Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

firlefanz11 hat geschrieben:(09 May 2019, 16:12)

Dann gibts ne Sonderschicht für die Darsteller...
Ja, manches kann man nur noch als Realsatire ansehen ...

Auf manche Ideen würden vielleicht nicht mal die Macher von South-Park kommen ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von MoOderSo »

Tomaner hat geschrieben:(09 May 2019, 18:05)

Dealer können wohl nur da existieren, wo auch Kunden sind. Glaubst du da wird denen aus Solidarität etwas abgekauft und dann in die Spree geschmissen? Es gibt einfach einen Bedarf. Hat man nicht Drogen über jahrzehnte kriminalisiert, auch Kleinstdealer und hat dies irgendjemand interessiert? Wurde deshalb, von jemanden der einen Joint rauchen wollte, nur einer weniger geraucht?
Selbst in der Schweiz, ein Vorbild für AfD, gibt es Kantons wo es legal ist. Das Problem kann man nur damit beseitigen, würde es man legal in Apotheken verkaufen. Auf einen Schlag wäre dealen nicht mehr lukrativ. Jedenfalls hat dies mit Zuwanderung nichts zu tun. Selbst ohne einen einzigen Ausländer in Deutschland, würde in Deutschland kein Joint weniger geraucht werden von Deutschen.
Bei den deutschen Apothekenpreisen macht man keinem Straßendealer ernsthafte Konkurrenz. Und was ist mit Crystal und Co.? Verkaufen wir das dann auch frei in der Apotheke? Und warum wurde man nicht früher schon so penetrant von den Dealern belästigt?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Tomaner hat geschrieben:(09 May 2019, 18:05)

Dealer können wohl nur da existieren, wo auch Kunden sind. Glaubst du da wird denen aus Solidarität etwas abgekauft und dann in die Spree geschmissen? Es gibt einfach einen Bedarf. Hat man nicht Drogen über jahrzehnte kriminalisiert, auch Kleinstdealer und hat dies irgendjemand interessiert? Wurde deshalb, von jemanden der einen Joint rauchen wollte, nur einer weniger geraucht?
Selbst in der Schweiz, ein Vorbild für AfD, gibt es Kantons wo es legal ist. Das Problem kann man nur damit beseitigen, würde es man legal in Apotheken verkaufen. Auf einen Schlag wäre dealen nicht mehr lukrativ. Jedenfalls hat dies mit Zuwanderung nichts zu tun. Selbst ohne einen einzigen Ausländer in Deutschland, würde in Deutschland kein Joint weniger geraucht werden von Deutschen.
Ich habe vor über 20 Jahren auch ca. 2 Jahre gekifft. Diejenigen von denen ich gekauft habe, haben mich nicht im Park angesprochen oder Frauen belästigt, bzw. ihre Ware auch Kindern/Jugendlichen angeboten die gar nichts kaufen wollen.
=> Das hat noch mit Diskretion und dem Wunsch nicht erwischt zu werden zu tun gehabt. Das ist heutzutage vorbei ...
Zuletzt geändert von jack000 am Do 9. Mai 2019, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

MoOderSo hat geschrieben:(09 May 2019, 18:24)

Bei den deutschen Apothekenpreisen macht man keinem Straßendealer ernsthafte Konkurrenz.
Oh doch. Bedenke, dass der Strassendealer die Kriminalitätskosten einpreisen muss. In den 50ern wurde auch noch illegal Schnaps gebrannt (u.a. meine Oma, Bäuerin) aber heutzutage ist das quasi nicht mehr in Deutschland vorhanden trotz hoher Alkoholsteuern.
Und was ist mit Crystal und Co.? Verkaufen wir das dann auch frei in der Apotheke?
Wer so ein Zeug braucht, richtet sich in Kürze zu grunde. Da sollte es ärztlich verschriebene Abgaben geben. So verhindert man Dealerei.
Und warum wurde man nicht früher schon so penetrant von den Dealern belästigt?
Mehr Angebot als Nachfrage (Diejenigen, die Interesse an so einem Job haben ist ja gestiegen die letzten Jahre) und der inzwischen gescheiterte Rechtsstaat, der nicht mehr in der Lage ist Recht und Gesetz in bestimmten Kategorien durchzusetzen, sondern nur noch zusehen kann wie sich die Sache selbst entwickelt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von MoOderSo »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 19:15)

Oh doch. Bedenke, dass der Strassendealer die Kriminalitätskosten einpreisen muss. In den 50ern wurde auch noch illegal Schnaps gebrannt (u.a. meine Oma, Bäuerin) aber heutzutage ist das quasi nicht mehr in Deutschland vorhanden trotz hoher Alkoholsteuern.
Im Vergleich zur Arzneimittelpreisverordnung dürften Kriminalitätskosten vernachlässigbar sein.
https://hanfverband.de/faq/wie-teuer-is ... erarbeitet
Ich glaub, 20€ kann Otto-Normal-Dealer locker unterbieten trotz Kriminalitätskosten. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

MoOderSo hat geschrieben:(09 May 2019, 19:46)

Im Vergleich zur Arzneimittelpreisverordnung dürften Kriminalitätskosten vernachlässigbar sein.
https://hanfverband.de/faq/wie-teuer-is ... erarbeitet
Ich glaub, 20€ kann Otto-Normal-Dealer locker unterbieten trotz Kriminalitätskosten. ;)
Link geht nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Vongole »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 19:07)

Ich habe vor über 20 Jahren auch ca. 2 Jahre gekifft. Diejenigen von denen ich gekauft habe, haben mich nicht im Park angesprochen oder Frauen belästigt, bzw. ihre Ware auch Kindern/Jugendlichen angeboten die gar nichts kaufen wollen.
=> Das hat noch mit Diskretion und dem Wunsch nicht erwischt zu werden zu tun gehabt. Das ist heutzutage vorbei ...
Der "ordentliche" diskrete Dealer ist also ok? :?:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von MoOderSo »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 19:58)

Link geht nicht.
Bei mir schon. Auch im anderen Browser und am Handy.
Du hast vermutlich irgendwo einen Drogenfilter am Laufen. :?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von MoOderSo »

Vongole hat geschrieben:(09 May 2019, 20:04)

Der "ordentliche" diskrete Dealer ist also ok? :?:
Ja, wenn man mal von der Steuerhinterziehung absieht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Vongole hat geschrieben:(09 May 2019, 20:04)

Der "ordentliche" diskrete Dealer ist also ok? :?:
Es ist schon ein Unterschied ob man im Park in Spalier belästigt wird oder ob das diskret unter Freunden stattfindet. Generell bin ich für eine Legalisierung, aber das ist in Thema für einen anderen Strang.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

