Die einzig relevante Frage in dem Zusammenhang ist, ob eine solche Begehung und Prüfung rechtens ist.sünnerklaas hat geschrieben:(17 Jun 2021, 21:17)
Mal ehrlich: bei wem hat schon einmal eine behördliche Brandschutzprüfung stattgefunden?
"RIGAER 94" - Wann fällig?
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Wenn Menschen Straftaten begehen und in ein Haus laufen, dann darf die Polizei dieses Haus betreten. Das ist der Polizei ausdrücklich verboten worden in Bezug auf die Rigaer Strasse 94. Auch wenn Menschen aus dem Haus beworfen werden, darf die Polizei das Haus nicht betreten. Das wurde der Polizei ausdrücklich untersagt.sünnerklaas hat geschrieben:(17 Jun 2021, 21:15)
Ist leider so - dafür braucht die Polizei einen gerichtlichen Beschluss. Da der Investor, dem das Gebäude gehört, nicht
Das ist Kapitalismus:
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Aus meiner Sicht in dem Fall nur per gerichtlichem Beschluss. Wobei der dann, wenn alles juristisch korrekt verlaufen ist, nur eine Formsache sein dürfte.Kritikaster hat geschrieben:(17 Jun 2021, 21:22)
Die einzig relevante Frage in dem Zusammenhang ist, ob eine solche Begehung und Prüfung rechtens ist.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Muss wohl, denn die Polizei wird in dem Umfang nicht auf Zuruf tätig.sünnerklaas hat geschrieben:(17 Jun 2021, 21:29)
Aus meiner Sicht in dem Fall nur per gerichtlichem Beschluss. Wobei der dann, wenn alles juristisch korrekt verlaufen ist, nur eine Formsache sein dürfte.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Der Unterschied ist nur: hier geht es nicht um Straftaten, sondern um eine Brandschutzprüfung. Das ist ein Verwaltungsakt und keine Strafverfolgung.Adam Smith hat geschrieben:(17 Jun 2021, 21:25)
Wenn Menschen Straftaten begehen und in ein Haus laufen, dann darf die Polizei dieses Haus betreten. Das ist der Polizei ausdrücklich verboten worden in Bezug auf die Rigaer Strasse 94. Auch wenn Menschen aus dem Haus beworfen werden, darf die Polizei das Haus nicht betreten. Das wurde der Polizei ausdrücklich untersagt.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Man hat in dem anderen Haus gesehen, das die Besetzerscene eine eigene Interpretation von Elektroinstallationen haben. Die Bewohner die legal dort wohnen sollten ein Interesse daran haben, dass das überprüft wird.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Das Problem ist, dass solche Überprüfungen normal nicht statt finden. Es gibt dafür verschiedene Gründe - unter anderem das Nebeneinander von Installationen mit Bestandsschutz und Neuinstallationen, dazu gibt es Widerstand aus der Immobilienwirtschaft. Hinzu kommt, dass dafür einfach das Personal in der Bauverwaltung des ÖD fehlt. Die zuständigen Ingenieure für E-Technik sind schon mit dem Bauunterhalt kommunaler Gebäude voll und ganz ausgelastet.jack000 hat geschrieben:(17 Jun 2021, 21:50)
Man hat in dem anderen Haus gesehen, das die Besetzerscene eine eigene Interpretation von Elektroinstallationen haben. Die Bewohner die legal dort wohnen sollten ein Interesse daran haben, dass das überprüft wird.
Die einzigen Räumlichkeiten, von denen ich von regelmässigen E-Checks weiß, sind gewerblich genutzte Räumlichkeiten. Und da veranlasst das nicht die Kommune, sondern die Berufsgenossenschaft.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Es gab diesen Beschluss, nachdem jeder Versuch, das Haus zu betreten, von den Bewohnern verhindert wurde:sünnerklaas hat geschrieben:(17 Jun 2021, 21:29)
Aus meiner Sicht in dem Fall nur per gerichtlichem Beschluss. Wobei der dann, wenn alles juristisch korrekt verlaufen ist, nur eine Formsache sein dürfte.
