Du behauptest Unsinn.Senexx hat geschrieben:(09 Feb 2021, 16:43)
"aus dem Schlaf reißen" ist Polizeistaats-Style.
102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Nein sondern Taktik. Willst Du vorher nen Termin ausmachen bei Maßnahmen der Polizei wie Razzia, Durchsuchung ect.
Lieber Verdächtiger,
Wir kommen am 28.4.2021 um 9.30am vorbei.
Bitte entsorgen Sie vorher noch alle Beweise und räumen Sie die Wohnung auf.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Scheiße, um 9:30 nehmen wir das zweite FrühstückCobra9 hat geschrieben:(09 Feb 2021, 21:46)
Nein sondern Taktik. Willst Du vorher nen Termin ausmachen bei Maßnahmen der Polizei wie Razzia, Durchsuchung ect.
Lieber Verdächtiger,
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.....er wusste es
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Man ist halt noch mit solchen Filmen aufgewachsen.
Wo die Polizei nicht etwa nach Waffen, Drogen, Diebesgut oder Geschäftsbüchern betrügerischer Aktivitäten und Steuerhinterziehungen sucht, wie in einem Rechtsstaat, sondern nach Flugblättern, verbotenen Büchern und Vervielfältigungsapparaten.
Und das waren immer Regimes, die Angst vor einer Verbreitung bestimmter Meinungen hatten. Wo es um politische Verfolgung ging.
Solche Filme spielten nie in der Bundesrepublik oder in liberalen westlichen Ländern.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Willkommen in einer besseren WeltQuatschki hat geschrieben:(09 Feb 2021, 23:12)
Man ist halt noch mit solchen Filmen aufgewachsen.
Wo die Polizei nicht etwa nach Waffen, Drogen, Diebesgut oder Geschäftsbüchern betrügerischer Aktivitäten und Steuerhinterziehungen sucht, wie in einem Rechtsstaat, sondern nach Flugblättern, verbotenen Büchern und Vervielfältigungsapparaten.
Und das waren immer Regimes, die Angst vor einer Verbreitung bestimmter Meinungen hatten. Wo es um politische Verfolgung ging.
Solche Filme spielten nie in der Bundesrepublik oder in liberalen westlichen Ländern.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Wer seine elektronischen Verfielfältigungsapparate nicht dazu nutzt potentielle Straftaten zu begehen (z.B. indem er mit diesen einen Teil der Bevölkerung wie „Mittelspurfahrer“ verächtlich macht), muss auch keine Sorge haben, dass sie ihm weggenommen werden, oder dass er ins Gefängnis kommt.Quatschki hat geschrieben:(09 Feb 2021, 23:12)
Man ist halt noch mit solchen Filmen aufgewachsen.
Wo die Polizei nicht etwa nach Waffen, Drogen, Diebesgut oder Geschäftsbüchern betrügerischer Aktivitäten und Steuerhinterziehungen sucht, wie in einem Rechtsstaat, sondern nach Flugblättern, verbotenen Büchern und Vervielfältigungsapparaten.
Wir haben in Deutschland nämlich einen Rechtsstaat und zwar den Besten der Welt zusammen mit den besten Gesetzen der Welt!
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Zuletzt geändert von Keinen_Faschismus! am Mi 10. Feb 2021, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Schalt mal einen Gang runter, bevor noch mehr user dich entlarven.Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(10 Feb 2021, 07:21)
Wer seine elektronischen Verfielfältigungsapparate nicht dazu nutzt Straftaten zu begehen (z.B. indem er mit diesen einen Teil der Bevölkerung wie „Mittelspurfahrer“ verächtlich macht), muss auch keine Sorge haben, dass sie ihm weggenommen werden, oder dass er ins Gefängnis kommt.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Jaja. Die Besten der Besten.Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(10 Feb 2021, 07:21)
Wir haben in Deutschland nämlich einen Rechtsstaat und zwar den Besten der Welt zusammen mit den besten Gesetzen der Welt!
Komplett ohne inhärente Fehlkonstruktionen!
Das hat bis jetzt noch jeder Staat von sich behauptet.
(Außer jenem, der immer nur der zweitbeste hinter der ruhmreichen Sowjetunion sein durfte.)
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Sie wissen doch: Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.Quatschki hat geschrieben:(10 Feb 2021, 08:41)
Jaja. Die Besten der Besten.
Das hat bis jetzt noch jeder Staat von sich behauptet.
(Außer jenem, der immer nur der zweitbeste hinter der ruhmreichen Sowjetunion sein durfte.)
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Das ist keine Straftat.Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(10 Feb 2021, 07:21)
... Straftaten zu begehen (z.B. indem er mit diesen einen Teil der Bevölkerung wie „Mittelspurfahrer“ verächtlich macht) ...
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Du darfst dem User nicht widersprechen, das ist bestimmt auch eine Straftat für die du ins Gefängnis kommst
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Wirds eben 10. 00
Ich habe ja Verständnis für einige sagen Wir Kritik. Aber das die Polizei auf den Überraschungsmoment setzt ohne Vorwarnung bei Maßnahmen sollte klar sein.
Hat ja mit Schikane nichts zu tun. Um Ziel einer Durchsuchung zu werden muss was vorliegen. Auch bei Gefahr im Verzug.
Wie im TV Ala Till mal das is ohne Probleme zu rechtfertigen immer funktioniert nicht. Aber selbst wenn man tatsächlich in den Fokus ungerechtfertigt kommt
solange man nix zu verbergen hat ist nur Stress und etwas Emotional.