MoOderSo hat geschrieben:(09 May 2019, 20:06)

Bei mir schon. Auch im anderen Browser und am Handy.
Du hast vermutlich irgendwo einen Drogenfilter am Laufen. :?
Jetzt geht es. In dem Artikel steht, dass es durch die Organisation/Regelung zu diesen Preisen kommt. Dann muss man eben die Regeln ändern, bzw. ist es Unsinn überhaupt Apotheken für den Verkauf einzusetzen.
=> Was aber nicht geht (Im Sinne des Stranges) ist, dass Drogendealer im Park quasi legalisierte Flächen bekommen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 20:24)

Es ist schon ein Unterschied ob man im Park in Spalier belästigt wird oder ob das diskret unter Freunden stattfindet. Generell bin ich für eine Legalisierung, aber das ist in Thema für einen anderen Strang.
Legalisisierung von Marihuana auf alle Fälle. Das Verbot ist die blanke Heuchelei. Aber eben ein anderes Thema.

Hier ist doch die Frage: wer macht sich strafbar?

Der Verkauf verbotener Drogen ist eine Straftat. Wer Zeuge einer Straftat wird oder von dieser erfährt und dies nicht an die zuständigen Behörden weitergibt, macht sich meines Wissens nach auch strafbar. Hier nun wissen gesellschaftliche Entscheidungsträger von Straftaten und Starftätern und schaffen für diese Räume, in denen sie ihr kriminelles Verhalten ausüben können.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Ammianus hat geschrieben:(09 May 2019, 20:33)
Hier nun wissen gesellschaftliche Entscheidungsträger von Straftaten und Starftätern und schaffen für diese Räume, in denen sie ihr kriminelles Verhalten ausüben können.
Es ist nun mal die Totalkapitulation vor der Kriminalität, bzw. auch der Wunsch von Manchen Entscheidungsträgern dass sich daran halt nichts ändert. Es waren doch die Grünen, die ein Denkmal für Drogendealer aufstellen wollten, weil diese sich ja einer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe widmen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tomaner »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 19:07)

Ich habe vor über 20 Jahren auch ca. 2 Jahre gekifft. Diejenigen von denen ich gekauft habe, haben mich nicht im Park angesprochen oder Frauen belästigt, bzw. ihre Ware auch Kindern/Jugendlichen angeboten die gar nichts kaufen wollen.
=> Das hat noch mit Diskretion und dem Wunsch nicht erwischt zu werden zu tun gehabt. Das ist heutzutage vorbei ...
Du hast von Deutschen Dope gekauft? Sind Deutsche dann weniger kriminell wenn sie verkaufen, als Ausländer? Zweiklassenjustiz und Gesetze? Ein Gesetzbuch für deutsche und ein weiteres für Ausländer?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Tomaner hat geschrieben:(10 May 2019, 22:04)

Du hast von Deutschen Dope gekauft? Sind Deutsche dann weniger kriminell wenn sie verkaufen, als Ausländer? Zweiklassenjustiz und Gesetze? Ein Gesetzbuch für deutsche und ein weiteres für Ausländer?
Kannst du nicht endlich mal diese Dauerunterstellungen stecken lassen. Der Verkauf verbotener Substanzen ist illegal und eine Straftat. Und da ist es vollkommen egal, ob der Täter Nachtelfe, Klingone, Vampirjägerin oder sturzbetrunkener Stubenkater ist.

Na gut, der sturzbetrunkene Stubenkater bekäme wegen des Vollrausches nach deutschem Recht eine mildere Strafe ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Tomaner hat geschrieben:(10 May 2019, 22:04)

Du hast von Deutschen Dope gekauft? Sind Deutsche dann weniger kriminell wenn sie verkaufen, als Ausländer? Zweiklassenjustiz und Gesetze? Ein Gesetzbuch für deutsche und ein weiteres für Ausländer?
Woher geht die Nationalität meiner Konnekte hervor? Hast du da mal wieder was reingedichtet was gar nicht drin steht und andere Informationen die ich gegeben habe bewußt weg gelassen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

In Deutschland werden nur noch Kinderschänder und Raserunfälle in Innenstädten hart bestraft. Und das auch nicht immer. Vor allem bei ersterem weil häufig zu hohen Haftstrafen auch noch Sicherungsverwahrung dazu kommt und man muss sich auch nichts vormachen, dass ist letztendlich eine höhere Strafe als lebenslänglich, weil es sich nicht stark von Knast unterscheidet und man auch nicht mehr rauskommt.

Im Vergleich zu Gewaltstraftaten, Rasern auf Autobahnen/Landstraßen und anderen Kindertötern ist aber schon eine gewaltige Kluft.

Kind erwürgt 10,5 Jahre Haft
https://www.sueddeutsche.de/panorama/he ... -1.4400801

Kind misshandelt 10 Jahre Haft, Staatsanwaltschaft Revision will Sicherungsverwahrung
https://www.sueddeutsche.de/panorama/st ... -1.4075714
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

John Galt hat geschrieben:(12 May 2019, 01:19)

In Deutschland werden nur noch Kinderschänder und Raserunfälle in Innenstädten hart bestraft. Und das auch nicht immer. Vor allem bei ersterem weil häufig zu hohen Haftstrafen auch noch Sicherungsverwahrung dazu kommt und man muss sich auch nichts vormachen, dass ist letztendlich eine höhere Strafe als lebenslänglich, weil es sich nicht stark von Knast unterscheidet und man auch nicht mehr rauskommt.

Im Vergleich zu Gewaltstraftaten, Rasern auf Autobahnen/Landstraßen und anderen Kindertötern ist aber schon eine gewaltige Kluft.

Kind erwürgt 10,5 Jahre Haft
https://www.sueddeutsche.de/panorama/he ... -1.4400801

Kind misshandelt 10 Jahre Haft, Staatsanwaltschaft Revision will Sicherungsverwahrung
https://www.sueddeutsche.de/panorama/st ... -1.4075714
Was gibt es an den Urteilen konkret zu bemängeln?
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

McKnee hat geschrieben:(12 May 2019, 06:32)

Was gibt es an den Urteilen konkret zu bemängeln?
Kinderschänder bekommen eine höhere Strafe als Leute die aus Langeweile Kinder töten.

Innenstadtraser bekommen lebenslänglich, Idioten die auf Autobahnen andere Leute totrasen, dürfen frei rumlaufen.

Mehrfache Gewalttäter und Messerstecher dürfen frei rumlaufen.

