Brainiac hat geschrieben:(13 Oct 2020, 10:32)
Mir wird bei der ganzen Diskussion immer das Schreckensbild von extremistischen Parteien im Bundestag zu sehr in den Vordergrund gestellt. Sicherlich wäre das bei einer niedrigeren Schwelle leichter möglich, es hätte aber andererseits auch nur noch einen viel geringeren Stellenwert als heute, wo der Bundestag die Champions League ist, und dahinter nichts von Bedeutung mehr kommt.
Wie die Sperrklausel für die Zweitstimmen mit dem Mehrheitswahlrecht für die Erststimme sowie dem Limit für Gesetzesvorlagen zusammenhängen soll, erschließt sich mir nicht direkt. Meines Erachtens sind das zunächst einmal voneinander unabhängige Dinge. Für Gesetzesvorlagen muss man sich ohnehin Verbündete suchen.
Es ist ja auch tatsächlich so, dass das Verhältniswahlrecht für die Repräsentation als bessere Option gesehen wird. Eine niedrigere Sperrklausel geht in diese Richtung. Tendenziell stimmt aber wohl auch: je mehr Mehrheitswahl, desto stabiler die Regierung, desto mehr Politikwechsel aber auch.
Ich sehe die 5% für den Bundestag in Bezug auf die Gesetzgebung durchaus als schlüssig: mit 5% Zweitstimmen wird Fraktionsstatus im Bundestag erreicht. Und genau 5% sind es, die für eine Gesetzesvorlage reichen, heißt: eine Fraktion allein kann eine Gesetzesvorlage einbringen. Natürlich braucht es für das Durchwinken mehr Rückhalt bzw. Zuspruch für die Vorlage, die wohl kaum unverändert durchkommt. Aber mit Fraktionsstärke geht dieses Recht des Einbringens einher.
Die Zukunft ist Geschichte.