Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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firlefanz11
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Bolero hat geschrieben:(27 Nov 2020, 09:50)

Und der Amokraser muss nicht mal in den Knast
Endrik wollte Kinder vor einem Suff-Fahrer schützen



https://www.bild.de/regional/hannover/h ... .bild.html
UNGLAUBLICH!!! Dem Richter müsste die Zulassung entzogen werden...! Der geschädigte sollte dringen in Revision gehen...!
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Fall aufgeklärt: Illegale Müllkippe in Essen

Es waren rund 100 schwarze Säcke voll mit Klamotten, Schuhen und Spielzeug. Die EABG (Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft) musste Ende Januar mit einem Schaufelbagger angerücken, um den großen Müllberg im Schellenberger Wald zu beseitigen. Wir von Radio Essen hatten damals von dem Fall berichtet. Die Polizei hatte auch Briefe und Kontoauszüge aus dem Müll gesammelt.

Jetzt sagt die Stadt: Der Fall wurde aufgeklärt! Der entscheidende Hinweis kam allerdings von einem Essener. Verursacher ist ein Unternehmen für Wohnungsauflösungen und Entrümpelungen. Die Firma muss jetzt 1000 Euro Bußgeld bezahlen. Zum einen wegen der illegalen Müllablagerung. Zum anderen, weil der Firma ein wichtiger Nachweis fehlt: Ein Nachweis für Zuverlässigkeit und Fachwissen zur Müll-Entrümpelung. Grundsätzlich kann es für wilde Müllkippen noch größere Strafe geben: Bußgelder gehen von 100 bis 100.000 Euro.
100 Säcke mit Abfall im Wald entsorgt und keinen Nachweis für Zuverlässigkeit und Fachwissen zur Müll-Entrümpelung = 1000€ Strafe? Das ist doch einfach nur lächerlich.
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Zahnderschreit
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Zahnderschreit »

Auch ein Witz, dass man auch mit 100 Euro davon kommen kann.

Wenn es einem zu gut geht, muss man echt nur kurz in diesen Strang gucken.
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Man sieht, wie wichtig es ist, Straftäter ungestört handeln zu lassen und jeglicher Einsatz um sein Eigentum zu schützen von der Justiz konterkariert wird:
Ein dreister Hosendiebstahl wird für den Ladenbesitzer teuer: 2000 Euro muss Winnie Klenk zahlen und versteht die Welt nicht mehr. Der Abseits-Chef hatte den Dieb gestellt. Das Amtsgericht verhandelt einen Fall, der Aufsehen erregt.

Stuttgart - Die 2000 Euro, die Winnie Klenk zahlen muss, weil er nach Meinung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft vor anderthalb Jahren zu heftig einen Ladendieb bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten hat, bucht der Modemann vom Kleinen Schlossplatz als „Weihnachtsspende“ ab. Das Geld, so hat das Amtsgericht verfügt, geht an die Olgäle-Stiftung. Verurteilt wurde der Abseits-Chef nicht. Das Verfahren, das viele überrascht, ist am Mittwoch gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Der Boutique-Besitzer, der mutig einen jungen Mann verfolgte, der teure Jeans mitgehen ließ, wird nicht als Held gefeiert, sondern zur Kasse gebeten.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 95daa.html
Und was wird wohl dem Ladendieb blühen? :?
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

https://www.welt.de/vermischtes/article ... teilt.html

In manchen Diskussionen schlägt die Empörung über das zu geringe Urteil Wellen.

Ich bin der Meinung, das Urteil ist in allen Aspekten, die dieser Fall mit sich bringt, angemessen. Trotzdem wird es nicht ohne Folgen für das polizeiliche Verhalten, und in letzter Konsequenz auch in bestimmten Fällen nachteilig für die Betroffenen und Hifesuchenden, sein.
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Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Schade, ich hätte gerne ein Meinungsbild aus diesem Forum erhalten. Sei es drum.
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Fliege
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

McKnee hat geschrieben:(20 Dec 2020, 13:22)

Schade, ich hätte gerne ein Meinungsbild aus diesem Forum erhalten. Sei es drum.
Es sieht so aus als sei der Polizist zu schnell unterwegs gewesen. Das Urteil kann diesbezüglich in Ordnung sein.

Falls der Polizist angetrunken gewesen sein sollte und sollte dies polizeiseitig vertuscht worden sein, wären etwaige Kollegen oder Vorgesetzte dieses Polizisten in Strafhaftung zu nehmen.

