Polizei Antidiskriminierungsgesetz

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Keoma
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von Keoma »

Cobra9 hat geschrieben:(09 Jun 2020, 13:30)

Mich kann auch niemand gegen meinen Willen nach Berlin schicken ;)

Aber Ich bin eng in Verbindung mit vielen Polizisten und die sind nicht sehr erfreut wie man ihre Arbeit immer mehr untergräbt inklusive mieser Behandlung teilweise durch die Dienstherren.

Würdest Du in Berlin dich zur Polizei bewerben angesichts der Situation im Moment insgesamt ? Ich bestimmt nicht und das sehen viele junge Menschen oder Kanidaten die geeignet wären ähnlich. Die Polizei in Berlin und bundesweit hat eh zu wenig Bewerber. So macht man es neben mieserm Gehalt, miesen Arbeitszeiten usw. noch weniger attratkiv. Bewerber oder sagen wir geeignete Bewerber sind rarer als gedacht.


Nur mal die Bundespolizei:

Die Besetzung von Stellen bei der Bundespolizei kommt langsamer voran als von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplant: Zum Stichtag 1. September 2019 sind über 6900 Planstellen und Stellen unbesetzt.

https://www.tagesspiegel.de/politik/man ... 78798.html

Älteres Beispiel in Berlin

Miese Bezahlung, schlechte Unterkünfte, viel zu viele Überstunden, extreme Straßengewalt und zu wenig politischer Rückhalt machen den Beruf in Berlin unattraktiv.

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne ... ber-findet


Wenn sich nix ändert werden geeignete Bewerber nicht in den Landes oder Polizeidienst treten.
Und was folgt?
Die Qualität der Polizisten sinkt.
Hoffentlich nicht auf US-Niveau.
Der Gescheitere gibt nach!
Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit.

Marie von Ebner-Eschenbach
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von Potzdam »

Dampflok94 hat geschrieben: Die Gründe sind also irrelevant? Würde ich nicht sehen. Wenn man nur nach grünen Straftätern such, um in deinem Beispiel zu bleiben, findet man auch nur diese. Und die roten rutschen halt durch das Raster. Aber so etwas würde ja niemals, nie, nie, nie passieren. Gelle?
Wie meinen sie das?

Die Aufklärungsquoten bei Delikten wie MORD z.b. sind sehr hoch.
Da rutscht keiner durchs "Raster". Die Statistik spiegelt da ein gutes Bild wieder, wie sich die Tätergruppen zusammensetzen.

Sie haben eine Denkweise - da muss man erstmal drauf kommen. :)

Ich finde es viel problematischer wenn unerfahrene ideologisierte Leute ERFAHRENEN BEAMTEN, die selbst EINDRÜCKLICH sagen, das sie wissen wie der Hase läuft und das sie ihre Pappenheimer kennen, Rassismus vorwerfen und Einwände ignorieren. Das ist Inkompetenz auf Führungs/Politischer Ebene.

Das gibt es auch im Gesundheitswesen oft, am Ende sterben Menschen oder tragen schwere Schäden davon.
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von Potzdam »

Keoma hat geschrieben:(09 Jun 2020, 13:31)

Und was folgt?
Die Qualität der Polizisten sinkt.
Hoffentlich nicht auf US-Niveau.
Und weil das Humanpotenzial in der BRD so großartig ausfällt, änderten sich jüngst die Anforderungen für deutsche Polizeianwärter.

Aber gut, aus demselben Pool speisen sich ja nun auch alle andere Berufsgruppen, so auch die Politiker, Journalisten etc
und deswegen wird in Zunkuft ja auch alles besser.

Mit den neuen Ideologien obendrauf, die jede praktische Erfahrung negieren oder ignorieren. Toll.
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McKnee
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von McKnee »

zollagent hat geschrieben:(09 Jun 2020, 12:33)

Sorry, so lange sich der Polizist auf Fakten berufen kann, sehe ich die von dir genannte Gefahr nicht.
Da gibt es eine Vielzahl anderer Beispiele.

