Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

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Sollte das Strafmundigkeitsalter herabgesetzt werden?

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Bolero
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Bolero »

firlefanz11 hat geschrieben:(10 Jul 2019, 11:36)

Für diesen Spruch müsste man den HIrnamputierten windelweich prügeln!
:thumbup:
Er wird dann später ein anderes Leben führen als er ohne diese Prügel geführt hat, aber dieses Leben muss nicht unbedingt schlechter sein, es ist einfach nur anders.
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jack000
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Ismail Tipi zum Thema:
OPFERSCHUTZ VOR TÄTERSCHUTZ

Rechtsstaat muss entschieden durchgreifen können, auch gegen straffällige Kinder und Jugendliche

Es ist jetzt an der Zeit, entsprechende Grundlagen durch die Herabsetzung der Strafbarkeit und durch die entschiedene Ausweisung straffällig gewordener EU-Bürger zu schaffen.

Es gibt keine totale Freiheit. Eine grenzenlose Freiheit ist eine reine Utopie, denn Freiheit braucht Grenzen und einen fest definierten Handlungsspielraum. Andernfalls schafft sich die Freiheit selbst ab und stirbt einen stillen und qualvollen Tod. Freiheiten sind gut, für sie haben unsere Urgroßväter und Urgroßmütter gekämpft. Freiheiten können aber auch etwas Ätzendes sein, wenn man mit diesen nicht umgehen kann.

Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, die Freiheit in der Bundesrepublik Deutschland und eines jeden rechtschaffenden Bürgers dieses wunderbaren Landes zu schützen und zu verteidigen. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind aber die Gesetzgeber in der Pflicht, den Rechtsstaat mit starken Instrumenten und Werkzeugen auszustatten, damit dieser effektiv und hart durchgreifen kann gegen alle, die als Feinde der Freiheit Straftaten begehen und so unsere gemeinsamen Spielregeln, schlussendlich unsere Verfassung, herausfordern.

[...]
Jüngst löste ein Fall aus Mülheim an der Ruhr Diskussionen über ein solches rechtsstaatliches Instrument aus. Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an einem gerade einmal 18-jährigen Mädchen wird über die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze von vierzehn auf zwölf Jahre diskutiert. Im Fall der Mülheimer Gruppenvergewaltigung handelt es sich nach aktuellen polizeilichen Erkenntnissen um drei vierzehnjährige und zwei zwölfjährige Tatverdächtige.

Den beiden zwölfjährigen drohen jedoch keine rechtsstaatlichen Konsequenzen, denn sie sind nach geltendem Recht nicht strafmündig und können daher nicht strafrechtlich für ihre Taten belangt werden. Den beiden vierzehnjährigen Jungen droht bei einer zu erwartenden Verurteilung nach Jugendstrafrecht eine Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitentzug.

Ich bin kein Jurist, aber meine Position in der aktuellen Debatte ist völlig klar: Wer wissentlich eine solche menschenverachtende Tat begeht, muss auch dafür einstehen, das gilt natürlich insbesondere bei Sexual- oder Gewaltdelikten. Dass 12-Jährige wegen ihres angeblich jungen Alters hier ohne Strafe davonkommen, ist in meinen Augen gleich aus mehreren Blickwinkeln unverantwortlich. Auch in jungen Jahren kann man die Folgen einer solchen Tat abschätzen. Der Grundsatz der unantastbaren Menschenwürde darf nicht für Kinder und Jugendliche gebeugt werden, um sie vor einer gerechten rechtsstaatlichen Strafe zu „schützen“, denn hierbei treten eine Reihe von Problemen auf:

Zum einen wird damit ein falsches Signal an Gleichaltrige und auch an die gesamte Gesellschaft gesandt: Unter 14-Jährigen können die Gerichte nichts anhaben und damit können diese ungestraft machen und tun, was sie wollen. Diese Signalwirkung wäre fatal und darf keinesfalls ausgesandt werden, denn unsere Freiheit kann nur bewahrt werden, wenn sie Grenzen kennt.

Zweitens muss für mich hier der eiserne Grundsatz „Opferschutz vor Täterschutz“ gelten. Der Rechtsstaat muss die Freiheit der Gesellschaft verteidigen, indem er diese vor weiteren Straftaten durch dieselben Täter bewahrt. Auch zu diesem Zweck dient die Gefängnisstrafe, die unter dem Fachbegriff Freiheitsentzug bekannt ist. Um die Opfer zu schützen, gilt es als verhältnismäßig, die Freiheit der Täter einzuschränken. Nichts desto trotz gilt es weiterhin ihre Resozialisierung anzustreben und den Menschen hinter dem Strafgefangenen mit seiner individuellen Geschichte, seiner unveräußerlichen Menschenwürde und seiner persönlichen Entwicklung in der Haft nicht aus dem Blick zu verlieren.

