https://www.funkamateur.de/editorial.htmlMan nennt es Vereinfachung
Dieser Tage, zum 1. Juli, schließt die Europäische Kommission wieder einmal ein Steuerschlupfloch. Nicht für Unternehmen, sondern für Privatpersonen. Vorbei ist dann die Zeit, als bei Lieferungen aus den USA oder China die Einfuhrumsatzsteuer nicht erhoben wurde, wenn der Wert der Sendung unter 22 € lag. Auf bis zu 3,51 €, entsprechend 19% von maximal 21,99 €, verzichtete der Fiskus bei jedem Privatimport – und das für Millionen von Bestellungen.
Durch die schiere Menge der Sendungen war es dem Zoll nur stichprobenartig möglich, zu überprüfen, ob der auf dem Adressetikett deklarierte Wert der Ware stimmte. Nur in Ausnahmefällen mussten Käufer ihre Bestellung beim Zoll abholen und den tatsächlich gezahlten Preis nachweisen. Diese Praxis und die 22-€-Grenze waren auch den nicht in der EU ansässigen Onlinehändlern bekannt und wurden systematisch missbraucht. Der so verursachte Steuerschaden zwang die Europäische Kommission nunmehr zum Handeln.
Mit Beginn des zweiten Halbjahrs wird die Post bei der Übergabe der Sendung die Einfuhrabgaben für den Zoll – und zwar ab dem ersten Cent – zuzüglich einer Bearbeitungspauschale vom Besteller kassieren. Dies, sofern der ausländische Versender mit Sitz außerhalb der EU diese nicht bereits bezahlt hat. Dazu haben sich übrigens Tausende chinesische Unternehmen in den vergangenen Monaten bei den Finanzämtern registrieren lassen.
Ebay-Käufe und private Billigimporte werden also in der Regel um 19% teurer, sofern nicht noch zusätzlich die 6-Euro-Pauschale an die Post fällig wird. Und da die Postzusteller nicht mit Bargeld unterwegs sein sollen, wird man sich daran gewöhnen müssen, seine Sendungen in der Filiale abzuholen.
Ab 1. Juli greift eine weitere gravierende Änderung im EU-Mehrwertsteuersystem. Dann nämlich müssen bei sogenannten Fernverkäufen die Mehrwertsteuersätze des Landes angewendet werden, in dem der Besteller seinen Wohnsitz hat. Die bisherige Praxis, Waren etwa aus Deutschland an Privatkunden in anderen EU-Ländern mit einer Rechnung mit deutscher Mehrwertsteuer zu versenden, ist nicht mehr zulässig. Stattdessen muss die für das jeweilige Land gültige Mehrwertsteuer berechnet und an die deutsche Finanzbehörde abgeführt werden, die das vereinnahmte Geld dann an die anderen EU-Länder weiterleitet.
UnserProblem – und das wahrscheinlich aller Onlinehändler – dabei ist, dass weder die Warenwirtschafts- und Finanzbuchhaltungssoftware noch die Onlineshop-Systeme für diese neuen bürokratischen Hürden geeignet sind. Wir müssen also abwarten, bis die entsprechenden Updates und Schnittstellen verfügbar sind. Solange werden wir leider keine Privatkunden in den EU-Ländern beliefern dürfen. Einzig Besteller aus Norwegen und von den Kanaren sind davon nicht betroffen. Mehrwertsteuerfreie Lieferungen in Länder, die nicht zur EU gehören, können wir wie bisher abwickeln.
Na da wird ja "ALLES" besser - Für wenige Cent Lieferung eine grosse Mehrwertsteuerberechnung - mit händischer Abkassierung...
...ist als Info - weniger zur Diskussion gedacht..