Alter Grundsatz im Straßenverkehr: wer auffährt, trägt die alleinige Schuld - weil: Sicherheitsabstand nicht eingehalten bzw. nicht auf den fließenden Verkehr geachtet. Der Grund, warum der Vordermann langsamer fuhr oder anhalten musste, ist in dem Fall juristisch gesehen egal.frems hat geschrieben:(07 Jun 2021, 01:02)
Wer sich an § 1 (1) StVO hält, hat keinen selbstverschuldeten Auffahrunfall zu befürchten. Leider scheitert es daran bei den meisten Autofahrern. Das Ergebnis sind jedes Jahr Millionen von polizeilich registrierten Unfällen, die fast ausschließlich durch menschliche Fehler zustandekommmen. Aber klar, schlechte Fahrer sind immer die anderen.
Bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn ohne Personenschaden gibt es für den Auffahrenden in der Regel ein kräftiges Bußgeld und ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten, mit Personenschaden gehts vor den Strafrichter und da gibt es dann eine Geld- oder Haftstrafe und dazu 6 Monate Führerschein weg.