Das mit dem Antidiskriminierungsgesetz wäre nicht das Problem, wenn man konsequent wegen Vortäsuchen einer Straftat und Falscher Verdächtigung ermitteln, anklagen und verurteilen würde. Leider arbeitet man aber nur in eine Richtung.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Cobra9
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von Cobra9 »

Keoma hat geschrieben:(09 Jun 2020, 13:31)

Und was folgt?
Die Qualität der Polizisten sinkt.
Hoffentlich nicht auf US-Niveau.
Ohhh bis dahin ist viel Luft teilweise. Nicht alle us cops sind mies. Teilweise gute Ausbildung je nach Bundesstaat.

Aber der Staat braucht sich nicht wundern wenn Bewerber die private Wirtschaft bevorzugen in der Regel
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

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Cobra9
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von Cobra9 »

McKnee hat geschrieben:(09 Jun 2020, 19:22)

Da gibt es eine Vielzahl anderer Beispiele.

Das mit dem Antidiskriminierungsgesetz wäre nicht das Problem, wenn man konsequent wegen Vortäsuchen einer Straftat und Falscher Verdächtigung ermitteln, anklagen und verurteilen würde. Leider arbeitet man aber nur in eine Richtung.

Eben deshalb meine Kritik auch.
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von imp »

Quatschki hat geschrieben:(09 Jun 2020, 08:47)

Sollen die diskriminatorisch rassistischen Preussen-Bullen doch erstmals beweisen, dass sie mich nicht wegen meines Dresdner Nummernschildes rausgefischt haben!
"Doch kommt der Sachse nach Berlin, dort könn'se ihn nich' Leiden!
Da wolln' sen eene drüber ziehn, da wolln'se mit ihm streiten!"
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von Dampflok94 »

Potzdam hat geschrieben:(09 Jun 2020, 15:31)

Wie meinen sie das?

Die Aufklärungsquoten bei Delikten wie MORD z.b. sind sehr hoch.
Da rutscht keiner durchs "Raster". Die Statistik spiegelt da ein gutes Bild wieder, wie sich die Tätergruppen zusammensetzen.

Sie haben eine Denkweise - da muss man erstmal drauf kommen. :)
Mord ist ein ganz schlechtes Beispiel. Das ist fraglos qualitativ ganz weit oben stehend. Aber quantitativ völlig zu vernachlässigen. Wenn ich mich über die angebliche Kriminalität von gewisser Bevölkerungsgruppen auslassen will, wird Mord da keine Rolle spielen, da irrelevant.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von Potzdam »

Dampflok94 hat geschrieben:(09 Jun 2020, 22:03)

Mord ist ein ganz schlechtes Beispiel. Das ist fraglos qualitativ ganz weit oben stehend. Aber quantitativ völlig zu vernachlässigen. Wenn ich mich über die angebliche Kriminalität von gewisser Bevölkerungsgruppen auslassen will, wird Mord da keine Rolle spielen, da irrelevant.
LOL. Mord ist das schwerste Kapitalverbrechen und absolut relevant. Es ist der wichtigste Wert in einer PKS.
Geht Hand in Hand mit Totschlag etc und schweren Körperverletzungen



Beispiel gefällig:

Im land ABC gab es in Jahr X 10.000 Straftaten. Davon 1000 Morde und 9000 Betrugsfälle

Im darauffolgenden Jahr Y sank die Anzahl an Straftaten um 30% auf 7000. Davon 2000 Morde und 5000 Betrugsfälle.

Stolz verkündete der Justizminister das es im Land immer sicherer würde. Die Zahl der Straftaten sei um 30% gesunken ....


Einige Bürger wunderten sich, nach ihrem subjektiven Empfinden war es im Jahr Y deutlich rauer gewesen.
Als dann die PKS herauskam, hatte die landeseigene Journaille schon ihre Meldungen abgesetzt, das Thema MORD kam nicht auf die Tagesordnung.
In politischen Foren werteten Trolle MORD als irrelevante kategorie.


Im Jahre Z dann brach eine Seuche aus, und die Regierung verkündete: Jedes Leben zählt. Um diese Leben zu retten müssen wir die Wirtschaft komplett herunterfahren und vielen von euch die Existenzgrundlage zerstören.
Die Masse war begeistert und stimmte zu.