Zum Dritten hat eine rechtzeitige juristische Intervention, die selbstverständlich immer mit einer engen Begleitung durch die Jugendgerichtshilfe, mit der Unterstützung des Jugendamts sowie geschulter Pädagogen und begleitenden psychologischen Maßnahmen einhergehen muss, auch eine Schutzfunktion für die straffällig gewordenen Kinder und Jugendlichen. Es liegt hier in der Verantwortung des Staates, engmaschig die Resozialisierung der jungen Straftäter vorzubereiten und zu begleiten, aber auch die Familien entsprechend zu unterstützen, um der Entstehung krimineller Strukturen oder der Verwahrlosung der Kinder und Jugendlichen vorzubeugen.

Eine Herabsetzung des Alters für die Strafbarkeit wird unter anderem auch von der Deutschen Polizeigewerkschaft gefordert, die in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg der Verbrechen bei unter 14-Jährigen zu verzeichnen hatte. Die Polizeiexperten gehen sogar davon aus, dass gerade clanartig organisierte Kriminelle diese „Schwäche“ des deutschen Rechtsstaates gezielt für ihre Zwecke ausnutzen. Dies gilt nicht nur für die organisierte Kriminalität, auch die Extremisten und Dschihadisten greifen vermehrt auf noch nicht strafmündige Kinder zurück, um in ihrem Namen Verbrechen zu verüben.

Auch Jugendliche werden eingespannt, da die Bedrohung durch das Jugendstrafrecht höchst gering ist. Dem muss dringend ein Ende gesetzt werden: Hier darf es keinerlei „Narrenfreiheit“ geben. Keineswegs dürfen Kinder die Polizeireviere durch die Vordertür in Handschellen betreten und durch die Hintertür der Strafunmündigkeit ungestraft wieder verlassen, schon gar nicht bei schweren Delikten, Gewalt- oder Sexualverbrechen. Auch eine Anpassung der Strafmaße im Jugendstrafrecht und eine Veränderung der Anwendbarkeit dieser ist für mich dringend zu prüfen.

Eines möchte ich jedoch betonen: Den verurteilten Kindern und Jugendlichen muss selbstverständlich eine andere Behandlung zukommen als erwachsenen Straftätern. Das gilt wie bereits betont für den Prozess, in dem eine Jugendgerichtshilfe für mich obligatorisch ist, das gilt ebenso für begleitende Maßnahmen für Straftäter und Familie, das gilt für Resozialisierungsbemühungen und zu guter Letzt selbstverständlich auch für die gegebenenfalls notwendige Haft, die nur in speziell ausgelegten Kinder- und Jugendhaftanstalten angetreten werden kann. Für mich ist klar: Kinder sind unsere Zukunft. Die Zukunft dürfen wir auch Straftätern nicht verbauen, jedoch muss der Rechtsstaat auch seine Verantwortung gegenüber der Zukunft der Gesellschaft und der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen können.
[...]
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ ... R3-qzxWCR8
Da kann ich den Worten nur zustimmen!
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Quatschki
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Quatschki »

Früher hieß es immer: "Eltern haften für ihre Kinder!"
Ein Strafbefehl über ein saftiges Schmerzensgeld oder Ersatzfreiheitsstrafe würde gerade bei solchen Familien Wunder wirken.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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sünnerklaas
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von sünnerklaas »

firlefanz11 hat geschrieben:(10 Jul 2019, 11:36)

Au weia! Die pösen Kinder dürfen eine Woche nicht zur Schule gehen! Wie unmenschlich...! :rolleyes:
Familien der Perps lehnen Gespräche ab.
Stadt u . Jugendamt sind machtlos...

Kinder aus den Familien nehmen u. entsprechend umerziehen!


Für diesen Spruch müsste man den HIrnamputierten windelweich prügeln!
Reines Wirtshausgeschwätz.
Die Regierungschefs Bulgariens und Rumäniens werden sich urplötzlich ihrer Staatsbürger erinnern und Zeter und Mordeo schreien. Diverse Zentralräte werden auch noch ihren Senf dazugeben.
Es ist äußerst schwierig so einer Klientel beizukommen. Die können nämlich eines besonders gut: sich in der Opferrolle zu suhlen. Dass das so ist, nun, dafür können wir uns bei unseren Eltern und Großeltern bedanken.
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Ammianus
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Ammianus »

Wenn diese Eltern, wie berichtet, nicht kooperieren, dann sollten man sie, falls sie nicht Bürger Deutschlands sind, des Landes verweisen und den Familien ein dauerhaftes Einreiseverbot erteilen, mit harten Sanktionen, sollten sie trotzdem wieder hier aufkreuzen.

Nachtrag:

Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters lehne ich kategorisch ab.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Vongole
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Vongole »

Ammianus hat geschrieben:(10 Jul 2019, 17:07)

Wenn diese Eltern, wie berichtet, nicht kooperieren, dann sollten man sie, falls sie nicht Bürger Deutschlands sind, des Landes verweisen und den Familien ein dauerhaftes Einreiseverbot erteilen, mit harten Sanktionen, sollten sie trotzdem wieder hier aufkreuzen.