In dem Komplex aus drei Häusern mit 30 Wohnungen waren schon vor Jahren zahlreiche Mängel beim Brandschutz dokumentiert worden: fehlende Fluchtwege, Wanddurchbrüche, fehlerhafte Elektroleitungen und Sperren in Treppenhäusern. Für einen Teil der 30 Wohnungen gibt es Mietverträge – es ist aber unklar, wer dort wohnt. Das Haus ist eines der letzten zum Teil besetzten Häuser in der Hauptstadt und gilt auch als Symbol für die linksextreme Szene.
Am Donnerstagvormittag hatten zunächst Bezirk, Polizei, der Brandschutzexperte und Anwälte der Bewohner über die gerichtlich angeordnete Prüfung beraten.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... d979adec3a
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Ich habe sehr lange in Hamburg gelebt und diese ganze Gentrifizierung miterlebt. St.Pauli, Ottensen heute Altona. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft spielt dabei eine in meinen Augen abgekarterte wenn nicht sogar kriminelle Rolle. Beispiel gefällig ? Gut der Bahnhof Altona hat ein großes Areal das die Bahn verkaufen wollte. Problem, früher wurde das Altöl der Loks beim Ölwechsel einfach abgelassen, nur als Beispiel für die Altlasten die dort sind. Dazu der 2.WK, das gesamte Areal müsste vor dem Bau auf Bomben aus dem 2.WK geprüft werden. Jeder kann sich vorstellen das die Bodensanierung Unsummen verschlägt. Dann kommt plötzlich ein Investor, verspricht auf dem Areal 3000 Sozialwohnungen zu bauen wenn die Altlastensanierung vom Steuerzahler übernommen wird. Gesagt getan aber jetzt wo der Steuerzahler gezahlt hat zeigt sich dieser Investor selbst an (!) weil die verbliebenen Bahngleise zu nahe an den entstehenden Häusern seien und damit der Bau von Sozialwohnungen dort nicht möglich sind. Statt Sozialwohnungen werden dort Dank Hilfe des Senats und Bauamtes das ratz fatz eine Änderung der Baugenehmigungen vorgenommen hat jetzt solch wunderbar "ökologisch vorbildlichen" Häuser gebaut, sprich hochpreisiger Wohnraum für die Upper-Class.
Ottensen, ein Stadteil den ich immer geliebt habe seitdem ich 2000 nach HH gezogen bin. Abseits von St. Pippi war das noch echtes Hamburg, kleine Geschäfte, der Stadteil war ein Mix aller Alters- und Gesellschaftsschichten. Zuerst hat man die Alten mit abstrusen Modernisierungsmaßnahmen aus dem Stadtteil verjagt, dann den Rest. Übrig blieben die Snobs die meinten das sie jetzt in ein echtes Viertel gezogen sind. Wahrheit ist sie haben es zerstört. Dort wo früher die legendäre Brathähnchenbude stand ist heute ein Geschäft für Designerschuhe wo ein paar mehr kostet als früher der durchschnittliche Ottenser im Monat netto verdient hat.
Riga94 ist für den Investor ein Problem weil er keine Mieterhöhungen machen kann um die Menschen rauszuekeln. Die damals geschlossenen Mietverträge waren anders. Die Wohnungsbaugesellschaft war froh das Haus und die Verantwortung loszuwerden, deshalb die billigen Mieten unter der Bedingung das die Mieter ihre Modernisierungen/Restaurierungen selbst vornehmen.
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Riga94 ist für den Investor ein Problem weil er keine Mieterhöhungen machen kann um die Menschen rauszuekeln. Die damals geschlossenen Mietverträge waren anders. Die Wohnungsbaugesellschaft war froh das Haus und die Verantwortung loszuwerden, deshalb die billigen Mieten unter der Bedingung das die Mieter ihre Modernisierungen/Restaurierungen selbst vornehmen.
