Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten verübt

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jack000
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Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten verübt

Beitrag von jack000 »

Ein 30 Jahre alter Mieter hat in einem Mehrfamilienhaus in Hofheim (Main-Taunus-Kreis) einen 17-jährigen Serieneinbrecher mit einem Faustschlag niedergestreckt. Dabei wurde der junge Mann in der Nacht zum Dienstag schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden, wie ein Polizeisprecher am Morgen mitteilte.

Der 30-Jährige hatte verdächtige Geräusche aus dem Keller gehört und war dort auf den Einbrecher getroffen. Weil dieser einen Schraubendreher in der Hand hielt, ging der Hausbewohner zum Angriff über. Der Einbrecher gilt als polizeibekannt. Er kommt aus der Gegend.

Wie sich später herausstellte, handelt es sich bei dem 17-Jährigen um einen Serien-Einbrecher, auf dessen Konto laut Polizei mehr als 200 ähnliche Delikte gehen. Die Polizei hat dennoch gegen den Mieter Strafanzeige erstattet. „Wir müssen hier tätig werden, weil eine Körperverletzung vorliegt“, sagte ein Sprecher auf Anfrage von FOCUS Online.
http://www.focus.de/regional/hessen/ser ... 74892.html

17 Jahre alt und 200 Straftaten ... Wie kann das sein das der noch frei rumläuft? Man sieht an diesem Beispiel, dass Polizei und Justiz darauf ausgerichtet sind Straftätern so wenig wie möglich Steine in den Weg zu legen und jeden Versuch an Wiederstand gegen Kriminelle im Keim zu ersticken.

Was muss an dem Saustall Justiz geändert werden damit für den gesunden Menschenverstand nachvollziehbare Verhältnisse vorhanden sind? Die Tatsache, dass ein Täter 200 Straftaten begehen kann ohne dafür lange im Knast zu sitzen beweist das das Alt-68er Kuscheljustizmodell auf allen Ebenen versagt hat.
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nichtkorrekt
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von nichtkorrekt »

jack000 » Di 10. Nov 2015, 11:55 hat geschrieben: http://www.focus.de/regional/hessen/ser ... 74892.html

17 Jahre alt und 200 Straftaten ... Wie kann das sein das der noch frei rumläuft? Man sieht an diesem Beispiel, dass Polizei und Justiz darauf ausgerichtet sind Straftätern so wenig wie möglich Steine in den Weg zu legen und jeden Versuch an Wiederstand gegen Kriminelle im Keim zu ersticken.

Was muss an dem Saustall Justiz geändert werden damit für den gesunden Menschenverstand nachvollziehbare Verhältnisse vorhanden sind? Die Tatsache, dass ein Täter 200 Straftaten begehen kann ohne dafür lange im Knast zu sitzen beweist das das Alt-68er Kuscheljustizmodell auf allen Ebenen versagt hat.
Die Polizei ermittelt gegen das Einbruchsopfer, ist aber wohl Routine:

https://jungefreiheit.de/kultur/gesells ... sivtaeter/
„Durch den kräftigen Faustschlag ging der 17jährige zu Boden und erlitt schwere Verletzungen im Bereich des Kiefers und der Nase“, teilte die Polizei mit. „Der Anwohner, welcher unmittelbar danach die Polizei verständigte, verletzte sich leicht an der Hand. Beide Männer wurden durch Rettungswagen in nahegelegene Krankenhäuser gebracht.“
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Provokateur
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Provokateur »

Es lag ein gegenwärtiger, rechtsidriger Angriff auf das Eigentum des Mieters vor. Zudem musste er befürchten, dass der Einbrecher den Schraubenzieher gegen ihn einsetzt.

Für mich liegt Notwehr vor.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Marie-Luise »

Provokateur » Di 10. Nov 2015, 18:54 hat geschrieben:Es lag ein gegenwärtiger, rechtsidriger Angriff auf das Eigentum des Mieters vor. Zudem musste er befürchten, dass der Einbrecher den Schraubenzieher gegen ihn einsetzt.

Für mich liegt Notwehr vor.
Auch für mich liegt definitiv Notwehr vor. Warum hat die Justiz einen solchen Narren an dem jungen Gewohnheitsverbrecher gefressen?

:?:

Wegsperren und im Knast Schuldabschluß und Lehre machen und dann im Knast arbeiten lassen!
Zuletzt geändert von Marie-Luise am Dienstag 10. November 2015, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Fadamo »

jack000 » Di 10. Nov 2015, 11:55 hat geschrieben: http://www.focus.de/regional/hessen/ser ... 74892.html

17 Jahre alt und 200 Straftaten ... Wie kann das sein das der noch frei rumläuft? Man sieht an diesem Beispiel, dass Polizei und Justiz darauf ausgerichtet sind Straftätern so wenig wie möglich Steine in den Weg zu legen und jeden Versuch an Wiederstand gegen Kriminelle im Keim zu ersticken.

