Landtagswahlen in Sachsen

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conscience
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von conscience »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 21:31)

Weder spreche ich hier für die AfD noch...
Das wirkt aber höchst komisch... :D
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 20:32)

Und nein, dabei berufe ich mich keineswegs auf AfD-Leute. Es gibt renommierte, der AfD nicht nahestehende Juristen und Wahlrechtsexperten, die die Entscheidung für falsch halten, denn offenbar hat die AfD keinen Fehler oder nur einen sehr geringfügigen Fehler gemacht, und die Streichung so vieler Kandidaten steht in keinem Verhältnis dazu.
Es macht wenig Sinn, wenn Du nur Experten berücksichtigst, die Deine Meinung bestätigen und alle anderen ignorierst. In dem Punkt bist Du einfach nur parteiisch. Ist ja auch nicht weiter schlimm, das sind die allermeisten Menschen. Aber dann sollte man doch seinen Standpunkt nicht als objektiv hinstellen.
Julian hat geschrieben: Eine schlechte Zeit für unsere Demokratie. Es wäre zu hoffen, dass dies auch Leute anerkennen, die der AfD nicht nahestehen.
Ja, die AfD hat mit seiner Aktion das Schlamassel angerührt. Dem Wahlausschuss blieben quasi nur zwei Möglichkeiten, entweder es winkt die komplette AfD-Wahlliste durch und riskiert nach der Wahl, dass durch eine anschließende gerichtliche Prüfung, dass der Landtag wieder aufgelöst wird, und neu gewählt werden muss (siehe Hamburg 1993). Oder es sagt im Vorfeld, dass es sich um zwei Wahlparteitage handelt und deshalb nur 18 Plätze anerkennen kann und riskiert, dass die Klage der AfD durchkommt. Nach meinem Gefühl wird man der AfD vor Gericht nicht Recht geben und ich frage mich schon jetzt, ob die AfD diese Entscheidung dann akzeptieren wird oder dem Gericht vorwerfen wird, parteiisch zu sein.
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 21:00)

Das beste Ergebnis für unsere Demokratie wäre, wenn die Streichung der Listenkandidaten keine Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Landtages haben würde.
Genau. Deshalb mein Vorschlag, wählt mit der Zweitstimme nicht die AfD. ;)
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

conscience hat geschrieben:(21 Jul 2019, 21:10)

Die AfD ist eine staatszersetzende, demokratiefeindliche und faschistoide Partei.
Ich teile diese Ansicht nicht. Aber ich muss das auch nicht ständig wiederholen.
Senexx

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Senexx »

conscience hat geschrieben:(21 Jul 2019, 21:27)

Du kennst dich gut mit dem Nationalsozialismus aus.
Und es ist schön, dass Du mit mir der gleichen Meinung bist: die AfD ist staatszersetzend.
Ich habe mich ausführlich mit dieser düsteren Episode beschäftigt.

Ihnen würde ich empfehlen, Ihre Worte künftig mit Bedacht zu wählen. Nazi-Vokabular geht gar nicht.
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Senexx hat geschrieben:(21 Jul 2019, 21:19)

Zersetzung ist eine Vokabel aus dem NS-Staat.
Das wäre mir neu, dass im NS-Staat dieses Wort eingeführt wurde. In der Biologie und Chemie war das Wort schon länger bekannt.
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Julian
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Sören74 hat geschrieben:(21 Jul 2019, 21:38)

Es macht wenig Sinn, wenn Du nur Experten berücksichtigst, die Deine Meinung bestätigen und alle anderen ignorierst. In dem Punkt bist Du einfach nur parteiisch. Ist ja auch nicht weiter schlimm, das sind die allermeisten Menschen. Aber dann sollte man doch seinen Standpunkt nicht als objektiv hinstellen.
Bitte nennen Sie mir Experten, die das anders sehen, und zwar nach einer Beschäftigung mit der spezifischen Angelegenheit, und nicht nur aufgrund allgemeiner Aussagen.