Als dann schließlich noch ein Weißer von einem schwarzen Polizisten mutmaßlich ERMORDET wurde, gab es endgültig kein halten mehr und es wurde der nationale Notstand ausgerufen.

Einige Bürger beklagten diese Umstände, doch diese waren zu 99,9% Nationalsozialisten und wurden von der Antifa aufgrund ihrer Schlechtigkeit umgebracht.

Happy End. Von nun lebten alle Bürger zufrieden ohne Wirtschaft und mit steigenden Mordraten glücklich bis an ihr jeweiliges Lebensende.
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von Dampflok94 »

Potzdam hat geschrieben:(09 Jun 2020, 22:10)

LOL. Mord ist das schwerste Kapitalverbrechen und absolut relevant. Es ist der wichtigste Wert in einer PKS.
Geht Hand in Hand mit Totschlag etc und schweren Körperverletzungen



Beispiel gefällig:

Im land ABC gab es in Jahr X 10.000 Straftaten. Davon 1000 Morde und 9000 Betrugsfälle...,
Und dazu kommen 45.000 Einbrüche, 70.000 Körperverletzungen und Hundetausende von Delikten, die das Strafgesetzbuch sonst noch so her gibt. Das meinte ich mit der quantitativen Irrelevanz.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von Ebiker »

Berlin legt noch einen nach. Zusätzlich zum Antidiskriminierungsgesetz soll ein Bürgerbeauftragter des Landes Berlin und Beauftragter für die Polizei installiert werden.

https://www.parlament-berlin.de/ados/18 ... 8-2426.pdf

Der darf dann
§ 10
Befugnisse
(1) Zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Vorbereitung seiner Empfehlungen kann der oder die Bürgerbeauftragte den Petenten oder die Petentin und andere Beteiligte anhören.
(2) Der oder die Bürgerbeauftragte kann
1. den Regierenden Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin,
2. den Senat unmittelbar, aber zur Kenntnis des Regierenden Bürgermeisters oder der
Regierenden Bürgermeisterin,
3. Senatsmitglieder,
4. dem Senat oder einem seiner Mitglieder unterstellten, seiner Aufsicht oder seinen
Weisungen unterliegende Behörden, Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe,
5. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Landes Berlin
in dem Umfang, wie diese gegenüber einer oder einem dem Abgeordnetenhaus Verantwortlichen der Aufsicht unterworfen sind,
6. juristische Personen des Privatrechts, nichtrechtsfähige Vereinigungen und natürliche
Personen, soweit sie unter maßgeblichem Einfluss des Landes öffentliche Aufgaben
wahrnehmen,
ersuchen um:
a) mündliche oder schriftliche Auskünfte und Berichte,
b) die Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und
c) die Gestattung der Ortsbesichtigung.
Wie sich das hier mit der DSGVO vereinbaren läßt
§ 5
Befugnis zur Datenverarbeitung
Der oder die Bürger- und Polizeibeauftragte ist befugt, personenbezogene Daten, auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), zu verarbeiten, soweit
Abgeordnetenhaus von Berlin
18. Wahlperiode
Seite 4 Drucksache 18/2426
dies zur Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben erforderlich ist. Hierbei darf er oder sie insbesondere personenbezogene Daten an das Abgeordnetenhaus, die in §§ 10 und 11 genannten
Stellen und den Polizeipräsidenten oder die Polizeipräsidentin in Berlin übermitteln und bei
diesen Stellen erheben.
Wer will da noch Polizist werden ?
Folgen sie den Anweisungen
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von McKnee »

Das Problem wird sein...ich sagte ja bereits, dass es keine Notwendigkeit gibt, die bestkontrollierte Behörde noch weiter zu kontrollieren...wer hört die betroffenen Polizisten an?

Werden sie vernommen oder zur Äusserung aufgefordert?

Bekommen sie Rechtschutz oder müssen sie sich versichern?

Welchen Status haben die Akten des Beauftragten?

