Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Tantris
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tantris »

ToughDaddy » Do 10. Nov 2011, 17:37 hat geschrieben:
Also bitte. Der hat doch ein Rad ab.
Erstens ist natürlich die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung strafbar:
http://dejure.org/gesetze/StGB/129.html
Zweitens ist natürlich die Überwachung möglich, aber anscheinend will der Kerl ein umfassende Kontrolle aller ohne richterlichen Beschluss, was natürlich völlig krank ist.
Cattrell hat auch behauptet, D sei ein paradies für verbrecher, und auf die frage, woran man erkennen könne, dass es in D schlimmer sei als anderswo, bringt er uns zweimal diesen privatmeinung eines bullen, der gerne das GG über den haufen werfen würde.

Was sollen wir jetzt daraus schliessen?

Dass man ein radikaler sein muss, um von cattrell als zeuge aufgerufen zu werden?
Dass nichteinmal dann die grundaussage bestätigt wird?

Dass uns dieses forum neue dimensionen der ignoranz erschliesst?

Oder vielleicht:
Dass cattrell das lästige GG besonders dort nicht angewandt sehen will, wo gegen "rechts" gekämpft wird? :D
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Thomas I » Do 10. Nov 2011, 00:12 hat geschrieben:
Kannst du das etwas ausführlicher erläutern?
Es gibt halt Länder, in denen gibt es mehr Kriminelle und es gibt Länder in denen gibt es weniger Kriminelle. Das kann verschiedene Ursachen haben, aber es ist so.

Zumindest möchte ich z.B. nicht in der Haut eines denjenigen Stecken, der in der Türkei mit Drogen erwischt wird. Wenn derselbe nach Deutschland kommt und mit Drogen handelt dann hat er deutlich weniger zu befürchten.

Es ist derzeit in Deutschland so, dass es hier nicht so viele Kriminelle gibt (woran das auch immer liegen mag). Deutschland hat sich aber auch ziemlich abgeschottet. Es können "einfach so" nur Menschen aus der EU einreisen. Für einen Drogendealer aus Frankreich, Dänemark, Italien, etc... ist es nicht wirklich ein Vorteil nach Deutschland zu kommen. Für einen Drogendealer aus der Türkei ist es schwieriger nach Deutschland zu kommen, daher kommt er auch nicht wenn er es nicht kann. Wenn es ihm aber möglich ist, würde er es sofort tun.

Niemand wird kriminell nur weil die Bedingungen gut sind, sondern man wird nur kriminell weil man ein Krimineller ist.

Die Kriminalität würde ja weitaus geringer sein, wenn den Menschen hier im Land sofort ein Riegel vorgeschoben würde:
Mit zwölf Vorstrafen waren die Chancen, bei der 13. Straftat Bewährung zu bekommen, ohnehin schon gering. Aber auch die Tat selbst war für das Schöffengericht so gravierend, dass es die 24-jährige Angeklagte wegen versuchten gemeinschaftlichen Raubes und gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zu einem Jahr Haft verurteilte.
http://www.rp-online.de/bergisches-land ... -1.1908598
12 mal vor Gericht, 12mal kein Gefängnis von innen gesehen. Das sind nunmal optimale Bedingungen.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Tantris
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tantris »

jack » Do 10. Nov 2011, 19:54 hat geschrieben: Es gibt halt Länder, in denen gibt es mehr Kriminelle und es gibt Länder in denen gibt es weniger Kriminelle. Das kann verschiedene Ursachen haben, aber es ist so.
Mag sein, oder auch nicht. Ist halt eine behauptung. Nehmen wir mal an, sie stimme: Auch die folgerung, dass es verschiedene ursachen haben könne ist durchaus vernünftig.
Zumindest möchte ich z.B. nicht in der Haut eines denjenigen Stecken, der in der Türkei mit Drogen erwischt wird. Wenn derselbe nach Deutschland kommt und mit Drogen handelt dann hat er deutlich weniger zu befürchten.
Trotzdem ist die kriminalität hier nicht höher als in der türkei. Führt eine milde justiz zu gesetzestreuen bürgern?
Es ist derzeit in Deutschland so, dass es hier nicht so viele Kriminelle gibt (woran das auch immer liegen mag).
Cattrell z.b. hat in den letzten tagen behauptet, D sei ein paradies für kriminelle, würde kriminelle anziehen und es sei ausserdem noch das puff europas. Nein, belege hat er keine vorgelegt, zumindest keine, die ihn bestätigen würden. - Du allerdings auch nicht. Auch du postest einfach so ins blaue hinein. Es liest sich nicht so krank, wie von unseren kranken, aber, es ist auch nur so dahingedachtes, als tatsache verkleidet.

Deutschland hat sich aber auch ziemlich abgeschottet.
Und unsere kameraden sage, es sei offen wie ein scheunentor. Vielleicht ist D ja tatsächlich beides?
Für den ängstlichen alt-ossi oder jung-nazi ist es erschreckend offen, für dich wessi eher "abgeschottet".

Zurück zu deiner aussage vom abgeschotteten D:
Hast du vielleicht einen vergleich mit einem offeneren D?
Es können "einfach so" nur Menschen aus der EU einreisen.
Nein, nicht nur die.
Für einen Drogendealer aus Frankreich, Dänemark, Italien, etc... ist es nicht wirklich ein Vorteil nach Deutschland zu kommen. Für einen Drogendealer aus der Türkei ist es schwieriger nach Deutschland zu kommen, daher kommt er auch nicht wenn er es nicht kann. Wenn es ihm aber möglich ist, würde er es sofort tun.
Wenn das alles richtig ist, was du schreibst. Richtig wäre. Dann wären die albaner viel schlauer als die türken. Vielleicht ist die welt doch nicht so einfach?
Vielleicht kann es für einen französischen kriminellen durchaus sinnvoll sein, nach D zu kommmen, weil man ihn hier z.b. noch nicht so kennt und ein türkischer oder albanischer verbrecher hat sehr gute gründe, warum D im augenblick gerade nicht so gut wäre.