Bitte beschäftigen Sie sich mit dem zitierten Verfassungsblog und versuchen Sie, diesen Blog einzuordnen.
https://verfassungsblog.de/demokratisch ... n-sachsen/

Es gibt neben Staatsrechtslehrern auch Wahlrechtsexperten, die die Entscheidung ebenfalls nicht nachvollziehen können. Hier beispielsweise Wilko Zicht von wahlrecht.de, dem führenden deutschen Forum zu Wahlrechtsfragen:
Die Landeswahlleiterin hat heute ergänzende Informationen zur Entscheidung des Landeswahlausschusses veröffentlicht:

https://www.wahlen.sachsen.de/download/ ... 7-2019.pdf

Eine vollständig plausible Begründung für die Entscheidung kann ich dort aber nicht erkennen.

Zum einen sei wegen der nachträglichen Änderung des Wahlverfahrens ab Platz 31 von Einzel- auf Blockwahl die notwendige Chancengleichheit aller Bewerberinnen und Bewerber im Verfahren der Kandidatenaufstellung nach Ansicht des Landeswahlausschusses damit nicht gegeben. Worin genau die Ungleichbehandlung liegen soll, wird aber nicht erläutert. Grundsätzlich ist es nicht völlig ungewöhnlich, dass eine Aufstellungsversammlung erst während des Verfahrens erkennt, dass man zeitlich nicht hinkommt, und daraufhin das ursprünglich beschlossene Verfahren ändert. Dabei muss man sicherlich auf manche Dinge achten (z. B. darf man nicht die Vorstellungszeit reduzieren, wenn bei den späteren Wahlgängen auch Personen antreten, die zuvor eine längere Vorstellungsrede halten durften), aber per se unzulässig ist das nicht. Und selbst wenn aus bisher unbekannten Gründen tatsächlich ein Gleichheitsverstoß vorgelegen haben sollte, scheint dies ja nur die Liste ab Platz 31 zu betreffen. Wären die ersten 30 Plätze zugelassen worden, hätte die AfD nun ein deutlich geringeres Problem.

Zum anderen habe für die Einordnung als zwei getrennte Aufstellungsversammlungen die fehlende Personenidentität der im Wahlgesetz vorgesehenen maßgeblichen Personen (u. a. Versammlungsleiter sowie Personen, die eine eidesstattliche Versicherung abzugeben haben) gesprochen. Das kann ich nun noch weniger nachvollziehen. Die naheliegende Begründung für die fehlende Personenidentität wäre doch wohl, dass die betroffenen Personen beim zweiten Termin einfach nicht mehr dabei waren, weil sie z. B. keine Zeit hatten. Wenn, wovon ich ausgehe, beim zweiten Termin die Aufstellung bei Platz 19 wieder aufgenommen wurde, müssten schon krasse (bisher unbekannte) Formfehler begangen worden sein, damit der Landeswahlausschuss stattdessen von zwei getrennten Versammlungen ausgehen darf. Und selbst wenn, dann hätten ja zwei konkurrierende Landeslisten der AfD vorgelegen, so dass erklärungsbedürftig wäre, warum wegen des Verbots der Doppelkandidatur nicht beide Landeslisten für unzulässig erklärt wurden. Siehe dieses Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshof.

Ich will nicht ausschließen, dass es gute Gründe gab für die Entscheidung des Landeswahlausschusses. Aber von der Landeswahlleiterin genannt wurden diese guten Gründe bisher nicht.
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/ ... 1563102902
Sören74 hat geschrieben:(21 Jul 2019, 21:38)
Ja, die AfD hat mit seiner Aktion das Schlamassel angerührt. Dem Wahlausschuss blieben quasi nur zwei Möglichkeiten, entweder es winkt die komplette AfD-Wahlliste durch und riskiert nach der Wahl, dass durch eine anschließende gerichtliche Prüfung, dass der Landtag wieder aufgelöst wird, und neu gewählt werden muss (siehe Hamburg 1993). Oder es sagt im Vorfeld, dass es sich um zwei Wahlparteitage handelt und deshalb nur 18 Plätze anerkennen kann und riskiert, dass die Klage der AfD durchkommt. Nach meinem Gefühl wird man der AfD vor Gericht nicht Recht geben und ich frage mich schon jetzt, ob die AfD diese Entscheidung dann akzeptieren wird oder dem Gericht vorwerfen wird, parteiisch zu sein.
Nein, soweit erkennbar, hat nicht die AfD den Schlamassel ausgelöst. Sie hat sich an die Vorgaben gehalten.