Wird ein Strafgesetz verabschiedet, wonach falsche (also wider besseren Wissens unwahre) Beschwerden strafbar sind? Wenn ja, werden die dann endlich mal strafrechtlich auch verfolgt?

Bekommen Polizisten Rechtschutz, wenn sie bei unbegründeten Beschwerden und Anzeigen "Schmerzensgeld" einklagen?

Werden bei unbegründeten Beschwerden die Kosten beim Beschwerdeführer eingeklagt?
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von McKnee »

Für mich stellt sich die Frage, ob das Gesetz nicht ausgeweitet wird zu einem Antidiffamierungs- und Antidiskriminierungsgesetz....regelmässig werden Polizisten in diesem Land diffamiert und unter Generalverdacht gestellt. Es ist nur rechtstaatlich, wenn dieser Form der Ehre und Würde verletzenden Hetze ebenfalls Einhalt geboten wird
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von imp »

Der Sinn des Gesetzes ist es wohl, einen Beschwerdeweg zu eröffnen, den sich Betroffene nicht gleich aus Angst vor langwierigen Gegenklagen wieder verbieten. Da wäre es kontraproduktiv, die Beschwerde gleich wieder mit Strafdrohungen zu belasten.
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Jun 2020, 09:28)

Der Sinn des Gesetzes ist es wohl, einen Beschwerdeweg zu eröffnen, den sich Betroffene nicht gleich aus Angst vor langwierigen Gegenklagen wieder verbieten. Da wäre es kontraproduktiv, die Beschwerde gleich wieder mit Strafdrohungen zu belasten.
Aber es gibt diese Beschwerdewege bereits.

Das Problem in dieser Diskussion ist die Verallgemeinerung. Man stellt keinen Sachverhalt differenziert dar...es ist immer von Polizeigewalt und Opfer die Rede, was immer ein rechtswidriges Handeln suggeriert. Es gilt die Unschuldsvermutung nicht und damit werden bewusst oder unbewusst die dalschen Bilder erzeugt.

Die Sachverhalte werden aus dem Kontext gerissen...wir reden von zig oder ein paar hundert Vorfällen, von denen nicht mal alle Übergriffe sind. Niemand weißt darauf hin, dass Millionen von Einsätzen ohne Beanstandungen laufen.

Nichts rechtfertigt den aktuellen Generalverdacht und nicht macht neue Gesetze und Kontrollbehörden notwendig. Eine Anpassung der Volksverhetzung wäre völlig ausreichend.
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von jack000 »

Komischerweise ging das bei der Beweisumkehr mit den Polizisten ganz fix, bei den Clans aber tut man sich das ziemlich schwer... Nun, die linksgruene Politik in Berlin hat halt ihre Prioritäten...
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(14 Jun 2020, 12:30)
Das Problem in dieser Diskussion ist die Verallgemeinerung. Man stellt keinen Sachverhalt differenziert dar...es ist immer von Polizeigewalt und Opfer die Rede, was immer ein rechtswidriges Handeln suggeriert. Es gilt die Unschuldsvermutung nicht
Inwiefern gilt die Unschuldsvermutung nicht, wenn man einen Bürger anhört und in der Regel eine Klärung außerhalb des Disziplinarrechts bezweckt - etwa dem Bürger einen Sachverhalt noch einmal erklärt, einen Beamten oder Verwaltungsangstellten auf eine Wahrnehmung hinweist, die er so nicht hatte oder die Parteien sich jeweils überzeugen, dass mehr Pech/Mißverständnis als böse Absicht im Spiel war? Der neue Bürgerbeauftragte soll in erster Linie für bessere Stimmung sorgen.
Niemand weißt darauf hin, dass Millionen von Einsätzen ohne Beanstandungen laufen.
Die Polizei und die allgemeine Verwaltung genießt im Allgemeinen ein hohes Vertrauen in weiten Teilen der Bevölkerung. Dass in den meisten Fällen alles richtig läuft, ist eine Grundannahme. Dies immer wieder betonen zu müssen, würde nur unnötig an dieser Basis rütteln. Hohes Vertrauen in die richtige Arbeit bedeutet aber nicht in jedem Fall Zufriedenheit. Das kann auch mit Bearbeitungszeiten und mit Erfahrungen zu tun haben etwa im Umgang mit eigenen Anliegen. Es ist auffällig, dass das Image in einigen Kreisen eher schlecht ist, die man auch nicht pauschal für besonders kriminell nehmen kann. Wenn eine neue Verwaltungsstelle hier besseres Klima schaffen könnte, sollte man ihr etwas Zeit geben und dann nachschauen.
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Jun 2020, 18:29)