Dass das Gericht vor diesem etwaigen Hintergrund illegal beschaffte Hinweise nicht ersatzweise zulassen mochte, kann ich nachvollziehen.
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Fliege hat geschrieben:(20 Dec 2020, 13:39)

Es sieht so aus als sei der Polizist zu schnell unterwegs gewesen. Das Urteil kann diesbezüglich in Ordnung sein.
Ja, soweit richtig, wirft aber viele zukünftige Probleme auf. Wo sind 10 km/h mehr zulässig, wo 20, wo 5? Aber das Urteil kommt noch, danach kann man sich damit im Detail beschäftigen.
Falls der Polizist angetrunken gewesen sein sollte und sollte dies polizeiseitig vertuscht worden sein, wären etwaige Kollegen oder Vorgesetzte dieses Polizisten in Strafhaftung zu nehmen.
Genau das wird diskutiert. Nur hat gerade die Polizei das ja aktenkundig gemacht, oder? Problem ist, es ist nicht verwertbar. Das allerdings kann auch erst mit dem schriftlichen Urteil bewertet werden. In der Öffentlichkeit steht das Urteil allerdings fest.

Es gibt kein generelles Beweisverwertungsverbot, wird aber so dargestellt.

Die Frage ist, ob und wie viel höher die strafe ausgefallen wäre im Strafzusammenzug. Interessiert in der Diskussion allerdings auch weniger.

Dabei werden die üblichen Höhen der Strafen ignoriert und die Tatsache, dass der Polizist keine persönlichen Motive hatte den Verstoß zu begehen sondern einen dienstlichen Grund, der einen Verstoß rechtfertigt. Gerät aber gerne in Vergessenheit.
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Fliege
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

McKnee hat geschrieben:(20 Dec 2020, 14:38)

Ja, soweit richtig, wirft aber viele zukünftige Probleme auf. Wo sind 10 km/h mehr zulässig, wo 20, wo 5? Aber das Urteil kommt noch, danach kann man sich damit im Detail beschäftigen.

Genau das wird diskutiert. Nur hat gerade die Polizei das ja aktenkundig gemacht, oder? Problem ist, es ist nicht verwertbar. Das allerdings kann auch erst mit dem schriftlichen Urteil bewertet werden. In der Öffentlichkeit steht das Urteil allerdings fest.

Es gibt kein generelles Beweisverwertungsverbot, wird aber so dargestellt.

Die Frage ist, ob und wie viel höher die strafe ausgefallen wäre im Strafzusammenzug. Interessiert in der Diskussion allerdings auch weniger.

Dabei werden die üblichen Höhen der Strafen ignoriert und die Tatsache, dass der Polizist keine persönlichen Motive hatte den Verstoß zu begehen sondern einen dienstlichen Grund, der einen Verstoß rechtfertigt. Gerät aber gerne in Vergessenheit.
Den letzten Punkt finde ich wichtig. So kann die Dringlichkeit der Alarmfahrt so hoch sein, dass auch eher gefährliche Fahrweise geboten sein mag.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Fliege hat geschrieben:(20 Dec 2020, 13:39)

Dass das Gericht vor diesem etwaigen Hintergrund illegal beschaffte Hinweise nicht ersatzweise zulassen mochte, kann ich nachvollziehen.
Ich nicht, denn die ominösen "Steuer CDs" werden ja auch illegal beschafft und dienen als Beweismittel.
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Fliege
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2020, 17:24)

Ich nicht, denn die ominösen "Steuer CDs" werden ja auch illegal beschafft und dienen als Beweismittel.
Meine Interpretation: Das Gericht wollte einen Dienstmann wegen weiterer Fehler anderer Dienstmaenner, die nicht belangt werden, nicht härter bestrafen als nötig.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

jack000 hat geschrieben:(18 Dec 2020, 00:52)

Man sieht, wie wichtig es ist, Straftäter ungestört handeln zu lassen und jeglicher Einsatz um sein Eigentum zu schützen von der Justiz konterkariert wird:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 95daa.html
Und was wird wohl dem Ladendieb blühen? :?
Bewährung. Keine Geldstrafe natürlich. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Fliege hat geschrieben:(20 Dec 2020, 14:45)

Den letzten Punkt finde ich wichtig. So kann die Dringlichkeit der Alarmfahrt so hoch sein, dass auch eher gefährliche Fahrweise geboten sein mag.
Trotzdem muss er sein Fahrweise so anpassen, daß keine unparteiische Person gefährdet wird. Das gilt ja auch für Krankenwagen.

Und die Frau war am Einparken. Nich mal auf einer Kreuzung oder Ähnliches.

Und dann noch der Verdacht bzgl. Alkohol.

Stellt euch mal vor, die Frau wäre Eure Tochter oder Ehefrau oder Schwester.

Wie würdet ihr dann handeln?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Vongole »

roli hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:50)

Bewährung. Keine Geldstrafe natürlich. ;)
Untersuchungshaft muss im Verhältnis zur Schwere der Tat und den drohenden strafrechtlichen Konsequenzen stehen.
Insofern ist mit einer Bewährungsstrafe eher nicht zu rechnen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von roli »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Dec 2020, 17:24)

Ich nicht, denn die ominösen "Steuer CDs" werden ja auch illegal beschafft und dienen als Beweismittel.
So siehts aus. Und durchaus nicht verwerflich um kriminelle Machenschaften mit größerer Gewichtung aufzudecken.
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Fliege
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

roli hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:57)

Trotzdem muss er sein Fahrweise so anpassen, daß keine unparteiische Person gefährdet wird. Das gilt ja auch für Krankenwagen.

