Es steht einem jederzeit frei, eine Immobilie zu verkaufen, oder selbst kaufen zu wollen.olli hat geschrieben:(17 Jun 2021, 19:33)
Sachmal rede ich hier mit komplett g.... u............. die einfach nur phrasen dreschen weil sie meinen sie müssten auch was in die klampfen klappern? Ich habe doch die chronologische Geschichte über die Eigentumsverhältnisse, das Zustandekommen der Mietverträge und die Übernahme durch den Investor detailiert beschrieben ! Also erstmal nachlesen !
Zur Zeit als die Mietverträge geschlossen wurden waren die Besitzverhältnisse nicht geklärt (1992) und wurden von dem kommunalen Träger, der Treuhänder war, abgeschlossen und die sind rechtsverbindlich auch wenn dann 1997 die Besitzverhältnisse geklärt wurden. Wir reden von der Zeit als die Mietverträge geschlossen wurden !
Unabhängig davon wer, oder was die Mieter sind.
Das macht ja den Unterschied zwischen Mieter und Eigentümer aus.