Was muss an dem Saustall Justiz geändert werden damit für den gesunden Menschenverstand nachvollziehbare Verhältnisse vorhanden sind? Die Tatsache, dass ein Täter 200 Straftaten begehen kann ohne dafür lange im Knast zu sitzen beweist das das Alt-68er Kuscheljustizmodell auf allen Ebenen versagt hat.

Es hätte gereicht,wenn der bewohner den einbrecher im keller eingesterrt hätte.
Der 30 jähriger war vielleicht selber ein schlägertyp ?
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von JFK »

Fadamo » Di 10. Nov 2015, 20:04 hat geschrieben:

Es hätte gereicht,wenn der bewohner den einbrecher im keller eingesterrt hätte.
Der 30 jähriger war vielleicht selber ein schlägertyp ?
Glaube ich auch, was der Junge braucht ist eine Resozialisierung, und keine auf die fresse.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Fadamo »

JFK » Di 10. Nov 2015, 19:05 hat geschrieben:
Glaube ich auch, was der Junge braucht ist eine Resozialisierung, und keine auf die fresse.
Es hätte vielleicht auch eine azubi stelle gereicht.
Politik ist wie eine Hure,die kann man nehmen wie man will
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nichtkorrekt
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von nichtkorrekt »

Fadamo » Di 10. Nov 2015, 19:04 hat geschrieben:

Es hätte gereicht,wenn der bewohner den einbrecher im keller eingesterrt hätte.
Der 30 jähriger war vielleicht selber ein schlägertyp ?
Ich hoffe das ist ironisch gemeint?
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Adam Smith »

Trotz Bewährung gibt es manchmal sogar weiter Bewährung.
Trotz 17 Vorstrafen allerletzte Bewährung

Sechs Zeugen waren geladen, um in 95 Minuten Verhandlung Klarheit über ein mögliches letztes Bewährungsurteil zu erhalten - das wurde bei zwei Bewährungsbrüchen in jüngster Vergangenheit mehr als schwierig.
http://www.rnz.de/nachrichten/metropolr ... ,2264.html

http://www.derwesten.de/staedte/nachric ... 36166.html
Verden/Walsrode - Von Wilfried Palm· Bei 21, wenn auch geringen, Vorstrafen hatte das Amtsgericht Walsrode keine Möglichkeit gesehen, eine am 28. April gegen einen 54-jährigen Mann wegen erneuten Diebstahls in sieben Fällen verhängte Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung auszusetzen.
http://www.kreiszeitung.de/lokales/heid ... 94625.html

Es müssten halt zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person

1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,
http://blog.beck.de/2014/04/30/bew-hrun ... ungsstrafe
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Fadamo »

nichtkorrekt » Di 10. Nov 2015, 19:10 hat geschrieben:
Ich hoffe das ist ironisch gemeint?
Nein.Wie kommst du darauf ?
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Provokateur »

JFK » Di 10. Nov 2015, 19:05 hat geschrieben:
Glaube ich auch, was der Junge braucht ist eine Resozialisierung, und keine auf die fresse.
Der Schlag war ja keine Strafe, sondern Gefahrenabwehr.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Marie-Luise »

Fadamo » Di 10. Nov 2015, 19:04 hat geschrieben:

Es hätte gereicht,wenn der bewohner den einbrecher im keller eingesterrt hätte.
Der 30 jähriger war vielleicht selber ein schlägertyp ?
Hätte er ihn nur im Keller eingesperrt, wäre später von "Freiheitsberaubung" die Rede gewesen. Eins so blöd wie das andere.
Zuletzt geändert von Marie-Luise am Dienstag 10. November 2015, 19:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Fadamo »

Marie-Luise » Di 10. Nov 2015, 19:38 hat geschrieben:
Hätte er ihn nur im Keller eingesperrt, wäre später von "Freiheitsberaubung" die Rede gewesen. Eins so blöd wie das andere.
Am besten abwarten bis der einbrecher dein keller oder wohnung leergeräumt hat und dann den schaden von der versicherung zurückholen. :D
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Marie-Luise »

Fadamo » Di 10. Nov 2015, 19:47 hat geschrieben:
Am besten abwarten bis der einbrecher dein keller oder wohnung leergeräumt hat und dann den schaden von der versicherung zurückholen. :D
Ja, ja, Du bist mir Einer!

Niemand kann einem gewisse Dingen mit Geld wiederbringen.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von jack000 »

JFK » Di 10. Nov 2015, 19:05 hat geschrieben:
Glaube ich auch, was der Junge braucht ist eine Resozialisierung,
Der Typ hat 200 Straftaten begangen, meinst du nicht da sowas schon versucht wurde?
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Teeernte »

JFK » Di 10. Nov 2015, 20:05 hat geschrieben:
Glaube ich auch, was der Junge braucht ist eine Resozialisierung, und keine auf die fresse.
....aber erst im nächsten Leben.

