happySchland » Mo 6. Apr 2015, 14:35 hat geschrieben:Nebelkerze.
Wie viel ist denn zurückgeflossen?
Das in Deutschland die Investitionen zurückgefahren werden, ist seit vielen Jahren zu beobachten. Mit der Schuldenbremse wurde die Sparerei erst recht zementiert.
Und um es ein für allemal klar zustellen. Uns fehlt nicht das Geld für Investitionen sondern der Wille zur Investition.
Den Ostausbau als Ursache für den Investitionsstau im Westen heranzuziehen, ist einfach affig.
Die ökonomische Verblödung von Bundesregierung und ihres Schatzmeister... ja das passt schon eher.

@pikant
Die SPD und links? Guter Witz. Seit der GroKo hat die SPD konsequent Unionsarbeit geleistet.
lach....
Solidarpakt II
Bereits nach ein paar Jahren war absehbar, dass das Ziel des Solidarpakts I, die neuen Bundesländer bis 2004 wirtschaftlich auf einen vergleichbaren Stand mit den westlichen Bundesländern zu bringen, nicht erreicht werden würde. Deshalb wurde der Solidarpakt II als Fortsetzung ausgehandelt und 2001 vereinbart. Seine Grundzüge sind in einer von Bundestag und Bundesrat gefassten gleichlautenden Entschließung[2] festgelegt.
Bis einschließlich 2019 wird die im Solidarpakt II vorgesehene Förderung sichergestellt. Das Gesamtvolumen beträgt 156,5 Milliarden Euro, die der Bund den neuen Bundesländern zur Verfügung stellt. Diese Summe wird in zwei sogenannte Körbe unterteilt:
Korb I umfasst die gesetzlich fixierten Bundesergänzungszuweisungen, die im Rahmen des Länderfinanzausgleichs gewährt werden. Sie sind dafür gedacht, die Infrastrukturlücke zu schließen und die unterproportionale kommunale Finanzkraft auszugleichen; formal werden sie allerdings als ungebundene Zuweisungen gewährt. Dies sind bis einschließlich 2019 insgesamt 105,3 Mrd. €.
Korb II umfasst sonstige Zuwendungen des Bundes, von denen die neuen mehr als die alten Länder erhalten. Dies sollen bis 2019 insgesamt 51,1 Mrd. € sein. Über die Frage, welche Maßnahmen des Bundes Bestandteil des Korb II sein sollen, haben sich Bund und Länder 2006 geeinigt. [3] Die Umsetzung erfolgt durch erhöhte Mittelansätze im jeweiligen Haushaltsgesetz und unterliegt damit der Budgethoheit des Parlaments.
Die Verwendung der Mittel aus dem Korb I des Solidarpaktes II geschieht nicht immer nach den im Gesetz selbst festgelegten Vorgaben. So wurden im Jahr 2005 nach einem Gutachten des Finanzwissenschaftlers Helmut Seitz von der TU Dresden 50 Prozent der Mittel falsch verwendet. Nur das Bundesland Sachsen habe die Mittel richtig verwendet; Berlin habe gar alle Mittel falsch verwendet. In ihren Fortschrittsberichten nennen die Länder teilweise bessere Quoten.
aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Solidarpakt