Zuletzt geändert von olli am Fr 18. Jun 2021, 00:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Als Mieter hast du das Hausrecht und die Verantwortung des Energieversorgers endet an dem Sicherungskasten. Danach kann der Eigentümer machen was er will, wenn er lustig ist und das schliesst Freilandverdrahtungen ein. Das ist eine Sache die im Schadensfall der Mieter mit seiner Haftpflichtversicherung zu klären hat aber nicht mit seinem Vermieter.Vongole hat geschrieben:(17 Jun 2021, 23:09)
Es gab diesen Beschluss, nachdem jeder Versuch, das Haus zu betreten, von den Bewohnern verhindert wurde:
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Du nennst einen wichtigen Punkt: Was der Eigentümer machen kann, wenn er es denn möchte, trifft noch lange nicht auf den Mieter zu - und schonmal gar nicht auf Bewohner, die nicht Teil des Mietvertrags sind.olli hat geschrieben:(17 Jun 2021, 23:43)
Danach kann der Eigentümer machen was er will, wenn er lustig ist und das schliesst Freilandverdrahtungen ein.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Brandschutz unterliegt der Verantwortung des Vermieters, denn der ist für die Sicherheit des Hauses zuständig, d.h, er muss für sichere Fluchtwege, die vorgeschriebenen Rauchmelder und Feuerlöscher sorgen.olli hat geschrieben:(17 Jun 2021, 23:43)
Als Mieter hast du das Hausrecht und die Verantwortung des Energieversorgers endet an dem Sicherungskasten. (..)
Um das zu gewährleisten, ist von Zeit zu Zeit eine Brandschutzbegehung absolut notwendig, das rettet im Zweifelsfall Leben.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Jaja die angebliche Allmacht des Vermieters, mache dich besser mal schlau ! Was der Vermieter möchte ist nicht das was er darf. Mit der Unterschrift des Mietvertrages geht das Hausrecht für die angemietete Wohnung an den Mieter über !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Kritikaster hat geschrieben:(17 Jun 2021, 23:49)
Du nennst einen wichtigen Punkt: Was der Eigentümer machen kann, wenn er es denn möchte, trifft noch lange nicht auf den Mieter zu - und schonmal gar nicht auf Bewohner, die nicht Teil des Mietvertrags sind.
Der Vermieter hat ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung angezeigte Mängel zu beseitigen und sonst nichts !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Für die Rauchmelder ja, für den Rest nicht. Die Brandschutzbegehung führt ein dafür ausgebildeter Fachmann durch, in vielen Städten kommt der von der Feuerwehr.olli hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:04)
Ja das macht aber ein von ihm beauftragter, zertifizierter Handwerker der sich ordentlich Termine bei den Mietern geben lässt und kein Sturmtrupp der Polizei der die Wohnung stürmt und zu Kleinholz verarbeitet.
Ein Sturmtrupp, wie du das zu nennen beliebst, ist auch nicht nötig, wenn die Mieter den gerichtlich bestellten Fachmann ohne Steine, Böller und Feuerlöschpulver empfangen.
Egal, wie man zu Gentrifizierung steht, Gewalt und Straftaten sind kein Mittel des Protests, damit verprellt man letztendlich auch Menschen, die die Motive der Bewohner verstehen.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Wenn man diesem "zertifizierten Handwerker" aufgrund vollkommen realitätsfernen Einschätzung der eigenen Befugnisse den Zugang zum Eigentum des Vermieters zu verweigern versucht, dann muss in letzter Konsequenz leider die Polizei - unter aus staatsbürgerlicher Sicht unnötiger Ausgabe von Steuergeldern, die durch alle rechtschaffenden Bürger erbracht werden und an anderer Stelle (z.B. im Sozialbereich) dann fehlen - zur Durchsetzung geltenden Rechts eingesetzt werden.olli hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:04)
Ja das macht aber ein von ihm beauftragter, zertifizierter Handwerker der sich ordentlich Termine bei den Mietern geben lässt ...
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Kritikaster hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:16)
Wenn man diesem "zertifizierten Handwerker" aufgrund vollkommen realitätsfernen Einschätzung der eigenen Befugnisse den Zugang zum Eigentum des Vermieters zu verweigern versucht, dann muss in letzter Konsequenz leider die Polizei - unter aus staatsbürgerlicher Sicht unnötiger Ausgabe von Steuergeldern, die durch alle rechtschaffenden Bürger erbracht werden und an anderer Stelle (z.B. im Sozialbereich) dann fehlen - zur Durchsetzung geltenden Rechts eingesetzt werden.