Das gibt es zu bemängeln.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

John Galt hat geschrieben:(12 May 2019, 07:23)

Kinderschänder bekommen eine höhere Strafe als Leute die aus Langeweile Kinder töten.
Rein rechnerisch hat die Frau eine um 6 Monate längere Freiheitsstrafe erhalten. Zum Thema Langeweile wüprde ich dir die Lektüre deiner eigenen Links empfehlen.
Davon rückte Staatsanwalt Harald Lustig im Laufe des Prozesses ab: Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe sei erfüllt, die Frau habe das Kind aus Verlustängsten erwürgt. Sie habe befürchtet, die Besuche könnten bald enden. "Für mich heißt das, dass man sich selbst wichtiger nimmt als das Leben eines anderen Menschen, eines kleinen Jungen", sagte Lustig in seinem Plädoyer. Die Tat sei selbstherrlich und selbstsüchtig gewesen, so der Staatsanwalt.
nichts von Langeweile
Dass das Urteil jetzt doch Totschlag lautet, begründet der Vorsitzende der Kammer mit einem Bündel an Gründen: Die Angeklagte sei überlastet und aufgewühlt gewesen. Außerdem sei die Tat durch eine depressive Störung der Frau geprägt gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Angeklagte zur Tatzeit in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.
auch nichts von Langeweile
Damit hatte auch die Verteidigung argumentiert. Sie sah die Tat unter anderem deshalb lediglich als fahrlässige Tötung.
natürlich nichts von Langeweile

Die Tat ist schlimm genug, da braucht man deine billige Polemik nicht oben drauf.
Innenstadtraser bekommen lebenslänglich, Idioten die auf Autobahnen andere Leute totrasen, dürfen frei rumlaufen.
Andere werden wegen Mordes verurteilt
Mehrfache Gewalttäter und Messerstecher dürfen frei rumlaufen.
Andere werden wegen Mordes verurteilt.

INhaltlich bist du nicht in der Lage etwas zu bemängeln. Du reduzierst dich auf plakatives Stückwerk.
Das gibt es zu bemängeln.
Mängel erkenne ich lediglich durch die fehlenden Inhalten deiner Beiträge.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

McKnee hat geschrieben:(12 May 2019, 10:43)

Rein rechnerisch hat die Frau eine um 6 Monate längere Freiheitsstrafe erhalten. Zum Thema Langeweile wüprde ich dir die Lektüre deiner eigenen Links empfehlen.
Tolle Leseschwäche. 10,5 Jahre nach 7 Jahren frei weil sie ein Kind aus Langeweile getötet hat, im Vergleich zu Kinderschändern die 10 Jahre Haft + Sicherungsverwahrung droht. Man muss auch nicht die Märchengeschichten glauben, die über Sicherungsverwahrung in der Luft schwirren. Das ist nicht anderes als Knast mit bisschen Therapie.

Also Lebenslänglich für Sex-Gestörte und 7 Jahre für Kindestöter. Tja.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

John Galt hat geschrieben:(12 May 2019, 11:28)

Tolle Leseschwäche.
Ach Johnny Boy ...
10,5 Jahre nach 7 Jahren frei
Du hast die Strafen und Urteile kritisiert, die sind nun mal 10 und 10,5 ... wann kam/kommt der Kinderschänder frei?
weil sie ein Kind aus Langeweile getötet hat,
wie gut, dass du meine Leseschwäche nicht hast.
im Vergleich zu Kinderschändern die 10 Jahre Haft + Sicherungsverwahrung droht.
Richtig festgestellt (Unterstrich)

Sagt dir das KURS-PRogramm etwas? Auch im Zusammenhang mit SV?!
Man muss auch nicht die Märchengeschichten glauben, die über Sicherungsverwahrung in der Luft schwirren. Das ist nicht anderes als Knast mit bisschen Therapie.
und jetzt?
Also Lebenslänglich für Sex-Gestörte und 7 Jahre für Kindestöter. Tja.
Also, du bist dir sicher, dass jeder Kinderschänder "lebenslänglich" bekommt und jeder "Mörder" nach 7 Jahren auf freien Fuß?!

Ich dachte nicht, dass du wirklich so schlecht informiert bist und neben dem Thema stehst.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

Toller Doppelaccount übrigens, aber dieser Rechtspositivismus bringt niemanden etwas.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

John Galt hat geschrieben:(12 May 2019, 13:49)

Toller Doppelaccount übrigens, aber dieser Rechtspositivismus bringt niemanden etwas.
Nenn du es Positivismus, ich nenne es Realitätsbezug und Auffassungsgabe komplexer Lebenssachverhalte.

Nenn du es Doppelaccount, ich nenne es Ablenkungsversuch.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »


Körperverletzung mit Todesfolge – dafür sind zwei Afghanen im Prozess um den Tod des 22-jährigen Markus B. aus Köthen am Freitag schuldig gesprochen worden.

Die beiden Angeklagten sind zu für ein Jahr und fünf Monate und ein Jahr und acht Monate in Jugendhaft verurteilt worden. Beim Strafmaß des Älteren wurden zwei weitere Straftaten berücksichtigt. Der 19-Jährige muss wegen seiner Alkoholsucht in eine Entziehungsanstalt
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessa ... n-100.html

Menschen umbringen und dafür 1,5 Jahre Urlaub bekommen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

John Galt hat geschrieben:(18 May 2019, 09:01)

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessa ... n-100.html

Menschen umbringen und dafür 1,5 Jahre Urlaub bekommen.
Für die Angehörigen ein Alptraum. Aus dem Bericht:
Die Familie aus Köthen, zwei Brüder, zwei Schwestern und die Mutter, sagten nach dem Urteil, das Strafmaß sei viel zu gering. Mit Gerechtigkeit habe das nichts zu tun. Richterin Schmidt richtete sich an die Familie. Sie wünsche ihr viel Kraft, mit dem Verlust des Sohnes und Bruders umzugehen. "Das Strafmaß wird Ihnen milde vorkommen. Es wird ihn nicht mehr lebendig machen." Es gehe hier aber um die individuelle Schuld. Den beiden 17- und 19-Jährigen gab sie auf, über das Geschehene nachzudenken. "Körperverletzung kann tödlich enden."
[...]
Ein MDR-Reporter berichtete von der Urteilsverkündung, dass es zu tumultartigen, sehr emotionalen Reaktionen der Angehörigen des Opfers gekommen sei. Die beiden Brüder seien nach der Urteilsverkündung aufgesprungen, einer warf Tische und Bänke um, beschimpfte die Richterin und wollte auf die beiden Angeklagten losgehen. Sie mussten von mehreren Beamten gebändigt werden.
In Deutschland ist eben ein deutsches Menschenleben nicht viel wert. In Amerika hätten die beiden Straftäter vermutlich lebenslang bekommen. Zu zweit unprovoziert einen anderen Menschen zusammenschlagen und noch auf den Kopf des am Boden Liegenden eintreten - naja, das ist moralisch schon unter aller Sau. Die Richterin hatte aber offenbar großes Verständnis für die beiden "Geflüchteten".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Julian hat geschrieben:(18 May 2019, 09:38)