Frischfleisch im Knast :D - genau der Richtige zum Seife aufheben !
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Päule0815 »

jack000 » Di 10. Nov 2015, 12:55 hat geschrieben: http://www.focus.de/regional/hessen/ser ... 74892.html

17 Jahre alt und 200 Straftaten ... Wie kann das sein das der noch frei rumläuft? Man sieht an diesem Beispiel, dass Polizei und Justiz darauf ausgerichtet sind Straftätern so wenig wie möglich Steine in den Weg zu legen und jeden Versuch an Wiederstand gegen Kriminelle im Keim zu ersticken.

Was muss an dem Saustall Justiz geändert werden damit für den gesunden Menschenverstand nachvollziehbare Verhältnisse vorhanden sind? Die Tatsache, dass ein Täter 200 Straftaten begehen kann ohne dafür lange im Knast zu sitzen beweist das das Alt-68er Kuscheljustizmodell auf allen Ebenen versagt hat.
Ermächtigt die Ermittler endlich wieder die notwendigen Maßnahmen treffen zu können und setzt sie nicht fortwährend Breitseiten von Medien, Politik und Gesellschaft aus....

IHR wolltet weniger Polizei und nun habt ihr was ihr wolltet. Jammert doch nicht!
Zuletzt geändert von Päule0815 am Dienstag 10. November 2015, 21:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Milady de Winter »

Der braucht m.E. alles, aber keine "Resozialisierung".
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Bolero »

Das Bürschchen kann froh sein, das er nicht von einem schießwütigen Rentner überrascht
worden ist. Mit dem Gong auf die Nase ist er gut bedient.
Ein dreifaches Hoch auf die Zukunft! ;)
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Fadamo »

jack000 » Di 10. Nov 2015, 20:51 hat geschrieben: Der Typ hat 200 Straftaten begangen, meinst du nicht da sowas schon versucht wurde?


Bei 200 straftaten und keine wirksame bestrafung,was will da die justizia noch machen ?

Teeernte hat geschrieben:
.
Frischfleisch im Knast :D - genau der Richtige zum Seife aufheben !

Und wenn es ihm gefällt?
Dann ist das auch keine wirksame Strafe ,sondern ein Genuss . :D
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von jack000 »

Päule0815 » Di 10. Nov 2015, 21:00 hat geschrieben:IHR wolltet weniger Polizei und nun habt ihr was ihr wolltet. Jammert doch nicht!
Ich nicht, ich habe mich immer für eine deutliche Erhöhung der Zahl an Polizeibeamten ausgesprochen (bis zur Verdopplung).
Aber in diesem Fall mangelte es nicht an Polizisten.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Fadamo »

Päule0815 » Di 10. Nov 2015, 21:00 hat geschrieben:

IHR wolltet weniger Polizei und nun habt ihr was ihr wolltet. Jammert doch nicht!
Das hat nix mit polizei zu tun,sondern die justizia versagt bei der erzieherischen wirkung der strafe.
Eine strafe soll ja eine erzieherische wirkung haben ,oder zumindest eine einsicht zeigen.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Teeernte »

Päule0815 » Di 10. Nov 2015, 22:00 hat geschrieben:
Ermächtigt die Ermittler endlich wieder die notwendigen Maßnahmen treffen zu können und setzt sie nicht fortwährend Breitseiten von Medien, Politik und Gesellschaft aus....

IHR wolltet weniger Polizei und nun habt ihr was ihr wolltet. Jammert doch nicht!
(.....Bekannte - die oft kommen....) "treffen" die Jugendlichen bereits mehrfach in einer Schicht.....in einem fremden Auto, allein.....im Verkehr auf der Strasse - ...

...das Gericht (Justiz) macht da nicht mit.

Die Breitseiten sind ja von den Unschuldigen.... :D
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von firlefanz11 »

Als ich die Story das erste mal im Radio hörte wusste ich sofort, dass das Einbruchsopfer ne Körperverletzungsanzeige kriegt. Es ist einfach lächerlich was hier abgeht. Da wird der Täter besser geschützt als das Opfer... :mad2: :mad:
Dass der schon 200 Straftaten aufm Kerbholz hat liegt vermutlich daran, dass er immer nach Jugendstrafrecht behandelt wird, und immer so tolle Gutmenschen kommen, die der Meinung sind man müssen das arme Kind mit Streicheleinheiten u. gutem Zureden resozialisieren. :rolleyes:
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Cobra9 »

Milady de Winter » Di 10. Nov 2015, 22:03 hat geschrieben:Der braucht m.E. alles, aber keine "Resozialisierung".
Es braucht die abschreckende Wirkung einer Strafe, die Strafe muss fühlbar sein und auch Reso. Programme im Verbund. Dazu muss für die Zeit nach dem Knast auch eine Form von Perspektive gegeben sein. Die Justiz bräuchte auch Schwerpunkt Richter wo speziell geschult werden usw.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Excellero »

Wenn er 200 mal von einem Gericht rechtskräftig verurteilt worden wäre (was ich nicht glaube) dann müsste er als unverbesserlicher in Sicherheitsverwahrung.