Nachtrag:

Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters lehne ich kategorisch ab.
Zustimmung zu beiden Aussagen.
Der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters hat auch der Richterbund eine Absage erteilt.
https://www.zeit.de/news/2019-07/09/ric ... -erklaeren
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Ammianus
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Ammianus »

Vongole hat geschrieben:(10 Jul 2019, 17:18)

Zustimmung zu beiden Aussagen.
Der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters hat auch der Richterbund eine Absage erteilt.
https://www.zeit.de/news/2019-07/09/ric ... -erklaeren
Ich hab auch gerade was gelernt. Dachte immer, EU-Bürger kann man nicht ausweisen. Kann man aber doch unter bestimmten Umständen. Und bei solchen Assi-Familien dürfte das kein Problem sein und wurde auch schon gemacht.
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jack000
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

Ammianus hat geschrieben:(10 Jul 2019, 17:24)Und bei solchen Assi-Familien dürfte das kein Problem sein und wurde auch schon gemacht.
In der Tat, daher ist es mir schleierhaft warum man das nicht erheblich ausweitet. Allein der Bezug von H4/Sozialhilfe sollte schon genügen.
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Teeernte
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Teeernte »

Ammianus hat geschrieben:(10 Jul 2019, 17:07)

Wenn diese Eltern, wie berichtet, nicht kooperieren, dann sollten man sie, falls sie nicht Bürger Deutschlands sind, des Landes verweisen und den Familien ein dauerhaftes Einreiseverbot erteilen, mit harten Sanktionen, sollten sie trotzdem wieder hier aufkreuzen.

Nachtrag:

Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters lehne ich kategorisch ab.
Die Bulgaren sind ein gebildetes Volk....die hier vertretene "Ethnie" zählt auch in Bulgarien zum Rand der Gesellschaft.

Das Verhalten stört doch die "guten" Geschäfte. - "Man" wird DAS regeln... hab ich läuten gehört.... :D :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von VaterMutterKind »

Ja. Auf 11 Jahre bitte. Und die Jugendstrafen sollten erhöht werden.
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Ammianus
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Ammianus »

Teeernte hat geschrieben:(10 Jul 2019, 19:26)

Die Bulgaren sind ein gebildetes Volk....die hier vertretene "Ethnie" zählt auch in Bulgarien zum Rand der Gesellschaft.

Das Verhalten stört doch die "guten" Geschäfte. - "Man" wird DAS regeln... hab ich läuten gehört.... :D :D :D
Irgendwie ist das Ganze auch tragisch. Ich kenne von Rucksackurlauben in Bulgarien in den 80ern diese Zigeunersiedlungen. Da waren Mauern drum rum und die Zugänge schmal und mit Sichtblende so das man nicht ins Innere sehen konnte.
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firlefanz11
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von firlefanz11 »

Der inhaftierte 14-Jährige im Fall der Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr hat laut Stadtverwaltung schon länger an einer Präventivmaßnahme teilgenommen. Der Tatverdächtige befinde sich in der Maßnahme "Kurve kriegen", "um ihn aus dem Strudel einer Intensivtäterschaft herauszuholen", sagte Stadtsprecher Volker Wiebels.
...
Eine Betreuung der Familie des in Haft sitzenden Jugendlichen sei schon 2018 durch eine professionelle Organisation eingeleitet worden, so der Stadtsprecher. Auch habe es im Vorjahr einen runden Tisch aller beteiligten Institutionen gegeben. Daran seien unter anderem Jugendamt, Polizei und die Schule des 14-Jährigen beteiligt gewesen.
https://www.n-tv.de/panorama/14-Jaehrig ... 37539.html

Tja, wie viel das nutzt sieht man ja jetzt... :rolleyes:
Zuletzt geändert von firlefanz11 am Do 11. Jul 2019, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.
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relativ
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von relativ »

Ammianus hat geschrieben:(10 Jul 2019, 17:07)

Wenn diese Eltern, wie berichtet, nicht kooperieren, dann sollten man sie, falls sie nicht Bürger Deutschlands sind, des Landes verweisen und den Familien ein dauerhaftes Einreiseverbot erteilen, mit harten Sanktionen, sollten sie trotzdem wieder hier aufkreuzen.

Nachtrag:

Eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters lehne ich kategorisch ab.
Da stimme ich dir vollumfänglich zu.
Ich meine auch diesbezüglich könnten wir kurzen Prozess machen.
Da wir diese Minderjährigen für ihre Tat nicht bestrafen können, wie sie es verdient hätten, und man die Eltern wohl nicht wegen Vergewaltigung anzeigen kann, ist für mich auch die sofortige Ausweisung ins sichere EU Heimatland ein absolut gangbarer und nötiger Weg.
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Ammianus
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Ammianus »

Da sind wir mal einer Meinung. Ausschlaggebend war für mich dann die absolute Kooperationsverweigerung der Eltern. Spätestens da ist Schluss.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Tomaner »

jack000 hat geschrieben:(05 Dec 2011, 18:49)

http://www.bild.de/news/inland/jugendkr ... .bild.html

Wieder mal haben die Justiz, Jugendbehörden, etc... völlig versagt. 12 Straftaten nach dem 14. Lebensjahr und bisher nicht 1 Tag Knast. Dabei sind die meisten Straftaten ja passiert, als er noch nicht 14 Jahre alt war. Und das ganze ist nur die Spitze des Eisbergs, denn es werden ja nur die Delikte gezählt, die man ihm nachweisen konnte.