Inwiefern gilt die Unschuldsvermutung nicht, wenn man einen Bürger anhört und in der Regel eine Klärung außerhalb des Disziplinarrechts bezweckt - etwa dem Bürger einen Sachverhalt noch einmal erklärt, einen Beamten oder Verwaltungsangstellten auf eine Wahrnehmung hinweist, die er so nicht hatte oder die Parteien sich jeweils überzeugen, dass mehr Pech/Mißverständnis als böse Absicht im Spiel war? Der neue Bürgerbeauftragte soll in erster Linie für bessere Stimmung sorgen.
In der Diskussion und Darstellung.

Der Bürger kann sich mit einer Beschwerde immer an die Behörde oder verschiedene andere Stellen wenden. Dafür braucht es weder eine weitere Behörde, noch speziellere Gesetze. Vor allem dann nicht, wenn sie grundlos diesen Generalverdacht fördern.


Die Polizei und die allgemeine Verwaltung genießt im Allgemeinen ein hohes Vertrauen in weiten Teilen der Bevölkerung. Dass in den meisten Fällen alles richtig läuft, ist eine Grundannahme. Dies immer wieder betonen zu müssen, würde nur unnötig an dieser Basis rütteln. Hohes Vertrauen in die richtige Arbeit bedeutet aber nicht in jedem Fall Zufriedenheit. Das kann auch mit Bearbeitungszeiten und mit Erfahrungen zu tun haben etwa im Umgang mit eigenen Anliegen. Es ist auffällig, dass das Image in einigen Kreisen eher schlecht ist, die man auch nicht pauschal für besonders kriminell nehmen kann. Wenn eine neue Verwaltungsstelle hier besseres Klima schaffen könnte, sollte man ihr etwas Zeit geben und dann nachschauen.
Genau der gegenteilige Eindruck entsteht und wäre es so, bräuchten wird nicht per Gesetz und ressourcenfressender Massnahmen und neuen Behörden reagieren.

Die Bearbeitungszeiten sind in der Regel mehr als angemessen.

Was ich mir vorstelle, ist eine strafrechtliche Anpassung der Volksverhetzung.

Sollte es zu bundesweiten Gesetzesinitiativen und Behördengründungen kommen, würde ich mir wünschen, dass der Strafbestand der falschen Verdächtigung erweitert wird um die Initiierung disziplinarrechtlicher Massnahmen und einer Weisung, diese Tatbestände endlich konsequent anzuklagen sowie der Schadensersatzansprüche, die sich dann ergeben.

Der Rattenschwanz, der an all dem hängt, wird ja bewusst nicht diskutiert.

Ich kann dir da ein paar unschöne Kapitel und deren Folgen schildern, bei denen später niemand einen Ausgleich geschaffen hat, weder straf- noch zivilrechtlich. Die Scheisse bleibt dann, wenn der ganze Mist grund- und haltlos ist, am Polizisten höngen. Egal, ob ein Fehlverhalten vorlag oder nicht.

Wenn ich A sage, muss ich auch B sagen

Bei dem was heute vorliegt besteht die Gefahr, dass es alsbald gebutzt wird, um unliebsame Bullen mundtod zu machen.

So viel kann man uns gar nicht zahlen, diese Scheisse auch noch auszulöffeln
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(14 Jun 2020, 19:30)

In der Diskussion und Darstellung.

