Adam Smith hat geschrieben:(17 Jun 2021, 19:48)
Der Eigentümer weiss nicht wer da wohnt und die Polizei darf ohne Erlaubnis das Haus nicht betreten. Das ist einzigartig in Deutschland. Gilt sonst nur für Botschaften.
Ist leider so - dafür braucht die Polizei einen gerichtlichen Beschluss. Da der Investor, dem das Gebäude gehört, nicht greibar ist, macht das die Situation nicht gerade unkomplizierter.
Überhaupt braucht man in D für alles, was man auf Grundstücken Dritter macht, eine Erlaubnis. Manchmal sogar ein im Grundbuch verzeichnetes Wegerecht. Dafür ist dem Grundstückbesitzer in der Regel eine Entschädigung zu zahlen, der Nutzer des Wegerechts muss auch die Kosten (Notar/Grundbuchamt, ggf. Gericht) tragen.
Die Frage betrifft das Eigentum - und da sind die Deutschen hochsensibel. Eine Änderung ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil: diejenigen, die sich jetzt am lautesten aufregen, sind die, die sofort eine Abwehrschlacht beginnen werden, sollte es dort auch nur ansatzweise zu Änderungen kommen.