Aber wenn er wegen 200 delikten dran war, kann man damit rechnen daß er noch nicht so oft verurteilt wurde. Dann wäre eine Haftstrafe angebracht. Sofern es sich überwiegend um Diebstahl oder Einbruch handelt. Wo es also nur um materiellen Schaden geht.

Die Ermittlung gegen den Anwohner versteh ich aber nicht...
Um fremden Wert willig und frei anzuerkennen, muß man eigenen haben.
-Immanuel Kant
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Flat »

Moin,

meiner Ansicht nach hätte der Mieter mit dem Jugendlichen ein pädagogisch-aufklärendes Gespräch führen sollen anstatt einen Gewaltausbruch zu haben.

Bevor ich hier allerdings verdächtigt werde, zu weich zu straffälligen Jugendlichen zu sein:

Ich bin durchaus dafür, den Jugendlichen mit einer deutlichen Maßnahme wie beispielsweise einer Erlebnisfreizeit von bis zu 3 Monaten auf den Bahamas in seine Schranken zu weisen.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von firlefanz11 »

Genau! Es gibt keine höhere Strafe als sich auf ner einsamen Insel zu Tode zu langweilen, wo es nichts gibt in das man einbrechen könnte ausser die "Häuser" von Einsiedlerkrebsen... :D
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Päule0815

Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Päule0815 »

Vielleicht kann ich dann zumindest etwas Licht in den einen Aspekt bringen, die Anzeige gegen den Mieter.

Das Einsperren des Täters hätte möglicherweise tatsächliche eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung nach sich gezogen und zwar aus dem selben Grund, der nun zur Anzeige wegen Körperverletzung führt.

Entgegen der vorläufigen Festnahme durch jedermann ist die Anwendung körperlichen Zwnages durch jedermann nicht gesetzlich geregelt. Sie ergibt sich tatsächlich aus dem Notwehrrecht des StGB.
Sperrt der Mieter den Täter ein, so wird dies tatsächlich von § 127 I StPO erfasst sein. Wartet er aber bis der die Polizei verständigt, sieht es wieder anders aus.

Bei dem Schlag auf die Nase ging es weniger darum den Täter an der Flucht zu hindern. Da könnte er auch im Notwehrrecht Probleme bekommen. Dieser Schlag war die Abwehr eines erwarteten Angriffs mit dem Schraubendreher. Zumindest habe ich es so gelesen
Weil dieser einen Schraubendreher in der Hand hielt, ging der Hausbewohner zum Angriff über.
Wer die Notwehr für sich in Anspruch nimmt, begeht grundsätzliche eine Straftat ... mir würde kein anderer Fall einfallen. Die Straftat ist durch die notwendige Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs allerdings gerechtfertigt.

Die Polizei unterliegt aber dem Strafverfolgungszwang. Das hat zur Folge, dass sie gegen beide Personen eine Strafanzeige vorlegt. Gegen den Täter wegen "Einbruchs" und gegen den Mieter wegen Körperverletzung. Wenn ein Türsteher den Schlag eines Gastes mit einem Gegenschlag beantwortet, wird gegen beide in der Regel eine Anzeige vorgelegt. Bei Verzicht durch den Gast sieht es natürlich anders aus.

Es gilt also nun durch die weiteren Ermittlungen den Tathergang zu klären und nun kommen wir an die wesentliche Stelle.

Der Staatsanwalt ist die erste Instanz, die auf eine Notwehrsituation erkennen und das Verfahren einstellen kann. Die Polizei DARF dies nicht, weil man ihr in Deutschland nichts zutraut. Das kann man sehr schön in der Rechtsprechung ablesen. Sorry, wenn es den richterlichen Schlaf zu sehr stört, dann darf auch Polizei mal...

In anderen Ländern gibt es auch bei der Strafverfolgung ein Opportunitätsprinzip, welches in einem festen Rahmen ganz oder teilweise auf die Polizei übertragen werden kann. In Deutschland mißtraut man der Polizei aber historisch so sehr ... dabei wurden die Todesurteile von Richtern erlassen ... dass dies auch in hundert Jahren nicht denkbar ist.

Allerdings muss man den zweiten Aspekt ... die Frage nach der Strafe ... ganz deutlich trennen muss. Hier kommen rein justizielle Entscheidungen und die der Jugendgerichtshilfe zum Tragen.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Amtsschimmel »