Nöö lieber Herr, in dem Fall hat der Vermieter in finanzielle Vorleistung zu gehen und kann dann seine Auslagen vor Gericht einfordern Und ich wiederhole es nochmals, nur für Sie speziell, mit dem gültigen Mietvertrag geht das Hausrecht und alle damit verbundenen Rechte an den Mieter über ! Deshalb ist es auch nicht verwunderlich das die Polizei da schnell eingenordet ist und weiß das sie die Wohnung des Mieters nicht betreten darf. Das sie in ihrem Post diesen Mietern die "Rechtschaffenheit" absprechen ist darüberhinaus schon eine Frechheit sondergleichen !
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Rechtschaffende Bürger bauen nicht widerrechtlich Barrikaden in Treppenhäusern, die ihnen nicht gehören.olli hat geschrieben: Deshalb ist es auch nicht verwunderlich das die Polizei da schnell eingenordet ist und weiß das sie die Wohnung des Mieters nicht betreten darf.
Krokodilstränen zu weinen, wenn illegalem Treiben schlussendlich nur noch mittels polizeilichen Einsatzes Einhalt geboten werden kann, mag ja in links- und rechtsextremen Kreisen Mode sein. Aufrichtige Staatsbürger, deren Verständnis von Rechten und Pflichten nicht gestört ist, können darüber nur lachen.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
An der Wohnung ja, nicht an im Treppenhaus befindlichen Fluchtwegen und auch sonst nirgends in Hausbereichen, die nicht nur Wohnung gehören.olli hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:29)
(..)Und ich wiederhole es nochmals, nur für Sie speziell, mit dem gültigen Mietvertrag geht das Hausrecht und alle damit verbundenen Rechte an den Mieter über ! (..)
Nicht mal in Eigentumswohnanlagen haben Eigentümer das Recht, Brandschutzbegehungen im Allgemeineigentum zu verhindern, oder sich gegen entsprechende gesetzliche Auflagen zu wehren.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Auf solche Plattitüden und den Kokolores gehe ich gar nicht mehr ein. Keine Ahnung in was für einer weltfremden Blase sie leben, ich habe heute mehrfach die Situation und Gründe ausführlich beschrieben, darauf hingewiesen das die Mieter dieses Hauses nicht die Spinner sind die vom Dach Steine scmeißen als auch das der Senat die Verantwortung für die treuhänderische Verwaltung und damit die Mietverträge bis heute verleugnen will und lieber die Staatsmacht auflaufen lässt um missliebige Mieter zu verekeln.Kritikaster hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:39)
Rechtschaffende Bürger bauen nicht widerrechtlich Barrikaden in Treppenhäusern, die ihnen nicht gehören.
Krokodilstränen zu weinen, wenn illegalem Treiben schlussendlich nur noch mittels polizeilichen Einsatzes Einhalt geboten werden kann, mag ja in links- und rechtsextremen Kreisen Mode sein. Aufrichtige Staatsbürger, deren Verständnis von Rechten und Pflichten nicht gestört ist, können darüber nur lachen.
Zuletzt geändert von olli am Fr 18. Jun 2021, 00:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Stelle ich nicht in Abrede aber es ging ja darum das hier unter dem Vorwand der Brandschutzbegehung Zutritt zu den Wohnungen erreicht werden sollte und sich die Bewohner, hier nochmals explizit MIETER, einstimmig dagegen verwehrt haben. Da wird dann nämlich der Schuh draus und wenn der Mieter meint das er an diesem Tag keine Zeit hat dann hat der Prüfer einen individuellen Termin mit jedem einzelnen Mieter zu machen und wenn er ein dutzend Mal hinfahren muss.Vongole hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:41)
An der Wohnung ja, nicht an im Treppenhaus befindlichen Fluchtwegen und auch sonst nirgends in Hausbereichen, die nicht nur Wohnung gehören.