Niemand wird kriminell nur weil die Bedingungen gut sind, sondern man wird nur kriminell weil man ein Krimineller ist.
Dein größter schwachsinn in deinem posting von als wahrheiten verkleidetn vermutungen:

Wie kriminell waren denn bonnhöfer, sophie scholl oder meinetwegen auch jesus?
Warum kann ich in einem land kriminell sein im nächsten völlig legal, ohne mein verhalten irgendwie zu ändern?
Die Kriminalität würde ja weitaus geringer sein, wenn den Menschen hier im Land sofort ein Riegel vorgeschoben würde:
Nach 10 schwachsinnigen, seichten spiesser-gedanken, kommt der nächste. Je mehr strafe, desto weniger straftaten. Dass das hier im thread und ausserhalb längst widerlegt wurde, stört einen wahre gläubigen nicht, was? :D

http://www.rp-online.de/bergisches-land ... -1.1908598
12 mal vor Gericht, 12mal kein Gefängnis von innen gesehen. Das sind nunmal optimale Bedingungen.
Und trotzdem ist das schwer kriminelle, bürgerkriegsähnliche D nur von einem rechtsknaller wahrnehmbar. Nichtmal von dir. Irgendwas stimmt da wohl nicht, in deiner logik?

Achwas! Wozu denken?
Cattrell

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Tantris » Do 10. Nov 2011, 18:03 hat geschrieben:
Cattrell hat auch behauptet, D sei ein paradies für verbrecher, und auf die frage, woran man erkennen könne, dass es in D schlimmer sei als anderswo, bringt er uns zweimal diesen privatmeinung eines bullen, der gerne das GG über den haufen werfen würde.
Erstens waren es nicht nur zwei Bullen, die ich gebracht habe, sondern die Kommission Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamts (BKA), den baden-württembergischen Landesvorsitzenden des Bundes deutscher Kriminalbeamter und den Berliner Kriminaloberrat Wilhelm Weber. Zweitens wollen diese Beamten nicht "das GG" über den Haufen werfen, sondern die gleichen Mittel genehmigt bekommen, die andere demokratische Länder auch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfolgreich einsetzen dürfen.
Was sollen wir jetzt daraus schliessen?

Dass man ein radikaler sein muss, um von cattrell als zeuge aufgerufen zu werden?
Dass nichteinmal dann die grundaussage bestätigt wird?

Dass uns dieses forum neue dimensionen der ignoranz erschliesst?

Oder vielleicht:
Dass cattrell das lästige GG besonders dort nicht angewandt sehen will, wo gegen "rechts" gekämpft wird? :D
Was sollen wir jetzt daraus schließen? Dass Tantris nur ein saudummer Spammer ist, der einfach jeden Thread schreddert? :thumbup:
Cattrell

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Tantris » Fr 11. Nov 2011, 01:54 hat geschrieben:Cattrell z.b. hat in den letzten tagen behauptet, D sei ein paradies für kriminelle, würde kriminelle anziehen und es sei ausserdem noch das puff europas.
Das eine war vor 12 Stunden und das andere vor über einem Monat! :(

Tantris? :s

Alles in Ordnung bei Dir? :?

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von lobozen »

jack » Do 10. Nov 2011, 19:54 hat geschrieben:...man wird nur kriminell weil man ein Krimineller ist.
ahh, es sind also die gene. das dachte ich mir schon. :rolleyes:
"what you call love was invented by guys like me, to sell nylons"
Cattrell

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

lobozen » Fr 11. Nov 2011, 07:44 hat geschrieben: ahh, es sind also die gene. das dachte ich mir schon. :rolleyes:
Nein, es ist die eigene Entscheidung. Bis auf ein paar bedauernswerte Ausnahmen wird keiner gezwungen, kriminell zu werden. :rolleyes:
Zuletzt geändert von Cattrell am Fr 11. Nov 2011, 06:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tantris »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 07:26 hat geschrieben: Erstens waren es nicht nur zwei Bullen, die ich gebracht habe, sondern die Kommission Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamts (BKA), den baden-württembergischen Landesvorsitzenden des Bundes deutscher Kriminalbeamter und den Berliner Kriminaloberrat Wilhelm Weber.
Aber, auch diese herrschaften stützen deine behauptung, in D sei es schlimmer als im rest europas nicht.

Du hast also bisher nicht nur keinen beleg, du hast auch nichtmal in den weiten des web jemand gefunden, der privat deiner meinung sei. Andererseits hast du uns von neo-nazi-webseiten verschont, was ich hiermit anerkennen will.

Es bleibt: Deine behauptung ist quatsch.

Zweitens wollen diese Beamten nicht "das GG" über den Haufen werfen, sondern die gleichen Mittel genehmigt bekommen, die andere demokratische Länder auch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erfolgreich einsetzen dürfen.
Und wo darf hemmungslos abgehört werden, ohne den richter zu fragen?
Wo in der eu?

Ansonsten, kannst du ja mal das GG lesen, da stehen sachen drin, von denen du offenbar noch nie gehört hast. ;)

Was sollen wir jetzt daraus schließen? Dass Tantris nur ein saudummer Spammer ist, der einfach jeden Thread schreddert? :thumbup:
Nein, tantris hat dir eine frage gestellt und du pöbelst. Immer dasselbe mit uns beiden, was? So ähnlich muss das spanische hofzeremoniell entstanden sein...

Also, halten wir weiterhin fest: cattrell sieht sich auch auf nachfrage nicht in der lage, zu erklären, was er mit dem posten eines schwebenden verfahrens im kuschelurteile thread erreichen oder sagen wollte.
Cattrell behauptet immernoch, dass D ein paradies für verbrecher sei, hat aber bis jetzt niemanden gefunden, der diese meinung auch nur teilt, geschweige denn belegen könnte. (Also ob es keine kriminalstatistiken gäbe...)

Na, vielleicht wird seine nächste baustelle ja ein bisschen weniger absurd... wollen wir es ihm wünschen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tantris »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 07:47 hat geschrieben: Nein, es ist die eigene Entscheidung. Bis auf ein paar bedauernswerte Ausnahmen wird keiner gezwungen, kriminell zu werden. :rolleyes:
Ist man nun krimineller, weil man krimineller ist, wie du vorhin behauptet hast,

oder

wird man krimineller, indem man sich dazu entscheidet? wie du jetzt auf einmal behauptes.

Beispiel:
War breivik immer schon kriminell oder erst als er sich entschloss, rechtsknaller zu werden?

Bitte, cattrell, sammle dich einen augenblick und entscheide dann, was du meinst.

Solltest du der ansicht sein, du kannst dich nicht so schnell entscheiden, sondern musst erst in ruhe darüber nachdenken, und tust das dann tatsächlich, würde das deiner reputation enorm nutzen. Erwäge es, selber zu denken!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tantris »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 07:33 hat geschrieben: Das eine war vor 12 Stunden und das andere vor über einem Monat! :(
So lange schon?

So lange schon sind deine behauptungen schon widerlegt und du hälst immernoch daran fest?