Da kann es sich auch mal wieder um einen typischen Pressefehler handeln. Das mit den 200 kann ein Tippfehler sein.
Hinzu kommt, dass es sich bei den Delikten um Diebstahl geringwertiger Sachen handeln kann. Ggf. sind auch einige Delikte wie "Erschleichen von Leistungen" darunter, die schon beim Schwarzfahren mit Bus und Bahn "erworben" werden können. Zudem wurden bestimmt auch einige Sachen gegen Auflagen/geringer Schuld eingestellt. Außerdem sollte vielleicht beachtet werden, dass der Täter noch recht jung ist - viele der Taten könnten auch vor Vollendung des 14. Lebensjahres begangen worden sein. Strafmündig ist man aber erst ab diesem Alter, sodass alle Verfahren vorher logischerweise wegen fehlender Schuld eingestellt wurden, obwohl die Straftat tatsächlich begangen wurde. Daher sollte man erst einmal vorsichtig sein, bevor man hier vollkommen in den leeren Raum hineinspekuliert.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von nichtkorrekt »

Päule0815 » Mi 11. Nov 2015, 15:47 hat geschrieben:Vielleicht kann ich dann zumindest etwas Licht in den einen Aspekt bringen, die Anzeige gegen den Mieter.

Das Einsperren des Täters hätte möglicherweise tatsächliche eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung nach sich gezogen und zwar aus dem selben Grund, der nun zur Anzeige wegen Körperverletzung führt.

Entgegen der vorläufigen Festnahme durch jedermann ist die Anwendung körperlichen Zwnages durch jedermann nicht gesetzlich geregelt. Sie ergibt sich tatsächlich aus dem Notwehrrecht des StGB.
Sperrt der Mieter den Täter ein, so wird dies tatsächlich von § 127 I StPO erfasst sein. Wartet er aber bis der die Polizei verständigt, sieht es wieder anders aus.

Bei dem Schlag auf die Nase ging es weniger darum den Täter an der Flucht zu hindern. Da könnte er auch im Notwehrrecht Probleme bekommen. Dieser Schlag war die Abwehr eines erwarteten Angriffs mit dem Schraubendreher. Zumindest habe ich es so gelesen



Wer die Notwehr für sich in Anspruch nimmt, begeht grundsätzliche eine Straftat ... mir würde kein anderer Fall einfallen. Die Straftat ist durch die notwendige Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs allerdings gerechtfertigt.

Die Polizei unterliegt aber dem Strafverfolgungszwang. Das hat zur Folge, dass sie gegen beide Personen eine Strafanzeige vorlegt. Gegen den Täter wegen "Einbruchs" und gegen den Mieter wegen Körperverletzung. Wenn ein Türsteher den Schlag eines Gastes mit einem Gegenschlag beantwortet, wird gegen beide in der Regel eine Anzeige vorgelegt. Bei Verzicht durch den Gast sieht es natürlich anders aus.

Es gilt also nun durch die weiteren Ermittlungen den Tathergang zu klären und nun kommen wir an die wesentliche Stelle.

Der Staatsanwalt ist die erste Instanz, die auf eine Notwehrsituation erkennen und das Verfahren einstellen kann. Die Polizei DARF dies nicht, weil man ihr in Deutschland nichts zutraut. Das kann man sehr schön in der Rechtsprechung ablesen. Sorry, wenn es den richterlichen Schlaf zu sehr stört, dann darf auch Polizei mal...

In anderen Ländern gibt es auch bei der Strafverfolgung ein Opportunitätsprinzip, welches in einem festen Rahmen ganz oder teilweise auf die Polizei übertragen werden kann. In Deutschland mißtraut man der Polizei aber historisch so sehr ... dabei wurden die Todesurteile von Richtern erlassen ... dass dies auch in hundert Jahren nicht denkbar ist.

Allerdings muss man den zweiten Aspekt ... die Frage nach der Strafe ... ganz deutlich trennen muss. Hier kommen rein justizielle Entscheidungen und die der Jugendgerichtshilfe zum Tragen.
Was ist mit dem Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht? Wäre letztlich nicht auch tödliche Gewalt durch das Einbruchsopfer gerechtfertigt gewesen, wenn dieser z.B. einen Klappspaten oder eine Machete zur Hand gehabt hätte?
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Provokateur »

In so einem Fall reicht es, den Angriff zu behaupten. Tote widersprechen nicht.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von nichtkorrekt »

Provokateur » Mi 11. Nov 2015, 18:29 hat geschrieben:In so einem Fall reicht es, den Angriff zu behaupten. Tote widersprechen nicht.
Wahrscheinlich ist es das beste in so einem Fall zu sagen, man hätte in Notwehr/Nothilfe gehandelt und jede weitere Aussage ohne Rechtsanwalt zu verweigern, oder sollte man besser überhaupt nichts sagen? Ich weiß, dass z.B. auch standardmäßig gegen Lokführer ermittelt wird, wenn sich ein Selbstmörder vor den Zug wirft, kann man das vergleichen?
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Provokateur »

Nein, der Lokführer hat (und das wird regelmäßig festgestellt) keine Option gehabt, den Tod des Menschen zu verhindern.

Es ist ja auch die Frage, wie das Opfer und der Tatort aussehen. Hast du ihm mit einem Hieb den Schädel gespalten? Notwehr gut möglich.
Hast du ihm mit mehreren Hieben den Kopf von den Schultern getrennt und ihn als Warnung für andere auf einem Pfahl in deinen Vorgarten gestellt?
Eher keine Notwehr.

