2021Kohlhaas hat geschrieben:(05 Aug 2021, 20:00)
Geht es vielleicht noch ein bisschen blöder? Wen soll die Polizei denn von seinem Grund und Boden vertrieben haben?
https://www.berliner-zeitung.de/news/me ... -li.154379
2020Schwerin - Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper aus anderen Bundesländern müssen Mecklenburg-Vorpommern spätestens am Freitag verlassen – wegen des seit Beginn dieser Woche geltenden Corona-Lockdowns im Land. In der Nacht zu Samstag endet die Übergangsfrist, die ihnen eingeräumt wurde. Vorerst bis zum 11. Mai darf dann nur nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, wer seinen Hauptwohnsitz in dem Bundesland hat oder seine Kernfamilie besucht. Wer sich daran nicht hält, dem drohen Bußgelder.
https://www.cicero.de/innenpolitik/ausr ... nika-maron
In diesem Fall kam es nicht dazu, aber nicht jeder ist Monika Maron, nicht jeder kann sich mediale Öffentlichkeit verschaffen,Hier war ich, als eines Nachts um 22.30 Uhr zwei Polizisten an meine Tür klopften und erklärten, ich hätte am nächsten Tag wegen der Seuchenverordnung mein Haus zu verlassen.
zudem gab es noch die Ausnahme der Berufsttäigkeit vor Ort.
Das galt für alle Menschen die in Mecklenburg-Vorpommern einen Zweitwohnsitz oder sonst irgendeinen Besitz haben (Boot mit Liegeplatz usw).
Und nun kannst Du natürlich wieder Unrecht rechtfertigen.