Es gibt zum Beispiel keine Vorgabe, dass die Versammlung unitarisch, an einem Ort zu einer Zeit mit ein- und demselben Versammlungsleiter, sein muss; auch der Wechsel des Wahlprozedere ist erlaubt. Es gibt all diese Vorgaben, von denen der Wahlaussschuss redet, nicht. Die AfD hat auch im Protokoll darauf hingewiesen, dass die Versammlung fortgesetzt wird!

Der Wahlausschuss hat nicht die Aufgabe, zu spekulieren und Zweifel anzumelden, sondern klare Rechtsverstöße zu benennen. Dies hat er nicht getan, konnte er nicht tun, weil es die Vorgaben so gar nicht gibt.

Die Details, auf die ich heute abend nicht eingehen möchte, sind noch viel aufschlussreicher, beschäftigen Sie sich damit! Wenn beispielsweise das Blockwahlverfahren der Anstoß wäre, dann hätte die Liste bis Platz 30, und nicht bis Platz 18 anerkannt werden müssen. Und die Liste der Linkspartei hätte ab Platz 2 abgelehnt werden müssen.

Bei der Wahl in Hamburg gab es übrigens Klagen seitens von Kandidaten, die sich benachteiligt fühlten. Bei der AfD hat sich niemand benachteiligt gefühlt. Es hat niemand Klage eingereicht, niemand hat der Liste widersprochen. Das heißt, dass der angegebene Grund, die angebliche Missachtung der innerparteilichen Demokratie, hinfällig ist.
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conscience
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Re: Landtagswahlen in Sachse

Beitrag von conscience »

Senexx hat geschrieben:(21 Jul 2019, 21:45)

Ich habe mich ausführlich mit dieser düsteren Episode beschäftigt.

Ihnen würde ich empfehlen, Ihre Worte künftig mit Bedacht zu wählen. Nazi-Vokabular geht gar nicht.
Netter Versuch mir Nazivokabular zu unterstellen und Sie sind leider nicht in der Position mir irgendwas zu empfehlen - also passt das irgendwie hinten und vorne nicht. Denn Zersetzung und Subversion passt gut zur AfD, deren Handlungen zur Unterwanderung und Untergrabung des bestehenden demokratischen Staates und seiner sozialen Ordnung immer offensichtlicher werden.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 21:53)
Hier beispielsweise Wilko Zicht von wahlrecht.de, dem führenden deutschen Forum zu Wahlrechtsfragen:
WILKO ZICHT LEGT SEIN MANDAT NIEDER

Anlässlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, erklärt der Abgeordnete Wilko Zicht: „Es trifft zu, dass ich in der Zeit vor meiner Abgeordneten-Tätigkeit Drogen zum Eigengebrauch erworben habe. Dies sollte in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht strafbar sein. Aber Abgeordnete müssen sich an Recht und Gesetz auch dann halten, wenn sie die aktuelle Gesetzeslage nicht für richtig und in punkto Drogenpolitik für gescheitert halten. [---]"
(Grüne Fraktion Bremen)

Solltest Du die Auswahl Deiner "Quellen" eventuell mal überdenken?
Zuletzt geändert von PeterK am So 21. Jul 2019, 22:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Julian
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(21 Jul 2019, 22:23)

(Grüne Fraktion Bremen)

Solltest Du die Auswahl Deiner "Quellen" eventuell mal überdenken?
Nein, ich sollte meine Quellen nicht überdenken, unabhängig davon, was Herr Zicht irgendwann einmal geraucht haben sollte, und ob er inhaliert hat oder nicht.