Für Schäden wenn man Unschuldig ist kommt der Staat auf. Beispielsweise für alle , wenn die Tür nicht geöffnet wird, dann darf die Polizei die Tür aufbrechen bzw. den Schlüsseldienst hinzuziehen. Der Schaden wird ersetzt, wenn das Verfahren eingestellt wird oder bei einem Freispruch oder wenn das Hauptsacheverfahren nicht eröffnet wird. Wenn man innerhalb 4 Wochen den richtigen Weg wählt.
Wir sind auch nicht in Russland oder China wie wohl viele Menschen meinen. Kleines Beispiel. Die Beschlagnahme von Smartphones bei geringen Straftaten war ne Methode. Da findet man einiges.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2005 festgestellt (Az.: 2 BvR 308/04), dass die Auswertung eines Mobiltelefons grundsätzlich nur bei schweren Straftaten zulässig ist.
Bei uns in Deutschland ist sogar an die Nachtruhe der Bürger gedacht. Die Polizei soll zu Unzeiten keine Hausdurchsuchung durchführen. Im Sommer gilt daher der Grundsatz, dass in der Zeit zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens keine Hausdurchsuchung durchgeführt werden soll. Im Winter verschiebt sich die Zeit um zwei Stunden. In der kalten Jahreszeit soll zwischen 21 Uhr bis 6 Uhr keine Hausdurchsuchung stattfinden (Oktober bis März)
Damit gewisse Menschen ihren Schönheitsschlaf haben dürfen.
Ich weiß werter McKnee das ist für Dich alles bekannt und Alltag. Dazu wahrscheinlich hast Du regelmäßiger Updates. Wir von der MP wurden zwar auch upgedatet aber eher selten in der Reserve.
Ich wollte verdeutlichen das es eigentlich immer geregelt ist und keine Schikane oder Willkür. MMuß auchmmal dazussagen Ich hab nur gute Erfahrungen gemacht mit Polizisten in der Regel.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Ich schlottere bereits vor Angst .Tom Bombadil hat geschrieben:(10 Feb 2021, 10:20)
Du darfst dem User nicht widersprechen, das ist bestimmt auch eine Straftat für die du ins Gefängnis kommst
Aber ernsthaft: Bei der Wahl von Ministern hatte er nicht ganz Unrecht.
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Vorausgeschickt: ich bin (eventuell) kein Jurist.PeterK hat geschrieben:(10 Feb 2021, 10:12)
Das ist keine Straftat.
Wie interpretieren sie denn das dann?
Eine der Oder-Logiken aus den Sätzen ergeben jenen Satz:die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet
(1) „Teile der Bevölkerung wegen seiner Zugehörigkeit zu einem Teil der Bevölkerung böswillig verächtlich macht.“
D‘accord?
(2) Teile der Bevölkerung = (unter anderem)„Mittelstreifenfahrer“
Das (2) setzen wir Oben (1) ein.
Also wäre eine logische Interpretation des Gesetzes:
„Wer Mittelstreifenfahrer wegen der Zugehörigkeit zu Mittelstreifenfahrer böswillig verächtlich macht...“
Wo sehen sie einen Fehler in der Logikkette?
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Man muss schon den ganzen Text lesen und die HRR kennen:Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(10 Feb 2021, 12:59)
Vorausgeschickt: ich bin (eventuell) kein Jurist.
Wenn ich Leute, die auf der Mittelspur rumtrödeln als solche bezeichne, ist das (nach HRR) keinesfalls geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(10 Feb 2021, 12:59)
Vorausgeschickt: ich bin (eventuell) kein Jurist.
Wie interpretieren sie denn das dann?
Eine der Oder-Logiken aus den Sätzen ergeben jenen Satz:
(1) „Teile der Bevölkerung wegen seiner Zugehörigkeit zu einem Teil der Bevölkerung böswillig verächtlich macht.“
D‘accord?
(2) Teile der Bevölkerung = (unter anderem)„Mittelstreifenfahrer“
Das (2) setzen wir Oben (1) ein.
Also wäre eine logische Interpretation des Gesetzes:
„Wer Mittelstreifenfahrer wegen der Zugehörigkeit zu Mittelstreifenfahrer böswillig verächtlich macht...“
Wo sehen sie einen Fehler in der Logikkette?
Das es nicht automatisch eine Straftat im rechtlichen Sinne ist.
Doch wann niedergeschriebener Hass im Netz noch von der Meinungsfreiheit gedeckt wird und wann er strafrechtlich relevant wird, ist selbst für Juristen nicht immer leicht zu entscheiden.
Grundsätzlich ist Hass-Rede kein eigener Straftatbestand, denn der Begriff findet sich nicht im Deutschen Strafgesetzbuch. Jedoch gibt es bestimmte Äußerungen, mit denen man sich strafbar macht. Darunter fallen beispielsweise echte Beleidigungen, Drohungen, Volksverhetzung oder der öffentliche Aufruf zu Straftaten.
https://no-hate-speech.de/de/wissen/wel ... te-speech/
Update Peter k hat das zutreffend noch gleich ergänzt
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Cobra9 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 10:38)
Wirds eben 10. 00
Ich habe ja Verständnis für einige sagen Wir Kritik. Aber das die Polizei auf den Überraschungsmoment setzt ohne Vorwarnung bei Maßnahmen sollte klar sein.