Und die Frau war am Einparken. Nich mal auf einer Kreuzung oder Ähnliches.

Und dann noch der Verdacht bzgl. Alkohol.

Stellt euch mal vor, die Frau wäre Eure Tochter oder Ehefrau oder Schwester.

Wie würdet ihr dann handeln?
Ja, deswegen bekommt er eine erhebliche Strafe.
Als Betroffener ist man immer von der Rolle.
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

roli hat geschrieben:(20 Dec 2020, 18:57)

Und die Frau war am Einparken. Nich mal auf einer Kreuzung oder Ähnliches.
Sie hat - soweit ich das gelesen habe - die Fahrbahn gequert, um auf der Mittelinsel einzuparken
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franzmannzini

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von franzmannzini »

Kann sich ein Vergewaltiger freikaufen ?
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... .bild.html
Dortmund – Er bot einer Studentin einen Nebenjob als Hundetrainerin an, dann vergewaltigte er sein argloses Opfer.
Jetzt könnte Serdal C. (40) für seine schwere Tat eine milde Strafe bekommen. Kann sich ein Vergewaltiger hier freikaufen?
Kann er das ? Die Staatsanwältin:
Die Staatsanwältin zu BILD: „Für mich wäre die Lösung zufriedenstellend.“
Immerhin: Lisa B. würde so eine Aussage vor Gericht erspart werden. Urteil am 22. Januar.
Funktioniert das immer noch so ?
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

franzmannzini hat geschrieben:(14 Jan 2021, 22:29)

Kann sich ein Vergewaltiger freikaufen ?
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... .bild.html


Kann er das ? Die Staatsanwältin:


Funktioniert das immer noch so ?
In dem Verbrecherdisneyland hier ist alles möglich ...
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

jack000 hat geschrieben:(14 Jan 2021, 22:35)

In dem Verbrecherdisneyland hier ist alles möglich ...
Es gibt verschiedene Aspekte bei diesem "Verständigung"-Verfahren. Einer dieser Aspekte ist, dass es eine Verständigung unter den Verfahrensbeteiligten gibt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass der Täter geständig ist und damit dem Opfer eine Aussage und ein erneutes Durchleben des Geschehenen erspart bleibt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bolero »

Super!!!!! :thumbup:

Bestimmt bekommt er dann als Belohnung vom Gericht auch noch einen Blumenstrauß überreicht! :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2021, 05:11)

Es gibt verschiedene Aspekte bei diesem "Verständigung"-Verfahren. Einer dieser Aspekte ist, dass es eine Verständigung unter den Verfahrensbeteiligten gibt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass der Täter geständig ist und damit dem Opfer eine Aussage und ein erneutes Durchleben des Geschehenen erspart bleibt.
Werden die Opfer dazu befragt?
Je nach Stärke könnte ich mir vorstellen, dass die eine oder andere Frau lieber nochmal von der Tat berichtet, bevor sie zusieht, wie der Vergewaltiger grinsend mit Minimalstrafe davonkommt.
Wer nur eine geringe Strafe bekommt, weiß um die Geringfügigkeit seiner Tat und wird eventuell Wiederholungstäter. Eine Abschreckung in Form angemessener Strafe gab es ja nicht.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Adam Smith »

McKnee hat geschrieben:(15 Jan 2021, 05:11)

Es gibt verschiedene Aspekte bei diesem "Verständigung"-Verfahren. Einer dieser Aspekte ist, dass es eine Verständigung unter den Verfahrensbeteiligten gibt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass der Täter geständig ist und damit dem Opfer eine Aussage und ein erneutes Durchleben des Geschehenen erspart bleibt.
Verbrechen begehen, gestehen und freigesprochen werden. Richtig ist das nicht.

Natürlich ist das überspitzt formuliert und gibt es auch so nicht.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Billie Holiday hat geschrieben:(15 Jan 2021, 10:01)

Werden die Opfer dazu befragt?
Je nach Stärke könnte ich mir vorstellen, dass die eine oder andere Frau lieber nochmal von der Tat berichtet, bevor sie zusieht, wie der Vergewaltiger grinsend mit Minimalstrafe davonkommt.
Wer nur eine geringe Strafe bekommt, weiß um die Geringfügigkeit seiner Tat und wird eventuell Wiederholungstäter. Eine Abschreckung in Form angemessener Strafe gab es ja nicht.
Zumindest über die Nebenklage werden die Opfer eingebunden.

Meine Erfahrung ist, dass die meisten Frauen froh sind, nicht aussagen zu müssen und dem Täter dabei gegenübertreten zu müssen, ihm in die Augen schuaen zu müssen und ihm gegenüber noch mal alles, inkl. ihrer Nöte offenbaren zu müssen.