Für die Angehörigen ein Alptraum. Aus dem Bericht:


In Deutschland ist eben ein deutsches Menschenleben nicht viel wert. In Amerika hätten die beiden Straftäter vermutlich lebenslang bekommen. Zu zweit unprovoziert einen anderen Menschen zusammenschlagen und noch auf den Kopf des am Boden Liegenden eintreten - naja, das ist moralisch schon unter aller Sau. Die Richterin hatte aber offenbar großes Verständnis für die beiden "Geflüchteten".
Man kann diesen Saustall Justiz einfach nicht mehr ernst nehmen sondern nur noch auslachen so wie es Kriminelle tun.
Kein Wunder das Deutschland bei Kriminellen so beliebt ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Julian hat geschrieben:(18 May 2019, 09:38)
Für die Angehörigen ein Alptraum. Aus dem Bericht:

In Deutschland ist eben ein deutsches Menschenleben nicht viel wert. In Amerika hätten die beiden Straftäter vermutlich lebenslang bekommen. Zu zweit unprovoziert einen anderen Menschen zusammenschlagen und noch auf den Kopf des am Boden Liegenden eintreten - naja, das ist moralisch schon unter aller Sau. Die Richterin hatte aber offenbar großes Verständnis für die beiden "Geflüchteten".
Wenn sie wirklich auf den Kopf des am Boden liegenden eingetreten haben, dann ist die Bewertung der Richterin in meinen Augen falsch.

Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass alle Menschen top fit sind. Es ist normal, dass Tritte gegen den Kopf ernsthafte Konsequenzen haben können. Da ist in meinen Augen klare Inkaufnahme im Spiel. Das ist kein unvorhersehbares Ereignis, wenn dann ein Mensch stirbt. Soll das nun also heißen das Opfer hat eben selber Schuld gehabt, weil es sich nicht hätte einmischen sollen? Das hielte ich für eine fatale Aussage.

Nein, ich bewerte die Schuld da anders als die Richterin, vorausgesetzt die Tritte haben in der Folge zum dem Herzanfall geführt. Sind sonst alle herzkranken Menschen vogelfrei, weil sie nicht "normaler" Gewalteinwirkung "standhalten"?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

Skeptiker hat geschrieben:(18 May 2019, 10:34)

Wenn sie wirklich auf den Kopf des am Boden liegenden eingetreten haben, dann ist die Bewertung der Richterin in meinen Augen falsch.

Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass alle Menschen top fit sind. Es ist normal, dass Tritte gegen den Kopf ernsthafte Konsequenzen haben können. Da ist in meinen Augen klare Inkaufnahme im Spiel. Das ist kein unvorhersehbares Ereignis, wenn dann ein Mensch stirbt. Soll das nun also heißen das Opfer hat eben selber Schuld gehabt, weil es sich nicht hätte einmischen sollen? Das hielte ich für eine fatale Aussage.

Nein, ich bewerte die Schuld da anders als die Richterin, vorausgesetzt die Tritte haben in der Folge zum dem Herzanfall geführt. Sind sonst alle herzkranken Menschen vogelfrei, weil sie nicht "normaler" Gewalteinwirkung "standhalten"?
Aus dem Bericht:
Als er am Boden lag, habe der 17-Jährige ihn von oben "stampfend, aber nicht kraftvoll" auf das Gesicht getreten. Der 22-Jährige starb an einem plötzlichen Herztod. Nach Aussagen der Sachverständigen war der junge Mann so schwer krank, dass er jederzeit hätte sterben können, erklärte die Richterin weiter. Der psychische und physische Stress des Angriffs hätte aber schließlich dafür gesorgt, dass das Herz versagte. Schmidt betonte: "Den Angeklagten war es möglich, den Tod vorherzusehen."
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessa ... n-100.html

Der Täter hat also stampfend auf das Gesicht getreten, aber für die Richterin nicht kraftvoll genug.

Wenn sich eine solche Rechtsprechung durchsetzt, wird die Rate an Tötungen an alten und kranken Leuten sehr schnell abnehmen. Wenn ich einer gebrechlichen 85-jährigen einen Faustschlag versetze und sie stirbt, werde ich mich darauf berufen können, dass ein gesunder, kräftiger 30-jähriger Mann wahrscheinlich daran nicht gestorben wäre, und dass die 85-jährige vielleicht ohnehin nur noch kurze Zeit zu leben gehabt hätte.

Auch im Fall des getöteten Niklas P., bei dem es ja letztlich zu keiner Verurteilung kam, wäre es selbst bei einer Verurteilung zu einer glimpflichen Strafe gekommen, wegen einer post mortem nachgewiesenen Gefäßanomalie des Opfers.
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... as-p-.html

Auch bei einem weiteren Todesfall, der anlässlich einer Schlägerei auftrat, wurde das Verfahren gegen einen Geflüchteten eingestellt.
https://www.mz-web.de/wittenberg/sohn-n ... r-30652178

Auch wurde erst kürzlich festgestellt, dass sechs Messerstiche, die zum Tod eines Flüchtlingshelfers durch einen Geflüchteten führten, durchaus als Notwehr zu werten sind.
https://www.tz.de/welt/muenster-fluecht ... 88000.html

Offenbar setzt sich solch ein Denken langsam in Deutschland durch, nicht zuletzt durch die Erfordernisse, die die Masseneinwanderung seit 2015 geschaffen hat. Die Kriminalstatistik wäre sonst Wasser auf die Mühlen der Rechten.
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John Galt
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

Nach Aussagen der Sachverständigen war der junge Mann so schwer krank, dass er jederzeit hätte sterben können, erklärte die Richterin weiter.
Nur weil man einen Stent hat oder ähnliches kann man nicht jederzeit abnippeln. So herzkrank kann man mit Anfang 20 gar nicht sein.

Das Alter der Täter stimmt vermutlich auch nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

John Galt hat geschrieben:(18 May 2019, 11:30)
Das Alter der Täter stimmt vermutlich auch nicht.
Ach was, wir wissen doch das die bei sowas immer ehrlich sind.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Julian hat geschrieben:(18 May 2019, 10:51)
Aus dem Bericht:

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessa ... n-100.html

Der Täter hat also stampfend auf das Gesicht getreten, aber für die Richterin nicht kraftvoll genug.