Immer daran denken: Du darfst den Angriff abwehren. Du darfst nicht danach zum Gegenangriff übergehen. Bricht die Angriffshandlung ab, ist die Grenze der Notwehr erreicht.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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nichtkorrekt
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von nichtkorrekt »

Provokateur » Mi 11. Nov 2015, 18:35 hat geschrieben:Nein, der Lokführer hat (und das wird regelmäßig festgestellt) keine Option gehabt, den Tod des Menschen zu verhindern.

Es ist ja auch die Frage, wie das Opfer und der Tatort aussehen. Hast du ihm mit einem Hieb den Schädel gespalten? Notwehr gut möglich.
Hast du ihm mit mehreren Hieben den Kopf von den Schultern getrennt und ihn als Warnung für andere auf einem Pfahl in deinen Vorgarten gestellt?
Eher keine Notwehr.

Immer daran denken: Du darfst den Angriff abwehren. Du darfst nicht danach zum Gegenangriff übergehen. Bricht die Angriffshandlung ab, ist die Grenze der Notwehr erreicht.
Das ist mir bewusst, aber auch das Eigentum ist notwehrfähig, dass hieße doch ich dürfte einem Eindringling prinzipiell einen Hieb versetzen, auch ohne Vorwarnung?
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Provokateur »

Du darfst den Angriff auf dein Eigentum durch Wegnahme vom Dieb und den Angriff auf die Unverletzlichkeit der Wohnung durch Herausbringen des Einbrechers beenden. Der Hieb wäre nur zulässig bei einem Angriff auf deine körperliche Unversehrtheit.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Milady de Winter »

Provokateur » Mi 11. Nov 2015, 18:51 hat geschrieben:Du darfst den Angriff auf dein Eigentum durch Wegnahme vom Dieb und den Angriff auf die Unverletzlichkeit der Wohnung durch Herausbringen des Einbrechers beenden. Der Hieb wäre nur zulässig bei einem Angriff auf deine körperliche Unversehrtheit.
Nun ja, wenn ich ihn "nach draußen bringe", dann werde ich ihn tendenziell nicht noch mit einem sanften Kuss verabschieden... soll heißen, er könnte beim Herausbringen doch auch den einen oder anderen Treffer erleiden, falls er nicht freiwillig mitgeht, oder?
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Pit Potter »

Gerade so junge Serienverbrecher würde ich nach Art der strengsten Eltern der Welt nach Afrika schicken - die Familie bekommt 50 Euro im Monat für die Aufnahme und einen kostenlosen Sklaven.

Nach drei Monaten kommt wieder einer vom sozialen Dienst vorbei um die aktuelle Gesinnung abzuklopfen.
Zuletzt geändert von Pit Potter am Mittwoch 11. November 2015, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Päule0815 »

nichtkorrekt » Mi 11. Nov 2015, 19:28 hat geschrieben:
Was ist mit dem Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht? Wäre letztlich nicht auch tödliche Gewalt durch das Einbruchsopfer gerechtfertigt gewesen, wenn dieser z.B. einen Klappspaten oder eine Machete zur Hand gehabt hätte?
Dieser Grundsatz ist nicht verletzt, nur weil Ermittlungen eingeleitet werden.

Auch beim Lokführer geht es darum, dass der Verdacht besteht, er habe objektiv tatbestandsmäßig gehandelt, also eine fahrlässige Tötung begangen. So absurd es klingt, auch bei einem ICE auf freier Strecke.

In vielen Fällen, bei Lokführern eher regelmäßig, sind das rein formaljuristische Maßnahmen.

Auch Eigentum ist verteidigungsfähig. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, deine Ehre ... alles, was rechtswidrig angegriffen wird, kann verteidigt werden.

Die Notwehrhandlung erfordert nicht die Prüfung der Verhältnismäigkeit. Es gibt jene die daraus ableiten, dass Notwehr quasi grenzenlos ist. Allerdings spricht das Gesetz von einer gebotenen Notwehr und der Überschreitung der Notwehr. Daraus lässt sich eigentlich eher schließen, dass es natürlich auch Grenzen für die Ausübung der Notwehr gibt.

Der Obsthändler darf also dem Apfeldieb nicht gleich den Kopf einschlagen.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Päule0815 »

Milady de Winter » Mi 11. Nov 2015, 19:55 hat geschrieben: Nun ja, wenn ich ihn "nach draußen bringe", dann werde ich ihn tendenziell nicht noch mit einem sanften Kuss verabschieden... soll heißen, er könnte beim Herausbringen doch auch den einen oder anderen Treffer erleiden, falls er nicht freiwillig mitgeht, oder?
Aber sicher.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Milady de Winter »

Päule0815 » Mi 11. Nov 2015, 18:58 hat geschrieben:
Aber sicher.
Das wäre dann... quasi ein Kollateralschaden ohne negative Folgen für mich?
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Provokateur »

Milady de Winter » Mi 11. Nov 2015, 18:55 hat geschrieben: Nun ja, wenn ich ihn "nach draußen bringe", dann werde ich ihn tendenziell nicht noch mit einem sanften Kuss verabschieden... soll heißen, er könnte beim Herausbringen doch auch den einen oder anderen Treffer erleiden, falls er nicht freiwillig mitgeht, oder?
Bei uns sagt man: Du darfst den Befehl auch mit körperlicher Gewalt durchsetzen. Ihn also knuffen und buffen, bis er sich bewegt.

