102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

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Aldemarin
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von Aldemarin »

Gebt den Leuten, die unter Haß im Netz leiden, Hackertools, damit sie sich adäquat wehren können!
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McKnee
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von McKnee »

In der Diskussion und Darstellungen werden viele Dinge vermischt und beliebig definiert. Wir können jetzt das NetzDG, das TKG, das StGB und das DSG .... wir können gerne in den juristischen Exkurs gehen. Aber macht das Sinn?

Experten des Bundestages und Richter sprechen von der Verhältnismäßigkeit bei der Datenweitergabe an Behörden, durch Dienstanbieter. Dann sprechen sie plötzlich vom Abruf der Daten. Zwei verschiedene Paar Schuh.

Will am Ende niemand was von wissen, die Behörden am wenigsten, weil es die Behörden über die Maß belasten würde. Wichtig ist der Wille des Opfers und dann muss der Dienstanbieter verpflichtet sein, die Daten zum Verfahren zu geben und hat dabei keinen eigenen Prüfungsspielraum.

Worum geht es? Es geht leider um im Schwerpunkt Rechtsextremismus und ich hätte mir schon aus verfassungsrechtlicher Sicht einen Schwerpunkt Extremismus gewünscht.

Zum Glück geht es auch um Hasskriminalität. Wir haben Gesetze gegen Stalking, Beleidigung, Verleumdung, falsche Verdächtigung...aber die kommen an ihre Grenzen und die kenne und erlebe ich. Braucht es nun eine Anpassung oder Auffangtatbestände?

Eisenreich sagt zu Recht, Politiker müssen sich mehr gefallen lassen, als "Ottonormal". Aber auch sie müssen sich nicht alles ertragen.

Wir brauchen Gesetze, die den Anforderungen gerecht werden, die eine Strafe zulassen, den Anbieter aber gleichzeitig zwingen zu handeln. Das hat nichts mit Zensur zu tun, denn die Grundlagen sind und müssen der persönliche Ehrbereich der Menschen sein. Da hört Meinung auf. Dabei geht es aber nicht mehr nur um das konkrete Wort. Es geht auch um Art und Umfang der Äußerungen, der Intensität und Frequenz der Angriffe und Angriffe sind es.

Ich habe nichts gefunden, was den Vorwurf der Zensur und den Vergleich mit Diktaturen zulässt.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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sünnerklaas
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von sünnerklaas »

PeterK hat geschrieben:(29 Mar 2021, 19:09)

Ich beginne zu verstehen, warum der eine oder andere ein Problem mit dem NetzDG hat.
Bekommt man hier an Hand des Beispiels in beeindruckender Form und von den Akteuren ungewoilt vorgeführt. Unglaublich.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von Praia61 »

PeterK hat geschrieben:(29 Mar 2021, 19:09)

Ich beginne zu verstehen, warum der eine oder andere ein Problem mit dem NetzDG hat.
Tja kein Kontra ohne Anlass.
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PeterK
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von PeterK »

sünnerklaas hat geschrieben:(29 Mar 2021, 19:14)
Bekommt man hier an Hand des Beispiels in beeindruckender Form und von den Akteuren ungewoilt vorgeführt. Unglaublich.
Vielleicht war es nur ein Scherz unter Gleichgesinnten. Man sagt ja, dass manche Menschen einander schlagen und sich dann wieder miteinander vertragen.

BTT: Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, das Verhalten "im Netz" ähnlich zu bewerten wie das Verhalten "im echten Leben" und u.U. die Strafverfolgung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
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McKnee
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von McKnee »

BennGunn hat geschrieben:(29 Mar 2021, 18:51)

ach wirklich :?: und was ist dieses WAS? was ist an meiner Auslegung zurechtgebogen?
Was nicht?!
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von Schnitter »

PeterK hat geschrieben:(29 Mar 2021, 20:24)
BTT: Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, das Verhalten "im Netz" ähnlich zu bewerten wie das Verhalten "im echten Leben" und u.U. die Strafverfolgung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von PeterK »

Schnitter hat geschrieben:(29 Mar 2021, 20:35)
Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
D'accord.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von sünnerklaas »

PeterK hat geschrieben:(29 Mar 2021, 20:24)
BTT: Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, das Verhalten "im Netz" ähnlich zu bewerten wie das Verhalten "im echten Leben" und u.U. die Strafverfolgung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Das sollte man definitiv. Das dürfte auch eine sehr breite Mehrheit hier im Lande so sehen.
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McKnee
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von McKnee »

sünnerklaas hat geschrieben:(29 Mar 2021, 21:06)

Das sollte man definitiv. Das dürfte auch eine sehr breite Mehrheit hier im Lande so sehen.
Wird es leider nicht.