Wenn sich eine solche Rechtsprechung durchsetzt, wird die Rate an Tötungen an alten und kranken Leuten sehr schnell abnehmen. Wenn ich einer gebrechlichen 85-jährigen einen Faustschlag versetze und sie stirbt, werde ich mich darauf berufen können, dass ein gesunder, kräftiger 30-jähriger Mann wahrscheinlich daran nicht gestorben wäre, und dass die 85-jährige vielleicht ohnehin nur noch kurze Zeit zu leben gehabt hätte.

Auch im Fall des getöteten Niklas P., [...]
Das ist wirklich eine kniffelige Sitation. Auf der einen Seite muss man natürlich die persönliche Schuld des Angeklagten berücksichtigen, auf der anderen Seite kann man m.E. die Grenze für die Inkaufnahme einer Tötung nicht unendlich hoch setzen, sodass es immer bei Fahrlässigkeit bleibt.

Hier hat die Richterin ja geurteilt, dass es den Angeklagten möglich war den Tod des Opfers vorherzusehen. Dadurch hat sie schon härter Geurteilt als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte (war m.E. schon kurios ist). Sie hat aber dann die persönliche Schuld als eher gering eingestuft, wodurch die Milde erklärt werden kann.

Wahrscheinlich geht das Urteil im Kontext der typischen Rechtssprechung in Ordnung. Ich frage mich allerdings, ob man von Menschen nicht ein größeren Grad der Verantwortung für gewaltsames Handeln einfordern kann. Niemand kann den Gesundheitszustand eines anderen Menschen kennen. Ein Stoß gegen die Brust, sodass das Opfer fällt ohne sich abstützen zu können - das ist potentiell tödliche Gewalt. Für die Folgen, selbst wenn diese ungewöhnlich hoch sind, muss der Täter m.E. voll haften. Da kann es in meinen Augen keinen Rabatt für die augenscheinliche Konstitution des Opfers geben, die hier äußerlich besser gewesen sein mag als es tatsächlich der Fall war.

Es wäre dann aber wohl eine gesellschaftliche Frage Menschen für Gewaltausübung stärker an den Folgen direkt zu beteiligen. Die Rechtssprechung scheint mir da sehr verständnisvoll Gewaltausübern gegenüber zu sein. In dem Kontext hat wohl die Richterin, mit der gängigen Praxis verglichen, schon ein "hartes" Urteil gefällt. In meinen Augen aber nicht hart genug um solche Formen der Auseinandersetzung wirklich zu ächten und wirkungsvoll zu bekämpfen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

So wird geurteilt, wenn der Täter Deutscher ist und das Opfer nicht stirbt: https://rp-online.de/nrw/staedte/moench ... d-20840779
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Keine Ahnung, ob "so geurteilt" wird, auf jeden Fall wird so geraunt, wenn ein Fall als paradigmatisch dargestellt wird. Glückwunsch für diese Leistung.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Fälle, die vor dem BGH landen, kann man durchaus als paradigmatisch einstufen. Meine Glückwünsche bekommen Richter, die Gewalttäter ungeachtet ihrer Herkunft hart bestrafen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von space »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 May 2019, 12:21)

So wird geurteilt, wenn der Täter Deutscher ist und das Opfer nicht stirbt: https://rp-online.de/nrw/staedte/moench ... d-20840779
So wird in einem anderen Fall von einem anderen Gericht geurteilt, ist die richtige Formulierung. Alles andere ist Ideologie.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Der BGH, der das Urteil letztinstanzlich rechtskräftig machte, ist nur eben nicht irgendein anderes Gericht. Anscheinend haben die Richter viel zu viel Ermessensspielraum, wenn man solche krassen Diskrepanzen bei den Verurteilungen sieht und Körperverletzung ohne Todesfolge härter bestraft wird als Körperverletzung mit Todesfolge, dass da dann etwas nicht stimmt, erkennt ein Blinder mit Krückstock. Wenn man es denn erkennen will, von wegen "Ideologie".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 May 2019, 12:30)

Fälle, die vor dem BGH landen, kann man durchaus als paradigmatisch einstufen. Meine Glückwünsche bekommen Richter, die Gewalttäter ungeachtet ihrer Herkunft hart bestrafen.
"Hauptsächlich entscheidet der BGH über Revisionen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Wie jedes Revisionsgericht erhebt er dabei – anders als ein Berufungsgericht – im Regelfall keine Beweise, sondern entscheidet lediglich darüber, ob das Urteil des Land- oder Oberlandesgerichts auf Rechtsfehlern beruht. " wiki
Was auch immer daran für dich paradigmatisch ist.

Und Fälle lassen sich nicht einfach so vom Urteil her vergleichen. Was du offensichtlich nennst, bleibt obskur.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

"Obskur" bleibt es nur für Ideologen :cool: Aber ich weiß ja, was los ist, ist halt voll rassistisch von mir, sowas aufzubringen, der Trigger hat mal wieder bestens funktioniert :cool: Und selbstverständlich hab ich das überspitzt, denn es gibt un­zwei­fel­haft auch nichtdeutsche Gewalttäter, die für Körperverletzung ohne Todesfolge hart bestraft werden. "Obskur" ist allenfalls die Milde, mit der so manche Gewalttäter von den Richterinnen und Richtern wieder auf die Bevölkerung losgelassen werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Wenn du meinst.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 May 2019, 12:53)

Der BGH, der das Urteil letztinstanzlich rechtskräftig machte, ist nur eben nicht irgendein anderes Gericht. Anscheinend haben die Richter viel zu viel Ermessensspielraum, wenn man solche krassen Diskrepanzen bei den Verurteilungen sieht und Körperverletzung ohne Todesfolge härter bestraft wird als Körperverletzung mit Todesfolge, dass da dann etwas nicht stimmt, erkennt ein Blinder mit Krückstock. Wenn man es denn erkennen will, von wegen "Ideologie".
Jugendstrafrecht hat halt immer geringere Strafen. Das wird aber sicherlich nicht der letzte Eintrag im Führungszeugnis bleiben, da hätte man die Abschiebung gleich auch noch ins Urteil packen können.

Ich hatte es auf der letzten Seite schon gesagt und sage es auch gerne wieder, die einzigen Straftaten die in Deutschland noch hart bestraft werden, sind Innenstadtraser und Kinderschänder. Andere Gewalttäter mit Todesfolgen haben Narrenfreiheit.

https://www.zeit.de/news/2019-03/26/wie ... -99-539850
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 May 2019, 13:25)
Aber ich weiß ja, was los ist, ist halt voll rassistisch von mir, sowas aufzubringen, der Trigger hat mal wieder bestens funktioniert :cool: Und selbstverständlich hab ich das überspitzt, denn es gibt un­zwei­fel­haft auch nichtdeutsche Gewalttäter, die für Körperverletzung ohne Todesfolge hart bestraft werden. "Obskur" ist allenfalls die Milde, mit der so manche Gewalttäter von den Richterinnen und Richtern wieder auf die Bevölkerung losgelassen werden.
So wird laviert, wenn man sich ertappt fühlt.