In der Regel wollen ertappte Einbrecher aber eher jetzt als gleich nach draußen.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von jack000 »

Amtsschimmel » Mi 11. Nov 2015, 18:23 hat geschrieben:Da kann es sich auch mal wieder um einen typischen Pressefehler handeln. Das mit den 200 kann ein Tippfehler sein.
Kann sein, Fehler in Online-Medien sind nicht selten. Hast du eine Quelle die die Zahl wiederlegt?
Hinzu kommt, dass es sich bei den Delikten um Diebstahl geringwertiger Sachen handeln kann. Ggf. sind auch einige Delikte wie "Erschleichen von Leistungen" darunter, die schon beim Schwarzfahren mit Bus und Bahn "erworben" werden können.
Ändert nichts daran, dass es (zu Recht) verboten ist zu stehlen und ohne gültige Fahrkarte den ÖPNV zu benutzen. Für letzteres kommt man erstmal nicht vor den Richter.
Zudem wurden bestimmt auch einige Sachen gegen Auflagen/geringer Schuld eingestellt.
Ändert nichts am Vergehen an sich.
Außerdem sollte vielleicht beachtet werden, dass der Täter noch recht jung ist - viele der Taten könnten auch vor Vollendung des 14. Lebensjahres begangen worden sein. Strafmündig ist man aber erst ab diesem Alter, sodass alle Verfahren vorher logischerweise wegen fehlender Schuld eingestellt wurden, obwohl die Straftat tatsächlich begangen wurde.
Das ist der Fehler im System aber keine Rechtfertigung. Auch kein unter 14-jähriger mag es bestohlen zu werden, somit ist davon auszugehen das er wusste das es Unrecht ist was er tut. Die Grenze von 14 Jahren ab der man überhaupt erst belangt werden kann muss in jedem Fall gesenkt werden (12 oder besser 10 Jahre).
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=34&t=27542
Daher sollte man erst einmal vorsichtig sein, bevor man hier vollkommen in den leeren Raum hineinspekuliert.
Ich habe eine Quelle genannt und du hast spekuliert.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Marie-Luise »

jack000 » Mi 11. Nov 2015, 19:25

Fehler in Online-Medien sind nicht selten. Hast du eine Quelle die die Zahl wiederlegt?
Die Zahl stimmt.

>Wie sich später herausstellte, handelt es sich bei dem 17-Jährigen um einen Serientäter, auf dessen Konto laut Polizei mehr als 200 ähnliche Delikte gehen. Ihm werden hessenweit, vor allem aber im Main-Taunus-Kreis zahlreiche Fahrraddiebstähle und Einbrüche zur Last gelegt.<

http://hessenschau.de/panorama/serienei ... i-100.html
Zuletzt geändert von Marie-Luise am Mittwoch 11. November 2015, 19:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von nichtkorrekt »

Päule0815 » Mi 11. Nov 2015, 18:56 hat geschrieben:
Dieser Grundsatz ist nicht verletzt, nur weil Ermittlungen eingeleitet werden.

Auch beim Lokführer geht es darum, dass der Verdacht besteht, er habe objektiv tatbestandsmäßig gehandelt, also eine fahrlässige Tötung begangen. So absurd es klingt, auch bei einem ICE auf freier Strecke.

In vielen Fällen, bei Lokführern eher regelmäßig, sind das rein formaljuristische Maßnahmen.

Auch Eigentum ist verteidigungsfähig. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, deine Ehre ... alles, was rechtswidrig angegriffen wird, kann verteidigt werden.

Die Notwehrhandlung erfordert nicht die Prüfung der Verhältnismäigkeit. Es gibt jene die daraus ableiten, dass Notwehr quasi grenzenlos ist. Allerdings spricht das Gesetz von einer gebotenen Notwehr und der Überschreitung der Notwehr. Daraus lässt sich eigentlich eher schließen, dass es natürlich auch Grenzen für die Ausübung der Notwehr gibt.

Der Obsthändler darf also dem Apfeldieb nicht gleich den Kopf einschlagen.
Aber wenn jemand mit einem Brecheisen in meinem Keller stünde, dürfte ich im Zweifel z.B. mit einer Armbrust auf ihn schießen, immerhin könnte man mit einem Brecheisen jemanden töten und ich muss mich nicht ohne Not schlechter stellen, indem ich ihn vorwarne und ihm Gelegenheit zum Angriff gebe?