Nicht mal in Eigentumswohnanlagen haben Eigentümer das Recht, Brandschutzbegehungen im Allgemeineigentum zu verhindern, oder sich gegen entsprechende gesetzliche Auflagen zu wehren.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Wie Du schmerzhaft erkennen musst, sind den linksextremen Verzögerungs- und Behinderungsstrategien Grenzen gesetzt - und das ist mehr als nur gut so!olli hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:51)
Stelle ich nicht in Abrede aber es ging ja darum das hier unter dem Vorwand der Brandschutzbegehung Zutritt zu den Wohnungen erreicht werden sollte und sich die Bewohner, hier nochmals explizit MIETER, einstimmig dagegen verwehrt haben.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Wenn, wie in diesem Fall, ein Gericht entscheidet, dass die Mieter den Brandgutachter und einen Vertreter des Bezirks ins Haus lassen müssen, und die Mieter diese beiden Personen schon gewaltsam am Betreten des Grundstücks hindern,olli hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:51)
Stelle ich nicht in Abrede aber es ging ja darum das hier unter dem Vorwand der Brandschutzbegehung Zutritt zu den Wohnungen erreicht werden sollte und sich die Bewohner, hier nochmals explizit MIETER, einstimmig dagegen verwehrt haben. Da wird dann nämlich der Schuh draus und wenn der Mieter meint das er an diesem Tag keine Zeit hat dann hat der Prüfer einen individuellen Termin mit jedem einzelnen Mieter zu machen und wenn er ein dutzend Mal hinfahren muss.
ein Grundstück, dass ihnen wohlgemerkt nicht gehört, die Treppenhäuser verbarrikadieren, die Beamten angreifen, dann sind die Mieter nicht im Recht!
Und was hat der ganze Zinnober ausser Verletzten und Sachschäden nun gebracht? Eine einwandfreie Möglichkeit zur Kündigung der Mietverhältnisse und ne Menge Strafverfahren.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Der Klassiker der einpeitschenden Klatschpresse. Erst redet man von 65 "verletzten" (?) Polizisten, jetzt noch von 22. Am Ende dürfte es erfahrungsgemäß einstellig sein: https://www.welt.de/politik/deutschland ... isten.html
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Falsch. Die JCC hat nie Wohnungen verwaltet und sich um Mietverträge nie gekümmert. Das einzige Ziel der JCC war immer der schnelle Verkauf der Immobilie damit Geld in ihen Fond einfloß, Verwalterverträge wurden meistens für 2 Monate mit Kündigung zum Monatsende abgeschlossen.olli hat geschrieben:(17 Jun 2021, 19:01)
Treuhänder war die kommunale Wohnbaugesellschaft da bis dahin die Besitzverhältnisse nicht geklärt waren (die eigentliche Besitzer waren im 3.Reich enteignet worden und kamen im KZ um). 1992 wurden den "Besetzern" dann von der kommunalen Wohnbaugesellschaft reguläre Mietverträge ausgestellt, relativ günstiger Wohnraum aber dafür wurden die Mieter verpflichtet die Renovierung in größtenteils Eigenarbeit durchzuführen. 1997 wurde das Eigentum der JewishClaimsConference [ JJC ]übergeben, die das Eigentum verstorbener verwaltet. Diese hatte aber keine Lust weil sie die bestehenden Mietverträge übernehmen musste. Kurzerhand verkaufte die JJC das Gebäude an einen Investor verkauft, der dort Wohnungen für "ökologisches Wohnen", sprich Luxuswohnungen für grüne Besserverdiener, errichten will und mit allen Mitteln die Bewohner bekämpft. Das Angebot des Senats den Streit zu schlichten indem die Stadt den Mietern alternative Wohnungen bereitstellt ist der Senat und die Kommunalverwaltung bis heute nicht nachgekommen !
An wem die JCC against Germany (der volle Name ) verkauft hat in Deutschland niemand anzugehen auch nicht was die JCC mit dem Geld macht. Deswegen ist deine Statemant des Verkaufs unerheblich.