Im Gegenteil: Ihnen müsste das ja zeigen, dass Herr Zicht kein AfD-Anhänger ist.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 21:53)

Bitte nennen Sie mir Experten, die das anders sehen, und zwar nach einer Beschäftigung mit der spezifischen Angelegenheit, und nicht nur aufgrund allgemeiner Aussagen.
Ich und andere User haben die hier und in parallelen Diskussionen schon verlinkt.
Julian hat geschrieben: Bitte beschäftigen Sie sich mit dem zitierten Verfassungsblog und versuchen Sie, diesen Blog einzuordnen.
https://verfassungsblog.de/demokratisch ... n-sachsen/
Ich hatte das schon kommentiert. Scheinbar bekommst Du gegenteilige Meinungen nicht mit. ;)
Julian hat geschrieben: Es gibt neben Staatsrechtslehrern auch Wahlrechtsexperten, die die Entscheidung ebenfalls nicht nachvollziehen können. Hier beispielsweise Wilko Zicht von wahlrecht.de, dem führenden deutschen Forum zu Wahlrechtsfragen:
Das ändert doch nichts an meiner Aussage, dass Du nur solche Experten anführst, die Deine These stützen.
Julian hat geschrieben: Nein, soweit erkennbar, hat nicht die AfD den Schlamassel ausgelöst. Sie hat sich an die Vorgaben gehalten.
Wie Du meinst. Am Ende werden es die Gerichte entscheiden.
Julian hat geschrieben:Es gibt zum Beispiel keine Vorgabe, dass die Versammlung unitarisch, an einem Ort zu einer Zeit mit ein- und demselben Versammlungsleiter, sein muss; auch der Wechsel des Wahlprozedere ist erlaubt.
Müssen wir die Punkte immer wieder durchkauen, die schon vor zwei Wochen hier besprochen worden? Wiederholungen ermüden nur.
Julian hat geschrieben:Der Wahlausschuss hat nicht die Aufgabe, zu spekulieren und Zweifel anzumelden, sondern klare Rechtsverstöße zu benennen. Dies hat er nicht getan, konnte er nicht tun, weil es die Vorgaben so gar nicht gibt.
Ein Wahlausschuss hat die Aufgabe, u.a. die Rechtmäßigkeit der Wahllisten zu prüfen. Wenn sie mehrheitlich der Ansicht ist, dass Verstöße vorlegen, dann wird das auch beanstandet. Eine gerichtliche Prüfung vor der Wahl ist nicht vorgesehen, also muss sie wie ein Schiedsgericht darüber entscheiden. Wo wird denn Deiner Ansicht nach im Gesetz geschrieben, dass der Wahlausschuss nur "klare Rechtsverstöße" benennen darf?
Julian hat geschrieben: Bei der Wahl in Hamburg gab es übrigens Klagen seitens von Kandidaten, die sich benachteiligt fühlten. Bei der AfD hat sich niemand benachteiligt gefühlt. Es hat niemand Klage eingereicht, niemand hat der Liste widersprochen. Das heißt, dass der angegebene Grund, die angebliche Missachtung der innerparteilichen Demokratie, hinfällig ist.
Klagen kann erstmal jeder, oder steht da im Gesetz irgendetwas davon, dass nur eigene Parteimitglieder das Gericht einschalten dürfen?
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Alexyessin
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Alexyessin »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 22:25)

Nein, ich sollte meine Quellen nicht überdenken, unabhängig davon, was Herr Zicht irgendwann einmal geraucht haben sollte, und ob er inhaliert hat oder nicht.

Im Gegenteil: Ihnen müsste das ja zeigen, dass Herr Zicht kein AfD-Anhänger ist.
Wieso hat es die AfD in Sachsen bei der letzten Wahl geschafft kein Gesetz zu übertreten?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Julian
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Sören74 hat geschrieben:(21 Jul 2019, 22:31)