Willst nicht mal ein bisschen denken?

Alles in Ordnung bei Dir? :?
Cattrell

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Tantris » Fr 11. Nov 2011, 07:51 hat geschrieben:Ist man nun krimineller, weil man krimineller ist, wie du vorhin behauptet hast
Unglaublich! Nicht mal fünf Minuten kann er die Konzentration halten! :D
Erwäge es, selber zu denken!
Das sagt der Richtige! :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Tantris » Fr 11. Nov 2011, 07:48 hat geschrieben:Aber, auch diese herrschaften stützen deine behauptung, in D sei es schlimmer als im rest europas nicht.
Das brauchen sie auch nicht, weil ich eine solche Behauptung nie aufgestellt habe! :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Tantris » Fr 11. Nov 2011, 07:56 hat geschrieben:So lange schon sind deine behauptungen schon widerlegt und du hälst immernoch daran fest?
Meine Behauptungen sind alle belegt mit Zitaten von seriösen Fachleuten. Niemand hat sie widerlegt. Tantris, nicht phantasieren und nicht lügen! ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tantris »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 08:00 hat geschrieben: Meine Behauptungen sind alle belegt
LÜGE!!!
mit Zitaten von seriösen Fachleuten.
...die etwas anderes gesagt haben, als du. LÜGE!!!
Niemand hat sie widerlegt.
Wenn du behauptest, etwas sei "kriminell" und ein paar fachleute der meinung sind, es sei nicht so sinnvoll, dann ist das was anderes. Sorry.

Meinungen kann man natürlich nicht widerlegen. Sie beweisen ja nichts.

Bitte versuche:

Meinungen vs. fakten

und

Gesetze vs. meinungen

zu unterscheiden.
Zuletzt geändert von Tantris am Fr 11. Nov 2011, 07:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Tantris » Fr 11. Nov 2011, 08:07 hat geschrieben:Meinungen kann man natürlich nicht widerlegen. Sie beweisen ja nichts.
Probiers doch mal:

"Anders als in Italien sei die Zugehörigkeit zur Mafia in Deutschland kein Delikt."

Das könntest Du ganz einfach widerlegen, indem Du entweder nachweist, dass die Zugehörigkeit zur Mafia in Deutschland ein Delikt ist oder dass es in Italien kein Delikt ist. :)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 08:15 hat geschrieben: Probiers doch mal:

"Anders als in Italien sei die Zugehörigkeit zur Mafia in Deutschland kein Delikt."

Das könntest Du ganz einfach widerlegen, indem Du entweder nachweist, dass die Zugehörigkeit zur Mafia in Deutschland ein Delikt ist oder dass es in Italien kein Delikt ist. :)
Im deutschen Strafrecht ist sowohl die Bildung einer kriminellen Vereinigung als auch die Beteiligung an ihr in § 129 StGB unter Strafe gestellt.

Das war wirklich ganz einfach, hatte aber ToughDaddy auch schon festgestellt. Ignorierst du immer das, was dir nicht in den Kram passt?
Catrell hat geschrieben:Dazu müssten wir die Ausländerkriminalität in Deutschland mit der Ausländerkriminalität in anderen Staaten vergleichen.
Sehr gut, das kannst du ja mal tun, um deine These zu stützen. Selbstverständlich müsstest du dann noch den Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung in Betracht ziehen, sowie, dass es bestimmte "Straftaten" nur in Deutschland gibt (Bsp: Verstoß gegen die Residenzpflicht für Asylbewerber). Leg los!
Jack hat geschrieben:Es gibt halt Länder, in denen gibt es mehr Kriminelle und es gibt Länder in denen gibt es weniger Kriminelle. Das kann verschiedene Ursachen haben, aber es ist so.

Zumindest möchte ich z.B. nicht in der Haut eines denjenigen Stecken, der in der Türkei mit Drogen erwischt wird. Wenn derselbe nach Deutschland kommt und mit Drogen handelt dann hat er deutlich weniger zu befürchten.
Was unterscheidet denn z.B. eine fünfjährige Gefängnisstrafe von einer zehnjährigen für das gleiche Delikt? Und warum sollten diese Leute, wenn sich sich von den 5 Jahren nicht abschrecken lassen, vor den 10 Jahren den Schwanz einziehen?
Jack hat geschrieben:Es können "einfach so" nur Menschen aus der EU einreisen.

Einfach so können alle einreisen, einfach so bleiben eher nicht.(Von Flüchtlingen abgesehen, aber das ist ein anderes Kapitel) Und deiner These gemäß dürfte die Einreise ja genügen, da sie hier ihre dunklen Machenschaften ausführen wollen, und dazu werden sie sich wohl kaum um einen rechtsmäßigen Aufenthaltstitel bewerben.

Also, wieso ist die Kriminalitätsrate in Deutschland nicht signifikant höher, obwohl deiner Meinung nach, die Schmusejustiz geradezu magnetisch auf Straftäter von überall wirkte?
Zuletzt geändert von Unité 1 am Fr 11. Nov 2011, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 12:40 hat geschrieben:
Im deutschen Strafrecht ist sowohl die Bildung einer kriminellen Vereinigung als auch die Beteiligung an ihr in § 129 StGB unter Strafe gestellt.

Das war wirklich ganz einfach, hatte aber ToughDaddy auch schon festgestellt. Ignorierst du immer das, was dir nicht in den Kram passt?
Ist das wieder mal peinlich. :rolleyes:

Die deutsche Rechtslage ist ein Einladungsschreiben für die Mafiosi: In Privatwohnungen und öffentlichen Lokalen darf nicht abgehört werden, Mafiazugehörigkeit ist anders als in Italien kein Strafdelikt, es gibt nur den Strafbestand der kriminellen Vereinigung, der in keiner Weise vergleichbar ist, und bei der Geldwäsche gilt die Beweislastumkehr: Anders als in Italien muss nicht der Investor nachweisen, dass das Geld aus sauberen Quellen stammt, sondern der Ermittler, er muss den kriminellen Ursprung des Geldes beweisen. Kurz: Deutschland ist ein Paradies für die Mafia.
http://www.goethe.de/ins/it/pal/ges/fra/de7758968.htm

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 12:40 hat geschrieben:Also, wieso ist die Kriminalitätsrate in Deutschland nicht signifikant höher, obwohl deiner Meinung nach, die Schmusejustiz geradezu magnetisch auf Straftäter von überall wirkte?
Tatsächlich ein Vergleich Äpfeln mit Birnen, weil die Bevölkerungen der verschiedenen Länder teilweise höchst unterschiedlich sind was Bildung, Vermögen, Integration, Kultur usw. angeht. Aber dass Deutschland Verbrecher anzieht, sieht man doch ganz klar an den mafiösen arabischen oder italienischen Familienclans, die hier in Deutschland nahezu unbehindert ihrer Kriminalität nachgehen können.

