Vongole hat geschrieben:(21 Dec 2020, 20:14)
Die entsprechenden geistigen Versatzstücke liefern verschiedene rechtsextreme Bewegungen wie z.B. Judas Watch, Altright,die NPD, "die Identitären", oder linksextreme Antizionisten (sekundärer Antisemitismus), Islamisten, BDSler,
aktuell QAnon natürlich. Sie eröffnen verschiedene Plattformen, oft im Darknet, die sie den Judenhassern der Welt öffnen und damit für die Verbreitung in sozialen Netzwerken sorgen.
In einer Gesellschaft, in der Judenhass immer stärker relativiert und verharmlost wird, fällt das auf fruchtbaren bereiten Boden.
Leider, das wurde auch von den Nebenklägern beklagt, tut sich viel zu wenig, um diese Hass-Plattformen trocken zu legen.
Richtig, abgesehen davon, dass zu den genannten "Bewegungen" und Gruppen noch ein paar andere kommen - Gamer, Waffennarren -, sollte man dann eben auch einmal ein paar grundsätzliche Dinge zur Kenntnis nehmen, um nicht im Populistischen zu verbleiben.
1. Behördenausstattungen und Mitarbeiter sind nicht sehr qualifiziert für Cyber-Aktivitäten. Es ist nicht populär, für den öffentlichen Dienst Geld in die Hand zu nehmen, und man schafft an den Unis auch lieber Lehrstühle für sozialwissenschaftlichen Popanz und weniger für Dinge wie forensische Informatik oder digitale Forensik. Hier ist Deutschland auf dem Stand von manchem Entwicklungsland.
2. Es ist ebensowenig populär, der Polizei größere Rechte im Digitalen einzuräumen. Der Rechtsstaat, die Rechtsstaatlichkeit setzen hier sehr enge Grenzen, und oft genug sind diejenigen, die gegen rechts alles fordern, auch diejenigen, die im Zweifelsfall mit der Fahne der Bürgerrechte jede Kompetenzerweiterung von Behörden ablehnen.
3. Um wirksam gegen solche Plattformen vorzugehen, müsste das Internet wie in den bekannten autoritären Ländern auch massiv eingeschränkt werden. Das kann ein einzelnes Land aber nicht leisten bzw. mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht durchsetzen.
Wie alles das gehen sollte, das müssten die Kritiker beantworten.
Und noch ein Satz zu dem verurteilten Mörder: Dass der Mann hinter Gitter gehört und möglichst nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden sollte, scheint mir unstrittig. Allerdings aus Gründen, die nichts mit "rechts" zu tun haben: Der Mann, so jedenfalls ist in der ZEIT zu lesen, leidet nicht nur unter schweren Persönlichkeitsstörungen, sondern auch unter Autismus, was sicher ein Grund für seine anscheinend völlige Empathielosigkeit ist. Das ist aus meiner Sicht das ausschlaggebende Moment für seine dauerhafte Wegsperrung - wobei wir auch wissen, wie das Verfassungsgericht darüber denkt und dass es so einfach nicht ist.
Schließlich: Ich halte Aussagen von oben, in denen die Gleichung "rechtsextremistisch = geistesgestört" aufgestellt wird, für einen Rückfall in die Zeiten meiner Jugend, als noch "Kopfabjäger" und ähnliche Koryphäen eines archaischen Strafrechts die Debatten bestimmten. Wie ich überhaupt erstaunt bin über den wenig differenzierten Neorealismus, wenn es gegen rechte Straftäter geht. Man wird diese Art des Neorealismus auch dann aufbringen müssen, wenn es gilt, Polizei, Verfassungsschutz und damit verbunden die gesetzlichen Grundlagen wirksam auszugestalten. Dass Bürgerrechte dem im Weg stehen könnten, ist vermutlich eine Binse. Man hört es nur unterschiedlich gerne, je nachdem, gegen wen es gerade geht.