schokoschendrezki hat geschrieben:(27 Oct 2018, 05:18)
Selbst schon die Ablehnung dieses Grundgesetzes durch eine Mehrheit des bayerischen Landtags 1949 war mit dem (noch gar nicht rechtsgültigen) Grundgesetz vereinbar.
Es ist der Grundcharakter von Freiheitsrechten, dass man zur Inanspruchnahme nicht gezwungen werden darf.
Es ist in Deutschland auch so, dass die Grundrechte sehr weit gefasst sind. Es sind sogar Beleidigungen auf der Grundlage von Art. 5 GG durchaus gerechtfertigt, wenn sie im Rahmen einer hitzigen Debatte erfolgen. Obwohl es auch da Grenzen gibt.
Es steht jedem frei, auch heute noch, mit dem Grundgesetz und seiner Ausformung nicht einverstanden zu sein und dies auch zu äußern. Aber auch hier stellen sich alsbald Grenzen ein und eine Ablehnung des Grundgesetzes ist dieser recht nahe. Spätestens die Grenze zur Verfassungswidrigkeit darf nicht überschritten werden.