Ja, es kann und wird auch andere Frauen geben und nicht jedes Verfahren wird so abgewickelt, was auch die Gefahr der Wiederholungstat angeht. Aber sicherlich eignet sich nicht jedes Verfahren und sicherlich werden auch falsche Entscheidungen getroffen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Adam Smith hat geschrieben:(15 Jan 2021, 10:03)

Verbrechen begehen, gestehen und freigesprochen werden. Richtig ist das nicht.

Natürlich ist das überspitzt formuliert und gibt es auch so nicht.
Eben, die Bewährung oder die Geldstraafe wird nur zu schnell als Freispruch missverstanden. Leider auch von manchem Täter...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

WIEDER EIN SKANDAL-URTEIL, DAS KEIN MENSCH VERSTEHT

Bewährung und 1000 Euro Strafe für Kinderschänder

Berlin – Donnerstag stand Erzieher Dennis L. (39) wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Berliner Amtsgericht.

Von 2011 bis 2013 hatte er in einem Jugendklub einen Jungen seit seinem 12. Lebensjahr 30-mal missbraucht.

Doch statt der vollen Härte des Gesetzes – die Höchststrafe beträgt zehn Jahre – erfuhr der Pädagoge viel Nachsicht und Straf-Rabatte. Nicht nur von der Richterin, sondern sogar vom Staatsanwalt! Der Kinderschänder kam mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe davon.

Unglaublich: Nicht einmal ein Kontaktverbot mit Kindern wurde ihm auferlegt – er darf weiter an einer Grundschule arbeiten! Die Anklage ist vom September 2017. Vorher lag das Verfahren aber vier (!) Jahre bei der Staatsanwaltschaft.

[...]
Nachdem er aufgeflogen war, wurde ihm fristlos gekündigt. Der Erzieher betonte, dass er freiwillig eine Therapie gemacht habe. Außerdem zahlte er 2000 Euro an den Jungen. Zufällig im selben Monat, in dem auch die Anklage fertig geworden war. Auf die Frage der Richterin, was er heute beruflich mache, antwortete Dennis L.: „Ich arbeite an einer Grundschule.“
https://www.bild.de/news/inland/kindesm ... .bild.html

Immer wenn man denkt, es gibt nichts mehr zu übertreffen, so geht es doch noch :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Machenschaften die im Zusammenhang mit Sinti und Roma hier im Forum allen bekannt sind und wenn mal einer vor Gericht kommt:
Der wegen massenhaften Soziabetrugs in Bremerhaven angeklagte Selim Öztürk wird mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Darauf haben sich am Montag das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger von Selim Öztürk geeinigt. Das Verfahren vor dem Landgericht Bremen wird trotzdem noch fortgesetzt. Klar ist aber, dass es am Ende kein Urteil mit einer Haftstrafe geben wird, sagt Gerichtssprecher Jan Stegemann. Das Strafmaß wird zwischen einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise 2 Jahren betragen, das zur Bewährung ausgesetzt wird. Hinzu kommt eine Geldstrafe.

Sechs Millionen Euro
Öztürk wird vorgeworfen, zwischen 2013 und 2016 mit fingierten Arbeitsverträgen für Einwanderer aus Bulgarien und Bescheinigungen für Scheinselbstständigkeiten das Jobcenter um rund 6 Millionen betrogen zu haben. Es geht um rund 700 Betrugsvorwürfe.
https://www.nord24.de/bremerhaven/Urtei ... kmtnYMo3HI
Das Jobcenter um 6 Mio. Euro betrogen und Bewährungsstrafe + Geldstrafe. Da sag noch einer das sich Verbrechen in Deutschland nicht lohnen :thumbup:
=> Vor allem ist das ja nicht der einzige, der Sozialbetrug in diesem Segment ist ja noch weitaus weiter verbreitet und seine Kollegen, sowie die Sinti und Roma können sich erstmal entspannt zurücklehnen, da sie wissen: Selbst wenn es raus kommt, hat es keine nennenswerten Konsequenzen. Und von den Sinti und Roma ist sowieso nix zu holen, denen passiert 0,0 gar nix ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

jack000 hat geschrieben:(20 Jan 2021, 19:27)

Machenschaften die im Zusammenhang mit Sinti und Roma hier im Forum allen bekannt sind und wenn mal einer vor Gericht kommt:

https://www.nord24.de/bremerhaven/Urtei ... kmtnYMo3HI
Das Jobcenter um 6 Mio. Euro betrogen und Bewährungsstrafe + Geldstrafe. Da sag noch einer das sich Verbrechen in Deutschland nicht lohnen :thumbup:
=> Vor allem ist das ja nicht der einzige, der Sozialbetrug in diesem Segment ist ja noch weitaus weiter verbreitet und seine Kollegen, sowie die Sinti und Roma können sich erstmal entspannt zurücklehnen, da sie wissen: Selbst wenn es raus kommt, hat es keine nennenswerten Konsequenzen. Und von den Sinti und Roma ist sowieso nix zu holen, denen passiert 0,0 gar nix ...
Und hier mal im Vergleich, wo der Saustall "Justiz" Prioritäten setzt:
"GEZ-Rebellin" wird nach 61 Tagen aus Haft entlassen
Eine 46-Jährige weigerte sich, GEZ-Gebühren zu bezahlen - und musste in Erzwingungshaft. Nun ist sie frei, weil der MDR seinen Antrag überraschend zurückzog.