Bund Deutscher Kriminalbeamter:

Deutschland, einst eine der letzten Bastionen staatlicher Loyalität, Integrität und Effizienz, ist inzwischen zu einem unauffälligen florierenden Aktions- und Multiplikatorraum für organisierte Kriminalität geworden. Die Geldwäsche läuft unaufhaltsam auf Hochkonjunktur (Immobiliengeschäfte, Restaurant- und Hotelbranche, Finanzgeschäfte, Korruption, Subventionsbetrug, uvm).

Die deutsche Gesetzgebung und Handhabung ist, was die Bekämpfung der OK angeht, in weiten Teil nicht effektiv und mitunter gänzlich unwirksam.

So fragen sich beispielsweise viele Finanzermittler, was denn bislang die Geldwäschegesetze an spürbaren Erfolgen und Sanktionen in Deutschland bewirkt haben? Die zugegebenermaßen mittlerweile zwar möglichen Abschöpfungen stellen schließlich nur einen ausgesprochen geringen Bestandteil dessen dar, was die OK alljährlich an Milliardengewinnen einfährt.

Der leitende italienische Staatsanwalt Roberto Scarpinato, im Übrigen bestens simultan übersetzt vom BDK - Mitglied KHK Daniel QUEST aus Köln, konnte deshalb mit Blick auf die in Italien möglichen und praktizierten "Abschöpfungen" auch nur milde über die vom BKA präsentierten Abschöpfungssummen lächeln. ...

Mafiaangehörige fürchten lediglich zwei Sanktionen: die Beschlagnahme ihres Vermögens und empfindliche, langjährige Haftstrafen.

Viele Ermittlungsprojekte, wie sie beispielsweise der Kölner Kripo-Chef Norbert Wagner anschaulich vorstellte, und zahlreiche OK - Verfahren mit Italien-Bezug zeigen verblüffend, wie viele Italiener speziell aus dem Süden nach Deutschland umgesiedelt sind, um sich hier punktuell in bestimmten Regionen zu etablieren und sich "wirtschaftlich" zu betätigen.

So manche kleine Stadt in Deutschland ist zwischenzeitlich eine Hochburg der Süditaliener. Fast alle Gastronomiebetriebe und Restaurants sind dort fest in italienischer Hand.

Deutschland bietet nach einhelliger Meinung der anwesenden Experten die besten Voraussetzungen für Geldwäsche und Geldanlagen. Das einst inkriminierte Vermögen ist vor staatlichen Zugriffen relativ sicher. ...

Der Vortrag des leitenden Staatsanwaltes Roberto Scarpinato über das schleichende Phänomen der italienischen organisierten Kriminalität in Deutschland machte deutlich, wie real die Gefahr ist. Er sprach "Klartext", nannte Daten und Fakten und zeigte sich besorgt, ob der in Deutschland fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine effektive Bekämpfung erschwere, wenn nicht unmöglich mache.

http://www.bdk.de/lv/nordrhein-westfale ... tin-europa
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 12:51 hat geschrieben: Ist das wieder mal peinlich. :rolleyes:

Die deutsche Rechtslage ist ein Einladungsschreiben für die Mafiosi: In Privatwohnungen und öffentlichen Lokalen darf nicht abgehört werden, Mafiazugehörigkeit ist anders als in Italien kein Strafdelikt, es gibt nur den Strafbestand der kriminellen Vereinigung, der in keiner Weise vergleichbar ist, und bei der Geldwäsche gilt die Beweislastumkehr: Anders als in Italien muss nicht der Investor nachweisen, dass das Geld aus sauberen Quellen stammt, sondern der Ermittler, er muss den kriminellen Ursprung des Geldes beweisen. Kurz: Deutschland ist ein Paradies für die Mafia.
http://www.goethe.de/ins/it/pal/ges/fra/de7758968.htm

Erst informieren, dann blamieren! ;)

Wie kommt Frau Reski nur auf die Idee, in Deutschland gäbe es keine Möglichkeit der Abhörung von Privatwohnungen? Und inwieweit die Mafia keine kriminelle Vereinigung ist, wird wohl auch ihr Geheimnis bleiben.

§ 100c

(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf das in einer Wohnung nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet werden, wenn
1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete besonders schwere Straftat begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat,

[...]
(2) Besonders schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1. aus dem Strafgesetzbuch:
b) Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Halbsatz 2 und Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129a Abs. 1, 2, 4, 5 Satz 1 Alternative 1, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1,


sowie so ziemlich alle Aktivitäten, die eine kriminelle Vereinigung auszeichnen.

Es bleibt festzuhalten, du versuchst dich rauszuwinden, indem du die Mafia als gesondert betrachtest und nicht als kriminelle Vereinigung. Das bedarf der Begründung, meinst du nicht?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Catrell hat geschrieben: Tatsächlich ein Vergleich Äpfeln mit Birnen, weil die Bevölkerungen der verschiedenen Länder teilweise höchst unterschiedlich sind was Bildung, Vermögen, Integration, Kultur usw. angeht.
Also teilst du nicht Jacks Vorstellung, dass die Kriminalitätsrate mit der Härte der Bestrafung steigt und fällt. Das ist schön, macht aber Thomas' Vergleich nicht unsinnig, da dieser sich direkt auf Jacks Einwand bezog, Deutschland wäre Importweltmeister von Kriminalität. Dann müsste die Kriminalitätsrate tatsächlich signifikant höher sein. Ist sie aber nicht.
Aber dass Deutschland Verbrecher anzieht, sieht man doch ganz klar an den mafiösen arabischen oder italienischen Familienclans, die hier in Deutschland nahezu unbehindert ihrer Kriminalität nachgehen können.
Das ist natürlich der übliche catrellsche Schwachsinn, als gäbe es in anderen Ländern nur einheimische organisierte Kriminalität. Dass es dies auch in Deutschland gibt, ist weder in Beweis noch ein Indiz für eine besondere Anziehungskraft Deutschalnds auf Verbrecher.
Wie überaus plump, aber wie es so schön heißt, Schuster bleib bei deinen Leisten.

ps: hältst du die Forenteilnehmer wirklich für dement?
Zuletzt geändert von Unité 1 am Fr 11. Nov 2011, 12:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 11:51 hat geschrieben: Ist das wieder mal peinlich. :rolleyes:

Die deutsche Rechtslage ist ein Einladungsschreiben für die Mafiosi: In Privatwohnungen und öffentlichen Lokalen darf nicht abgehört werden, Mafiazugehörigkeit ist anders als in Italien kein Strafdelikt, es gibt nur den Strafbestand der kriminellen Vereinigung, der in keiner Weise vergleichbar ist, und bei der Geldwäsche gilt die Beweislastumkehr: Anders als in Italien muss nicht der Investor nachweisen, dass das Geld aus sauberen Quellen stammt, sondern der Ermittler, er muss den kriminellen Ursprung des Geldes beweisen. Kurz: Deutschland ist ein Paradies für die Mafia.
http://www.goethe.de/ins/it/pal/ges/fra/de7758968.htm

Erst informieren, dann blamieren! ;)
Achso die Mafia ist als keine kriminelle Vereinigung. Interessant.
Also echt mal, warum scheißt man nicht hier wie in Italien auf die Unschuldsvermutung. Sowas aber auch.
Und natürlich ist es weiterhin übel, dass es für Abhörmaßnahmen regeln gibt, aber die Abhörung ist in diesen Grenzen natürlich erlaubt. :rolleyes:
Cattrell

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 13:19 hat geschrieben:

Wie kommt Frau Reski nur auf die Idee, in Deutschland gäbe es keine Möglichkeit der Abhörung von Privatwohnungen? Und inwieweit die Mafia keine kriminelle Vereinigung ist, wird wohl auch ihr Geheimnis bleiben.
Du kannst ja nicht mal lesen! Sie hat nicht gesagt, die Mafia wäre keine kriminelle Vereinigung. Sie sagte: "Mafiazugehörigkeit ist anders als in Italien kein Strafdelikt, es gibt nur den Strafbestand der kriminellen Vereinigung, der in keiner Weise vergleichbar ist". Das ist ganz einfaches Deutsch. :(
Cattrell

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

ToughDaddy » Fr 11. Nov 2011, 13:25 hat geschrieben:Achso die Mafia ist als keine kriminelle Vereinigung. Interessant.
Und noch einer, der nicht lesen kann! :D
Cattrell

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 13:22 hat geschrieben:Das ist natürlich der übliche catrellsche Schwachsinn, als gäbe es in anderen Ländern nur einheimische organisierte Kriminalität.
Das hat keiner behauptet. Bitte nicht lügen und nicht phantasieren!
Dass es dies auch in Deutschland gibt, ist weder in Beweis noch ein Indiz für eine besondere Anziehungskraft Deutschalnds auf Verbrecher.
Und was die Experten vom Bund Deutscher Kriminalbeamter berichten, ignorierst Du einfach! :D
Wie überaus plump, aber wie es so schön heißt, Schuster bleib bei deinen Leisten.

ps: hältst du die Forenteilnehmer wirklich für dement?
Die anderen Forenteilnehmer können im Gegensatz zu Dir bestimmt lesen und begreifen deshalb meine Ausführungen. :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 14:10 hat geschrieben: Du kannst ja nicht mal lesen! Sie hat nicht gesagt, die Mafia wäre keine kriminelle Vereinigung. Sie sagte: "Mafiazugehörigkeit ist anders als in Italien kein Strafdelikt, es gibt nur den Strafbestand der kriminellen Vereinigung, der in keiner Weise vergleichbar ist". Das ist ganz einfaches Deutsch. :(
Umso erschreckender, dass du es nicht zu verstehen scheinst. Wenn Mafiazugehörigkeit kein Strafdelikt sei, sondern nur die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung eines ist, folgt daraus, dass sie die Mafia für keine kriminelle Vereinigung hält. Aber das passt ja auch zu ihrer Unkenntnis hinsichtlich des Lauschangriffs. Cattrell, du solltest unbedingt deine Quellen sorgfältiger auswählen, dann blamierst du dich auch nicht mehr so oft.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 14:14 hat geschrieben: Das hat keiner behauptet. Bitte nicht lügen und nicht phantasieren!
Ich habe auch nicht behauptet, dass du es behauptet hast. Bitte nicht lügen und phantasieren. Du Rhetorikexperte. :rolleyes:

Aber es bleibt dabei, man kann an der Tatsache des Bestehens organisierter Kriminalität in Deutschland nciht ablesen, dass Deutschland Verbrecher anziehe. Denn diese gibt es auch in anderen Ländern.


Die anderen Forenteilnehmer können im Gegensatz zu Dir bestimmt lesen und begreifen deshalb meine Ausführungen. :thumbup:
Du solltest weniger Kaffeesatzleserei betreiben (oder stehst du in regem Kontakt zu den anderen Forenteilnehmern?), auch wenn dich der braune Bodensatz magisch anzuziehen scheint. :D
Zuletzt geändert von Unité 1 am Fr 11. Nov 2011, 13:47, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 14:40 hat geschrieben: Umso erschreckender, dass du es nicht zu verstehen scheinst. Wenn Mafiazugehörigkeit kein Strafdelikt sei, sondern nur die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung eines ist, folgt daraus, dass sie die Mafia für keine kriminelle Vereinigung hält. Aber das passt ja auch zu ihrer Unkenntnis hinsichtlich des Lauschangriffs. Cattrell, du solltest unbedingt deine Quellen sorgfältiger auswählen, dann blamierst du dich auch nicht mehr so oft.
Sie sagt, dass der Straftatbestand der kriminellen Vereinigung nicht mit Straftatbestand der Mafiazugehörigkeit vergleichbar ist! Das sagt übrigens auch der italienische Staatsanwalt und Mafia-Jäger Roberto Scarpinato und fordert Deutschland zu einer Gesetzesänderung auf! :D

Also wenn es schon mit dem Lesen und Begreifen einfacher deutscher Sätze nicht hinhaut, dann können wir die Diskussion gleich einstellen! :D

Mannmannmann! :D
Zuletzt geändert von Cattrell am Fr 11. Nov 2011, 14:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 12:22 hat geschrieben: Deutschland wäre Importweltmeister von Kriminalität.
Wo habe ich das behauptet ??
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von frems »