Sofort wegsperren ist die beste Methode und diese hätte auch einen Abschreckungseffekt. Wobei es da natürlich nicht um konventionelle Gefängnisse geht, sondern halt um Einrichtungen die man nicht verlassen kann.

Sollte das Strafmündigkeitsalter herabgesetzt werden? Wenn ja, auf welches Alter?
Wenn Gerichte 999 mal nicht versagen und richtig mit ihrer Einschätzung liegen, schreibst du darüber vermutlich kein Wort, wenn sie 1 mal falsch liegen, wird sofort das gesamte System verdammt. Woher nimmst du an, wenn Kinder eine Straftat verüben, sie sofort eingeknastet werden und damit, aus den Familienkreis herausgelöst werden, aus der Schule, aus der Umgebung und dann zusammen jahrelang nur mit anderen Straftätern aufwachsen, eine bessere Sozialprognose haben, als wenn man sie bei Familie läst? Angenommen ein 8 Jähriger findet eine Waffe, erschieß jemanden, sperrt ihn 10 Jahre zu anderen Straftätern und läst ihn dann mit 18 Jahren wieder heraus, ist das für die Gesellschaft sicherer? Welche Forschungsergebnisse kommen zu solchen Prognosen? Ist man wirklich in USA sicherer, weil dort Strafen härter sind?
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Sevastopol
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Sevastopol »

Ammianus hat geschrieben:(11 Jul 2019, 10:52)

Da sind wir mal einer Meinung. Ausschlaggebend war für mich dann die absolute Kooperationsverweigerung der Eltern. Spätestens da ist Schluss.
Haben die Eltern einen Grund genannt warum sie die Kooperation verweigern?
Europa? Nein, danke! :thumbup:
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relativ
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von relativ »

Ammianus hat geschrieben:(11 Jul 2019, 10:52)

Da sind wir mal einer Meinung. Ausschlaggebend war für mich dann die absolute Kooperationsverweigerung der Eltern. Spätestens da ist Schluss.
Grundsätzlich sehe ich keine Probleme Straftäter gerade die Extrem und Dauerstraftäter die keinen deutschen Pass haben sofort auszuweisen (nach verbüßster möglicher Strafe natürlich). Unsere Gesetze lassen zwar nicht zu, diese in Krisengebieten, oder dort wo ihnen die Todesstrafe droht, auszuliefern, obwohl ich für manche dieser gerne eine Ausnahme machen würde, aber da wäre ich sogar zu Kompromissen bereit, die auch da eine Ausweisung ermöglichen würden. Da sollte die Toleranz und Akzeptanzschwelle spätenstens vorbei sein. Schließlich reden wir bei solchen Kapitalverbrechern, nicht über eine Schwarzfahrt mit der Bahn, oder ein geklautes Kaugummi.
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relativ
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von relativ »

Tomaner hat geschrieben:(11 Jul 2019, 13:09)

Wenn Gerichte 999 mal nicht versagen und richtig mit ihrer Einschätzung liegen, schreibst du darüber vermutlich kein Wort, wenn sie 1 mal falsch liegen, wird sofort das gesamte System verdammt. Woher nimmst du an, wenn Kinder eine Straftat verüben, sie sofort eingeknastet werden und damit, aus den Familienkreis herausgelöst werden, aus der Schule, aus der Umgebung und dann zusammen jahrelang nur mit anderen Straftätern aufwachsen, eine bessere Sozialprognose haben, als wenn man sie bei Familie läst? Angenommen ein 8 Jähriger findet eine Waffe, erschieß jemanden, sperrt ihn 10 Jahre zu anderen Straftätern und läst ihn dann mit 18 Jahren wieder heraus, ist das für die Gesellschaft sicherer? Welche Forschungsergebnisse kommen zu solchen Prognosen? Ist man wirklich in USA sicherer, weil dort Strafen härter sind?
Das Feld der Resozialisierung ist ein sehr Komplexes und in der Regel bin ich auch dafür, daß eine Gesellschaft eher versuchen sollte gewisse Straftäter wieder in die Gesellschaft zu integrieren, schon gerade dann wenn man weisss, daß sie wieder raus kommen. Nur sollte man sich vor Augen halten, daß sowas bei veränderten Bedingungen und sich verändernder Gesellschaft nicht eins zu eins in Stein gemeißelt sein kann. man darf sich auch mit einer Doktrin nicht zu sehr einengen lassen. Mache Gewalttäter und Kriminelle verdienen unseren gesellchaftlichen Schutz und Treue einfach nicht.Punkt.
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von jack000 »

14-Jähriger auf Gleisen festgesetzt: Angreifer sind noch jünger als das Opfer
VERDÄCHTIGE ERMITTELT
Dramatische Szenen haben sich vergangene Woche an der U41-Haltestelle "Clarenberg" abgespielt, als Jugendliche einen 14-Jährigen attackierten. Jetzt hat die Polizei die Verdächtigen ermittelt.