Ist übrigens ein mieser Move, nachträglich den eigenen Beitrag immer weiter abzuändern. Aber jeder so, wie er kann.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von space »

Unité 1 hat geschrieben:(18 May 2019, 13:37)

So wird laviert, wenn man sich ertappt fühlt.

Ist übrigens ein mieser Move, nachträglich den eigenen Beitrag immer weiter abzuändern. Aber jeder so, wie er kann.
ganz nach dem Motto: 'hätte ja klappen können'.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Unité 1 hat geschrieben:(18 May 2019, 13:37)

So wird laviert, wenn man sich ertappt fühlt.
"Ertappt" LOL :D
Ist übrigens ein mieser Move, nachträglich den eigenen Beitrag immer weiter abzuändern. Aber jeder so, wie er kann.
Ja, voll mies. Muss schlimm sein, so eine Paranoia.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 May 2019, 13:47)

Ja, voll mies. Muss schlimm sein, so eine Paranoia.
Integrität erwarte ich vorderhand auch nicht von Raunenden, die keine Verantwortung für ihr Reden kennen. Wurde bestätigt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Du bist eh nicht satisfaktionsfähig, also gib dir kein Mühe mit unterschwelligen Beleidigungsversuchen :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Zur Abwechslung möchte ich hier mal kein Urteil diskutieren, sondern einen Artikel posten, der interessante Hintergründe zur Strafbemessung deutscher Gerichte liefert.

In der KriPoZ ist im Januar folgender Artikel erschienen:
https://kripoz.de/2018/09/20/die-oeffen ... -reformen/

Es wird darin über die Wahrnehmung der Strafzumessung für bestimmte Delikte geschrieben. Da geht es auch um die Analyse von Userkommentaren in Zeitschriften.