Ein Epileptiker verursachte seit 2004 drei schwere Verkehrsunfälle. Weil er trotzdem seinen Führerschein behielt, konnte es im März zur Katastrophe kommen: In Hamburg starben vier Menschen. Jetzt wird Anklage erhoben wegen fahrlässiger Tötung. ... Was seine Ärzte nicht wissen: Caesar S. raucht Cannabis-Produkte, Laborwerte weisen auf regelmäßigen Konsum hin. Auch bei dem Unfall in Eppendorf steht er unter Drogeneinfluss. Hinterher wird er zugeben, in der Nacht zuvor eineinhalb Joints geraucht zu haben; ein Umstand, der seine Reaktionsfähigkeit erheblich vermindert und die dämpfende Wirkung seines Epilepsie-Medikaments zusätzlich verstärkt haben könnte. ... Caesar S. steht vor den Trümmern seines Lebens. Bei Gesprächen mit Ärzten und Therapeuten hat er versucht, das Thema moralische Schuld auszuklammern oder wegzuschieben. Seine Firma hat ihm wegen des Drogenkonsums gekündigt. Zwei Monate nach der Katastrophe versicherte S. schriftlich, dass er "derzeit und bis auf weiteres" nicht mehr Auto fahren werde.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,796047-2,00.html

Na, da bin ich mal gespannt, wie die Richter diesmal entscheiden. Bei seinen letzten Unfällen kam er ja immer stets gut davon, was aber natürlich nicht nur an der Justiz, sondern, wie im Text steht, auch an der Arbeit von Medizinern lag: Der Mann, so legt seine Biografie nahe, war wie eine Art tickende Zeitbombe im Straßenverkehr unterwegs. Er hätte eigentlich längst nicht mehr im Besitz eines Führerscheins sein dürfen. Dass er ihn doch noch hatte, beruhte auf juristischen Winkelzügen, großzügigen Richtern, nachlässigen Ärzten und offenbar auch eigener Verantwortungslosigkeit.

* Ich find übrigens den Satz, er stünde vor den Trümmern seines Lebens, schon etwas unangebracht, nachdem er vier Menschen über den Haufen fuhr.
Zuletzt geändert von frems am Fr 11. Nov 2011, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tantris »

usaTomorrow » Fr 11. Nov 2011, 15:38 hat geschrieben: Wie war das noch mit "jemand der über 500.000 Euro hat, kann öffentlich einen Mord begehen, ohne dafür bestraft zu werden"? :D
War immerhin ein guter näherungswert. Phil spector, den ich um die halbe mrd schätze wurde zunächstmal freigesprochen. Meinste im ernst, das wäre bei uns beiden auch passiert? :)

Zu der Studie in "Wie Deutschland zum Puff Europas wurde" hast du dich natürlich auch nicht nochmal geäußerst. Wäre ja auch peinlich geworden... Und ausgerechnet du, der hier in nahezu jedem Thread auf die Schnauze fliegt, wenn es mal inhaltlich wird, redest von einer "Flop-Inflation"? :D
Ich frage halt wo an der tschechischen grenze die nutten stehen, auf welcher seite, auf der deutschen? wirklich?

Also, selbst wenn dahinter irgendeine tatsächliche kritik an einem verbesserungswürdigen zustand steckte, dann zerstört der verbale overkill das zarte pflänzchen des ernsthaften ansatzes sofort.

Also, lasst halt die blöden übertreibungen weg. Sonst kriegt man den eindruck, die realität ist ja voll in ordnung, sonst müsstest ihr ja nicht übertreiben.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Tantris » Fr 11. Nov 2011, 17:21 hat geschrieben:War immerhin ein guter näherungswert. Phil spector, den ich um die halbe mrd schätze wurde zunächstmal freigesprochen. Meinste im ernst, das wäre bei uns beiden auch passiert? :)
Der wurde nicht freigesprochen:

Eine erste Hauptverhandlung ab 19. März 2007 endete am 26. September 2007 ohne Ergebnis, da nur zehn der zwölf Geschworenen für eine Verurteilung stimmten. ... Am 19. April 2009 befand die Jury Spector des Totschlags (second-degree murder) für schuldig, woraufhin er in Haft genommen wurde. Am 29. Mai 2009 wurde eine Freiheitsstrafe von 19 Jahren bis zu lebenslang festgesetzt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Phil_Spector

Meinste im ernst, dass Deine Behauptungen nicht überprüft würden? :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 15:14 hat geschrieben: Sie sagt, dass der Straftatbestand der kriminellen Vereinigung nicht mit Straftatbestand der Mafiazugehörigkeit vergleichbar ist! Das sagt übrigens auch der italienische Staatsanwalt und Mafia-Jäger Roberto Scarpinato und fordert Deutschland zu einer Gesetzesänderung auf! :D
Sie sagte explizit, und ich zitiere deine Quelle: "Mafiazugehörigkeit ist anders als in Italien kein Strafdelikt.... Ist dir klar, was dort steht, Cattrell? Dort steht nicht, Mafiazugehörigkeit sei ein anderes Strafdelikt in Italien, sie sagt, es sei überhaupt keines. Soll ich dir den Satz ausfnehmen, als Mp3 speichern und dir zusenden? Vielleicht kannst du wenigstens zuhören, wenn du schon des Lesens nicht mächtig bist.

Des weiteren sagt sie: ... es gibt nur den Strafbestand der kriminellen Vereinigung.... Und Mafiazugehörigkeit gehöre nicht dazu. Auch wenn du anscheinend den IGLU-Durchschnitt ganz gewaltig herunter ziehst, wirst du wohl hoffentlich 1+1 zusammen zählen können. Irgendwelche Fähigkeiten wirst du doch wohl haben? :rolleyes:
dann können wir die Diskussion gleich einstellen! :D
Welche Diskussion? Du versuchst hier doch nur - und das ganz erfolgreich - den Kasper zu spielen.
jack hat geschrieben: Wo habe ich das behauptet ??
Wenn du dich an den Zuspitzungen störst, ignorier sie doch einfach und gehe auf die direkten Fragen ein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 16:44 hat geschrieben:Wenn du dich an den Zuspitzungen störst, ignorier sie doch einfach und gehe auf die direkten Fragen ein.
Das hat weder mit Zuspitzungen oder Wortklauberei zu tun, sondern ist schlichtweg falsch!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 17:44 hat geschrieben:
Sie sagte explizit, und ich zitiere deine Quelle: "Mafiazugehörigkeit ist anders als in Italien kein Strafdelikt.... Ist dir klar, was dort steht, Cattrell? Dort steht nicht, Mafiazugehörigkeit sei ein anderes Strafdelikt in Italien, sie sagt, es sei überhaupt keines. Soll ich dir den Satz ausfnehmen, als Mp3 speichern und dir zusenden? Vielleicht kannst du wenigstens zuhören, wenn du schon des Lesens nicht mächtig bist.
Ja, das hat sie gesagt. :D

Und damit hat sie auch vollkommen Recht: In Deutschland ist Mafiazugehörigkeit kein Strafdelikt, sondern nur die damit in keiner Weise vergleichbare kriminelle Vereinigung, so bestätigt es auch der italienische Staatsanwalt und Mafia-Jäger Roberto Scarpinato und fordert Deutschland zu einer Gesetzesänderung auf! :thumbup:

Hier noch ein paar Fakten:

Deutschland - ein Mafia-Paradies?