Entsetzliche Szenen spielten sich am vergangenen Mittwoch (10.7.) in der U-Bahn-Haltestelle "Clarenberg" ab. Zwei Jugendliche griffen einen 14-Jährigen Dortmunder an. Laut Polizei warfen sie zunächst einen Ball des Jungen ins Gleisbett. Als der hinterherkletterte, ließen sie ihn nicht mehr heraus, traten gegen seinen Kopf.

Es dauerte, bis der Junge sich aus dem Gleisbett befreien konnte. Nach kurzer Auseinandersetzung warfen die Angreifer erneut Ball und Turnbeutel auf die Gleise – kurz drauf später fuhr die U-Bahn ein. Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigten die schreckliche Tat.

Inzwischen konnte die Polizei zwei Verdächtige ermitteln. Es handelt sich um einen Zwölf- und einen Dreizehnjährigen, beide kommen aus Dortmund.

Jungen räumen die Tat ein
In ihrer ersten Befragung gaben sie im Beisein der Eltern die Tat zu.

Das 14-jährige Opfer konnte das Krankenhaus nach ambulanter Behandlung mittlerweile verlassen. Der Junge wird derzeit durch die Opferschutzbeauftragten des Kriminalkommissariats Kriminalprävention und Opferschutz der Dortmunder Polizei betreut.
https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund ... 28366.html
Es ist unglaublich, die haben tatsächlich seinen Tot in Kauf genommen und diesen Bestien passiert nach den aktuellen Gesetzen gar nichts :dead:
=> Die aktuelle Regelung passt nicht mehr zu Realität, ... wenn sich Deutschland verändert müssen sich auch die Strafgesetze ändern!
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von Sevastopol »

jack000 hat geschrieben:(16 Jul 2019, 18:14)

https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund ... 28366.html
Es ist unglaublich, die haben tatsächlich seinen Tot in Kauf genommen und diesen Bestien passiert nach den aktuellen Gesetzen gar nichts :dead:
=> Die aktuelle Regelung passt nicht mehr zu Realität, ... wenn sich Deutschland verändert müssen sich auch die Strafgesetze ändern!
Deutschland verwahrlost immer mehr. Einfach traurig was aus dieser großartigen Nation geworden ist.
Europa? Nein, danke! :thumbup:
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Re: Strafmündigkeitsalter herabsetzen ?

Beitrag von firlefanz11 »

Selbst wenn diese Hirnamputierten deswegen vor Gericht kämen, was sie nicht können weil "strafunmündig" (kotz), würden sie sicher bei der Verhandlung die Tat gaaaanz furchtbar bedauern, während sie unterm Tisch dem Richter den Stinkefinger zeigten, und nach Verkündig der Bewährungs- oder Sozialstunden "Strafe" grinsend aus dem Gerichtssaal marschieren... :mad2:
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Bielefeld09
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strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

Es gibt sie.
Kinder, die sich unterhalb der strafmündigkeit ( ab 14 Ja.) als " Gangster " generieren.
Polizei ist machtlos, Jugendämter hilflos und Elternhäuser einfach nur überfordert.
Was sollte es für solche Kids geben?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von VaterMutterKind »

Strafmündigkeit auf 11 Jahre herabsetzen und dann das Jugendstrafrecht anwenden. Ein Rechtsstaat hat nicht überfordert zu sein.
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Bielefeld09
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 11:23)

Strafmündigkeit auf 11 Jahre herabsetzen und dann das Jugendstrafrecht anwenden. Ein Rechtsstaat hat nicht überfordert zu sein.
Sorry, das ich widrspreche.
Aber mehr Strafe ab unter11 Jahren hilft eben auch nicht!
Haben Sie noch andere Lösungen?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
VaterMutterKind

Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von VaterMutterKind »

Bielefeld09 hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:20)

Sorry, das ich widrspreche.
Aber mehr Strafe ab unter11 Jahren hilft eben auch nicht!
Haben Sie noch andere Lösungen?
Straftäter zu bestrafen ist eine Lösung.
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Ammianus
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Ammianus »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 11:23)

Strafmündigkeit auf 11 Jahre herabsetzen und dann das Jugendstrafrecht anwenden. Ein Rechtsstaat hat nicht überfordert zu sein.
Das geht gar nicht. Strafmündigkeit ab 14 ist schon ganz in Ordnung.
Weiterhin gibt es ja die ganzen Möglichkeiten. Behörden können die Eltern heranziehen. Sind diese nicht bereit oder unfähig auf ihre Kinder einzuwirken oder sind die Kinder eben kleine - und wie man sieht absolut nicht ungefährliche - Gangster, weil die Eltern total versagt haben. Dann können ihnen im äußersten Fall die Kinder entzogen und bei Pflegefamilien oder in Heimen untergebracht werden.
Das alles ist möglich und sollte, wo notwendig, auch angewandt werden.
Familien, die jegliche Kooperation verweigern oder dazu nicht fähig sind, sollten komplett ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren so sie keine deutschen Staatsbürger sind. Deutsche Staatsbürger wiederum sind unser Problem um das wir uns, wie oben beschrieben, kümmern müssen.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von VaterMutterKind »

Klar, so einen Mörder oder Vergewaltiger will man natürlich auch in einer Pflegefamilie haben. Und in Heimen murksen sie dann die anderen ab.

