Der Kläger hat gegen Corona-Auflagen verstossen und dann sich im Internet über Feiernde beschwert, die dieses auch gemacht haben. Daraufhin kam es dann zur Hassrede.relativ hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:43)
Nun ,ich wüsste z.B. nicht wie ich reagieren würde, wenn diese Beleidigungen im I-Net gegen mich Alltag wären und ich nicht mehr wie andere Bürger auch, dort bewegen könnte. Ich weiss auch nicht inwieweit dies bei diesem Herren der Fall ist.
Also wenn dies für ihn eher ein Einzelfall war, dann finde ich seine Reaktion auch übertrieben.
Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Kommt halt drauf an, was man für einen Pfad im Leben einschlägt. Gerade als Politiker, wo man ja durchaus das Leben vieler tangierr, ist man ja nicht mehr ein normaler Bürger.relativ hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:43)
Nun ,ich wüsste z.B. nicht wie ich reagieren würde, wenn diese Beleidigungen im I-Net gegen mich Alltag wären und ich nicht mehr wie andere Bürger auch, dort bewegen könnte. Ich weiss auch nicht inwieweit dies bei diesem Herren der Fall ist.
Also wenn dies für ihn eher ein Einzelfall war, dann finde ich seine Reaktion auch übertrieben.
Wenn man beispielsweise viele Aussagen tätigt, die vob vielen als saudumm wahrgenommen werden, dann muss man damit leben, dass einem das auch mal auf wenig konstruktive Art und Weise mitgeteilt wird.
Ansonsten kann man ja jederzeit sich aus dem öffentlichen Leben zurück ziehen und wieder normaler Bürger werden.
Ich würde auch nicht wollen, dass die breite Masse auf mich blickt. Daher bin in in die Industrie gegangen und nicht in die Politik.
Man sollte die Eier haben, in dem Bett zu schlafen, dass man sich macht.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Naja aushalten ist eine Sache, sowas aber noch mehr Gesellschaftsfähig zu machen, indem man auch gröbste und dauerhafte Beleidigungen ignoriert, halte ich persönlich für Grenzwertig.TzeentchsSockpuppet hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:54)
Kommt halt drauf an, was man für einen Pfad im Leben einschlägt. Gerade als Politiker, wo man ja durchaus das Leben vieler tangierr, ist man ja nicht mehr ein normaler Bürger.
Wenn man beispielsweise viele Aussagen tätigt, die vob vielen als saudumm wahrgenommen werden, dann muss man damit leben, dass einem das auch mal auf wenig konstruktive Art und Weise mitgeteilt wird.
Ansonsten kann man ja jederzeit sich aus dem öffentlichen Leben zurück ziehen und wieder normaler Bürger werden.
Ich würde auch nicht wollen, dass die breite Masse auf mich blickt. Daher bin in in die Industrie gegangen und nicht in die Politik.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Dauerhafte Beleidigungen würde ich ja auch nicht als hinnehmbar sehen, allerdings würde ich das unter Stalking betrachten.
Wenn 100 hypothetische Leute sich allerdings einig wären, dass man ein Pimmel ist, dann träfe das allerdings nicht zu.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Das Zauberwort lautet "Verhältnismäßigkeit".TzeentchsSockpuppet hat geschrieben:(10 Sep 2021, 09:39)
Die Grenze sollte zwischen langfristiger Belästigung, Stalking, Hetzkampangen und Rufmord gezogen werden.
Und die wurde offensichtlich in diesem Fall komplett außer Acht gelassen.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Warum kann man Hausdurchsuchungen nicht auf solche Fälle beschränken, wo mit guten Grund anzunehmen ist, daß Gefahr im Verzug ist und daß der Täter etwas Gefährliches und Verbotenes in der Wohnung versteckt haben könnte? Im Übrigen bei Haßpostings: kann man nicht ausfindig machen, von welchen Gerät das Posting geschickt wurde (schließlich gibt es in Deutschland nur SIM-Karten unter Vorlage des Ausweises, bei Festnetzanschlüssen müßte man doch ausfindig machen können, von welchen Anschluß es ausging und bei den immer selteneren Internetcafes kann man sich der vorhandenen Videoüberwachung bedienen)
Wäre eine Hausdurchsuchung wegen Beleidigung auch in anderen EU-Ländern möglich?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Beim Pimmelgate hatte man den Schreiberling bereits. Er hat bereits vor 3 Wochen eine Vorladung von der Polizei bekommen und ist ihr nachgekommen!Aldemarin hat geschrieben:(10 Sep 2021, 14:18)
Warum kann man Hausdurchsuchungen nicht auf solche Fälle beschränken, wo mit guten Grund anzunehmen ist, daß Gefahr im Verzug ist und daß der Täter etwas Gefährliches und Verbotenes in der Wohnung versteckt haben könnte? Im Übrigen bei Haßpostings: kann man nicht ausfindig machen, von welchen Gerät das Posting geschickt wurde (schließlich gibt es in Deutschland nur SIM-Karten unter Vorlage des Ausweises, bei Festnetzanschlüssen müßte man doch ausfindig machen können, von welchen Anschluß es ausging und bei den immer selteneren Internetcafes kann man sich der vorhandenen Videoüberwachung bedienen)
https://www.zeit.de/news/2021-09/09/kri ... mel-tweets
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Im Kindergarten brechen die Kleinen in haltloses Gekicher aus, wenn jemand Pimmel sagt.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Mein Eindruck ist, dass Hausdurchsuchungen oft als Strafmaßnahme eingesetzt werden.
