrnimmt. Chinaware ist es auch wenn Apple draufsteht. Oder Bosch...oder oder
So einfach ist es nicht. Gerade solche chinesischen Produzenten die für Apple oder Bosch arbeiten werden dazu verpflichtet selber hochwertige Teile zu verbauen. Und die kommen ziemlich oft aus den USA, Europa oder Japan. Das ist ein großes Problem für die chinesische Wirtschaft die so viel Wertschöpfung abgeben muß.

Bei Schnäppchen aus China allerdings machen die Chinesen billigen Pfusch bis der Arzt kommt. Die hiesigen Endverbrauch sind eben viel leichter zu betrügen als die Einkäufer von Apple oder Bosch!
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Alter Stubentiger »

imp hat geschrieben:(23 Feb 2019, 16:25)

Wenn sie fünf zurück schicken, ist es immer noch normal und kein Grund, Menschen auf solche Listen zu packen. Man muss solchen Händlern schnell den Riegel vorschieben. EU-weit.
Ne. Solche Kunden verursachen ziemliche Kosten. Man muß sich auch als Händler nicht in den Ruin treiben lassen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

Maikel hat geschrieben:(23 Feb 2019, 18:26)

Die DSGVO hat aber eine andere Vorstellung davon, was "notwendig" ist; bzw. kümmert sich nicht darum, was andere (auch Gesetze) als notwendig ansehen; sie verbietet ggf. einfach, Daten aufzubewahren.
Erklär das mal dem Finanzamt, die lachen dich aus und schätzen dich hoch, dass dir Hören und Sehen vergeht.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

Maikel hat geschrieben:(23 Feb 2019, 18:26)

Die DSGVO hat aber eine andere Vorstellung davon, was "notwendig" ist; bzw. kümmert sich nicht darum, was andere (auch Gesetze) als notwendig ansehen; sie verbietet ggf. einfach, Daten aufzubewahren.
Unsinn, nach Art 6 (1) c) ist die Speicherung erlaubt, da der Händler zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Maikel »

MoOderSo hat geschrieben:(23 Feb 2019, 19:51)

Unsinn, nach Art 6 (1) c) ist die Speicherung erlaubt, da der Händler zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist.
Da bin ich jetzt erstaunt; ich erinnere aus der Diskussion bei Einführung der DSGVO etliche gegenteilige Beispiele. Wieder was dazugelernt.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

Maikel hat geschrieben:(24 Feb 2019, 08:54)

Da bin ich jetzt erstaunt; ich erinnere aus der Diskussion bei Einführung der DSGVO etliche gegenteilige Beispiele. Wieder was dazugelernt.
Es gibt ganz unterschiedliche Daten. Insbesondere bei personenbezogenen Daten sind aber enge Grenzen gesetzt, wenn der Betroffene die Löschung verlangt.

Es wird niemand gezwungen, Händler zu werden. Deshalb gibt es noch lange kein Recht, Akten über Menschen anzulegen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Maikel »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 09:00)

Es gibt ganz unterschiedliche Daten. Insbesondere bei personenbezogenen Daten sind aber enge Grenzen gesetzt, wenn der Betroffene die Löschung verlangt.
Wo sind diese engen Grenzen gesetzt?

Wenn ein Gesetz die Speicherung verlangt, dürften die Daten doch nicht auf Wunsch des Kunden gelöscht werden.
Oder kann die DSGVO die vorgeschriebene Datenspeicherung doch eingrenzen?

Wenn Gesetze mit Speicherpflicht Vorrang haben, könnte mit entsprechenden neuen (nationalen) Gesetzen die DSGVO ausgehebelt werden.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Teeernte »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 09:00)

Es gibt ganz unterschiedliche Daten. Insbesondere bei personenbezogenen Daten sind aber enge Grenzen gesetzt, wenn der Betroffene die Löschung verlangt.

Es wird niemand gezwungen, Händler zu werden. Deshalb gibt es noch lange kein Recht, Akten über Menschen anzulegen.
Ausser , der Kunde stimmt zu....

Beispiel...
Die häufigsten Wege, auf denen Sie uns Informationen übermitteln, beinhalten:

Suchen nach Produkten und Dienstleistungen, Bestellungen, Abgeben einer Bewertung oder Erstellen einer Wunschliste;
Download, Streaming, Ansehen oder Verwenden digitaler Inhalte auf einem Endgerät oder per App;
die Eingabe von Informationen in Mein Konto oder Ihrem Profil;
die Unterhaltung mit Alexa;
das Konfigurieren der Datenschutz-Settings auf Ihrem Endgerät;
die Kommunikation mit uns per Telefon, E-Mail oder auf anderem Wege.
Konsequenz solcher Tätigkeiten ist, dass Sie uns Informationen zur Verfügung stellen, wie:


Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer;
Zahlungsinformationen;
Lieferdetails von Menschen, an die Einkäufe versendet wurden oder die für das 1-Click-Verfahren registriert sind (inklusive Adressen und Telefonnummern);
Inhalt von Bewertungen und E-Mails an uns;
persönliche Beschreibungen von Fotos in Ihrem Profil;
Stimmaufzeichnungen, wenn Sie mit Alexa sprechen.
Um weitere Details über die Informationen, die wir von Ihnen sammeln zu erfahren, lesen Sie bitte den entsprechenden Teil unserer Datenschutzerklärung.
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html

