Skeptiker hat geschrieben:(18 May 2019, 10:34)
Wenn sie wirklich auf den Kopf des am Boden liegenden eingetreten haben, dann ist die Bewertung der Richterin in meinen Augen falsch.
Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass alle Menschen top fit sind. Es ist normal, dass Tritte gegen den Kopf ernsthafte Konsequenzen haben können. Da ist in meinen Augen klare Inkaufnahme im Spiel. Das ist kein unvorhersehbares Ereignis, wenn dann ein Mensch stirbt. Soll das nun also heißen das Opfer hat eben selber Schuld gehabt, weil es sich nicht hätte einmischen sollen? Das hielte ich für eine fatale Aussage.
Nein, ich bewerte die Schuld da anders als die Richterin, vorausgesetzt die Tritte haben in der Folge zum dem Herzanfall geführt. Sind sonst alle herzkranken Menschen vogelfrei, weil sie nicht "normaler" Gewalteinwirkung "standhalten"?
Aus dem Bericht:
Als er am Boden lag, habe der 17-Jährige ihn von oben "stampfend, aber nicht kraftvoll" auf das Gesicht getreten. Der 22-Jährige starb an einem plötzlichen Herztod. Nach Aussagen der Sachverständigen war der junge Mann so schwer krank, dass er jederzeit hätte sterben können, erklärte die Richterin weiter. Der psychische und physische Stress des Angriffs hätte aber schließlich dafür gesorgt, dass das Herz versagte. Schmidt betonte: "Den Angeklagten war es möglich, den Tod vorherzusehen."
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessa ... n-100.html
Der Täter hat also stampfend auf das Gesicht getreten, aber für die Richterin nicht kraftvoll genug.
Wenn sich eine solche Rechtsprechung durchsetzt, wird die Rate an Tötungen an alten und kranken Leuten sehr schnell abnehmen. Wenn ich einer gebrechlichen 85-jährigen einen Faustschlag versetze und sie stirbt, werde ich mich darauf berufen können, dass ein gesunder, kräftiger 30-jähriger Mann wahrscheinlich daran nicht gestorben wäre, und dass die 85-jährige vielleicht ohnehin nur noch kurze Zeit zu leben gehabt hätte.
Auch im Fall des getöteten Niklas P., bei dem es ja letztlich zu keiner Verurteilung kam, wäre es selbst bei einer Verurteilung zu einer glimpflichen Strafe gekommen, wegen einer post mortem nachgewiesenen Gefäßanomalie des Opfers.
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... as-p-.html
Auch bei einem weiteren Todesfall, der anlässlich einer Schlägerei auftrat, wurde das Verfahren gegen einen Geflüchteten eingestellt.
https://www.mz-web.de/wittenberg/sohn-n ... r-30652178
Auch wurde erst kürzlich festgestellt, dass sechs Messerstiche, die zum Tod eines Flüchtlingshelfers durch einen Geflüchteten führten, durchaus als Notwehr zu werten sind.
https://www.tz.de/welt/muenster-fluecht ... 88000.html
Offenbar setzt sich solch ein Denken langsam in Deutschland durch, nicht zuletzt durch die Erfordernisse, die die Masseneinwanderung seit 2015 geschaffen hat. Die Kriminalstatistik wäre sonst Wasser auf die Mühlen der Rechten.