Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

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Alter Stubentiger
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Alter Stubentiger »

imp hat geschrieben:(23 Feb 2019, 16:25)

Wenn sie fünf zurück schicken, ist es immer noch normal und kein Grund, Menschen auf solche Listen zu packen. Man muss solchen Händlern schnell den Riegel vorschieben. EU-weit.
Ne. Solche Kunden verursachen ziemliche Kosten. Man muß sich auch als Händler nicht in den Ruin treiben lassen.
Niemand hat vor eine Mauer zu errichten (Walter Ulbricht)
...und die Mauer wird noch in 50 oder 100 Jahren stehen (Erich Honecker)
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Tom Bombadil
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

Maikel hat geschrieben:(23 Feb 2019, 18:26)

Die DSGVO hat aber eine andere Vorstellung davon, was "notwendig" ist; bzw. kümmert sich nicht darum, was andere (auch Gesetze) als notwendig ansehen; sie verbietet ggf. einfach, Daten aufzubewahren.
Erklär das mal dem Finanzamt, die lachen dich aus und schätzen dich hoch, dass dir Hören und Sehen vergeht.
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MoOderSo
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

Maikel hat geschrieben:(23 Feb 2019, 18:26)

Die DSGVO hat aber eine andere Vorstellung davon, was "notwendig" ist; bzw. kümmert sich nicht darum, was andere (auch Gesetze) als notwendig ansehen; sie verbietet ggf. einfach, Daten aufzubewahren.
Unsinn, nach Art 6 (1) c) ist die Speicherung erlaubt, da der Händler zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Maikel »

MoOderSo hat geschrieben:(23 Feb 2019, 19:51)

Unsinn, nach Art 6 (1) c) ist die Speicherung erlaubt, da der Händler zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist.
Da bin ich jetzt erstaunt; ich erinnere aus der Diskussion bei Einführung der DSGVO etliche gegenteilige Beispiele. Wieder was dazugelernt.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

Maikel hat geschrieben:(24 Feb 2019, 08:54)

Da bin ich jetzt erstaunt; ich erinnere aus der Diskussion bei Einführung der DSGVO etliche gegenteilige Beispiele. Wieder was dazugelernt.
Es gibt ganz unterschiedliche Daten. Insbesondere bei personenbezogenen Daten sind aber enge Grenzen gesetzt, wenn der Betroffene die Löschung verlangt.

Es wird niemand gezwungen, Händler zu werden. Deshalb gibt es noch lange kein Recht, Akten über Menschen anzulegen.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Maikel »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 09:00)

Es gibt ganz unterschiedliche Daten. Insbesondere bei personenbezogenen Daten sind aber enge Grenzen gesetzt, wenn der Betroffene die Löschung verlangt.
Wo sind diese engen Grenzen gesetzt?

Wenn ein Gesetz die Speicherung verlangt, dürften die Daten doch nicht auf Wunsch des Kunden gelöscht werden.
Oder kann die DSGVO die vorgeschriebene Datenspeicherung doch eingrenzen?

Wenn Gesetze mit Speicherpflicht Vorrang haben, könnte mit entsprechenden neuen (nationalen) Gesetzen die DSGVO ausgehebelt werden.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Teeernte »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 09:00)

Es gibt ganz unterschiedliche Daten. Insbesondere bei personenbezogenen Daten sind aber enge Grenzen gesetzt, wenn der Betroffene die Löschung verlangt.

Es wird niemand gezwungen, Händler zu werden. Deshalb gibt es noch lange kein Recht, Akten über Menschen anzulegen.
Ausser , der Kunde stimmt zu....

Beispiel...
Die häufigsten Wege, auf denen Sie uns Informationen übermitteln, beinhalten:

Suchen nach Produkten und Dienstleistungen, Bestellungen, Abgeben einer Bewertung oder Erstellen einer Wunschliste;
Download, Streaming, Ansehen oder Verwenden digitaler Inhalte auf einem Endgerät oder per App;
die Eingabe von Informationen in Mein Konto oder Ihrem Profil;
die Unterhaltung mit Alexa;
das Konfigurieren der Datenschutz-Settings auf Ihrem Endgerät;
die Kommunikation mit uns per Telefon, E-Mail oder auf anderem Wege.
Konsequenz solcher Tätigkeiten ist, dass Sie uns Informationen zur Verfügung stellen, wie:


Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer;
Zahlungsinformationen;
Lieferdetails von Menschen, an die Einkäufe versendet wurden oder die für das 1-Click-Verfahren registriert sind (inklusive Adressen und Telefonnummern);
Inhalt von Bewertungen und E-Mails an uns;
persönliche Beschreibungen von Fotos in Ihrem Profil;
Stimmaufzeichnungen, wenn Sie mit Alexa sprechen.
Um weitere Details über die Informationen, die wir von Ihnen sammeln zu erfahren, lesen Sie bitte den entsprechenden Teil unserer Datenschutzerklärung.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 09:00)Es wird niemand gezwungen, Händler zu werden. Deshalb gibt es noch lange kein Recht, Akten über Menschen anzulegen.
Ja, das wird dann sicher lustig bei Retouren oder Gewährleistung.
"Was willst du von mir? Ich kenn dich nicht. Von mir gibts kein Geld zurück!" :D
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:23)