Hat ja mit Schikane nichts zu tun. Um Ziel einer Durchsuchung zu werden muss was vorliegen. Auch bei Gefahr im Verzug.
Wie im TV Ala Till mal das is ohne Probleme zu rechtfertigen immer funktioniert nicht. Aber selbst wenn man tatsächlich in den Fokus ungerechtfertigt kommt
solange man nix zu verbergen hat ist nur Stress und etwas Emotional.
Für Schäden wenn man Unschuldig ist kommt der Staat auf. Beispielsweise für alle , wenn die Tür nicht geöffnet wird, dann darf die Polizei die Tür aufbrechen bzw. den Schlüsseldienst hinzuziehen. Der Schaden wird ersetzt, wenn das Verfahren eingestellt wird oder bei einem Freispruch oder wenn das Hauptsacheverfahren nicht eröffnet wird. Wenn man innerhalb 4 Wochen den richtigen Weg wählt.
Wir sind auch nicht in Russland oder China wie wohl viele Menschen meinen. Kleines Beispiel. Die Beschlagnahme von Smartphones bei geringen Straftaten war ne Methode. Da findet man einiges.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2005 festgestellt (Az.: 2 BvR 308/04), dass die Auswertung eines Mobiltelefons grundsätzlich nur bei schweren Straftaten zulässig ist.
Bei uns in Deutschland ist sogar an die Nachtruhe der Bürger gedacht. Die Polizei soll zu Unzeiten keine Hausdurchsuchung durchführen. Im Sommer gilt daher der Grundsatz, dass in der Zeit zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens keine Hausdurchsuchung durchgeführt werden soll. Im Winter verschiebt sich die Zeit um zwei Stunden. In der kalten Jahreszeit soll zwischen 21 Uhr bis 6 Uhr keine Hausdurchsuchung stattfinden (Oktober bis März)
Damit gewisse Menschen ihren Schönheitsschlaf haben dürfen.
Ich weiß werter McKnee das ist für Dich alles bekannt und Alltag. Dazu wahrscheinlich hast Du regelmäßiger Updates. Wir von der MP wurden zwar auch upgedatet aber eher selten in der Reserve.
Ich wollte verdeutlichen das es eigentlich immer geregelt ist und keine Schikane oder Willkür. MMuß auchmmal dazussagen Ich hab nur gute Erfahrungen gemacht mit Polizisten in der Regel.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Schau dir mal die Urteile zu pauschalen Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder" an.Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(10 Feb 2021, 12:59)
Vorausgeschickt: ich bin (eventuell) kein Jurist.
Wie interpretieren sie denn das dann?
Eine der Oder-Logiken aus den Sätzen ergeben jenen Satz:
(1) „Teile der Bevölkerung wegen seiner Zugehörigkeit zu einem Teil der Bevölkerung böswillig verächtlich macht.“
D‘accord?
(2) Teile der Bevölkerung = (unter anderem)„Mittelstreifenfahrer“
Das (2) setzen wir Oben (1) ein.
Also wäre eine logische Interpretation des Gesetzes:
„Wer Mittelstreifenfahrer wegen der Zugehörigkeit zu Mittelstreifenfahrer böswillig verächtlich macht...“
Wo sehen sie einen Fehler in der Logikkette?
PeterK hat es ja schon geschrieben. Man muss schon den ganzen Text lesen, aber vorher muss man sich über die Definition von "verächtlich machen" Gedanken machen und dabei die Ehrverletzung nicht unberücksichtigt lassen.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Darüberhinaus bzw. abweichend gibt es ja auch noch die "Gefahr im Verzug". Ein Begriff, der IMO - ebenso wie die Volksverhetzung - regelmäßig falsch verstanden wird.Cobra9 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 10:38)
Bei uns in Deutschland ist sogar an die Nachtruhe der Bürger gedacht. Die Polizei soll zu Unzeiten keine Hausdurchsuchung durchführen. Im Sommer gilt daher der Grundsatz, dass in der Zeit zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens keine Hausdurchsuchung durchgeführt werden soll. Im Winter verschiebt sich die Zeit um zwei Stunden. In der kalten Jahreszeit soll zwischen 21 Uhr bis 6 Uhr keine Hausdurchsuchung stattfinden (Oktober bis März)
Edit: Das hat @McKnee weiter oben schon angeduetet.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
In welchem Land werden Minister denn direkt vom Volk gewählt? In Österreich werden sie auch nicht vom Volk abgewählt: Die Bundesminister können mit einem Misstrauensvotum des Nationalrats entlassen werden.PeterK hat geschrieben:(10 Feb 2021, 12:53)
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Nirgendwo. Es gibt in Bremen glaub ich die Möglichkeit jeden Senator einzeln zu wählen, bzw. zu ersetzen, aber das ist schon das wahrste der Gefühle in Sachen Demokratie bzgl Minister.Tom Bombadil hat geschrieben:(10 Feb 2021, 13:46)
In welchem Land werden Minister denn direkt vom Volk gewählt? In Österreich werden sie auch nicht vom Volk abgewählt: Die Bundesminister können mit einem Misstrauensvotum des Nationalrats entlassen werden.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Nicht direkt. Aber sie bedürfen des Vertrauens des Parlaments. Das gibt es IMO auch in einigen Bundesländern in D.Tom Bombadil hat geschrieben:(10 Feb 2021, 13:46)
In welchem Land werden Minister denn direkt vom Volk gewählt? In Österreich werden sie auch nicht vom Volk abgewählt: Die Bundesminister können mit einem Misstrauensvotum des Nationalrats entlassen werden.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Obacht, Schadenfreude ist die kleine Schwester des Hasses! Hässlich ist sie allemal. Beachte denselben Wortstamm.Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(08 Feb 2021, 20:55)
Da werden sich rechte Hetzer sicher umschauen wenn plötzlich die Polizei vor der Tür steht oder die Wohnung durchsucht .
ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Ok.McKnee hat geschrieben:(10 Feb 2021, 13:30)
Schau dir mal die Urteile zu pauschalen Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder" an.
Da scheint es wohl kein eindeutiges Ergebnis zu geben inwieweit da die Volksverhetzung zutrifft:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Soldate ... %C3%B6rderOb eine Verwendung des Mörderzitats den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 StGB) erfüllen kann, ist umstritten. In einigen Fällen kam es zu Urteilen aufgrund des § 130 StGB, die jedoch teilweise von höheren Instanzen aufgehoben wurden.
Ist ja klar, denn das ist (wie PeterK sagte) natürlich auch entscheidend:
Das kann jeder Richter anders einschätzen denke ich mal.in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören
Darum ist es auch logisch, dass es so viele unterschiedliche Urteile dazu gibt.
Oder gibt es fixe Definitionen was konkret den öffentlichen Frieden stört und was nicht?
Um bei den Mittelspurfahrern als Beispiel zu bleiben:
Wer kann denn garantieren, dass eine Dieselben beleidigende Aussage nicht den öffentlichen Frieden stört?
Ich kann es zumindest nicht, denn mir fehlt dazu eine Definition was den öffentlichen Frieden stört und was nicht.
Das muss dann also logischerweise ein Richter im Einzelfall entscheiden.
Ein Element der boolschen Verknüpfung ist aus meiner Sicht jedoch klar gegeben.
Das andere Element (geeignet öffentlichen Frieden zu stören) hängt von der Einschätzung des Richters ab (wenn es dafür keine klaren Definitionen gibt).
Zuletzt geändert von Keinen_Faschismus! am Mi 10. Feb 2021, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Sie ist wunderbar!McKnee hat geschrieben:(10 Feb 2021, 06:38)
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Bei Rodorf(s) findet man in der Regel zumindest Hinweise auf Definitionen:Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(10 Feb 2021, 14:52)
Ich kann es zumindest nicht, denn mir fehlt dazu eine Definition was den öffentlichen Frieden stört und was nicht.
Das muss dann also logischerweise ein Richter im Einzelfall entscheiden.
https://www.rodorf.de/03_stgb/bt_130.htm[Öffentlicher Friede:] Unter »öffentlichem Frieden« versteht der Gesetzgeber einen objektiv feststellbaren Lebenszustand allgemeiner Rechtssicherheit, der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass Menschen frei von Furcht, ohne Sorge vor Angriffen anderer und im Vertrauen darauf, in »Ruhe und Frieden« leben zu können, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Ein Klima, in dem Angst vorherrscht, Unruhen drohen, Schrecken in der Bevölkerung verbreitet oder durch Diffamierungen Bevölkerungsgruppen zum »Feind« erklärt werden, den es zu bekämpfen gilt, ist der »öffentliche Friede« bedroht. Das Erzeugen eines solchen Klimas durch Personen vermag den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen.
...
Hier wird die Auffassung vertreten, dass § 130 StGB (Volksverhetzung) sowohl den subjektiven als auch den kollektiven inneren Frieden schützt. Insoweit umfasst der »öffentliche Friede« im Sinne der Norm folgende Elemente:
die öffentliche Sicherheit im Sinne des Polizeirechts
die Gesamtheit aller geschützten Rechtsgüter
die Rechtsgüter des Einzelnen
sowie die Rechtsgüter der Allgemeinheit.
Zuletzt geändert von PeterK am Mi 10. Feb 2021, 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Interessante Quelle. Danke dafür.PeterK hat geschrieben:(10 Feb 2021, 15:03)
Bei Rodorf(s) findet man in der Regel zumindest Hinweise auf Definitionen:
https://www.rodorf.de/03_stgb/bt_130.htm
Stimmt. Das ist keine klare Definition.
Also muss der Richter das jeweils neu einschätzen.
Darum gibt es ja auch logischerweise so unterschiedliche Urteile zum Thema Volksverhetzung bei gleichem Tathergang.
Also muss ein Richter bei einem beleidigenden Vorgang gegen Mittelspurfahrer entscheiden inwieweit dadurch die öffentliche Ordnung gefährdet wird.
Der Ausgang ist dabei ungewiss da es von der persönlichen Einschätzung des Richters abhängig ist. (Vielleicht ist dieser ja selbst ein überzeugter Mittelspurfahrer?)
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Er wird sich an der HRR orientieren.Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(10 Feb 2021, 15:18)
Also muss ein Richter bei einem beleidigenden Vorgang gegen Mittelspurfahrer entscheiden inwieweit dadurch die öffentliche Ordnung gefährdet wird.
Der Ausgang ist dabei ungewiss da es von der persönlichen Einschätzung des Richters abhängig ist. (Vielleicht ist dieser ja selbst ein überzeugter Mittelspurfahrer?)
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Woher wissen sie das?PeterK hat geschrieben:(10 Feb 2021, 15:20)
Er wird sich an der HRR orientieren.
Ist er dazu verpflichtet?