Der Zahlungsrückstand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. "Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt", so Burschel.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 85585.html
Jaja, 191€ und dafür war die 2 Monate im Knast. Der Grund dafür warum die nicht noch länger gesessen hatte war, weil dem ÖR die Sache zu brenzlig wurde.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

14-jährige missbraucht => Bewährung!
Saarbrücken: Vor dem Landgericht Saarbrücken ist in der vergangenen Woche ein Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der heute 28 Jahre alte Attalah A. arbeitete im Jahr 2017 auf 450-Euro-Basis bei einer Imbissbude am Saarbrücker Rathausplatz. In einer Nacht im Juni kam das damals 14 Jahre alte Opfer in den Laden und fragte nach der Toilette. Während das Mädchen aufs Klo ging, schloss der Syrer den Laden ab und hinderte das Mädchen am Verlassen des Geschäfts.

Er nahm sie mit in die Küche, angeblich, um ihr etwas geben zu wollen. Dort zog er sich dann aber teilweise aus und forderte die 14-Jährige zu sexuellen Handlungen auf. Die tat aus Angst so, wie ihr geheißen wurde. Bei der Tat fasste der Angeklagte die Minderjährige auch unterhalb der Kleidung an und hinterließ dabei genetische Spuren. Für den Prozess an der Jugendkammer wurden die Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Die Verteidigerin des 28-Jährigen lieferte zunächst für ihren Mandanten eine andere Version der Geschehnisse.


Demnach sei alles einvernehmlich geschehen. Eine Geschichte, die der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel nicht glauben konnte. Unter anderem Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera ließen an der Darstellung des Angeklagten Zweifel aufkommen, so der Richter. Das Opfer hat bereits vor der Tat durch seine privaten Lebensumstände psychisch schwer leiden müssen. Eine Zeugenaussage vor Gericht hätte für die Jugendliche daher eine extrem hohe Belastung bedeutet.

An ihrer Stelle kamen eine Schwester und ihre Mutter ins Gericht. Mit ihnen verständigte sich der Angeklagte auf eine Schmerzensgeldzahlung von 7.500 Euro. Zudem nahm der 28-Jährige seine geschönte Version des Tathergangs zurück und lieferte vor Gericht nach einigem Zögern ein weitreichendes Geständnis ab. Nur deshalb beließ es die Kammer schließlich bei einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
https://breaking-news-saarland.de/14-ja ... Wig7_tT5nI
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Es geht um den Rechtsfrieden.
Hast du andere Lösungen?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Bielefeld09 hat geschrieben:(01 Feb 2021, 20:26)

Es geht um den Rechtsfrieden.
Hast du andere Lösungen?
Einbuchten und nach Möglichkeit danach sofort aus dem Land schmeißen dahin wo er hergekommen ist mit lebenslangen Wiedereinreiseverbot.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Teeernte »

Bielefeld09 hat geschrieben:(01 Feb 2021, 20:26)

Es geht um den Rechtsfrieden.
Hast du andere Lösungen?



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Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Fliege
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

jack000 hat geschrieben:(01 Feb 2021, 21:13)

Einbuchten und nach Möglichkeit danach sofort aus dem Land schmeißen dahin wo er hergekommen ist mit lebenslangen Wiedereinreiseverbot.
Hätte Deutschland diesbezüglich einen besseren Ruf, würde ich denken:

Klar, ausländische Straftäter bekommen eine satte Strafe (Resozialisation spielt keine Rolle), sitzen diese ab, werden aus der Haftanstalt abgeschoben und unterliegen künftig einer Wiedereinreisesperre.

Was denn sonst?
"Unsere Erde ist vielleicht ein Weibchen." – "Da der Mensch toll werden kann, so sehe ich nicht ein, warum es ein Weltsystem nicht auch werden kann" (Georg Christoph Lichtenberg).
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Fliege hat geschrieben:(01 Feb 2021, 21:37)

Hätte Deutschland diesbezüglich einen besseren Ruf, würde ich denken:

Klar, ausländische Straftäter bekommen eine satte Strafe (Resozialisation spielt keine Rolle), sitzen diese ab, werden aus der Haftanstalt abgeschoben und unterliegen künftig einer Wiedereinreisesperre.