Diese Pisser gehören in den Knast!
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Bielefeld09
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:21)

Straftäter zu bestrafen ist eine Lösung.
Wer bestreittet das hier?
Nur strafen ändert aber nichts.
Daran wollte ich unsere Gedanken verschwenden.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
VaterMutterKind

Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von VaterMutterKind »

Bielefeld09 hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:27)

Wer bestreittet das hier?
Nur strafen ändert aber nichts.
Daran wollte ich unsere Gedanken verschwenden.
Diese Menschen müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Sie sind eine Gefahr für die Gesellschaft.
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Bielefeld09
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:29)

Diese Menschen müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Sie sind eine Gefahr für die Gesellschaft.
Es ist nicht so,
das ich Ihre Meinung infrage stelle.
Nur 11 jährige lebenslänglich wegzusperrren,
weil Schule, Elternhaus und Jugendamt versagen,
da passt irgendwas nicht.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
VaterMutterKind

Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von VaterMutterKind »

Bielefeld09 hat geschrieben:(19 Jul 2019, 13:11)

Es ist nicht so,
das ich Ihre Meinung infrage stelle.
Nur 11 jährige lebenslänglich wegzusperrren,
weil Schule, Elternhaus und Jugendamt versagen,
da passt irgendwas nicht.
Der Schutz der Gesellschaft hat aber Priorität. Alles anderen Überlegungen müssen sich unterordnen. Ich habe kein Problem damit, wenn für diese Straftäter irgendwelche Maßnahmen getroffen werden. Meinetwegen ein geschlossenes Kinderheim. Gefängnisähnlich. Aber auf keinen Fall sollte man die Straftäter frei herum laufen lassen.
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Bielefeld09
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 13:17)

Der Schutz der Gesellschaft hat aber Priorität. Alles anderen Überlegungen müssen sich unterordnen. Ich habe kein Problem damit, wenn für diese Straftäter irgendwelche Maßnahmen getroffen werden. Meinetwegen ein geschlossenes Kinderheim. Gefängnisähnlich. Aber auf keinen Fall sollte man die Straftäter frei herum laufen lassen.
Es ist schön zu lesen,
das Sie eine begründete Meinung haben.
Aber sollten Kinder nicht schon vor der Verwahrlosung geschlossen untergebracht werden?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Ammianus
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Ammianus »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:26)

Klar, so einen Mörder oder Vergewaltiger will man natürlich auch in einer Pflegefamilie haben. Und in Heimen murksen sie dann die anderen ab.

Diese Pisser gehören in den Knast!
Die würden im Extremfall, wenn sie völlig gestört sind, genau so im Knast Leute töten. Wenn jemand eine absolute Gefahr für seine Umwelt ist, dann sind bestimmte Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Die gibt es heute schon. Schließlich existieren auch geschlossene Stationen in Nervenheilanstalten.

Problem ist nicht, wenn überhaupt, irgend ein Strafmündigkeitsalter sondern die Anwendung der heute bereits zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von VaterMutterKind »

Ammianus hat geschrieben:(19 Jul 2019, 13:32)

Die würden im Extremfall, wenn sie völlig gestört sind, genau so im Knast Leute töten. Wenn jemand eine absolute Gefahr für seine Umwelt ist, dann sind bestimmte Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Die gibt es heute schon. Schließlich existieren auch geschlossene Stationen in Nervenheilanstalten.

Problem ist nicht, wenn überhaupt, irgend ein Strafmündigkeitsalter sondern die Anwendung der heute bereits zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
So groß können die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gar nicht sein. Bis vor Kurzem brauchten wird uns über 11-Jährige Mörder und Vergewaltiger noch keine Gedanken machen.

An die geänderten Verhältnisse müssen wir uns auch entsprechend anpassen.
Zuletzt geändert von VaterMutterKind am Fr 19. Jul 2019, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Bielefeld09
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

Ammianus hat geschrieben:(19 Jul 2019, 13:32)

Die würden im Extremfall, wenn sie völlig gestört sind, genau so im Knast Leute töten. Wenn jemand eine absolute Gefahr für seine Umwelt ist, dann sind bestimmte Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Die gibt es heute schon. Schließlich existieren auch geschlossene Stationen in Nervenheilanstalten.

Problem ist nicht, wenn überhaupt, irgend ein Strafmündigkeitsalter sondern die Anwendung der heute bereits zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Gerne würde ich Ihre Einschätzung teilen,
aber mit der Realität hat das nichts zu tun!
Es soll in NRW Straftäter gegeben haben,
die als Strafe für eine Beteiligung an einer Vergewaltigung
ein Schulbesuchsverbot erhalten haben.
Was soll das sein?
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Sevastopol
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Sevastopol »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 12:26)

Klar, so einen Mörder oder Vergewaltiger will man natürlich auch in einer Pflegefamilie haben. Und in Heimen murksen sie dann die anderen ab.