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Jein (bzgl. BVerfG: u.U. Ja):Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(10 Feb 2021, 15:22)
Woher wissen sie das?
Ist er dazu verpflichtet?
Richter sind in der Regel nicht so begeistert, wenn ihre Urteile in der nächsten "Instanz" "kassiert" werden.Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat im kontinentaleuropäischen Rechtskreis erhebliche Bedeutung bei der Rechtsauslegung, da sich die anderen Gerichte in der Regel an ihr orientieren.
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Ich habe meine Meinung zu ihrer Quelle überdacht, nachdem ich das hier gelesen habe:PeterK hat geschrieben:(10 Feb 2021, 15:03)
Bei Rodorf(s) findet man in der Regel zumindest Hinweise auf Definitionen:
https://www.rodorf.de/03_stgb/bt_130.htm
Darf man so etwas sagen???!!!Diese Republik leidet an einer Neurose von Besorgnis erregendem Ausmaß. Wer die Mohammed-Karikaturen für Pressefreiheit hält, der muss auch solch einen Panzerwagen unter Narrenfreiheit abheften können.
Im Übrigen dürften dann viele Büttenredner gleichermaßen als Volksverhetzer anzuzeigen sein, wenn sie zu Karnevalszeiten all das ausreizen, was zu anderen Zeiten nicht geht. Und auch diejenigen, die sich durch karnevalistischen Wortwitz in Lächkrämpfe ergießen, könnten durch volksverhetzendes Lachen schnell in den Dunstkreis von Volksverhetzung geraten.
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Frag ein Gericht (und beachte den Vorrang des Gesetzes).Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(10 Feb 2021, 16:09)
Darf man so etwas sagen???!!!
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
PeterK hat geschrieben:(10 Feb 2021, 13:38)
Darüberhinaus bzw. abweichend gibt es ja auch noch die "Gefahr im Verzug". Ein Begriff, der IMO - ebenso wie die Volksverhetzung - regelmäßig falsch verstanden wird.
Edit: Das hat @McKnee weiter oben schon angeduetet.
Wir leben im Rechtsstaat und das meiste ist sinnvoll geregelt soweit. Ja es ist nicht 100 % perfekt.
Es gibt immer wieder was das nicht optimal ist. Aber das ist wie mit den Strafen. Was ist denn fair und angemessen. Wer soll es festlegen außer dem Staat.
Ich halte mich nicht für geeignet. Was Hate Speech angeht. Jeder sollte sich bestmöglich verhalten und vernünftig sein. Aber mir ist beim Eishockey auch schon entfleucht ihr seid das Dümmste Trio der letzten Jahre.
Weil ich mich geärgert habe. Aber richtig ist das nicht
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Kann auch nicht, weil hier Menschen beteiligt sind. Die Richter sind nicht frei, sie sind dem Recht unterworfen. Das Recht versucht aber (oft) alle subjektiven und objektiven Faktoren eines Sachverhalts zu berücksichtigen und fordert dies sogar.Cobra9 hat geschrieben:(10 Feb 2021, 22:28)
Wir leben im Rechtsstaat und das meiste ist sinnvoll geregelt soweit. Ja es ist nicht 100 % perfekt.
Wir könnten es auch anders haben...die hast das Brot geklaut?....ich wollte es verkaufen, weil so beliebt ist...Hand ab.......du hast das Brot geklaut?....ja, ich hatte Hunger....egal, Hand ab
Oft ist aber auch die Wahrnehmung schlicht ein zusätzliches Problem....ich picke mal einen Kritikpunkt heraus, der den Ermittlungsbehörden oft gemacht wird...sie würden nur in eine Richtung ermitteln und damit zu oft Unschuldige einer ungerechten Strafe zuführen...
es werden jährlich ca. 15.000 Fälle falscher Verdächtigung ermittelt.
mal ganz abgesehen, dass es jetzt wieder jene gibt die behaupten, es handele sich dabei ausschließlich um Verfahren bei denen Rechtradikale angeblich falsch verdächtigt wurden und da würde schon die genetische Nähe der Ermittler diese Entscheidung beeinflussen.
Die Wahrnehmung ist also ebenfalls ein Faktor, der die Urteilsfähigkeit vieler Mitmenschen beeinflusst. Darum kommt es überwiegend zu sehr einseitiger rechtlicher Bewertung und vor allem Wunschvorstellungen.
All das müssen wir natürlich berücksichtigen. Wir müssen uns fragen, ob wir den Anforderungen dieses Rechtstaates und Menschen gewachsen sind. Justiz und Ermittlungen sind es und Fehler werden überall dort gemacht, wo Menschen handeln. Allerdings sind in unserem Land auch die Rechtsmittel und Kontrollmöglichkeiten sehr ausgeprägt...so, dass sie manchen Prozess tatsächlich unerträglich in die Länge ziehen, mit all den Folgen dies das haben kann...nicht Abschiebung, Entlassung aus der Haft...es wird Zeit, dass Hass und seine Methoden im Netz konsequent verfolgt werden...wer schon mal versucht hat, bei Youtube Videos mit massivem Hass löschen zu lassen, versteht meine Worte...die stehen nämlich länger dort als jene, bei denen alles auf eine sekundenlange Sequenz beschränkt ist....würden diese Medien ihrer Verantwortung bewusst, hätten viele Hater nicht diese Plattform, aber dieser öffentlich zur schau gestellte Hass ist ja ein Grund für Frequenz in bestimmten Medien.