Ich und andere User haben die hier und in parallelen Diskussionen schon verlinkt.
Die Frage ist: Haben sich diese Leute nur allgemein geäußert, oder spezifisch, in Kenntnis des sächsischen Wahlrechtes und dessen, was die AfD eingereicht hat? Beispielsweise hat sich der Parteienrechtler Max Morlok aus Düsseldorf nur allgemein geäußert, in dem Sinne, dass formale Vorgaben eben einzuhalten seien. Er hat sich überhaupt nicht mit dem vorliegenden Fall beschäftigt (und würde dies wohl auch gar nicht beanspruchen).
Der Düsseldorfer Parteienrechtler Prof. Dr. Martin Morlok sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Das Wahlrecht ist formal zu handhaben, um Manipulationen auszuschließen". Die Basis der Demokratie müsse hier strikt beachtet werden. Er erinnerte an die Annullierung der Hamburger Landtagswahl 1993 durch das Verfassungsgericht des Bundeslandes - damals ging es um Verstöße der CDU bei ihrer Kandidatenaufstellung. "Da haben sich auch viele Leute aufgeregt und gesagt, das sei unverhältnismäßig", so Morlok. Aber man müsse eben bestimmte Rechtsvorschriften ernst nehmen und Fehler ahnden." In jedem Fall sei es "besser, vorher streng zu sein, als hinterher eine Wahl aufheben zu müssen."
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... ungueltig/


Sören74 hat geschrieben:(21 Jul 2019, 22:31)
Das ändert doch nichts an meiner Aussage, dass Du nur solche Experten anführst, die Deine These stützen.
Wer sieht denn die Sache anders, nachdem er sich mir ihr beschäftigt hat?

Sören74 hat geschrieben:(21 Jul 2019, 22:31)
Wie Du meinst. Am Ende werden es die Gerichte entscheiden.
Ja, und die Demokratie wird einen Schaden davon tragen, wegen dem unfähigen oder parteiischen Wahlausschuss, wegen der parteiischen, kurzsichtigen Medien, und wegen vieler Leute, die vor Hass auf die AfD die Fähigkeit und den Willen zum Denken verloren zu haben scheinen.
Sören74 hat geschrieben:(21 Jul 2019, 22:31)
Müssen wir die Punkte immer wieder durchkauen, die schon vor zwei Wochen hier besprochen worden? Wiederholungen ermüden nur.
Dass es neue Aspekte gibt, scheint Sie nicht zu interessieren. Haben Sie die Pressekonferenz der AfD gesehen? Haben Sie die neuesten Äußerungen des Wahlausschusses verfolgt?
Sören74 hat geschrieben:(21 Jul 2019, 22:31)
Ein Wahlausschuss hat die Aufgabe, u.a. die Rechtmäßigkeit der Wahllisten zu prüfen. Wenn sie mehrheitlich der Ansicht ist, dass Verstöße vorlegen, dann wird das auch beanstandet. Eine gerichtliche Prüfung vor der Wahl ist nicht vorgesehen, also muss sie wie ein Schiedsgericht darüber entscheiden. Wo wird denn Deiner Ansicht nach im Gesetz geschrieben, dass der Wahlausschuss nur "klare Rechtsverstöße" benennen darf?
Es ist im sächsischen Wahlgesetz nirgendwo festgelegt, wie zu bestimmen ist, ob es sich um eine einzige Wahlversammlung handelt. Wenn die AfD protokolliert, dass die Wahlversammlung fortgesetzt wird - und das hat sie getan - wie kommt man dann darauf, es habe sich um zwei verschiedene Versammlungen gehandelt? Vor allem, wie kommt man darauf anhand einer spezifischen Rechtsgrundlage? Die gibt es einfach nicht. Also lag kein Rechtsverstoß vor.
Sören74 hat geschrieben:(21 Jul 2019, 22:31)
Klagen kann erstmal jeder, oder steht da im Gesetz irgendetwas davon, dass nur eigene Parteimitglieder das Gericht einschalten dürfen?
Es hat im Falle der AfD gar niemand geklagt. In Hamburg wurde der ganze Prozess erst dann in Gang gesetzt, als geklagt wurde. Die Kandidatenlisten waren ja zuvor zugelassen worden.

