Wildermuth hat geschrieben:(04 May 2016, 00:39)
Deine freiheit hat halt dort grenzen, wo sie die freiheiten der anderen einschränkt.
Wenn du meinst, das sei das gleiche, wie KZ für einen witz über den führer, dann würde ich dich bitte, nicht allzusehr zu spinnen.
Ich habe jetzt schon dreimal erklärt, dass es um den Aspekt der Öffentlichkeit ging, nicht um das Ausmaß der Strafe oder sonstige Aspekte. Wenn jemand in einem Dialog mit einem anderen Nutzer auf Facebook etwas schreibt und dies schon öffentlich genug ist zur Strafverfolgung, mache ich mir so langsam Sorgen um die Meinungsfreiheit.
Und noch einmal: Mir geht es nicht darum, den Stuss, den ein Herr Bachmann verzapft, zu verteidigen. Es geht darum, ob solche Äußerungen strafbar sein sollen. Meiner Meinung nach eben nicht. Ich möchte auch einen Herrn Hofer, selbst wenn er Bundespräsident in Österreich werden sollte, einen Idioten nennen dürfen (ebenso wie ich das gerne bei einem deutschen Bundespräsidenten gerne machen würde - aber leider unter Strafandrohung nicht darf), und ich möchte Anhänger einer bestimmten Partei - wahlweise die AfD oder die Linkspartei - als Gesindel bezeichnen dürfen. Ebenso, wie es erlaubt sein sollte, Flüchtlinge als Sozialschmarotzer und Niederbayern als mental degenerierte Hinterwäldler zu bezeichnen.
Auf der anderen Seite möchte ich auch das Recht haben, gegen solche Qualifizierungen argumentativ vorzugehen und diejenigen, die solche Äußerungen machen, mit Worten - aber eben nicht mit Paragraphen und dem Strafgesetzbuch - hart anzugreifen.
Die Alternative ist, dass Richter mehr oder weniger willkürlich ihre Urteile über Meinungsäußerungen fällen. Denn so schwammig, wie die die Meinungsfreiheit einschränkenden Paragraphen formuliert sind, kann das gar nichts Vernünftiges werden.
Davon unabhängig gibt es selbstverständlich Tugenden wie Anstand, Höflichkeit, Stil und Mäßigung. Diese haben aber wenig mit dem Strafgesetzbuch zu tun.