Was denn sonst?
Es gibt Leute, die sehen das völlig anders :dead:
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Bielefeld09
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Bielefeld09 »

Fliege hat geschrieben:(01 Feb 2021, 21:37)

Hätte Deutschland diesbezüglich einen besseren Ruf, würde ich denken:

Klar, ausländische Straftäter bekommen eine satte Strafe (Resozialisation spielt keine Rolle), sitzen diese ab, werden aus der Haftanstalt abgeschoben und unterliegen künftig einer Wiedereinreisesperre.

Was denn sonst?
Sicherlich hat Deutschland zu Recht einen guten Ruf als Rechtsstaat.
Straftäter sind in erster Linie vor deutschen Gerichten nichts anderes als Straftäter.
So werden sie auch abgeurteilt.
Es ist doch für einen deutschen Rechtsstaat bezeichnend,
das alle Menschen gleich behandelt werden.
Das gilt für das StGb und auch für das BGB.
Was stört Sie?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Sie stehen sich lachend gegenüber, nehmen sich freudestrahlend in den Arm. Wieder mal gutgegangen. Europas berühmteste Taschendiebin geht als freie Frau mit einem Verwandten aus dem Gericht …

Denn ins Gefängnis muss die Bosnierin Vasvija H. (34) für ihre Klau-Orgien auch in Berlin nicht: Ihre Haftstrafe (22 Monate) wird von den Richtern zur Bewährung ausgesetzt. Ein weiterer Höhepunkt in der unfassbaren Geschichte einer gerissenen Diebin, die in ganz Europa ihr Unwesen trieb!

In Italien wird sie mit Sophia Loren (86) verglichen. Diese spielte in ihrer Jugend eine Kriminelle, die sieben Mal schwanger wurde, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Vasvija H. (34) legte im echten Leben noch was drauf: Sie wurde 13 Mal schwanger, um dem Knast zu entgehen!

Italienische Medien berichten, dass sie seit 20 Jahren als notorische Taschendiebin zwischen Rom und Mailand unterwegs ist. Allein in Rom sei sie mehr als 40 Mal auf frischer Tat erwischt worden. Doch 20 italienische Haftbefehle blieben ohne Folgen: Vasvija H. soll stets zu schwanger fürs Gefängnis gewesen sein! Und konnte damit 19 Jahre Knast verhindern!

Neun Kinder hat sie tatsächlich bekommen, 17 Jahre das älteste, 16 Monate das jüngste.

Im Corona-Sommer 2020 verlegt Mutter Vasvija ihr Gewerbe nach Deutschland. Aus der italienischen „Madame furto“ (Madame Diebstahl) wird „Lady Langfinger“.

Ihr Berliner Jagd-Revier: der Hauptbahnhof. Am 10. September 2020 wird sie verhaftet: Erstmals sitzt Vasvija H. so richtig hinter Gittern. Es dauert vier Monate bis zur Anklage.

Am Donnerstag dann der Prozess gleich mit Urteil – das gab es in Berlin noch nie! Honecker-Anwalt Nicolas Becker verteidigt die „Sophia-Loren-für-Arme“. Er sagt: „Meines Wissens gibt es gar keine Verurteilung bisher, auch nicht in Italien.“

Tatsächlich: Der deutsche Bundeszentralregister-Auszug von Vasvija H. hat keine Einträge, auch der aus Italien ist leer. Die Frau ist nicht vorbestraft! Der Promi-Verteidiger handelt einen Deal aus: Vier von zehn Vorwürfen werden eingestellt, den Rest gesteht sie.

Etwa, dass sie alte Leute beim Einsteigen in Züge beklaute! Das Motiv: „Armut und Geldnot, nicht um Luxus zu finanzieren“, sagt ihr Verteidiger.

Beispiel aus der Anklage gefällig? Einem 83-Jährigen nahm sie am 4. September 2020 am Gleis 12 die Börse weg, als er 13.04 Uhr den Zug nach Bad Schandau (Sachsen) bestieg. 13.12 Uhr stieg sie Ostbahnhof aus – mit 150 Euro Beute. 13.18 Uhr räumte sie mit der Geldkarte das Konto des alten Herren ab: 254,99 Euro, 804,99 Euro, 444,99 Euro. Er hatte dummerweise seine PIN auf der Geldkarte notiert.

Vor dem Urteil verdrückt die nur 1,50 Meter kleine Frau ein paar Tränen: „Ich mache es nie wieder …“ Vasvija H. weiß wohl selber nicht, wie oft sie das schon beteuerte.

Als (offizielle) Ersttäterin darf sie sich in Freiheit bewähren. Lady-Langfinger verlässt das Gericht durch die Vordertür. Die Familie holt sie ab. In einem großen weißen Auto rauscht sie davon …
https://www.bz-berlin.de/tatort/mensche ... XhUEq8aHnI
Das ganze Leben lang nichts anderes gemacht als Straftaten begangen und noch nie hatte das irgendwelche nennenswerten Konsequenzen gehabt. Ist doch klar das diesen Saustall Justiz keiner mehr ernst nimmt.