Zum Teil liegt es in der Anonymisierung im Netz. Zum Anderen auch am Status der Informations- und Meinungsfreiheit.

Man muss sicher auch verhindern, dass es zu kleinteilige Gesetze und Möglichkeiten gibt, die keinen Spielraum mehr lassen...analog der Nippelstrategie von Facebook. Es muss als Einzeltat so tiefgreifend sein, dass man dagegen vorgehen muss oder in der Gesamtheit, was Dauer und Intensität angeht.

Es braucht Möglichkeiten, dazu müssten Facebook & Co aber entsprechende Abteilungen einrichten, die notfalls auch einmal ganze Kanäle checken und ggfs sanktionieren und dann auch User quasi in eine Bewährungsphase setzen, in der seine Aktivitäten kritisch beobachtet werden.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von sünnerklaas »

McKnee hat geschrieben:(30 Mar 2021, 04:44)

Wird es leider nicht.

Zum Teil liegt es in der Anonymisierung im Netz. Zum Anderen auch am Status der Informations- und Meinungsfreiheit.

Man muss sicher auch verhindern, dass es zu kleinteilige Gesetze und Möglichkeiten gibt, die keinen Spielraum mehr lassen...analog der Nippelstrategie von Facebook. Es muss als Einzeltat so tiefgreifend sein, dass man dagegen vorgehen muss oder in der Gesamtheit, was Dauer und Intensität angeht.
Die Nippelstrategie ergibt sich aber daraus, dass da in den USA sehr schnell horrende Strafzahlungen und Schadensersatzleistungen- u.a. wegen Verletzung religiöser Gefüjhle - fällig werden. Siehe Nippelgate von Janis Jackson. Da können ja Zahlungen fällig werden, die selbst für Facebook ruinös sein bzw. den CEO in Erklärungsnot stürzen können.

Es braucht Möglichkeiten, dazu müssten Facebook & Co aber entsprechende Abteilungen einrichten, die notfalls auch einmal ganze Kanäle checken und ggfs sanktionieren und dann auch User quasi in eine Bewährungsphase setzen, in der seine Aktivitäten kritisch beobachtet werden.
Wobei da dann wiederum die Frage auftaucht, inwiefern dann das Geschäftsmodell der sozialen Netzwerke noch funktioniert. Eine weitere Frage ist ja, ob die großen Netzwerke nicht letztendlich zu groß geworden sind, also quasi Monopolisten. Es gibt ja durchaus den Vorwurf, da könnten Privatunternehmen im Grunde nach Gutsherrenart entscheiden und könnten sich als Quasi-Monopolisten auf Grund ihrer Marktmacht und ihrer Systemrelevanz alles heraus nehmen.
Man kann natürlich in letzter Konsequenz Facebook, Instagram und Whatsapp als Sanktion abschalten - nur würde das einen Aufschrei geben.

Alles nicht ganz einfach...
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McKnee
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von McKnee »

sünnerklaas hat geschrieben:(30 Mar 2021, 12:56)

Wobei da dann wiederum die Frage auftaucht, inwiefern dann das Geschäftsmodell der sozialen Netzwerke noch funktioniert. Eine weitere Frage ist ja, ob die großen Netzwerke nicht letztendlich zu groß geworden sind, also quasi Monopolisten. Es gibt ja durchaus den Vorwurf, da könnten Privatunternehmen im Grunde nach Gutsherrenart entscheiden und könnten sich als Quasi-Monopolisten auf Grund ihrer Marktmacht und ihrer Systemrelevanz alles heraus nehmen.
Man kann natürlich in letzter Konsequenz Facebook, Instagram und Whatsapp als Sanktion abschalten - nur würde das einen Aufschrei geben.

Alles nicht ganz einfach...
Nein, nicht ganz einfach, aber aus diesem Grund es laufen zu lassen, wäre zu leicht.

