Träumerei.McKnee hat geschrieben:(10 May 2019, 14:17)
und dieser Bereich zählt zu denen, mit den tiefsten Eingriffsbefugnissen.
Wichtig ist vielmehr die Wahrnehmung und deren Folgen. Wir brauchen insgesamt tatsächlich Eingriffsbefugnisse, die sich den Entwicklungen anpassen. Ich hab weder Zeit, noch Lust mich mit all dem zu beschäftigen, das man uns unterstellt. Ob Liesken Müller nen Krösken hat oder zwei, ist mir schnuppe.
Eingriffsbefugnisse sind ausreichend. Beschlagnahme/Vermögensabschöpfung/Staatsangehörigkeitsentzug / Ausweisung aus Ankerzentren nach Maßgabe der rechtsstaatlich möglichen Art der Beweislastumkehr sind zwingen erforderlich.
Info 1
Kann die Herkunft eines bestimmten Vermögens (Sparguthaben) eines Steuerpflichtigen nicht aufgeklärt werden, so ist, wenn die Buchführung des Steuerpflichtigen ordnungsmäßig ist, nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast (Feststellungslast) darüber zu befinden, wer den Nachteil der Unaufgeklärtheit des Sachverhaltes zu tragen hat. Dem Steuerpflichtigen kann das Vermögen in der Regel nur dann als steuerpflichtige Einkünfte zugerechnet werden, wenn mit einer dem Einzelfall angepaßten Vermögenszuwachs- und Geldverkehrsrechnung ein ungeklärter Vermögenszuwachs oder Ausgabenüberschuß aufgedeckt wird.
https://www.jurion.de/urteile/bfh/1986- ... -r-265_83/
abgeleitete Grundsätze/ Grundgedanke daraus ins StGB als Gesetz gießen
Info 2:
Eine Umkehr dieses Grundsatzes zur Beweislast ergibt sich nur zum Teil ausdrücklich aus den Gesetzen.
Gesetze schaffen im Bereich der Clankriminalität als allgemeiner Grundsatz
D ist zu doof dafür.