Der prominente italienische Mafia-Jäger Roberto Scarpinato fordert eine verstärkte Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Deutschland
...
Scarpinato meint, dass die Ermittlungsstrategien, die juristischen Mittel und die Organisation der Polizei hier noch nicht geeignet seien, um die Mafia effektiv zu bekämpfen. Zumindest in diesem Feld sei Italien viel weiter. Dort basieren 90 Prozent der Ermittlungen gegen die Mafia auf Erkenntnissen, die durch Telefonüberwachung und Lauschangriff gewonnen werden. Ohne diese Mittel sei das eiserne mafiöse Gesetz des Schweigens (Omertà) nicht zu brechen. Die Kontakte der Mafia zu Politik und Wirtschaft und sogar zu Polizisten und Richtern würden im Dunkel bleiben. Deutschland weist noch eklatante Gesetzeslücken in seiner Gesetzgebung auf. 2010 wurde in Italien der Politiker Marcello Dell'Utri, rechte Hand von Silvio Berlusconi und ehemaliger Europa-Abgeordneter für die Europäische Volkspartei (PPE), zu sieben Jahren Gefängnisstrafe verurteilt, wegen "externer Beteiligung an mafiöser Vereinigung". In Deutschland wäre dies unmöglich gewesen, da eine solche Straftat von keinem Gesetz anerkannt wird.

Weitere gesetzliche Lücken machen die Bundesrepublik zu einem Paradies für Geldwäscher. Scarpinato kritisiert, dass Deutschland das Abkommen der Vereinten Nationen für den Kampf gegen die organisierte Kriminalität sowie die Europäischen Richtlinien, die mehr Transparenz zwischen Vermögen und deklariertem Einkommen fördern, noch nicht zum nationalen Gesetz umgewandelt hat. "Die Begründung lautet oft, dass solche Prinzipien mit der deutschen Mentalität nicht vereinbar seien." Für Scarpinato sei auch in Deutschland höchste Zeit, zwischen Bürgerrechten und Vermögensrechten zu unterscheiden und solche Gesetzeslücken zu schließen:

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35166/1.html
Des weiteren sagt sie: ... es gibt nur den Strafbestand der kriminellen Vereinigung.... Und Mafiazugehörigkeit gehöre nicht dazu. Auch wenn du anscheinend den IGLU-Durchschnitt ganz gewaltig herunter ziehst, wirst du wohl hoffentlich 1+1 zusammen zählen können. Irgendwelche Fähigkeiten wirst du doch wohl haben? :rolleyes:
Also gut: Lesen kannst Du nicht, denken fällt Dir auch schwer - aber im Beleidigen bist Du schon ganz gut. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von ToughDaddy »

@cattrell

Na wenn das der Mafiajäger sagt, wirds schon so sein. :rolleyes:
Der Typ hat einfach keine Ahnung vom deutschen Strafrecht. Eine externe Beteiligung muss nicht extra unter Srafe gestellt werden, da auch jegliche Unterstützung unter § 129 StGB fällt.
Ich zitiers mal für Dich:
"(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Mithin war das wohl auch wieder nix.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

jack » Fr 11. Nov 2011, 18:17 hat geschrieben: Das hat weder mit Zuspitzungen oder Wortklauberei zu tun, sondern ist schlichtweg falsch!
Du behauptetest, Was Verbrechen betrifft, so gibt es u.a. die besten Bedingungen in Deutschland => Das zieht kriminelles Pack an.. Was soll also an meiner Zuspitzung schlichtweg falsch sein?
Cattrell hat geschrieben:Ja, das hat sie gesagt.

Und damit hat sie auch vollkommen Recht: In Deutschland ist Mafiazugehörigkeit kein Strafdelikt, sondern nur die damit in keiner Weise vergleichbare kriminelle Vereinigung

"Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen." Eingedenk dessen und und dem über mir stehenden Beitrag; inwieweit sollte die Mafia keine kriminelle Vereinigung sein, oh Meister der Verdrehungen?
Zuletzt geändert von Unité 1 am Fr 11. Nov 2011, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

ToughDaddy » Fr 11. Nov 2011, 18:39 hat geschrieben:@cattrell

Na wenn das der Mafiajäger sagt, wirds schon so sein. :rolleyes:
Der Typ hat einfach keine Ahnung vom deutschen Strafrecht. Eine externe Beteiligung muss nicht extra unter Srafe gestellt werden, da auch jegliche Unterstützung unter § 129 StGB fällt.
Ich zitiers mal für Dich:
"(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Mithin war das wohl auch wieder nix.
Der Mafiajäger ist leitender Oberstaatsanwalt im Anti-Mafia-Pool in Palermo und hat dies auf einer Veranstaltung vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)/Deutschen Richterbund (DRB) ausgesagt - und keiner der Fachleute hats gemerkt, nur ToughDaddy und Unité 1? Tut mir leid, aber euch kann ich nicht ernstnehmen. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 18:42 hat geschrieben: "Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen." Eingedenk dessen und und dem über mir stehenden Beitrag; inwieweit sollte die Mafia keine kriminelle Vereinigung sein, oh Meister der Verdrehungen?
Warum sind die hochgefährlichen Rocker der Hells Angels keine kriminelle Vereinigung?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 18:49 hat geschrieben: Warum sind die hochgefährlichen Rocker der Hells Angels keine kriminelle Vereinigung?
Möglicherweise weil die Charter selbst in Deutschland untereinander zu unterschiedlich sind? Und inwieweit sei die Mafia nun keine kriminelle Vereinigung?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 19:01 hat geschrieben: Möglicherweise weil die Charter selbst in Deutschland untereinander zu unterschiedlich sind? Und inwieweit sei die Mafia nun keine kriminelle Vereinigung?
Was ist "die Mafia"?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 19:03 hat geschrieben: Was ist "die Mafia"?
Überrasch mich!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 19:03 hat geschrieben: Überrasch mich!
Nö.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von RayBan »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 18:49 hat geschrieben: Warum sind die hochgefährlichen Rocker der Hells Angels keine kriminelle Vereinigung?
Weil jedes Charter ein einzelner eingetragener Verein ist. Die Verbote können daher nur auf Vereinsebene gelten. Da gibt es ja auch einige Beispiele.
Aufgegeben wird höchstens ein Brief