Es geht hier gar nicht um unter- oder niedrigschwellige Angriffe. Wer sich in diese Medien begibt, muss damit rechnen. Aber es gibt sicher ein paar Parameter, die man finden und anlegen kann. Ein paar davon sind meiner Meinung nach zwingend und damit absolut und ohne Einschränkung umzusetzen.

Realnamen, Anschriften, Erreichbarkeiten, Fotos und Videos von Personen....müssen ohne Zustimmung und auf Antrag des Betroffenen sofort gelöscht werden.

Ansonsten gelten die strafrechtlichen Grenzen und jene, wo bei Art und Umfang das einzige Ziel ist, einen anderen massiv öffentlich anzugreifen (was verswchiedene TAtbestände umfassen kann)

Das sich damit auch das Geschäftsmodell verändern wird, muss hingenommen werden, es dürfte unstrittig sein, dass Persönlichkeitsrechte über den wirtschatlichen Interessen und rechte von Unternehmen stehen.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von sünnerklaas »

McKnee hat geschrieben:(30 Mar 2021, 13:24)

Nein, nicht ganz einfach, aber aus diesem Grund es laufen zu lassen, wäre zu leicht.

Es geht hier gar nicht um unter- oder niedrigschwellige Angriffe. Wer sich in diese Medien begibt, muss damit rechnen. Aber es gibt sicher ein paar Parameter, die man finden und anlegen kann. Ein paar davon sind meiner Meinung nach zwingend und damit absolut und ohne Einschränkung umzusetzen.

Realnamen, Anschriften, Erreichbarkeiten, Fotos und Videos von Personen....müssen ohne Zustimmung und auf Antrag des Betroffenen sofort gelöscht werden.

Ansonsten gelten die strafrechtlichen Grenzen und jene, wo bei Art und Umfang das einzige Ziel ist, einen anderen massiv öffentlich anzugreifen (was verswchiedene TAtbestände umfassen kann)

Das sich damit auch das Geschäftsmodell verändern wird, muss hingenommen werden, es dürfte unstrittig sein, dass Persönlichkeitsrechte über den wirtschatlichen Interessen und rechte von Unternehmen stehen.
Man könnte eine Niederlassungspflicht der Sozialen Netzwerke in allen EU-Staaten einführen. Man könnte sie als Dienstleister in der Telekommunikation
einstufen. Das könnte rechtlich auch machbar und durchsetzbar sein. Das bedeutet: wer einen Messengerdienst betreibt oder eine Social Media-Platform betreibt, wird rechtlch so behandelt, wie die Telekom, O2, Vodafone etc.. Mit allen Rechten und Pflichten. Natürlich darf man dann zur kommunikation einen Nickname benutzen, die Daten sind jedoch beim Betreiber der Plattform zu hinterlegen und bei Straftaten auf richterlichen Beschluss hin heraus zu geben.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von McKnee »

sünnerklaas hat geschrieben:(30 Mar 2021, 13:55)

Man könnte eine Niederlassungspflicht der Sozialen Netzwerke in allen EU-Staaten einführen. Man könnte sie als Dienstleister in der Telekommunikation
einstufen. Das könnte rechtlich auch machbar und durchsetzbar sein. Das bedeutet: wer einen Messengerdienst betreibt oder eine Social Media-Platform betreibt, wird rechtlch so behandelt, wie die Telekom, O2, Vodafone etc.. Mit allen Rechten und Pflichten. Natürlich darf man dann zur kommunikation einen Nickname benutzen, die Daten sind jedoch beim Betreiber der Plattform zu hinterlegen und bei Straftaten auf richterlichen Beschluss hin heraus zu geben.
Wäre ein Ansatz, der schon aufgrund der Identifizierbarkeit mehr Ruhe in den Bau bringen würde.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von sünnerklaas »

McKnee hat geschrieben:(30 Mar 2021, 14:04)

Wäre ein Ansatz, der schon aufgrund der Identifizierbarkeit mehr Ruhe in den Bau bringen würde.
Wäre auch rechtlich durchsetzbar.
Danach ist Ruhe im Karton.
Wer meint, nicht mitmachen zu wollen, kann dann abgeschaltet werden.
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Re: 102 Urteile wegen Hass im Netz in Bayern

Beitrag von Brainiac »

[MOD] Eine Menge Angifterei entsorgt, bitte sachlich bleiben.
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