Diese Pisser gehören in den Knast!
So schauts aus.
Europa? Nein, danke! :thumbup:
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Ammianus
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Ammianus »

Bielefeld09 hat geschrieben:(19 Jul 2019, 13:49)

Gerne würde ich Ihre Einschätzung teilen,
aber mit der Realität hat das nichts zu tun!
Es soll in NRW Straftäter gegeben haben,
die als Strafe für eine Beteiligung an einer Vergewaltigung
ein Schulbesuchsverbot erhalten haben.
Was soll das sein?
Und da haben wir das Problem. Mir ist es völlig unverständlich, wie ein Entscheider oder mehrere auf derartige "Strafmaßnahmen" kommen. Die rechtlichen Möglichkeiten, die Gesellschaft vor derartigen fehlentwickelten Menschen zu schützen sind da. Und dann geschieht so etwas wird so eine Entscheidung getroffen, die bei den Opfern sicher nicht das geringste Verständnis auslösen können sondern eher Entsetzen und auch Hass.

Ein Vergewaltiger ist ein Gestörter. Der tickt anders, übeschätzt sich wohl auch wie viele andere Kriminelle und denkt nicht erwischt zu werden. Das ist so und darauf muss entsprechend reagiert werden. Ich selbst bin für einen humanen Strafvollzug und habe mich hier im Forum sogar für das Recht eines Breivik ausgesprochen zu studieren (gut anderes Thema). Aber was für ein Mensch ist das, der so wenig Empathie für ein Vergewaltigungsopfer hat. Strafe hat auch die Aufgabe dem Opfer wenigstens ein bischen Genugtuung zu bringen. Und das ist nur eine von mehren Funktionen von Strafe. Ein Kind, dass an einer Vergewaltigung als Täter teilgenommen hat ist fehlentwickelt und erst einmal eine potentielle Gefahr, die aus dem Verkehr gezogen und untersucht werden muss.
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Ammianus »

VaterMutterKind hat geschrieben:(19 Jul 2019, 13:40)

So groß können die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gar nicht sein. Bis vor Kurzem brauchten wird uns über 11-Jährige Mörder und Vergewaltiger noch keine Gedanken machen.

An die geänderten Verhältnisse müssen wir uns auch entsprechend anpassen.
Bei meiner ausführlichen Antwort gehe ich darauf ein.
Dazu noch ein Tipp. Im letzten Spiegel ist ein ziemlich ausführlicher und informativer Artikel über diese Straftat. Dazu wird auch die Herkunft wenigstens eines Täters benannt. Es ist ein angehöriger der türkischen Minderheit in Bulgarien, glaube die Familie schon seit 2013 in Deutschland. Dann wird auch auf eine andere Tat verwiesen wo ebenfalls ein minderjähriger Vergewaltiger aus dieser Volksgruppe stammt. Daraus Schlüsse zu ziehen ist zwar sehr spekulativ. Aber ich vermute fast, dass das den Kindern vermittelte Rollenbild von Mann und Frau in der Gesellschaft da von Bedeutung wäre.
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

Ammianus hat geschrieben:(19 Jul 2019, 16:49)

Bei meiner ausführlichen Antwort gehe ich darauf ein.
Dazu noch ein Tipp. Im letzten Spiegel ist ein ziemlich ausführlicher und informativer Artikel über diese Straftat. Dazu wird auch die Herkunft wenigstens eines Täters benannt. Es ist ein angehöriger der türkischen Minderheit in Bulgarien, glaube die Familie schon seit 2013 in Deutschland. Dann wird auch auf eine andere Tat verwiesen wo ebenfalls ein minderjähriger Vergewaltiger aus dieser Volksgruppe stammt. Daraus Schlüsse zu ziehen ist zwar sehr spekulativ. Aber ich vermute fast, dass das den Kindern vermittelte Rollenbild von Mann und Frau in der Gesellschaft da von Bedeutung wäre.
Sie haben doch ein Problem,
der User ist im Kn<st,
,.und weiter!
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Ammianus »

Bielefeld09 hat geschrieben:(19 Jul 2019, 20:12)

Sie haben doch ein Problem,
der User ist im Kn<st,
,.und weiter!
Völlig unverständlicher Text. Bitte mal erklären.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

Knast löst keine Probleme.
Haben Sie Alternativen?
Außer Struktur?
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(19 Jul 2019, 20:41)

Knast löst keine Probleme.
Haben Sie Alternativen?
Außer Struktur?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von jellobiafra »

Die meisten Körperverletzungen finden allerdings in Grundschulen statt, die sind derzeit die deutschen Kriminalitätshochburgen. Ob es etwas hilft, die Strafmündigkeit auf 6 Jahre herabzusetzen, wage ich
zu bezweifeln.

https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-0 ... ng-schulen
Fast jedes dritte Kind erlebt in der Grundschule Gewalt...........