Etwas anderes wäre es natürlich wenn der Einbrecher stiften geht und ich ihm aus 50m Entfernung in den Rücken schieße.
Zuletzt geändert von nichtkorrekt am Mittwoch 11. November 2015, 19:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Teeernte »

Amtsschimmel » Mi 11. Nov 2015, 19:23 hat geschrieben:Da kann es sich auch mal wieder um einen typischen Pressefehler handeln. Das mit den 200 kann ein Tippfehler sein.
Hinzu kommt, dass es sich bei den Delikten um Diebstahl geringwertiger Sachen handeln kann. Ggf. sind auch einige Delikte wie "Erschleichen von Leistungen" darunter, die schon beim Schwarzfahren mit Bus und Bahn "erworben" werden können. Zudem wurden bestimmt auch einige Sachen gegen Auflagen/geringer Schuld eingestellt. Außerdem sollte vielleicht beachtet werden, dass der Täter noch recht jung ist - viele der Taten könnten auch vor Vollendung des 14. Lebensjahres begangen worden sein. Strafmündig ist man aber erst ab diesem Alter, sodass alle Verfahren vorher logischerweise wegen fehlender Schuld eingestellt wurden, obwohl die Straftat tatsächlich begangen wurde. Daher sollte man erst einmal vorsichtig sein, bevor man hier vollkommen in den leeren Raum hineinspekuliert.
....Bis zum 14. liegts bei den Eltern..... :D :D :D ...die waren nicht in der Lage - so hätte der Staat bereits früher eingreifen müssen.

Der Staat ist bei Mehrfachstraftätern immer Schuld.
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Teeernte »

Milady de Winter » Mi 11. Nov 2015, 20:01 hat geschrieben: Das wäre dann... quasi ein Kollateralschaden ohne negative Folgen für mich?
...dass die Täter sich immer wieder den Kopf an der Türfüllung einrennen müssen....ts ts...
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Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Teeernte »

nichtkorrekt » Mi 11. Nov 2015, 20:44 hat geschrieben:
Aber wenn jemand mit einem Brecheisen in meinem Keller stünde, dürfte ich im Zweifel z.B. mit einer Armbrust auf ihn schießen, immerhin könnte man mit einem Brecheisen jemanden töten und ich muss mich nicht ohne Not schlechter stellen, indem ich ihn vorwarne und ihm Gelegenheit zum Angriff gebe?

Etwas anderes wäre es natürlich wenn der Einbrecher stiften geht und ich ihm aus 50m Entfernung in den Rücken schieße.

...mit ner Armbrust auf 50m - auf ein bewegliches Ziel ....respekt!
Päule0815

Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Päule0815 »

Milady de Winter » Mi 11. Nov 2015, 20:01 hat geschrieben: Das wäre dann... quasi ein Kollateralschaden ohne negative Folgen für mich?
Was greift er dich auch noch mal an?!
Beelzebub

Re: Saustall Justiz: Serieneinbrecher hat 200 Straftaten ver

Beitrag von Beelzebub »

Amtsschimmel » Mi 11. Nov 2015, 18:23 hat geschrieben:Da kann es sich auch mal wieder um einen typischen Pressefehler handeln. Das mit den 200 kann ein Tippfehler sein.
Hinzu kommt, dass es sich bei den Delikten um Diebstahl geringwertiger Sachen handeln kann. Ggf. sind auch einige Delikte wie "Erschleichen von Leistungen" darunter, die schon beim Schwarzfahren mit Bus und Bahn "erworben" werden können. Zudem wurden bestimmt auch einige Sachen gegen Auflagen/geringer Schuld eingestellt. Außerdem sollte vielleicht beachtet werden, dass der Täter noch recht jung ist - viele der Taten könnten auch vor Vollendung des 14. Lebensjahres begangen worden sein. Strafmündig ist man aber erst ab diesem Alter, sodass alle Verfahren vorher logischerweise wegen fehlender Schuld eingestellt wurden, obwohl die Straftat tatsächlich begangen wurde. Daher sollte man erst einmal vorsichtig sein, bevor man hier vollkommen in den leeren Raum hineinspekuliert.
Du hast noch vergessen, zu erwähnen, dass der arme Junge für seine Straftaten gar nicht verantwortlich sein kann, weil

- seine Urgroßeltern so früh gestorben sind,

- er als Baby immer zu heiß oder zu kalt gebadet wurde,

- er nach dem viel zu frühen Abstillen immer zu wenig Zucker in den Brei gestreut bzw. in den Arsch geblasen bekam,

- die Mutter gesoffen hat und der Vater auf den Strich gegangen ist,

- er in der Schule wegen falscher Markenklamotten immer schief angeguckt worden ist,

- er nie das neueste Handymodell bekam, sondern immer nur das zweitneueste

vor allem aber, weil an ausnahmslos allen Straftaten niemals der Täter schuld ist, sondern ausschließlich und alleine die pöse Gesellschaft.
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