Der Bürger kann sich mit einer Beschwerde immer an die Behörde oder verschiedene andere Stellen wenden. Dafür braucht es weder eine weitere Behörde, noch speziellere Gesetze. Vor allem dann nicht, wenn sie grundlos diesen Generalverdacht fördern.
Ich sehe nicht, wie eine Kontaktbehörde einen Generalverdacht gegen Polizei und Verwaltung fördern könnte. Die betroffenen Behörden sind so beim Beschwerdemanagement erstmal aus der Schusslinie. Seinen Ärger einem neuen Gesicht zu schildern, kann oft neue Aspekte aufbringen. Das ist weniger konfrontativ und kann in sich schon zur Entspannung beitragen. Die Dame vom Ordnungsamt direkt anzusprechen auf einen - aus Sicht des Betroffenen - nicht korrekten Parkzettel ist möglicherweise der Startpunkt für eine unschöne, menschlich verständliche aber vermeidbare Eskalation. Besser, der Beschwerdeweg geht über eine andere Stelle und endet damit in vielen Fällen auch schon. Viele Unternehmen haben das auch so organisiert.
Die Bearbeitungszeiten sind in der Regel mehr als angemessen.
Das mag objektiv so sein - im Falle der Bezirksämter in Berlin hat nicht nur eine Reihe von Medien einen etwas kritischeren Eindruck. Zufriedenheit ist auch sehr subjektiv.
Was ich mir vorstelle, ist eine strafrechtliche Anpassung der Volksverhetzung.

Sollte es zu bundesweiten Gesetzesinitiativen und Behördengründungen kommen, würde ich mir wünschen, dass der Strafbestand der falschen Verdächtigung erweitert wird um die Initiierung disziplinarrechtlicher Massnahmen und einer Weisung, diese Tatbestände endlich konsequent anzuklagen sowie der Schadensersatzansprüche, die sich dann ergeben.
Verstehe ich das korrekt oder genau falsch herum? Du findest, dass aktuell falsche Verdächtigungen von wem gegen wen nicht ausreichend verfolgt werden? Geht es um Anschuldigungen der Bürger untereinander, Bezichtigung von Verwaltungs- oder Polizeibeamten, Handeln der Verwaltung/Polizei gegenüber Bürgern?
Ich kann dir da ein paar unschöne Kapitel und deren Folgen schildern, bei denen später niemand einen Ausgleich geschaffen hat, weder straf- noch zivilrechtlich. Die Scheisse bleibt dann, wenn der ganze Mist grund- und haltlos ist, am Polizisten höngen. Egal, ob ein Fehlverhalten vorlag oder nicht.
Auf welcher Grundlage hat ein Polizist einen Nachteil, wenn kein Fehlverhalten vorlag?
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von McKnee »

imp hat geschrieben:(14 Jun 2020, 19:43)

Ich sehe nicht, wie eine Kontaktbehörde einen Generalverdacht gegen Polizei und Verwaltung fördern könnte. Die betroffenen Behörden sind so beim Beschwerdemanagement erstmal aus der Schusslinie. Seinen Ärger einem neuen Gesicht zu schildern, kann oft neue Aspekte aufbringen. Das ist weniger konfrontativ und kann in sich schon zur Entspannung beitragen. Die Dame vom Ordnungsamt direkt anzusprechen auf einen - aus Sicht des Betroffenen - nicht korrekten Parkzettel ist möglicherweise der Startpunkt für eine unschöne, menschlich verständliche aber vermeidbare Eskalation. Besser, der Beschwerdeweg geht über eine andere Stelle und endet damit in vielen Fällen auch schon. Viele Unternehmen haben das auch so organisiert.


Das mag objektiv so sein - im Falle der Bezirksämter in Berlin hat nicht nur eine Reihe von Medien einen etwas kritischeren Eindruck. Zufriedenheit ist auch sehr subjektiv.


Verstehe ich das korrekt oder genau falsch herum? Du findest, dass aktuell falsche Verdächtigungen von wem gegen wen nicht ausreichend verfolgt werden? Geht es um Anschuldigungen der Bürger untereinander, Bezichtigung von Verwaltungs- oder Polizeibeamten, Handeln der Verwaltung/Polizei gegenüber Bürgern?


Auf welcher Grundlage hat ein Polizist einen Nachteil, wenn kein Fehlverhalten vorlag?
Sorry für die Vollzitate, aber auf dem Tablet editiert es sich schlecht.