Antigendern statt Gendern - https://www.facebook.com/profile.php?id=100086902844567
Zukunft ist hexadezimal - https://www.facebook.com/profile.php?id=100082201713780 .. https://sedimal.eu
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Hier bestreiten die Pimm-Posting-Ermittler, dass sie es bereits wussten wer in der Wohnung das Pimm Wort verfasst hat.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Sep 2021, 14:41)
Beim Pimmelgate hatte man den Schreiberling bereits. Er hat bereits vor 3 Wochen eine Vorladung von der Polizei bekommen und ist ihr nachgekommen!
https://www.zeit.de/news/2021-09/09/kri ... mel-tweets
https://www-stern-de.cdn.ampproject.org ... 28206.htmlDer Beschuldigte habe sich "äußerst unkooperativ" verhalten, heißt es dazu von den Behörden. So habe er dieses Vorgehen notwendig gemacht.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Warum ist es eigentlich in unseren Lande nicht möglich, verbindliche Richtlinien festzulegen, wann Hausdurchsuchungen erlaubt sind? Gilt der Paragraph der Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz so wenig?
Im Übrigen bringt Beschlagnahmung von Smartphones oder PCs im Fall von Haßkommentaren nichts, denn Schimpfworte kann sich wohl noch jeder aus dem Stegreif ausdenken!
Im Übrigen bringt Beschlagnahmung von Smartphones oder PCs im Fall von Haßkommentaren nichts, denn Schimpfworte kann sich wohl noch jeder aus dem Stegreif ausdenken!
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Es ist halt ein beliebtes Mittel der Einschüchterung. Selbst Richter müssen darunter leiden, falls sie falsch entscheiden sollten.Aldemarin hat geschrieben:(10 Sep 2021, 15:51)
Warum ist es eigentlich in unseren Lande nicht möglich, verbindliche Richtlinien festzulegen, wann Hausdurchsuchungen erlaubt sind? Gilt der Paragraph der Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz so wenig?
Das ist Kapitalismus:
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
JosefG hat geschrieben:(10 Sep 2021, 14:48)
Mein Eindruck ist, dass Hausdurchsuchungen oft als Strafmaßnahme eingesetzt werden.
"VERGELTUNG" ist das richtige Wort - denn eine Strafe (im Namen des TEUTSCHEN) ists ja nicht.
DIE "Neujahrsansprache"..
Einfach der gestreckte Mittelfinger - schwupps mal nach der Prostata suchen.....
Wenn der bei echten Straftätern auch so durchschlägt hat HH den Richtigen !!
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Tausende Frauen erhalten zwar jeden Tag einen Pimmel zugeschickt, aber die Polizei unternimmt nichts.
Wird die Polizei denn nun mal was unternehmen bei Pimms?
Nein, natürlich nicht. Es geht hier nur um die Einschüchterung der Bevölkerung und nicht um Frauen, die belästigt werden. Falls eine Frau einen Pimm zugeschickt bekommt, wird es dabei bleiben, dass die Polizei nicht, machen kann. Wie bei Mordrohungen und Stalking.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... ar580.htmlDaniel Kaiser: Na klar, es gibt drastischere Fälle. Aber hier wird es mal so gemacht, wie es immer passieren sollte. Endlich werden mal Täter zur Rechenschaft gezogen.
Wird die Polizei denn nun mal was unternehmen bei Pimms?
Nein, natürlich nicht. Es geht hier nur um die Einschüchterung der Bevölkerung und nicht um Frauen, die belästigt werden. Falls eine Frau einen Pimm zugeschickt bekommt, wird es dabei bleiben, dass die Polizei nicht, machen kann. Wie bei Mordrohungen und Stalking.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Muß sich der Staat überhaupt Einschüchterungsmittel, die außerhalb der Strafmaße (Geld- und Freiheitsstrafe, Hausdurchsuchungen sind kein Bestrafungsmittel) vorgesehen sind, bedienen?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Der Staat ist nur eine notwendiges übel, weil der Staat halt Clans zugelassen hat.Aldemarin hat geschrieben:(10 Sep 2021, 18:46)
Muß sich der Staat überhaupt Einschüchterungsmittel, die außerhalb der Strafmaße (Geld- und Freiheitsstrafe, Hausdurchsuchungen sind kein Bestrafungsmittel) vorgesehen sind, bedienen?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Also möchtest du Beleidigungen im Internet legalisieren?Adam Smith hat geschrieben:(10 Sep 2021, 15:56)
Es ist halt ein beliebtes Mittel der Einschüchterung. Selbst Richter müssen darunter leiden, falls sie falsch entscheiden sollten.
