Tomaner hat geschrieben:(26 Aug 2018, 13:42)
Du redest an den Fakten vorbei. Niemand hat kritisiert, darüber das Polizei die Peronalien der Reporter aufgenommen hat um, würde eine Straftat vorliegen, diese verfolgen zu können. Es gibt aber keinerlei Grund dies 4 oder 5 mal zu wiederholen. Nicht mal du wirst darlegen können, dass sich Peronalien der selben Personen innerhalb 45 Minuten 4 mal ändern könnten.
Das magst du so sehen müssen. Dem ist bei objektiver Betrachtung aber nicht so, denn mit zunehmender Diskussion werden die Fakten vermischt und nicht differenziert betrachtet.
Nicht einmal ich? Dummes Zeug!
Dazu habe ich bereits ausgeführt und wenn du doch kein Freund von Widerholungen bist, würde es sich anbieten, wenn du wenigstens verständig lesen würdest, dann spart es nämlich die von dir beklagten Wiederholungen.
Also, ich habe es bereits dargelegt, wie es sich mit der wiederholten PErsonalienfeststellung verhalten haben kann. Sollte es dir durchgegangen sein, musst du halt damit leben, dass du nicht wirklich an der Diskussion teilnimmst.
Fragen kann man sich auch, in wie fern die Bezeichnug Harz4 Bezieher eine Beleidigung darstellt. Nach Rechtsauffassung in unserem demokratischen System ist es ein anspruch auf dem man Recht hat, genauso wie den Bezug von Kindergeld. Ist also die Bezeichnug weil einer Kinder hat, Kindergeldbezieher auch eine Beleidigung? Genau bei diesem Beispiel entlarven sich Rechte selbst, was sie eigentlich im Kopf haben, bzw. vor haben. Sie wollen das Recht auf Arbeit in Pflicht auf Arbeit umwandeln, was dann das Recht auf Bezug von Sozialleistung verliert. Leistungen die man erhält unterliegen dann einer Willkür oder sind Almosen, auf denen man keinen Anspruch mehr hat.
Die Frage ist einfach zu beantworten. Es geht um den Kontext, in dem diese Worte gefallen sein könnten. Insofern sind deine Ausführungen nett, aber nicht zielführend und am Thema vorbei.
Aber gerne verweise ich - auch wenn du Wiederholungen nicht magst und ich doch wiederholt auffordern muss, dass du bei deiner Kritik auch bitte die Beiträge liest, die du kritisierst - darauf, dass den Polizisten hier bei einer strittigen juristischen Situation nicht die Entscheidungskompetenz zusteht. Also MÜSSEN sie (§ 163 StGB)
Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.
alle Fakten zur juristischen Bewertung des Sachverhalts sichern und dokumentieren.