Ja, das wird dann sicher lustig bei Retouren oder Gewährleistung.
"Was willst du von mir? Ich kenn dich nicht. Von mir gibts kein Geld zurück!" :D
Gewährleistungsansprüche gibt es auch, wenn der Händler dich nicht kennt. Da reicht der Kaufbeleg.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:30)

Gewährleistungsansprüche gibt es auch, wenn der Händler dich nicht kennt. Da reicht der Kaufbeleg.
Es gibt beim Händler keinen Kaufbeleg, der musste wegen Datenschutz alles vernichten.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

Tom Bombadil hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:39)

Es gibt beim Händler keinen Kaufbeleg, der musste wegen Datenschutz alles vernichten.
Ich habe meine Kaufbelege. Da kann der Händler vernichten, wie er will.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:30)

Gewährleistungsansprüche gibt es auch, wenn der Händler dich nicht kennt. Da reicht der Kaufbeleg.
Würde gleich im Aktenvernichter landen. Ich sammel schließlich keine Daten.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:49)

Würde gleich im Aktenvernichter landen. Ich sammel schließlich keine Daten.
Du kannst so viele Kopien vernichten wie du willst, den Kundenrechten kommst du nicht aus. Das haben schon ganz andere versucht.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:54)

Du kannst so viele Kopien vernichten wie du willst, den Kundenrechten kommst du nicht aus. Das haben schon ganz andere versucht.
Ja mit gefälschten Kaufbelegen wurde schon viel Unsinn getrieben.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 11:01)

Ja mit gefälschten Kaufbelegen wurde schon viel Unsinn getrieben.
Von gefälscht kann keine Rede sein. Der Händler verliert am Besten den Marktzugang, der hier dreimal erwischt wird.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:46)

Ich habe meine Kaufbelege. Da kann der Händler vernichten, wie er will.
Die Kundenbelege könnten gefälscht sein, der Händler weiß es nicht.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

Und was ist dann eigentlich mit Steuerbetrug?
Das wird dann ja Buchhaltung wie bei Döner nebenan.
Wer will das nachvollziehen?
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Tom Bombadil »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 12:01)

Und was ist dann eigentlich mit Steuerbetrug?
Wird abgeschafft, das Finanzamt darf ja auch keine Daten mehr speichern :D
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von Teeernte »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 10:54)

Du kannst so viele Kopien vernichten wie du willst, den Kundenrechten kommst du nicht aus. Das haben schon ganz andere versucht.
Kundenrechte ? In China ? Beim Chinesischen Händler ? ....natürlich sucht sich der Händler einen Kooperationspartner, der dem D Datenschutz Wurst ist - ....und wenn Du ein Löschverlangen hast - werden die Daten in D gelöscht.....im Ausland beim KoopPartner nicht.

Datenauslagerung. MAcht JEDER Grosse. selbst die DB. :D :D :D ....die geben die Daten an einen "Bertelsmann" und der schreibt den Score für die Banken und die Bahn zB.

Die Daten liegen dann in der Schweiz.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 12:01)

Und was ist dann eigentlich mit Steuerbetrug?
Das wird dann ja Buchhaltung wie bei Döner nebenan.
Wer will das nachvollziehen?
Die Geschäftsvorfälle werden weiter gebucht. Wie in jedem normalen Schuhgeschäft.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 19:30)

Die Geschäftsvorfälle werden weiter gebucht. Wie in jedem normalen Schuhgeschäft.
Ich kann doch meine Umsätze im Ausland buchen. Weiß doch keiner, wo mein Kunde wohnt.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von imp »

MoOderSo hat geschrieben:(24 Feb 2019, 20:06)

Ich kann doch meine Umsätze im Ausland buchen. Weiß doch keiner, wo mein Kunde wohnt.
Kannst du machen. Der Schutz personenbezogener Daten macht sich nocht abhängig von der Neigung einzelner Händler zur Kriminalität. Wir haben doch Erfahrung mit solcher Kreativität und wie man sie aufdeckt.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von MoOderSo »

imp hat geschrieben:(24 Feb 2019, 20:21)

Kannst du machen. Der Schutz personenbezogener Daten macht sich nocht abhängig von der Neigung einzelner Händler zur Kriminalität. Wir haben doch Erfahrung mit solcher Kreativität und wie man sie aufdeckt.
Ja, in dem der Gesetzgeber beispielsweise Speicherfristen vorschreibt, damit ich mich gar nicht erst dummstellen kann.
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Re: Einführung schwarzer Listen bei Online-Shops

Beitrag von franktoast »

Audi hat geschrieben:(23 Feb 2019, 00:47)

schlechte Schufa?
Ich weiß nichts von Schufaeinträgen...
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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