"Man verhandelt nicht mit Terroristen. Man hört PEGIDA und AfD nicht zu. Man muss keine Rücksicht auf Impfskeptiker und Verschwörungstheoretiker nehmen." (Philipp Jessen)
Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Nur bei Leuten, die normal arbeiten gehen..... sonst machts ja keinen Spass.Aldemarin hat geschrieben:(10 Sep 2021, 18:46)
Muß sich der Staat überhaupt Einschüchterungsmittel, die außerhalb der Strafmaße (Geld- und Freiheitsstrafe, Hausdurchsuchungen sind kein Bestrafungsmittel) vorgesehen sind, bedienen?
Straftäter, die das KENNEN - >> Die halten extra eine "Jauchengrube" vor - mit Personal. Rock around the Clock. Wichtig - das RICHTIGE Namensschild (zum wechseln) an der Tür - mit Panzerriegel...quer.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Ich bin gegen Hausdurchsuchungen bei Beleidigungen.Nightrain hat geschrieben:(11 Sep 2021, 12:38)
Also möchtest du Beleidigungen im Internet legalisieren?
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Also möchtest du, dass bei Online Beleidigungen Täter nicht ermittelt werden oder dass es einen Klarnamenzwang gibt?Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 13:01)
Ich bin gegen Hausdurchsuchungen bei Beleidigungen.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Der Täter war in dem Pimm-Post-Fall 3 Wochen vorher der Polizei bekannt. Sogar mit Geständnis. Bei der Hausdurchsuchung wurde das Haus der Ex-Frau durchsucht. Theoretisch könnte auch diese Person das Wort geschrieben haben. Oder die Kinder. Oder ein Bekannter oder Verwandter.Nightrain hat geschrieben:(11 Sep 2021, 15:14)
Also möchtest du, dass bei Online Beleidigungen Täter nicht ermittelt werden oder dass es einen Klarnamenzwang gibt?
Das ist Kapitalismus:
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
In wie weit muß die Polizei überhaupt eine derartige Durchsuchung durchführen? Kann der verantwortliche Polizeichef nicht sagen, unsere Leute haben wichtigeres zu tun, wie "echte" Verbrecher zu jagen, als Hausdurchsuchungen für eine Tat, bei der keine Beweismittel zu finden sein dürften, zu unternehmen?
Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Was für ein Geständnis denn?Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 15:19)
Der Täter war in dem Pimm-Post-Fall 3 Wochen vorher der Polizei bekannt. Sogar mit Geständnis. Bei der Hausdurchsuchung wurde das Haus der Ex-Frau durchsucht. Theoretisch könnte auch diese Person das Wort geschrieben haben. Oder die Kinder. Oder ein Bekannter oder Verwandter.
Ja wenn es eben mehrere Personen waren, dann beschlagnahmt man das benutzte Endgerät. Es ist immer möglich, dass es ein passwort- oder biometriegeschütztes Gerät war. Im Indizienprozess kann das schon wertvoll sein.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Der Täter hat zugegeben das Wort geschrieben zu haben.
Und falls nun mehreren Personen das Passwort bekannt war oder sich einfach jeder probemlos an dem Ort in Twitter einloggen konnte, weil das Passwort lokal gespeichert war?Ja wenn es eben mehrere Personen waren, dann beschlagnahmt man das benutzte Endgerät. Es ist immer möglich, dass es ein passwort- oder biometriegeschütztes Gerät war. Im Indizienprozess kann das schon wertvoll sein.
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Re: Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen
Sind das neue Informationen? Der taz Artikel suggeriert zwar, dass er bei der Polizei kooperativ war aber im Text steht dann nur die übliche Masche: zugeben den Account eingerichtet zu haben aber nicht zugeben die Nachricht gesendet zu haben...Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 19:02)
Der Täter hat zugegeben das Wort geschrieben zu haben.
Genau dafür sind Ermittlungen und die Beschlagnahme da...Adam Smith hat geschrieben:(11 Sep 2021, 19:02)
Und falls nun mehreren Personen das Passwort bekannt war oder sich einfach jeder probemlos an dem Ort in Twitter einloggen konnte, weil das Passwort lokal gespeichert war?
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