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Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
In Niedersachsen gab es in den 1980ern den von der Opposition und somit vom Parlament erzwungenen Rücktritt des CDU-Innenministers Wilfried Hasselmann (Spielbankenaffäre). Das ganze lief über konstruktive Misstrauensvoten gegen die gesamte Regierung unter Ernst Albrecht. Albrecht konnte sich nicht sicher sein, den Koalitionspartner FDP hinter sich zu haben. Weil er und Hasselmann sich aber krampfhaft an ihre Ämter klammerten und auch die FDP mangels Alternativen nicht vor die Tür setzen wollten, gab es ein unwürdiges Gezerre, bei dem sich dann Hasselmann und Albrecht von Gerhard Schröder und dem im Sekundentakt nach allen Richtungen umfallenden Koalitionspartner wie Tanzbären in der Manege haben vorführen lassen.Alexyessin hat geschrieben:(10 Feb 2021, 13:48)
Nirgendwo. Es gibt in Bremen glaub ich die Möglichkeit jeden Senator einzeln zu wählen, bzw. zu ersetzen, aber das ist schon das wahrste der Gefühle in Sachen Demokratie bzgl Minister.
Ein anderer Fall war der erzwungene Rücktritt von FJS nach der Spiegel-Affäre. Da ist allerdings dann Adenauer mit seiner gesamten Regierung zurück getreten und hat so ein konstruktives Misstrauensvotum in letzter Sekunde vermieden.
In der Regel bleibt einem Parlament nur ein Instrument, wenn man einen Minister los werden will: das konstruktive Misstrauensvotum gegen die gesamte Regierung.
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
In RLP scheint es ein bisschen anders zu sein:sünnerklaas hat geschrieben:(11 Feb 2021, 10:28)
In Niedersachsen gab es in den 1980ern den von der Opposition und somit vom Parlament erzwungenen Rücktritt des CDU-Innenministers Wilfried Hasselmann (Spielbankenaffäre). Das ganze lief über konstruktive Misstrauensvoten gegen die gesamte Regierung unter Ernst Albrecht. Albrecht konnte sich nicht sicher sein, den Koalitionspartner FDP hinter sich zu haben. Weil er und Hasselmann sich aber krampfhaft an ihre Ämter klammerten und auch die FDP mangels Alternativen nicht vor die Tür setzen wollten, gab es ein unwürdiges Gezerre, bei dem sich dann Hasselmann und Albrecht von Gerhard Schröder und dem im Sekundentakt nach allen Richtungen umfallenden Koalitionspartner wie Tanzbären in der Manege haben vorführen lassen.
Ein anderer Fall war der erzwungene Rücktritt von FJS nach der Spiegel-Affäre. Da ist allerdings dann Adenauer mit seiner gesamten Regierung zurück getreten und hat so ein konstruktives Misstrauensvotum in letzter Sekunde vermieden.
In der Regel bleibt einem Parlament nur ein Instrument, wenn man einen Minister los werden will: das konstruktive Misstrauensvotum gegen die gesamte Regierung.
Die Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 hat ein ähnliches Verfahren wie die etwas früher entstandene hessische Verfassung: Nach Art. 99 kann der Landtag dem Ministerpräsidenten, der Landesregierung oder einem Minister das Vertrauen entziehen. Hat der Landtag der gesamten Landesregierung das Vertrauen entzogen, so muss er binnen vier Wochen einer neuen Regierung das Vertrauen aussprechen, ansonsten ist er aufgelöst. Art. 99 wurde im Jahr 1991 insofern geändert, als vorher dem Ministerpräsidenten das Vertrauen nicht entzogen werden konnte; dies war nur gegenüber der Landesregierung als ganzes oder einem Minister möglich. Die einschlägigen Vorschriften des Art. 99 lauten heute:
Der Ministerpräsident, die Landesregierung und die Minister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Landtags.
Sie müssen zurücktreten, wenn ihnen der Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl das Vertrauen entzieht. (Abs. 1 und 2)
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(08 Feb 2021, 20:55)
https://www.heise.de/news/Bayerns-Hate- ... 47581.html
Das ist ein spannender Artikel!
Ich finde es exzellent, dass es in Bayern mit Herrn Hartleb einen eigenen Hate-Speech Beauftragten gibt.
Auch finde ich gut dass es wohl eine breite Front gegen Hass im Netz gibt an dem sich auch Medienhäuser beteiligen:
Was haltet ihr davon?
Ich bin begeistert!
Da werden sich rechte Hetzer sicher umschauen wenn plötzlich die Polizei vor der Tür steht oder die Wohnung durchsucht .
Linke Hetzer aber auch oder gilt das nur für die Anderen?
Hetze ist rechtlich, solange kein § 130 ins Spiel kommt, ein Antragsdelikt und muss von Geschädigten zur anzeige gebracht werden, incl. einem Strafantrag.
Bin gespannt wer da die Anzeigen so alles gestellt hat.
Ich glaube seit Corona werden wir wieder zu einer Art "DDR" jeder beobachtet und meldet.
Dann kommt hinzu das der Staat finanziell sehr "klamm" ist und um wieder Gelder in die Kasse zu holen,ist auch das Beobachten und Melden wieder sehr in Mode gekommen.
Kindergeburtstage wurden von Polizei-Sonderkommandos gestürmt, Kinder wurden vom Schlitten gezerrt beim Rodeln, alte Menschen wurden zu Boden gestoßen und gefesselt
weil sie die Maske nicht"Vorschriftsmäßig" getragen hatten usw..
