Skeptiker hat geschrieben:(14 Apr 2019, 14:19)
Dabei geht es mir um mehr als nur "wer den Schaden zahlt", sondern auch darum, dass der Schaden garnicht erst entsteht. Da bin ich nunmal bei der Verantwortung des Mieters, auch wenn der scheinbar unter Artenschutz steht, wenn ich die Bemühungen richtig interpretiere wie krampfhaft man versucht alle Lasten zum Vermieter zu übertragen, so wenig das auch mit der Problemlösung beiträgt.
Okay, aber was würde denn eine Haftpflicht für Mieter an dem Problembewusstsein ändern? Diejenigen, die nie Mietnormaden werden, werden mit zusätzlichen Kosten belastet. Und die Mietnormaden könnten das sogar als Legitimierung sehen, nach dem Motto, das bezahlt eh die Versicherung für mich.
Skeptiker hat geschrieben:Vielleicht denkst Du einfach nochmal über das nach was Du geschrieben hast. Kleiner Tipp: Ein Zwang setzt eine Pflicht voraus. Wo genau habe ich von einer gesetzlichen Pflicht geschrieben?
Ich habe den Eindruck, Du schreckst selbst über die Konsequenzen Deiner Aussagen zurück. Du willst, dass die Mieter die Kosten einer Versicherung übernehmen, aber willst es nicht Pflichtversicherung nennen. Was ist es denn dann?
Skeptiker hat geschrieben:
Es handelt sich hier um einen Schaden der zivilrechtlich beglichen werden muss. Ich es lediglich sinnvoll denjenigen zu belangen, der den Schaden verursacht, und zwar so, dass er ihn letztendlich auch immer selber begleichen muss. Das erschein mir momentan nicht gegeben - in der gelebten Praxis jedenfalls.
Auch wenn ich mich hier wiederhole, aber das was Du forderst ist im BGB längst festgeschrieben. Wenn Du meinst, dass das nicht gelebte Praxis ist, dann solltest Du die Fälle nennen und schauen, weshalb der Mieter nicht für den Schaden aufgekommen ist.
Skeptiker hat geschrieben:
In der Praxis landet der Schaden oft beim Vermieter, der diesen auf die anderen Mieter umlegt. Du magst das achselzuckend hinnehmen, ich wünsche mir eben ein System in dem derjenige auch in der gelebten Praxis den Schaden begleichen muss der er anrichtet. Die Schadenshöhe ist dabei mit PKW-Schäden durchaus vergleichbar. Warum also nicht auch das gleiche System wählen. Eine Pflicht ist in meinen Augen nicht zwingend notwendig.
Du sagst selbst, dass wir das gleiche System wie bei der PKW-Nutzung anwenden sollten. Aber genau da haben wir eine Pflicht für jeden Halter eines Autos, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Also wieso schreibst Du dann, dass eine Pflicht nicht notwendig ist?
Skeptiker hat geschrieben:
... oder es werden Mieterversicherungen nach dem Konzept der PKW-Haftpflicht angeboten. Dazu muss es keine Verpflichtung geben. Als Vermieter würde ich allerdings als erstes danach fragen. Wer keine hat, der darf natürlich auch eine Wohnung anmieten, wenn er eine findet. Kann er seine Mieterversicherung nicht bezahlen, dann ist eh nicht davon auszugehen dass er eine Miete bezahlen könnte. Wie Du schon richtig geschrieben hast sind Mietnomandenversicherungen sehr preiswert. Umsopreiswerter wären sie wenn sie das Risiko mit Historie berücksichtigen würden. Letztendlich zahlen dann nurnoch diejenigen signifikant, die den Schaden auch verantworten.
Natürlich kann das ein Vermieter so machen. Aber der Vermieter könnte selbst eine entsprechende Versicherung abschließen, und damit selbst die Schadenshöhe regulieren, wenn er befürchtet, Mietausfälle zu erleiden und die Prämien aus den Mieten finanzieren. Schließlich ist die Miete auch dazu da, den Mietwert zu erhalten.
Skeptiker hat geschrieben:
Was genau hast Du gegen das Prinzip? Wieso bestehst Du darauf dass der Schaden von denjenigen bezahlt wird die ihn nicht angerichtet haben, oder legst denen zumindest die Last auf die Schulter demjenigen hinterherzulaufen. Das fördert Mietnomandentum doch eher als dass es das bekämpft.
Er könnte sich doch die Arbeit ersparen, dem Schuldner hinterherzulaufen, wenn er die entsprechende Versicherung abschließen würde.