Ins Gefängnis aber kommt die hier:
Sieglinda Baumert geht lieber ins Gefängnis als den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Die Thüringerin hat aus Protest gegen die monatlich fälligen Gebühren die Erzwingungshaft in der JVA Chemnitz angetreten, bestätigte eine Sprecherin der Polizeiinspektion Bad Salzungen der Nachrichtenagentur dpa.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitge ... gle.com%2F
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Mit 9 Blagen kannn die ALte ja schon fast allein nur vom Kindergeld gut leben...! :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

firlefanz11 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 09:49)

Mit 9 Blagen kannn die ALte ja schon fast allein nur vom Kindergeld gut leben...! :rolleyes:
Dazu muß man berufstätig sein.
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Billie Holiday hat geschrieben:(16 Feb 2021, 10:13)

Dazu muß man berufstätig sein.
Die braucht dazu nur mit einem 450€ Job eingetragen sein, das reicht m.W. aus um Aufstockung + Kindergeld zu bekommen und zählt offiziell als EU-Arbeitnehmer.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Billie Holiday hat geschrieben:(16 Feb 2021, 10:13)

Dazu muß man berufstätig sein.
Man muss berufstätig sein um Kindergeld zu bekommen? :?:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

firlefanz11 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 12:49)

Man muss berufstätig sein um Kindergeld zu bekommen? :?:
Hartz4-Empfängern wird es angerechnet, soweit ich weiß.
Das Kindergeld, das ich meine, erhalten Berufstätige.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Billie Holiday hat geschrieben:(16 Feb 2021, 12:55)

Hartz4-Empfängern wird es angerechnet, soweit ich weiß.
Das Kindergeld, das ich meine, erhalten Berufstätige.
Ahso...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Jan-Maria »

Einige in meinem schmalen Focus gemachte Erfahrungen hier nur im Steno:
Mein Bruder, Conterganbehindert ohne Unterschekel im Besitz eines umgerüsteten Behindertenfahrzeugs: Wird angehalten kontrolliert bei Minus 12 Gerad nachts um Zwei (vor ein paar Jahren). Sein Führerschein weist eine Berenzung auf 1500kg zulässigem Gesmatgewich aus. Das Fahrzeug 1557kg. Er darf nicht weiter fahren, wie er nach Hause kommen solle? Dort hinten sei ein Telefon (er hatte kein Handy dabei) 100Meter Bürgersteig. Er geht dort hin (Protesen, starke Gebehinderung, deshalb auch ein Behindertengerechtes Fahrzeug). Kartentelefon, aber keine Karte. Er geht zurück wartet, und fährt nach Hause. Darauf hatten die Polizisten gewaetet und verfolgen Ihn. Er fährt über die Landstraße von der Polizei verfolgt nach Hause auf unserem Hof angekommen, schreit er um Hilfe. Ich komme aus dem Haus und sehe noch wie ihn die Polizisten aus dem Auto zerren und in ihn immer wieder hineintreten. Ich brülle sie an. Sie hören auf in ihn zu treten. Erschrocken über sich selbst verlassen Sie stillschweigend den Hof. Sein Oberkörper ist Blau getreten, aus seinem Gesicht läuft Blut. Wir beratschlagen was zu tun ist. 1. Führerscheinstelle: der Führerschein wird taggleich auf 3,5 Tonnen heraufgesetzt wg. Bremskraftverstärker. Amtsarzt Arteste sind taggleich geschrieben. Dienstaufsichtsbeschwerde. Strafanzeige der Polizei gegen meinen Bruder (sie waren schneller). Verfahren gegen Bruder eingestellt, Verfahren gegen Polizisten eingestellt. Bübchen in Uniform, aber aus meinem Bruder lief das Blut. Der Richter hält sich raus.

Habe einen Landschaftsbaubetrieb. Soll drei Häuser an den öffentlichen Kanal anschließen. Bei einem Haus liegt der öffentliche Kanal mit ca. 3,6m Tiefe zu hoch für die Entwässerung des Kellers. Normalerweise muß dann eine Hebeanlage eingebaut werden. Nicht so beim Amtsrichter. Hier wird der eine mit ca. 12000 Euro Buddelarbeit teuerere Lösung gefunden (auf seinem Grundstück) . Die Kosten übernehmen die Stadtwerke. Der leitende Ingenieur ist ausdrücklich angewiedert, aber hat mündliche Anweisung vom Prokuristen der Stadtwerke.
Die Stadtwerke übernehmen die Kosten. Der Amtricher ist im gleichen Golfclub mit dem Prokuristen. Der Richter hat kein Unrechtsgefühl. Der Kanal hätte noch tiefer liegen müssen meint er. Die Hunderte anderer Kanalnutzer mit Hebeanlage spielen keine Rolle, er habe im 2'ten Kellergeshoss Musikinstrumente im Wert mehrerer hunderttausend Euro.