Besonders hoch sei der Anteil an Übergriffen in Grundschulen: Knapp 30 Prozent der befragten Jungen und Mädchen hätten angegeben, im vorausgegangenen Monat von anderen Schülern gehänselt, ausgegrenzt und zudem noch "absichtlich gehauen" worden zu sein. An Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschulen hat nach eigenen Angaben jeder Fünfte sämtliche dieser Übergriffe im Monat zuvor erlebt oder mitbekommen, in Gymnasien jeder Zehnte. "Die Politik ist hier gefordert, Kinder und Jugendliche besser zu schützen", sagte Jörg Dräger aus dem Vorstand der Bertelsmann Stiftung.
Aus der Opferperspektive ist eine Körperverletzung immer schmerzhaft und traumatisierend, unabhängig davon, ob der Täter bereits strafmündig ist oder nicht.
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Gen_Y »

Bielefeld09 hat geschrieben:(19 Jul 2019, 13:11)

weil Schule, Elternhaus und Jugendamt versagen.
Die Schule ist eine Lehr- und keine Erziehungsanstalt.
Kinder sind Kinder sind Kinder. Die Eltern müssen bestraft werden.

1. Strike: Kindergeld temporär sanktionieren.
2. Strike: Intensive Betreuung durch das Jugendamt.
3. Strike: Abschieben.
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von firlefanz11 »

Gen_Y hat geschrieben:(22 Jul 2019, 15:18)

Die Schule ist eine Lehr- und keine Erziehungsanstalt.
Kinder sind Kinder sind Kinder. Die Eltern müssen bestraft werden.

1. Strike: Kindergeld temporär sanktionieren.
2. Strike: Intensive Betreuung durch das Jugendamt.
3. Strike: Abschieben.
1. Strike: Intensive Betreuung durch das Jugendamt.
2. Strike: Entnahme des Kindes aus der Familie
3. Strike: Abschieben.
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

firlefanz11 hat geschrieben:(22 Jul 2019, 16:46)

1. Strike: Intensive Betreuung durch das Jugendamt.
2. Strike: Entnahme des Kindes aus der Familie
3. Strike: Abschieben.
Im ersten punkt haben Sie recht.
Im zweiten Punkt gilt unsere Verfassung.
Der Schutz der Familie!
3. Abschieben löst welche Probleme für welchen Menschen?
Es ist schön, einfache antworten zu haben,
aber Lösungen sind eben komplizierter!
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Ammianus »

Bielefeld09 hat geschrieben:(24 Jul 2019, 18:37)

Im ersten punkt haben Sie recht.
Im zweiten Punkt gilt unsere Verfassung.
Der Schutz der Familie!
3. Abschieben löst welche Probleme für welchen Menschen?
Es ist schön, einfache antworten zu haben,
aber Lösungen sind eben komplizierter!
Zuerst ist einmal jeder Staat für seine Bürger verantwortlich. Niemand ist verpflichtet lästige Zugezogene zu erdulden. Die Briten hätten sicherlich auch nichts dagegen gehabt, wäre Garry Glitter in Asien geblieben. Die wollten ihn aber nicht dabehalten, schoben ihn nach seiner dort verbüßten Haft ab und nun müssen sie ihn wohl für den Rest seines Lebens in ihrem Knast durchfüttern.
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

Ammianus hat geschrieben:(24 Jul 2019, 18:52)

Zuerst ist einmal jeder Staat für seine Bürger verantwortlich. Niemand ist verpflichtet lästige Zugezogene zu erdulden. Die Briten hätten sicherlich auch nichts dagegen gehabt, wäre Garry Glitter in Asien geblieben. Die wollten ihn aber nicht dabehalten, schoben ihn nach seiner dort verbüßten Haft ab und nun müssen sie ihn wohl für den Rest seines Lebens in ihrem Knast durchfüttern.
Das Sie ihr Thema verfehlt haben,
ist Ihnen sicherlich bekannt.
Es geht hier um das strafmündigkeitsalter!
Hätten Sie dazu noch was beizutragen?
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Ammianus »

Bielefeld09 hat geschrieben:(24 Jul 2019, 19:03)

Das Sie ihr Thema verfehlt haben,
ist Ihnen sicherlich bekannt.
Es geht hier um das strafmündigkeitsalter!
Hätten Sie dazu noch was beizutragen?
Das Thema war keinesweges verfehlt und was ich zum Strafmündigkeitsalter geschrieben habe kann man nachlesen - hier im Strang - kein Witz - such - such ...
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Re: strafbare Handlungen bei Kindern?

Beitrag von Bielefeld09 »

Ammianus hat geschrieben:(24 Jul 2019, 20:25)

Das Thema war keinesweges verfehlt und was ich zum Strafmündigkeitsalter geschrieben habe kann man nachlesen - hier im Strang - kein Witz - such - such ...
Und dann hatten Sie was verstanden?
Nun haben Sie zu erklären.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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