Wenn ich ausreichend Möglichkeiten habe, um das Hanxeln der Verwaltung zu überprüfen schürt es den Verdacht, dass da etwas krumm läuft, wenn ich darüber hinaus eine weitere Behörde einrichte.

Es geht auch nicht um subjektive Zufriedenheit. Die erlangt man bei manchen Menschen nie. Es geht um messbare Abläufe.

Was die falschen Verdächtigungen angeht, so meine ich in dieser Diskussion natürlich die gegen Polizeibeamte wider besseren Wissens erhobenen Vorwürfe mit dem Ziel der Strafverfolgung... diese werden nicht konsequent verfolgt. Man geht auch bei Beschwerden zu oft den Weg, darüber hinweg zu sehen. Ist übrigens leider auch bei medialen Falschmeldungen gängige Praxis, diese Zurückhaltung.

Nachteile?

Wenn ein Strafverfahren gegen dich betrieben wird, wird in der Regel automatisch ein Disziplinarverfahren eingeleitet. So lange dies besteht, kann du nicht befördert oder entsprechend beurteilt werden. Zum ungünstigen Zeitpunkt verlierst du damit 3 Jahre, was sich aber ehrheblich auch auf die weiteren Jahre auswirken kann.
Liegt der Zeitpunkt absolut ungünstig, kann es erheblichen und nicht mehr korrigierbaren Einfluß auf das Ruhegehalt haben. Dafür gibt es keinen Ausgleich. Auf den Folgen bleibt drr Beamte sitzen.
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von jack000 »

Das Verbrecherschutzkonzept von Linksgrün wirkt:
„Polizeibeamte müssen auf einmal Unschuld beweisen“ - Empörung in Baden-Württemberg und Bayern

Beide Bundesländer erwägen, in Zukunft keine Polizisten zur Amtshilfe nach Berlin zu schicken. Grund ist ein umstrittenes Gesetz gegen Diskriminierung.
https://www.schwaebische.de/sueden/bade ... imypDf5KXQ
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von DogStar »

Immerhin unternimmt Seehofer etwas gegen diese Verrücktheit ...

https://www.tagesspiegel.de/berlin/-kei ... 24252.html
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von Bolero »

Polizisten als Abfall bezeichnet: „taz“ verteidigt Autorin gegen Kritik
Niemand in der „taz“ bezeichne Menschen ernsthaft als Abfall, heißt es im Hausblog der Redaktion. Satire dürfe fast alles – und greife manchmal in seiner Wortwahl daneben. Allerdings könnten Autorinnen und Autoren, die „selbst mehrfach zum Ziel rassistischer Beleidigungen und Bedrohungen“ geworden seien, „ein anderes Verhältnis zu dem Thema haben und das in emotionalere und zugespitztere Worte fassen“ als ihre Kollegen ohne entsprechende Erfahrungen. Bei der Zeitung gebe es „sehr unterschiedliche Sichtweisen auf die Polizei“. Die „taz“ begrüße es, dass nun eine breite gesellschaftliche Debatte um Polizeigewalt und Rassismus geführt werde.
https://www.deutschlandfunk.de/polizist ... id=1142504

Liebe Polizei:

Sollte irgendjemand von diesem linken Schmieren-Blatt polizeiliche Hilfe benötigen, einfach zur Müllhalde weiterleiten.
“Wir leben im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat”
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Re: Polizei Antidiskriminierungsgesetz

Beitrag von imp »

Bolero hat geschrieben:(18 Jun 2020, 21:20)

Polizisten als Abfall bezeichnet: „taz“ verteidigt Autorin gegen Kritik



https://www.deutschlandfunk.de/polizist ... id=1142504

Liebe Polizei:

Sollte irgendjemand von diesem linken Schmieren-Blatt polizeiliche Hilfe benötigen, einfach zur Müllhalde weiterleiten.
Dazu gibts schon nen Thread. Ich habe jedenfalls herzlich gelacht. Fehlte nur noch das Wort Vogelschiss.

https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... &p=4771100
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
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