Mein Mitarbeiter der, nachdem ich ihn entlassen habe (weil er Arbeitsanweisungen nicht folgte, weil er mich bestohlen hat, weil er Maschinen beschädigte). Den letzten Monat kam er nicht zur Arbeit. Da er nicht zur Arbeit kam(keine Krankschreibug, kein Anruf etc.) bekam er auch kein Lohngeld. Der Richter: Er müsse sich doch auf eine neue Arbeitsstelle beweben, deshab stehe ihm das Lohngeld zu. Die 7000 Euro für den LKW-Führerschein müsse ich übernehmen, er habe ja für mich gefahren. Die vereinbarte Rückzahlung müsse nicht erfolgen.

Es sprengt den zeitlichen Rahmen alle meine Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Entscheidungsträgern aufzuzählen. Justiz ist hier nur ein Oberbegriff, die Staatsseite hat freigestellt von Existenssicherung den Realitätsbezug verloren. Pflichterfüllungsanspruch früher durch Pickelhaube und Schnurbart repräsentiert wird heute durch grünes Verbieten bzw. grünes Gewissen artikuliert. Die Verknüpfung von Umwelt-/Naturschutz mit den Leitgedanken humanistischen Handelns in allen Bereichen führt immer konntiert zu einem Handeln gegen die Umwelt /Menschheit für den Fall dass man nicht links steht. In einer großen Discussion an der TU-München habe ich vor Jahren einmal, natürlich provokat, die These geäußert, dass die Grüne Bewegung den Idealismus ähnlich kanalisiere wie man dies schon in unserer Geschichte erlebt habe. Der damalige Vorsitzende des Bundessachverständigenrates für Umweltfragen stimmte mir vorsichtig zu. Die zugegeben verstaubten und vergifteten Begriffe wie Heimatliebe, Heimatverbundenheit, kulturelle Identität müssen durch bessere, tragbarere Begriffe ersetzt werden. Es ist in meinen Augen ein Versagen rechter Intellektualität / Philosophie, die sich die Überzeugungen hat aus der Hand nehmen lassen. Dass diejenigen, die keinen Zugang zu den staatlichen Futtertrögen haben eine aggressive Gegenhaltung und Gegengesellschaften entwickeln ist nur zu verständlich. Schreitet Staat zu entschieden ein wird es knallen. Mir hat ein Polizist im Mittelbau seines Standes (Landesbehörde) ein neues Wort beigebracht: "Kriminalität sei ubiquitär" (jeder sei kriminell). Das Gespräch fand statt, als er mich aufforderte seine Gartenanlage in Schwarzarbeit auszuführen. Ich lehnte dies ab, daraufhin andere diesen Auftrag (19000€) abgewickelt.
Warum habe ich diese Erfahrungen so verdichtet gemacht? Weil ich mich bewege, weil ich vieles erreichen wollte/habe. Fahren Sie Toyota, sind Sie Lehrer, haben einen Arbeitsplatz als Industriesoldat? Dann können Sie diesen Gedanken nicht folgen?
mfg jan
PS. auch die meisten Lehrer haben Schwarzarbeit von mir verlangt. Der Berufsstand mit den wenigsten Aufforderungen dazu ware überings Ärzte, warum auch immer.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Billie Holiday hat geschrieben:(16 Feb 2021, 12:55)

Hartz4-Empfängern wird es angerechnet, soweit ich weiß.
Das Kindergeld, das ich meine, erhalten Berufstätige.
Und Selbstständige die nur ein paar hundert € Umsatz haben:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

jack000 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 16:31)

Und Selbstständige die nur ein paar hundert € Umsatz haben:
Ist doch schön bunt, das kann man sich ruhig ein bisschen was kosten lassen :thumbup:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Feb 2021, 16:44)

Ist doch schön bunt, das kann man sich ruhig ein bisschen was kosten lassen :thumbup:
Wer zugelassen hat, dass sowas möglich ist, gehört in den Knast.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Fliege »

jack000 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 17:12)

Wer zugelassen hat, dass sowas möglich ist, gehört in den Knast.
Es sieht so aus, als würden einige von ihnen sogar weiter und fröhlich Politik machen (https://www.n-tv.de/ticker/Merkel-schal ... 10506.html).
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Das mit der Selbständigkeit ist halt ein Schlupfloch, das so auch nicht gedacht ist. Zudem stammt das Video aus 2011, gibt es da nichts Aktuelles?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Vongole »

jack000 hat geschrieben:(16 Feb 2021, 17:12)

Wer zugelassen hat, dass sowas möglich ist, gehört in den Knast.
Vor welche Richter möchtest du denn den EuGH stellen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Dann muss man arbeitslose und scheinselbständige EU-Bürger eben nach einer gewissen Zeit wieder nach Hause schicken, das geht in anderen EU-Staaten ja auch.
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