Unwahr ist auch das man den "Besetzern " keine Wohnungen angeboten hat, das Problem war die Wohnungen die man über die Jahre angeboten hat, gefielen den "Besetzern" nicht, sie waren nicht in den Bezirken die sie bevorzugen für ihren Klassenkampf.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Auch Unsinn. Der Vermieter hat das Recht zu wissen, wieviel Menschen sich in der angemieteten Wohnung aufhalten, siehe Untervermietungsrecht.olli hat geschrieben:(17 Jun 2021, 20:10)
Trotzdem wird dem Vermieter dann bekannt sein für welche Person er vom Amt das Geld bekommt. Dieses Argument dem Vermieter seien seine Mieter unbekannt ist hahnebüchen.
busse
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Wieder Unsinn. Wenn die JCC Ansprüche erhebt, dann bekommt sie die in einem gerichtlichen Verfahren zugesprochen.olli hat geschrieben:(17 Jun 2021, 23:39)
Die Wohnungsbaugesellschaft war froh das Haus und die Verantwortung loszuwerden, deshalb die billigen Mieten unter der Bedingung das die Mieter ihre Modernisierungen/Restaurierungen selbst vornehmen.
Da kann sich die damalige Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain soviel drehen und wenden wie sie will, da wurde eben Recht gesprochen.
Solche einen Vertrag möchte ich mal sehen wie die WBG Friedrichshain geschlossen haben will, für eine Mod-Massnahme , auch zu damaligen Verhältnissen, waren die "Besetzer" weder fähig und noch liquide, aber vielleicht verwechselst du es ja auch mit Instandhaltung.
Ansonsten war die WBG F massiv von Restution betroffen und hat sich an jedes bebautes Grundstück geklammert, um nicht von anderen WBG in Berlin aufgesogen zu werden, deshalb waren die aus Selbsterhalt nicht froh es abgeben zu wollen.
Hat nicht geklappt wurden spätere von der WBG Mitte geschluckt. Nur so zum Verständnis.
busse
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
..und zum dritten Male Unsinn !olli hat geschrieben:(18 Jun 2021, 00:07)
Jaja die angebliche Allmacht des Vermieters, mache dich besser mal schlau ! Was der Vermieter möchte ist nicht das was er darf. Mit der Unterschrift des Mietvertrages geht das Hausrecht für die angemietete Wohnung an den Mieter über !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Vermieter hat ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung angezeigte Mängel zu beseitigen und sonst nichts !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Zu Gefahrenabwehr und bei Gefahr im Verzuge kann der Vermieter mit Zeugen, meistens Polizei oder Feuerwehr in die Wohnung.
Was du hier beibringst ist totaler Unsinn. Wie werden denn z.B. sonst die Leichen gefunden von Singlemietern um die sich keiner kümmert ?
Wenn Mitmieter einen starken Geruch wahrnehmen und in der Mieterakte kein Ansprechpartner zu finden ist, kann die Wohnung unter o.g. Umständen sofortigst in "Besitz" genommen werden.
Der vom Eigentümer angestellte Verwalter wurde von deinen Freunden dort mehrfach körperlich angegriffen als er das Grundstück betreten wollte, sein Auto wurde abgefackelt.
Und jetzt erzähle doch mal den geneigten Usern hier der Vermieter hätte nichts im Haus zu suchen ?Er darf mit Vorankündigung in die Wohnungen,um sich ein Bild zu machen um den Zustand der vermieteten Einheit. Mach dich doch hier nicht lächerlich. Das ist in Berlin eine IHK Prüfungsfrage für Immobilienkaufleute, du wärst durchgefallen.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Die erfolgte Brandschutzprüfung hat ergeben, dass in dem Haus sicherheitstechnisch alles in Ordnung ist. (Quelle).Vongole hat geschrieben:(18 Jun 2021, 01:04)
Wenn, wie in diesem Fall, ein Gericht entscheidet, dass die Mieter den Brandgutachter und einen Vertreter des Bezirks ins Haus lassen müssen, und die Mieter diese beiden Personen schon gewaltsam am Betreten des Grundstücks hindern,
ein Grundstück, dass ihnen wohlgemerkt nicht gehört, die Treppenhäuser verbarrikadieren, die Beamten angreifen, dann sind die Mieter nicht im Recht!