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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 09:00)Es wird niemand gezwungen, Händler zu werden. Deshalb gibt es noch lange kein Recht, Akten über Menschen anzulegen.
Ja, das wird dann sicher lustig bei Retouren oder Gewährleistung.
"Was willst du von mir? Ich kenn dich nicht. Von mir gibts kein Geld zurück!" :D
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:23)

Ja, das wird dann sicher lustig bei Retouren oder Gewährleistung.
"Was willst du von mir? Ich kenn dich nicht. Von mir gibts kein Geld zurück!" :D
Gewährleistungsansprüche gibt es auch, wenn der Händler dich nicht kennt. Da reicht der Kaufbeleg.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:30)

Gewährleistungsansprüche gibt es auch, wenn der Händler dich nicht kennt. Da reicht der Kaufbeleg.
Es gibt beim Händler keinen Kaufbeleg, der musste wegen Datenschutz alles vernichten.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

Tom Bombadil hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:39)

Es gibt beim Händler keinen Kaufbeleg, der musste wegen Datenschutz alles vernichten.
Ich habe meine Kaufbelege. Da kann der Händler vernichten, wie er will.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:30)

Gewährleistungsansprüche gibt es auch, wenn der Händler dich nicht kennt. Da reicht der Kaufbeleg.
Würde gleich im Aktenvernichter landen. Ich sammel schließlich keine Daten.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:49)

Würde gleich im Aktenvernichter landen. Ich sammel schließlich keine Daten.
Du kannst so viele Kopien vernichten wie du willst, den Kundenrechten kommst du nicht aus. Das haben schon ganz andere versucht.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:54)

Du kannst so viele Kopien vernichten wie du willst, den Kundenrechten kommst du nicht aus. Das haben schon ganz andere versucht.
Ja mit gefälschten Kaufbelegen wurde schon viel Unsinn getrieben.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 11:01)

Ja mit gefälschten Kaufbelegen wurde schon viel Unsinn getrieben.
Von gefälscht kann keine Rede sein. Der Händler verliert am Besten den Marktzugang, der hier dreimal erwischt wird.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:46)

Ich habe meine Kaufbelege. Da kann der Händler vernichten, wie er will.
Die Kundenbelege könnten gefälscht sein, der Händler weiß es nicht.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

Und was ist dann eigentlich mit Steuerbetrug?
Das wird dann ja Buchhaltung wie bei Döner nebenan.
Wer will das nachvollziehen?
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 12:01)

Und was ist dann eigentlich mit Steuerbetrug?
Wird abgeschafft, das Finanzamt darf ja auch keine Daten mehr speichern :D
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Teeernte »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:54)

Du kannst so viele Kopien vernichten wie du willst, den Kundenrechten kommst du nicht aus. Das haben schon ganz andere versucht.
Kundenrechte ? In China ? Beim Chinesischen Händler ? ....natürlich sucht sich der Händler einen Kooperationspartner, der dem D Datenschutz Wurst ist - ....und wenn Du ein Löschverlangen hast - werden die Daten in D gelöscht.....im Ausland beim KoopPartner nicht.

Datenauslagerung. MAcht JEDER Grosse. selbst die DB. :D :D :D ....die geben die Daten an einen "Bertelsmann" und der schreibt den Score für die Banken und die Bahn zB.

Die Daten liegen dann in der Schweiz.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 12:01)

Und was ist dann eigentlich mit Steuerbetrug?
Das wird dann ja Buchhaltung wie bei Döner nebenan.
Wer will das nachvollziehen?
Die Geschäftsvorfälle werden weiter gebucht. Wie in jedem normalen Schuhgeschäft.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 19:30)

Die Geschäftsvorfälle werden weiter gebucht. Wie in jedem normalen Schuhgeschäft.
Ich kann doch meine Umsätze im Ausland buchen. Weiß doch keiner, wo mein Kunde wohnt.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 20:06)

Ich kann doch meine Umsätze im Ausland buchen. Weiß doch keiner, wo mein Kunde wohnt.
Kannst du machen. Der Schutz personenbezogener Daten macht sich nocht abhängig von der Neigung einzelner Händler zur Kriminalität. Wir haben doch Erfahrung mit solcher Kreativität und wie man sie aufdeckt.
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MoOderSo
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 20:21)

Kannst du machen. Der Schutz personenbezogener Daten macht sich nocht abhängig von der Neigung einzelner Händler zur Kriminalität. Wir haben doch Erfahrung mit solcher Kreativität und wie man sie aufdeckt.
Ja, in dem der Gesetzgeber beispielsweise Speicherfristen vorschreibt, damit ich mich gar nicht erst dummstellen kann.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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franktoast
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von franktoast »

Audi hat geschrieben:(23 Feb 2019, 00:47)

schlechte Schufa?
Ich weiß nichts von Schufaeinträgen...
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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