Sie und viele andere scheinen nicht zu erkennen, welche Tragweite das Problem hat. Sie können in Deutschland nicht demokratische Mitbewerber à la Putin auf diese Weise abservieren. Es wird zu Unruhen in Sachsen kommen, wenn diese Fehlentscheidung nicht revidiert wird.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Alexyessin hat geschrieben:(21 Jul 2019, 22:51)

Wieso hat es die AfD in Sachsen bei der letzten Wahl geschafft kein Gesetz zu übertreten?
Tatsächlich hat die AfD bei der letzten Landtagswahl einen rechtlichen Fehler gemacht, der allerdings keine großen Auswirkungen hatte. Dieses Mal erkenne ich und viele andere keinen Fehler, zumal keinen, der eine Entscheidung dieser Größenordnung, die eine demokratische Wahl verunmöglicht, auch nur annähernd rechtfertigen würde.

Das ist nicht anders als in Putins Russland, tut mir leid. Beschäftigten Sie sich mal mit dem, was die Experten - und die sind keine Freunde der AfD - sagen.

Mir wird aber immer klarer, dass viele im Kampf gegen Rechts schon jeden Anstand verloren haben. Es geht nicht um Recht, sondern um Macht. Und wer sie hat, nutzt sie gegen den Gegner, oder besser: den Feind. Das Recht wird nur dann benutzt, wenn es einem nützt, und wenn es einem nicht mehr nützt, wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen. Ich sage nicht, dass es die AfD unbedingt besser macht im Kampf gegen ihre Gegner. Vielleicht beobachten wir einen allgemeinen Verfall der Rechtsstaatlichkeit.
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Julian
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

So ist der sächsische Landeswahlausschuss zusammengesetzt:
Welche Parteien sind im Landeswahlausschuss vertreten?
Die Berufung der Beisitzer und deren Stellvertreter erfolgte nach den o. g. Grundlagen. Die sechs Beisitzer des Landeswahlausschusses bzw. deren Stellvertreter wurden von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU, drei Beisitzer), der Partei DIE LINKE (DIE LINKE, ein Beisitzer), der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD, ein Beisitzer) und der Alternative für Deutschland (AfD, ein Beisitzer) benannt.
https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutsch ... -AfD-Liste

Dazu kommt noch die von der CDU eingesetzte Landeswahlleiterin. Von daher also das Ergebnis: 6:1 gegen die AfD.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 22:53)

Die Frage ist: Haben sich diese Leute nur allgemein geäußert, oder spezifisch, in Kenntnis des sächsischen Wahlrechtes und dessen, was die AfD eingereicht hat?
Wenn Du mal den Link gefolgt wärest, könntest Du selbst diese Frage beantworten, dass sie sich spezifisch zum sächsischen Wahlrecht geäußert haben.
Julian hat geschrieben:Wer sieht denn die Sache anders, nachdem er sich mir ihr beschäftigt hat?
Sag mal, was für ein Problem hast Du eigentlich, dass Du immer wieder dieselbe Frage stellst, die schon beantwortet wurde? Ich verstehe echt nicht, was Du hier abziehst.
Julian hat geschrieben: Dass es neue Aspekte gibt, scheint Sie nicht zu interessieren. Haben Sie die Pressekonferenz der AfD gesehen? Haben Sie die neuesten Äußerungen des Wahlausschusses verfolgt?
Darüber hast Du in Deinem letzten Posting nicht gesprochen, stattdessen wiederholst Du Fragen, die schon beantwortet worden. Zu welchem Zweck?
Julian hat geschrieben: Es ist im sächsischen Wahlgesetz nirgendwo festgelegt, wie zu bestimmen ist, ob es sich um eine einzige Wahlversammlung handelt.
Das steht auch im bundesdeutschen Wahlgesetz nicht drin. Falls Du es nicht mitbekommen hast, Gesetze werden nicht bis ins kleinste ausformuliert und mit allen Eventualitäten ausgestattet. In Gesetzen werden auch offensichtliche Dinge nicht ausformuliert. Was es konkret bedeutet, ob eine einzige Wahlversammlung stattgefunden hat oder nicht, liegt erstmal im Ermessen des Wahlausschusses und in letzter Instanz bei den zuständigen Gerichten.
Julian hat geschrieben: Es hat im Falle der AfD gar niemand geklagt.
Man kann auch nach der Wahl klagen.
Julian hat geschrieben: Sie und viele andere scheinen nicht zu erkennen, welche Tragweite das Problem hat.
Mir ist die Tragweite sehr wohl bewusst und mir ist absolut klar, dass das alles andere als schön ist, was da passiert ist. Ich habe es hier versucht zu erklären, aus meiner Sicht hatte der Wahlausschuss nur zwei Möglichkeiten. Es war quasi die Wahl zwischen Pest und Cholera, immer in Hinblick, dass die Wahl im Nachgang angefochten wird und wahrscheinlich zur Annullierung kommt.
Julian hat geschrieben: Sie können in Deutschland nicht demokratische Mitbewerber à la Putin auf diese Weise abservieren. Es wird zu Unruhen in Sachsen kommen, wenn diese Fehlentscheidung nicht revidiert wird.
Also brauchen wir am Ende keine Wahlausschüsse und winken einfach alles durch?
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 23:00)