Ich poste hier nur mal Teile aus dem letzten Abschnitt des Beitrages, weil er interessante Erklärungsansätze, durchaus justizkritisch, aufzeigt, und auch Lösungsansätze darstellt.
2. Erklärungsansätze
Die beobachtete Kritik an den Urteilen der Strafgerichte lässt sich auf zwei Weisen erklären: (1) Es besteht tatsächlich eine Diskrepanz in der Strafschwereeinschätzung durch RichterInnen und Laien oder (2) Das Unverständnis über die Sanktionsentscheidung der Gerichte ist Folge eines defizitären Kommunikationsprozesses. Eine Annäherung an diese Fragen können Studien ermöglichen, die das Strafzumessungsverhalten von RichterInnen und Laien auf Basis gleicher Sachverhaltsinformationen untersuchen. Erste Erkenntnisse einer von der Verfasserin durchgeführten Befragung weisen darauf hin, dass Laien gerade im Bereich von Sexual- und Gewaltdelikten tatsächlich – deutlich – strengere Strafen befürworten als RichterInnen.[27]
a) Diskrepanzen in der Strafschwereeinschätzung
Eine unterschiedliche Bewertung angemessenen Strafens durch RichterInnen und Laien kann drei Ursachen haben: Die Strafvorstellungen der Bevölkerung sind zu hoch, die Urteile der Gerichte zu milde oder die Strafschwereeinschätzung der Gruppen beruht auf verschiedenen Prämissen.
aa) Unterschiedliche Wertungen
Möglicherweise legen RichterInnen und Laien ihrer Strafzumessungsentscheidung unterschiedliche Wertungen zugrunde.[28] So hat die Analyse der Kommentarspalten gezeigt, dass die Kritik der Nutzer an zu milden Strafen häufig mit der Vernachlässigung der Opferperspektive begründet wurde. Eine Hypothese könnte daher lauten, dass Laien die Folgen der Tat für das Opfer in ihrer Strafzumessungsentscheidung stärker gewichten als RichterInnen, die den Täter im Zentrum des Strafverfahrens sehen. Ebenfalls unterschiedlich scheinen RichterInnen und Laien die Bedeutung eines Geständnisses zu bewerten. In der gerichtlichen Praxis stellt die geständige Einlassung des Täters einen zentralen Strafzumessungsfaktor dar.[29] Ein Geständnis wird auch dann strafmildernd berücksichtigt, wenn es nicht „in erster Linie aus Schuldeinsicht und Reue, sondern aus verfahrenstaktischen Gründen im Rahmen der Verständigung“[30] abgegeben wird. Selbst wenn ein Geständnis bei Vorliegen „erdrückender Beweise“ erfolgt, ist dem Gericht eine strafmildernde Würdigung nicht verwehrt.[31] Viele Laien lehnen hingegen eine Strafmilderung für ein rein taktisches Geständnis ab. Damit liegen sie nicht „falsch“, sondern treffen eine nachvollziehbare Wertung, die auch im Schrifttum geteilt wird.[32] In der Tat birgt die geltende Rechtsprechung die Gefahr, ein Geständnis allein aus arbeitsökonomischen Gründen zu belohnen und dabei die Grenzen schuldangemessenen Strafens zu unterschreiten.[33] Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Strafmilderung zum Automatismus wird und RichterInnen selbst ein „schlichtes Geständnis“ am Ende einer eindeutigen Beweisaufnahme zu Gunsten des Angeklagten in Ansatz bringen. Ein solches Vorgehen wäre mit dem Ziel einer schuldangemessenen Strafe nicht mehr vereinbar; schließlich ist die Einlassung des Täters in diesem Fall weder ein Zeichen moralischer Besserung (die dann nicht mehr durch Strafe erreicht werden muss) noch kann in einem formelhaften Bekenntnis zur Tat eine ausreichende Kommunikationsleistung zur Anerkennung der verletzten Norm gesehen werden. Die öffentliche Kritik könnte hier also nicht nur legitim sein, sondern auf eine notwendige Korrektur der gerichtlichen Praxis hinweisen.
bb) Fehlende Entscheidungsmaßstäbe
Auf den ersten Blick liegt die Annahme nahe, dass RichterInnen gegenüber der Bevölkerung über eine „größere Urteilskompetenz“ verfügen und folglich eher in der Lage sind, „richtige“ Strafmaßentscheidungen zu treffen. Dabei wird jedoch stillschweigend vorausgesetzt, dass es für jeden Fall ein „richtiges“ Strafmaß gibt, dem sich die Beteiligten annähern können. Dass diese Voraussetzung nicht zutrifft, zeigt aber bereits die Tatsache, dass ausländische Rechtsordnungen andere Strafrahmen vorgeben als das deutsche Recht. Ob etwa ein Wohnungseinbruchsdiebstahl mit einem, drei oder fünf Jahren bestraft werden soll, lässt sich nicht theoretisch bestimmen, sondern ist das Ergebnis einer durch gesellschaftliche Rechtsvorstellungen geprägten Wertentscheidung.
Im Übrigen gibt das deutsche Strafrecht – abgesehen von den seltenen Fällen „absoluter“ Strafdrohungen wie in § 211 StGB – nur wenige verbindliche Maßstäbe für eine „richtige“ Strafzumessungsentscheidung vor. Die gesetzlichen Strafrahmen sind bei den meisten Tatbeständen sehr weit – so liegt die Mindeststrafe für Erpressung (§ 253 StGB) bei fünf Tagessätzen Geldstrafe, die Höchststrafe nach § 253 Abs. 4 StGB bei 15 Jahren Freiheitsstrafe. Auch die allgemeinen Regelungen in §§ 46-47 StGB enthalten nur vage Kriterien, deren Gewichtung und Verhältnis zueinander offen bleibt.[34] Damit wird die Frage nach der angemessenen Strafe dem jeweils entscheidenden Richter überlassen, ohne dass sich dieser auf klare gesetzliche Vorgaben stützen könnte. Dies hat zur Folge, dass Strafmaßentscheidungen unterschiedlicher RichterInnen, wie verschiedene empirische Studien gezeigt haben, nicht homogen sind, sondern ganz erhebliche Diskrepanzen aufweisen.[35] Jüngst hat Strengdie Erkenntnisse eines Experiments veröffentlicht, in dem RichterInnen in unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen ein Strafmaß festlegen sollten. Die von den sieben „Gerichten“ für denselben Fall einer räuberischen Erpressung erarbeiteten Strafen reichten von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 8 Jahren Freiheitsstrafe.[36] Und auch der gleiche Richter verhängt für eine Straftat nicht immer dieselbe Sanktion: Studien, die den ProbandInnen in zeitlichen Abständen einen identischen Sachverhalt zur Bewertung präsentiert haben, belegen deutlich abweichende Strafmaßentscheidungen.[37] Angesichts dieser Befunde wird man der Kritik an einzelnen Urteilen schwerlich entgegenhalten können, dass die Strafzumessung durch das Gericht objektiv „richtig“ war und Einwände gegen sie daher unberechtigt sind.
Als Ausblick wird vorgeschlagen Strafbemessungsrichtlinien zu erarbeiten, wie sie in anderen Ländern existieren.
3. Ausblick: Die Einführung von Strafzumessungsrichtlinien
Gerichtliche Strafmaßentscheidungen treffen in der Bevölkerung nicht selten auf Unverständnis. Die gesellschaftlichen Folgen sind in hohem Maße problematisch: Die Wut über zu milde Urteile schwächt das Vertrauen in die deutsche Justiz und die Handlungsfähigkeit des Staates, begünstigt Vorbehalte gegen Ausländer und vertieft die Gräben in der deutschen Flüchtlingspolitik. Das Recht gibt den Gerichten kaum klare Maßstäbe für eine gerechte Strafzumessung an die Hand. Es kann daher wenig überraschen, dass richterliche Sanktionen regional und individuell höchst unterschiedlich ausfallen. Strafhöhen erscheinen daher nicht selten zufällig und sind der Öffentlichkeit kaum vermittelbar.
Diese Befunde machen ein grundsätzliches Umdenken im Bereich der Strafzumessung notwendig. Da es keine absolut „richtige“ Strafe gibt, müssen Strafrahmen und Strafzumessungskriterien das Ergebnis eines gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses sein. Aufgabe des Richters ist es, die vereinbarten Regelungen im Einzelfall anzuwenden – nicht aber, weitgehend losgelöst von rechtlichen Vorgaben eigene Strafzumessungssysteme zu entwickeln.
Transparente und allgemeingültige Maßstäbe für gerechtes Strafen könnten durch Strafzumessungsrichtlinien bestimmt werden, wie sie etwa in den USA oder Australien gelten.[48] Diesen Sentencing Guidelines begegnet man in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur jedoch seit jeher mit Skepsis.[49] Ein wesentlicher Grund für die Vorbehalte dürften die oft drakonischen Strafen US-amerikanischer Gerichte sein, die – auch wenn einige Leser dies fordern (oben III. 4 a)) – kaum zum Vorbild dienen können.[50] Die strengen Strafen in den USA sprechen freilich nicht gegen das Modell der Strafzumessungsrichtlinien, sondern allenfalls gegen seine konkrete Umsetzung im US-amerikanischen Recht.[51] Für die Gestaltung einer deutschen Regelung könnten die Erfahrungen aus den USA nutzbar gemacht werden, um ähnliche Entwicklungen zu vermeiden. Gewichtigere Bedenken gegen Strafzumessungsrichtlinien bestehen allerdings dahingehend, dass ein vorab festgelegtes „Punktesystem“ für die Bestimmung der angemessenen Strafe der Komplexität des jeweiligen Einzelfalls möglicherweise nicht gerecht wird.[52] Eine strikte „Mathematisierung“ der Strafzumessung würde die Besonderheiten von Tat und Täter ausblenden und damit nur eine „vordergründige Gleichheit der Strafen“ herstellen.[53] Erlaubte man hingegen in großem Umfang Abweichungen durch den Richter, würde der Vorteil von Sentencing Guidelines erheblich relativiert.[54]
All dies vermag die Vorzüge von Strafzumessungsrichtlinien jedoch nicht grundsätzlich in Frage zu stellen.[55] Mit den Richtlinien würde die Gesellschaft grundlegende Entscheidungen darüber treffen, welche Strafhöhen sie für welche Taten als angemessen erachtet, welche Umstände eine Strafe mildern und welche sie verschärfen sollen. Der Richter erhielte auf diese Weise eine klare Orientierung für sein Urteil, und für die Öffentlichkeit wäre eine Strafmaßentscheidung, die auf feststehenden Kriterien beruht, leichter nachzuvollziehen. Sinnvollerweise wären Abweichungen von den Richtlinien zur Gewährleistung einer individuell gerechten Sanktionsentscheidung zulässig, müssten vom Gericht jedoch hinreichend begründet werden. RichterInnen wären also verpflichtet, sich mit den Richtlinien auseinanderzusetzen und eine unterschiedliche Einschätzung des angemessenen Strafmaßes zu erklären. Ein solches Modell würde dem Gericht den notwendigen Spielraum für die Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände belassen und gleichzeitig einen hohen Gewinn an Transparenz mit sich bringen.
Die Einführung von Sentencing Guidelines würde das geltende Strafzumessungsrecht grundlegend verändern und von den Gerichten ein erhebliches Umdenken erfordern. Um ein für RichterInnen praktikables Modell zu schaffen, müsste zuvor eine Vielzahl von Aspekten geklärt werden: etwa das Maß an Verbindlichkeit und an Detailgenauigkeit der Richtlinien. Zentral für die Akzeptanz von Strafzumessungsrichtlinien in Justiz und Öffentlichkeit dürfte die Entscheidung darüber sein, wer an der Erarbeitung der Richtlinien beteiligt wird: In welchem Umfang und auf welchem Wege sollen Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung Eingang in die Sentencing Guidelines finden – und welches Gewicht kommt sachverständigem Rat zu? Strafrechtswissenschaft, Politik und Justiz sollten den Mut haben, diese Diskussionen in den nächsten Jahren zu führen, und sich nicht aus Angst vor Veränderung mit dem status quo einer uneinheitlichen und für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbaren Strafzumessungspraxis begnügen.
Um es mal mathematisch zu formulieren: Es gibt einen extrem großen persönlichen Entscheidungsspielraum im deutschen Strafrecht (offenbar größer als in anderen Ländern), was zu einer sehr großen Streuung von Strafzumessungen führt. Zudem wird das Strafmittel durch Umstände begünstigt, die von der Bevölkerung nicht geteilt werden (wozu Milde für ein taktisches Geständnis? Wieso Strafrabatt für Arbeitsersparnis in der Justiz?). Bei der Menge an Urteilen muss das automatisch zu einer großen Menge viel zu milder Urteile führen (ggf. auch weniger zu harter). Das MUSS folgerichtig zu Irritationen zwischen Justiz und Bevölkerung führen.
Den Vorschlag Strafbemessungsrichtlinien zu erarbeiten finde ich sehr gut. Hoffen wir mal, dass daraus was wird.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Skeptiker hat geschrieben:(21 May 2019, 23:40)