Der Verstoß gegen die Maskenpflicht ist einzig allein eine Ordnungswidrigkeit. Habe noch nie gesehen dass ein Autofahrer aus dem Wagen gezerrt wurde, zu Boden geworfen und gefesselt
weil er beim Abbiegen vergessen hatte den Blinker zu zetzen......ist schliesslich auch nur eine Ordnungswidrigkeit.
Die Verhälnismäßigkeit ist hier nicht mehr gegeben.
Im Übrigem ist Hetze egal von Rechts, Links oder sonst wo her nur ein Ausdruck fehlender Mittel zur Kommunikation mit seinem Gegenüber.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Ja? Ich wäre froh, wenn man solche Gesetze wirklich konsequent umsetzt. Der Bereich Social Media wird zunehmend zu einer Arena des Hasses. Mal als Schlagabtausch, mal in massiven Hassattacken, die so gar nicht angenehm sind. Der Schutz für Betroffene ist hier von allen Seiten eher lächerlich.BennGunn hat geschrieben:(27 Mar 2021, 19:37)
solange die Weltverbesserer an der Macht uns vorschreiben, wen wir hassen/lieben dürfen, gelten all diese "Haßrede-Gesetze/-Regelungen" gegen all die Andersdenkenden (wer dabei rechts o. linx ist - das entscheidet jetzt nur das alternativlose Muddis-Team) und somit gegen die Demokratie, die jetzt durch die DDR-Style-Zensure zunehmend außer kragt gesetzt wird
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
JA! und ich wiederhole: Solche "Gesetze" sind nix anderes, als widerliche linke Zensur, die allen linken Ideologien immanent ist.McKnee hat geschrieben:(27 Mar 2021, 19:46)
Ja? Ich wäre froh, wenn man solche Gesetze wirklich konsequent umsetzt. Der Bereich Social Media wird zunehmend zu einer Arena des Hasses. Mal als Schlagabtausch, mal in massiven Hassattacken, die so gar nicht angenehm sind. Der Schutz für Betroffene ist hier von allen Seiten eher lächerlich.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Ja und ich wiederhole mich, sie sind längst überfällig. Es wird Zeit, dass Hassrednern im Netz der Kampf angesagt wird. Wenn du Opfer wirst, denkst du anders darüber...BennGunn hat geschrieben:(27 Mar 2021, 19:55)
JA! und ich wiederhole: Solche "Gesetze" sind nix anderes, als widerliche linke Zensur, die allen linken Ideologien immanent ist.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Soweit ich weiß, schreibt Dir niemand vor, wen Du hassen darfst (wie auch?). Dein Hass ist IMO zunächst mal Dein Privat-"Vergnügen".BennGunn hat geschrieben:(27 Mar 2021, 19:37)
solange die Weltverbesserer an der Macht uns vorschreiben, wen wir hassen/lieben dürfen ...
Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
was - Haß - ist und was nicht, entscheidet jetzt jeder beliebiger Schutze Arsch im letzten Glied, Hauptsache, daß er parteipolitisch und politically correct ist ("1984" läßt schon seit langem grüßen!). Dies ist eine direkte und massive Verletzung des Begriffs Meinungsfreiheit und eine grobe Unterdrückung der persönlichen Freiheit, somit wird der Begriff "Haßredner" zu einem bequemen Euphemismus für Andersdenkende mit der eingebautem Suggestion, daß die "Haßredner" eliminiert werden können/sollenMcKnee hat geschrieben:(27 Mar 2021, 20:01)
Ja und ich wiederhole mich, sie sind längst überfällig. Es wird Zeit, dass Hassrednern im Netz der Kampf angesagt wird. Wenn du Opfer wirst, denkst du anders darüber...
persönlich bin ich in diesem forum mit dem, was ihr die Haßrede nennt mehrmals konfrontiert, sogar seitens eines Moderators, was ich persönlich als ein Kompliment und die Unfähigkeit des "Haßredners" erfasse
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Offensichtlich hast du keinen blassen Schimmer, was mit Hass im Netz gemeint ist.BennGunn hat geschrieben:(27 Mar 2021, 20:17)
was - Haß - ist und was nicht, entscheidet jetzt jeder beliebiger Schutze Arsch im letzten Glied, Hauptsache, daß er parteipolitisch und politically correct ist ("1984" läßt schon seit langem grüßen!). Dies ist eine direkte und massive Verletzung des Begriffs Meinungsfreiheit und eine grobe Unterdrückung der persönlichen Freiheit, somit wird der Begriff "Haßredner" zu einem bequemen Euphemismus für Andersdenkende mit der eingebautem Suggestion, daß die "Haßredner" eliminiert werden können/sollen
persönlich bin ich in diesem forum mit dem, was ihr die Haßrede nennt mehrmals konfrontiert, sogar seitens eines Moderators, was ich persönlich als ein Kompliment und die Unfähigkeit des "Haßredners" erfasse
Ich rede von täglichen Angriffen und Beleidigungen, Herabwürdigungen, Lügen, Bilder und vollen Namen....Grenzen, die oft von Gesetzen noch nicht erfasst sind, wo die einzelne Handlung oft nicht strafbar ist, aber in der Gesamtheit nur als Hass und Hassrede bezeichnet werden kann
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
nee-nee! es geht um die politisch gewünschte auslegung des Begriffs. the Catch22 besteht hier darin, daß wenn ich schreibe: Der Politiker X ist eine Niete/Verbrecher, weil a), b), c) - werden meine a), b),c) von Anfang an dadurch abgeschmettert, daß ich den Politiker X persönlich hasse. ein ählicher Trick verwendet das Muddis-Team gegen die Coronoia-Kritiker - die werden nicht nur verschwiegen, sondern auch kriminalisiert - und aus diesem Grunde werden ihre Argumente gar nicht in Betracht gezogen!PeterK hat geschrieben:(27 Mar 2021, 20:11)
Soweit ich weiß, schreibt Dir niemand vor, wen Du hassen darfst (wie auch?). Dein Hass ist IMO zunächst mal Dein Privat-"Vergnügen".