Die Wahrscheinlichkeit in einem Bett zu sterben, ist mit einer großen Schnauze geringer.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von RayBan »

Cattrell » Fr 11. Nov 2011, 19:03 hat geschrieben: Was ist "die Mafia"?
Der Unterschied ist, das die nicht im Vereinsregister steht.
Aufgegeben wird höchstens ein Brief

Die Wahrscheinlichkeit in einem Bett zu sterben, ist mit einer großen Schnauze geringer.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 17:42 hat geschrieben: Du behauptetest, Was Verbrechen betrifft, so gibt es u.a. die besten Bedingungen in Deutschland => Das zieht kriminelles Pack an.. Was soll also an meiner Zuspitzung schlichtweg falsch sein?
"zieht Kriminelles Pack an" und "Importweltmeister von Kriminalität" sind 2 Paar Schuhe.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

jack » Fr 11. Nov 2011, 19:07 hat geschrieben: "zieht Kriminelles Pack an" und "Importweltmeister von Kriminalität" sind 2 Paar Schuhe.
Sag mal, weißt du überhaupt was eine Zuspitzung ist? :rolleyes:

beste Bedingungen->"marktwirtschaftliche Logik"->Verbrechen siedelt sich hier an - "Importweltmeister".

Nachdem wir nun die Herkunft der Zuspitzung geklärt haben, kannst du noch auf meine, noch offenen, Fragen eingehen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 18:14 hat geschrieben: Nachdem wir nun die Herkunft der Zuspitzung geklärt haben, kannst du noch auf meine, noch offenen, Fragen eingehen?
Die da wären?
Zuletzt geändert von jack000 am Fr 11. Nov 2011, 18:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cattrell »

Mafia-Zugehörigkeit ist in Deutschland kein Strafdelikt. Wie steht die Landesregierung
zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der organisierten
Kriminalität?


Der Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der
OK sieht einen Straftatbestand der Zugehörigkeit zur Mafia nicht vor.
Der Rahmenschluss enthält u. a. eine Definition der kriminellen Vereinigung. § 129 StGB beschreibt
einen gegenüber jener Definition weitergehenden Begriff einer kriminellen Vereinigung.
Dies begründet einen Umsetzungsbedarf im deutschen Recht nicht. Die Vertreterin
des Bundesministeriums der Justiz hat für die Bundesregierung bei den Beratungen des
Rechtsausschusses des Bundesrats zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates
zur Bekämpfung der OK am 13.04.2005 ausgeführt, der Rahmenbeschluss verpflichte die
Mitgliedstaaten im Hinblick auf den jeweils gewählten Begriff der kriminellen Vereinigung,
bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen. Dies hindere allerdings nicht daran - insoweit
sei der Rahmenbeschluss eindeutig - weitere Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen
bzw. weitere Begriffe der kriminellen Vereinigung im nationalen Recht zu verankern. Die
Landesregierung teilt diese Bewertung.

Fällt nach Ansicht der Landesregierung die Mitgliedschaft in einer Mafia-
Organisation unter den Straftatbestand des § 129 b Strafgesetzbuch (kriminelle
Vereinigungen im Ausland)?


Die Prüfung, ob die Zugehörigkeit zu Strukturen der italienischen OK die Tatbestandsvoraussetzungen
einer im Inland verfolgbaren Straftat gemäß § 129b StGB (Kriminelle Vereinigung
im Ausland) begründet, obliegt den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten,
die dies anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen haben. Der schlagwortartige
Terminus der "Mitgliedschaft in einer Mafia-Organisation" ist nicht bestimmt genug,
um eine Subsumtion unter § 129b StGB zu ermöglichen.
Hierzu bedürfte es vielmehr
der Berücksichtigung weiterer Anknüpfungstatsachen des Einzelfalls.

http://spdnet.sozi.info/nrw/hsk/krudolp ... ntwort.pdf

Das ist eben in Italien anders!

Das Verbrechen der Zugehörigkeit zur Mafia wurde in Italien 1982 eingeführt und ermöglicht die Bestrafung verbrecherischer Organisationen, die aus ihrer eigenen Existenz Profit ziehen, da sie in der Lage sind, auch ohne konkrete Gewalttaten oder Bedrohungen Einschüchterung zu erzeugen, um Straftaten zu begehen und auf das System der Leitung im Wirtschafts-, Verwaltungs- und öffentlichen Dienstleistungssektor sowie auf das Wahlsystem Einfluss zu nehmen.
http://www.socialistgroup.eu/gpes/publi ... egory=NEWS
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Unité 1 » Fr 11. Nov 2011, 18:32 hat geschrieben: Was unterscheidet denn z.B. eine fünfjährige Gefängnisstrafe von einer zehnjährigen für das gleiche Delikt? Und warum sollten diese Leute, wenn sich sich von den 5 Jahren nicht abschrecken lassen, vor den 10 Jahren den Schwanz einziehen?
Es geht um den Unterschied "8 Monate auf Bewährung" oder "10 Jahre in einem türkischen Gefängnis".
Einfach so können alle einreisen, einfach so bleiben eher nicht.(Von Flüchtlingen abgesehen, aber das ist ein anderes Kapitel) Und deiner These gemäß dürfte die Einreise ja genügen, da sie hier ihre dunklen Machenschaften ausführen wollen, und dazu werden sie sich wohl kaum um einen rechtsmäßigen Aufenthaltstitel bewerben.

Also, wieso ist die Kriminalitätsrate in Deutschland nicht signifikant höher, obwohl deiner Meinung nach, die Schmusejustiz geradezu magnetisch auf Straftäter von überall wirkte?
Die Kriminalität ist so hoch wie sie halt ist, sie wäre geringer wenn man härtere Strafen hätte (bsp. früher war über eine rote Ampel fahren ein "Kavaliersdelikt", heute gibt es mind. 1 Monat Fahrverbot => Es wird weniger über rote Ampeln gefahren).
Wenn also nach diesem Modell Kriminalität restriktiver behandelt werden würde, würde die Kriminalität sinken. Ein jeder Kriminelle rechnet sich das Risiko bei seinen Taten aus (Risiko = Auftrittswarscheinlichkeit * Höhe des Schadens bei Eintritt). Somit ist die Schwelle zum falsch Parken geringer als eine Bank zu überfallen.
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