Zur Abwechslung möchte ich hier mal kein Urteil diskutieren, sondern einen Artikel posten, der interessante Hintergründe zur Strafbemessung deutscher Gerichte liefert.
Unsere Justiz ist immer noch geprägt durch unsere düstere Historie.

Die Unabhängigkeit der Gerichte/Richter besteht bis zur Revisionssicherheit. Richter sind auch nur Menschen.

Hinzu kommen natürlich Faktoren wie die Unmittelbarkeit des Beweismittels, unzählige Formvorschriften und uneingeschränkte Rechte der Rechtsanwälte.

All das lässt sich zurückführen und historisch begründen. Bei der Aussicht auf eine Reform werden uns diese Faktoren immer einen Strich durch die Rechnung machen.

Die Opfer treten in der Strafzumessung (zumindest überwiegend und gefühlt) in den Hintergrund, da es um die Schuld des Täters geht, weniger um das Leid des Opfers, wenn es nicht Folge einer besonders schweren Schuld ist. Vielmehr wird dem Täter nicht das Leid der Opfer angelastet, jedoch wird ein Wohlverhalten vor Gericht (inkl. Geständnis) meist strafmildernd angerechnet.

Ein internationaler Vergleich ist kritisch zu sehen. Einige Länder kennen z.B. die lebenslange Freiheitsstrafe nicht, verurteilen Täter aber zu Strafen, die kein Mensch überleben kann. Auch International werfen Strafrahmen oft mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Da werden Mehrfachmörder auch schon mal zu 20 Jahren verurteilt, die nach 5 Jahren in Hausarrest und weiteren 5 Jahren in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden.

Es gibt Richtschnüre in der Strafzumessung, aber Richtlinien müssen auch all das berücksichtigen:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Deine Zitate bieten viele Denkansätze. Wie viele Lösungsansätze daraus tatsächlich entstehen, ist fraglich.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

OLDENBURG Im Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes um tödliche Messerstiche in einer Oldenburger Flüchtlingsunterkunft ist der 25-jährige Angeklagte aus dem Südsudan am Dienstag nur wegen der Skalpierung des Opfers verurteilt worden (zweieinhalb Jahre Gefängnis). Der ursprünglich angeklagte Mord war nach Überzeugung der Kammer durch Notwehr gedeckt.

Zwischen dem Angeklagten und dem später Verstorbenen aus Eritrea war es im Vorfeld der Tat immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. Es ging ums Geld, das der Mann aus Eritrea dem Angeklagten gestohlen haben soll. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann war davon überzeugt, dass die Aggressionen im Vorfeld der Tat in erster Linie von dem später Verstorbenen ausgegangen waren.

Am 4. November vorigen Jahres eskalierte vor der Flüchtlingsunterkunft dann der Streit zwischen den Männern. Den Feststellungen zufolge schlug der Mann aus Eritrea mit einer schweren Eisenstange auf den Kopf des Angeklagten. Und weil weitere Schläge zu erwarten waren, rammte der Angeklagte dem Angreifer ein Messer tief in den Brustkorb. Nach der durch Notwehr gedeckten Tat war der Angreifer außer Gefecht gesetzt, die Notwehrlage damit beendet.

Doch dann hatte der Angeklagte den Angreifer bei lebendigem Leib skalpiert. Dazu musste er mehrmals nachschneiden. Richter Bührmann sprach von einer grausamen Herangehensweise. Zum Glück war das Opfer bewusstlos. Bei vollem Bewusstsein halte man die unvorstellbaren Schmerzen nicht aus, sagte eine medizinische Sachverständige. Der 28-Jährige war im Juni 2018 aus Friedland nach Oldenburg überwiesen worden. Seit knapp einem Jahr war das Opfer als Flüchtling anerkannt. Er besuchte Deutschkurse und war bestens integriert. Die Schwurgerichtskammer wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Die Kammer ging bei der Skalpierung des Opfers von einer Bestrafungsaktion aus. Der Mann aus Eritrea ist noch am Tatort verstorben.
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Nun, der Verurteilte wurde angegriffen (Warum auch immer) und es ist wichtig das Notwehr unbestraft bleibt. Aber dann den anderen (Dann Wehrlosen) noch zu skalpieren obwohl die Notwehrsituation nicht mehr vorliegt ist eine Logik die sich mir nicht erschließt, ebenso wenig wieso man dafür nur 2,5 Jahre Haft bekommt ... Und nach Anrechnung von U-Haft und ggf. guter Führung im Knast dürfen wir den wieder als neuen Mitbürger begrüßen ...
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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