Also sind dieses Lamentieren um die arme nOpfer des (vorwiegend rechten - wie sonst?) Hasses nix anders als einplausibel Vorwand, uns vorzuschreiben, was der Haß ist, und was wir hassen (nicht) dürfen!
wenn ich ins Weltnetz gehe, um meine Ansichten darzustellen, bin ich bereit, mit jeglicher Kritikkonfrontiert zu werden, ohne meine Gegner mit einem solchen linksversifften Vorwand kriminalisieren zu wollen
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
ja-ja, sicher doch - und die armen-armen Opfer wurden damit ohne jeglichen Grund konfrontiert und traktiertMcKnee hat geschrieben:(27 Mar 2021, 20:23)
Offensichtlich hast du keinen blassen Schimmer, was mit Hass im Netz gemeint ist.
Ich rede von täglichen Angriffen und Beleidigungen, Herabwürdigungen, Lügen, Bilder und vollen Namen....Grenzen, die oft von Gesetzen noch nicht erfasst sind, wo die einzelne Handlung oft nicht strafbar ist, aber in der Gesamtheit nur als Hass und Hassrede bezeichnet werden kann
jeglicher "Haß" ist eine eigenhändige Unterschrift unter der Feststellung: Ich bin zu blöd im Kopf, um deine Argumente zu widerlegen, also bitte hör mit diesem politically correctem Jammern auf! diese "Haßrede"-Gesetze sind die gleiche Maulkorbpflicht im Netz, wie die Maskenpflicht im Rahmen der Coronoia
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Du hast leider kein Anrecht darauf, dass Deine "Argumente" in Betracht gezogen werden. Das gilt selbstverständlich für jedermann.BennGunn hat geschrieben:(27 Mar 2021, 20:30)
... und aus diesem Grunde werden ihre Argumente gar nicht in Betracht gezogen!
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Wo ist dein Problem?BennGunn hat geschrieben:(27 Mar 2021, 20:36)
ja-ja, sicher doch - und die armen-armen Opfer wurden damit ohne jeglichen Grund konfrontiert und traktiert
jeglicher "Haß" ist eine eigenhändige Unterschrift unter der Feststellung: Ich bin zu blöd im Kopf, um deine Argumente zu widerlegen, also bitte hör mit diesem politically correctem Jammern auf! diese "Haßrede"-Gesetze sind die gleiche Maulkorbpflicht im Netz, wie die Maskenpflicht im Rahmen der Coronoia
Ja und diese Hassredner sind nicht selten Narzissten, die ihren Willen nicht bekommen.
Als Opfer musst du schon selber in die Vollen gehen und stehst trotzdem oft allein da.
Besserer Schutz ist da längst überfällig.
Ich bin Opfer. Ich hab dem Täter sogar geholfen und weiter geholfen, was diesen Narzissten nicht interessiert, im Gegenteil, er kehrt es um.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
ach wirklich? das problem ist, daß jetzt diese Entscheidung über die Grundrechte solchen überlassen wird, die aufgrund ihrer politischen ansichten walten und verwalten. so etwas heißt Diktatur und willkürPeterK hat geschrieben:(27 Mar 2021, 20:46)
Du hast leider kein Anrecht darauf, dass Deine "Argumente" in Betracht gezogen werden. Das gilt selbstverständlich für jedermann.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
wie ich schon schrieb DAS Problem besteht darin, daß die Entscheidung darüber was Haß und Nicht-Haß ist den politically correcten Parteigenossen überlassen wurde, die ihre linke (Meinungs-)Diktatur a la DDR/UDSSR wiedeherstellen und alle Andersdenkenden (voererst) pauschal kriminalisierenMcKnee hat geschrieben:(27 Mar 2021, 20:47)
Wo ist dein Problem?
Ja und diese Hassredner sind nicht selten Narzissten, die ihren Willen nicht bekommen.
...
Ja uns aus diesem Grunde solln alles was die Partei/alternativlose Muddi/Sozi-Inquisitor Maas für 'ne "Haßrede" halten verboten und bestraft werden!
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern
Nein, ich glaube, da bist du nicht auf Stand. Es geht nicht um die politische Rede, es geht um Grenzüberschreitungen.BennGunn hat geschrieben:(27 Mar 2021, 21:05)
wie ich schon schrieb DAS Problem besteht darin, daß die Entscheidung darüber was Haß und Nicht-Haß ist den politically correcten Parteigenossen überlassen wurde, die ihre linke (Meinungs-)Diktatur a la DDR/UDSSR wiedeherstellen und alle Andersdenkenden (voererst) pauschal kriminalisieren
Ja uns aus diesem Grunde solln alles was die Partei/alternativlose Muddi/Sozi-Inquisitor Maas für 'ne "Haßrede" halten verboten und bestraft werden!
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