Und was hat der ganze Zinnober ausser Verletzten und Sachschäden nun gebracht? Eine einwandfreie Möglichkeit zur Kündigung der Mietverhältnisse und ne Menge Strafverfahren.
Der Besitzer nur eine Briefkastenfirma ist und der Vertreter vor Gericht wohl auch keine gültige Vollmacht seines Klienten vorweisen kann, wird die Rigaer Straße die Öffentlichkeit wohl noch weiter beschäftigen. Der einzige Ausweg wäre eine Zwangsversteigerung, aber dafür muss es gerichtsfeste Argumente geben. Der Besitzer muss Zahlungsrückstände haben, die eine Zwangsversteigerung rechtfertigen.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Da steht nicht, das alles in Ordnung ist. Das hast du dir nur ausgedacht.sünnerklaas hat geschrieben:(19 Jun 2021, 13:59)
Die erfolgte Brandschutzprüfung hat ergeben, dass in dem Haus sicherheitstechnisch alles in Ordnung ist. (Quelle).
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Lies mal genau:jack000 hat geschrieben:(19 Jun 2021, 17:15)
Da steht nicht, das alles in Ordnung ist. Das hast du dir nur ausgedacht.
"Bei der Begehung wurden keine Mängel festgestellt, die eine akute Gefahr darstellen und eine Nutzungsuntersagung zur Folge hätten."
Damit ist alles in Ordnung. Kleinkram interessiert da nicht.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
=> Da steht nicht das alles in Ordnung ist. Da steht nur, dass die die Bude nicht dicht machen müssen.sünnerklaas hat geschrieben:(19 Jun 2021, 22:01)
Lies mal genau:
"Bei der Begehung wurden keine Mängel festgestellt, die eine akute Gefahr darstellen und eine Nutzungsuntersagung zur Folge hätten."
Damit ist alles in Ordnung. Kleinkram interessiert da nicht.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Eine Nutzungsuntersagung erfolgt häufig nicht während oder zum Abschluß einer Begehung,sünnerklaas hat geschrieben:(19 Jun 2021, 22:01)
Lies mal genau:
"Bei der Begehung wurden keine Mängel festgestellt, die eine akute Gefahr darstellen und eine Nutzungsuntersagung zur Folge hätten."
Damit ist alles in Ordnung. Kleinkram interessiert da nicht.
sie kann auch noch nach der Verschriftlichung erfolgen.
Entscheiden wird darüber die Bauaufsicht.
Häufig werden in einem Gutachten Mängel genannt, die mit Fristsetzung abzustellen sind.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
franzmannzini hat geschrieben:(19 Jun 2021, 23:40)
Eine Nutzungsuntersagung erfolgt häufig nicht während oder zum Abschluß einer Begehung,
sie kann auch noch nach der Verschriftlichung erfolgen.
Entscheiden wird darüber die Bauaufsicht.
Häufig werden in einem Gutachten Mängel genannt, die mit Fristsetzung abzustellen sind.
Fotoauswertung und Folgen >> AUFLAGEN.
...Umbauten, Eingriffe in die Statik - die den Bestandsschutz der Altimmobilie aufheben...
.. Auflagen zur Nutzung - Fluchtweg Treppenhaus eingeengt - Je Etage nur noch 2 Nutzer inklusive Besuch..
>>Abschaltung der Elt - Anlage >>> keine ordnungsgemäße Installation ...fehlende BGV A3..
..Untersagung der Feuerstellennutzung wegen fehlender Wartung - Betrieb ohne BIMSCH.
um nur einige Gründe anzureissen.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
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Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Das sind in der Regel Kleinigkeiten. Eine Räumung auf Grund von schwerwiegenden Mängeln beim Brandschutz wird es nicht geben, zumal es ja bereits zuvor eine Brandschutzprüfung gab, die zum selben Ergebnis kam, bei der der Prüfingenieurin allerdings vorgeworfen worden ist, ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt zu haben.franzmannzini hat geschrieben:(19 Jun 2021, 23:40)
Eine Nutzungsuntersagung erfolgt häufig nicht während oder zum Abschluß einer Begehung,
sie kann auch noch nach der Verschriftlichung erfolgen.
Entscheiden wird darüber die Bauaufsicht.
Häufig werden in einem Gutachten Mängel genannt, die mit Fristsetzung abzustellen sind.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Wie lang hatte die Polizei gebraucht durch die Tür zu kommen ???sünnerklaas hat geschrieben:(20 Jun 2021, 12:32)
Das sind in der Regel Kleinigkeiten. Eine Räumung auf Grund von schwerwiegenden Mängeln beim Brandschutz wird es nicht geben, zumal es ja bereits zuvor eine Brandschutzprüfung gab, die zum selben Ergebnis kam, bei der der Prüfingenieurin allerdings vorgeworfen worden ist, ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt zu haben.
Der richtige Prüfer - am BESTEN den vom Flughafen Berlin...Urteil: Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden
Bereits im Jahr 2015 ...(Urteil v. 12.05.2015, Az.: 2-13 S 127/12)... entschieden, dass Haustüren von Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden dürfen. In diesem Fall hatte die Eigentümergemeinschaft in der Hausordnung beschlossen, dass die Haustür nachts zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens abgeschlossen werden soll. Das ...Gericht begründete sein Urteil damit, dass in Gefahrensituationen, zum Beispiel bei einem Brand, der Fluchtweg eingeschränkt wird. Nicht jeder Mieter hat im Notfall seinen Schlüssel griffbereit.
Letztendlich argumentierte der Richter, dass der Beschluss der Eigentümer zum Abschließen der Haustür nicht mehr einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspreche, da im Notfall (z.B. Brand) Menschenleben gefährdet werden. Das Leben und die Gesundheit der Mieter und Bewohner sind wichtiger als die Sicherheit des Mietshauses. Zudem wird erklärt, dass ein Einbruch in der Regel keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.
Die Feuerwehr bestätigt: Haustüren sind Notausgänge
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Das wäre was.Teeernte hat geschrieben:(20 Jun 2021, 12:56)
...
Der richtige Prüfer - am BESTEN den vom Flughafen Berlin...
Die Prüfer vom BER sind auch auf der Museumsinsel eingekehrt.
Die Dübel aller fertigen Kabeltrassen sind ungeignet und müssen wieder raus. (Hatte ich letztes Jahr auf dem Tisch)
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
"Meine" Kabel liegen hinter dem doppelten Gipskarton auf der Erde.franzmannzini hat geschrieben:(20 Jun 2021, 16:48)
Das wäre was.
Die Prüfer vom BER sind auch auf der Museumsinsel eingekehrt.
Die Dübel aller fertigen Kabeltrassen sind ungeignet und müssen wieder raus. (Hatte ich letztes Jahr auf dem Tisch)
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Tolle Sache so ein Gutachten:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... ollen.html
Ich bin ganz gespannt, ob es nun wieder keine Konsequenzen gibt.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... ollen.html
Da frage ich mich schon, wurde der Gutachter geführt, oder wurden die unbekannten Dinge nach dem Durchgang angelegt.Überraschung nach der Durchsuchung des teilbesetzten Hauses in der Rigaer Straße 94:
Die Polizei Berlin fand dabei nicht nur zwei bisher unbekannte Wohnungen, sondern auch einen unterirdischen Stollen.
Ich bin ganz gespannt, ob es nun wieder keine Konsequenzen gibt.
Re: "RIGAER 94" - Wann fällig?
Da sieht man mal, wie fleißig diese Müßiggänger doch sein können ...franzmannzini hat geschrieben:(07 Oct 2021, 19:45)
Tolle Sache so ein Gutachten:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... ollen.html
Da frage ich mich schon, wurde der Gutachter geführt, oder wurden die unbekannten Dinge nach dem Durchgang angelegt.
Ich bin ganz gespannt, ob es nun wieder keine Konsequenzen gibt.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!