Tatsächlich hat die AfD bei der letzten Landtagswahl einen rechtlichen Fehler gemacht, der allerdings keine großen Auswirkungen hatte. Dieses Mal erkenne ich und viele andere keinen Fehler, zumal keinen, der eine Entscheidung dieser Größenordnung, die eine demokratische Wahl verunmöglicht, auch nur annähernd rechtfertigen würde.
Die Größenordnung ist juristisch irrelevant. Jede Partei muss sich an die Vorgaben halten. Größere Parteien haben kein Anrecht darauf, die Regeln nach eigenen Ermessen zu behandeln.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 23:07)

So ist der sächsische Landeswahlausschuss zusammengesetzt:


https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutsch ... -AfD-Liste

Dazu kommt noch die von der CDU eingesetzte Landeswahlleiterin. Von daher also das Ergebnis: 6:1 gegen die AfD.
Ich hatte Dich schon mal gefragt, wie man Deiner Ansicht nach den Landeswahlausschuss zusammenstellen soll.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Alexyessin »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 23:00)

Tatsächlich hat die AfD bei der letzten Landtagswahl einen rechtlichen Fehler gemacht, der allerdings keine großen Auswirkungen hatte.
Nein, die Kandidatenaufstellung hatte einen innerparteilichen Prozess - aber die Liste war kein Problem.
Also, nicht ausweichen, WARUM hat es vor 5 Jahren funktioniert?
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Alexyessin hat geschrieben:(21 Jul 2019, 23:35)

Nein, die Kandidatenaufstellung hatte einen innerparteilichen Prozess - aber die Liste war kein Problem.
Also, nicht ausweichen, WARUM hat es vor 5 Jahren funktioniert?
Informieren Sie sich. Die Liste der AfD bei den letzten Landtagswahlen wurde rückwirkend als juristisch fehlerhaft eingeschätzt.

Was soll das alles mit den jetzigen Wahlen zu tun haben?
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Sören74 hat geschrieben:(21 Jul 2019, 23:18)

Ich hatte Dich schon mal gefragt, wie man Deiner Ansicht nach den Landeswahlausschuss zusammenstellen soll.
Und ich hatte geantwortet. Dem Sinn nach, dass es unabhängige Experten sein sollen, Beamte, die keiner Partei angehören oder nahestehen.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Sören74 hat geschrieben:(21 Jul 2019, 23:15)

Wenn Du mal den Link gefolgt wärest, könntest Du selbst diese Frage beantworten, dass sie sich spezifisch zum sächsischen Wahlrecht geäußert haben.
Welchem Link? Es mag sein, dass Sie vor 30 Seiten einen Link eingestellt haben, der mir entgangen ist. Bisher habe ich noch von keinem Experten gehört, der die Entscheidung des Wahlausschusses inhaltlich teilt. Sie haben sich alle nur allgemein geäußert, in dem Sinne, man müsse sich eben streng an Regeln halten, und der Wahlausschuss treffe eben die Entscheidung, und basta. Das ist keine inhaltliche Auseinandersetzung.

Die inhaltliche Auseinandersetzung gibt es auf dem Verfassungsblog und auf wahlrecht.de, beides renommierte Plattformen der Auseinandersetzung. Die Medien kann man natürlich in der Pfeife rauchen, die interessiert es nicht, solange es gegen die AfD geht.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Alexyessin »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 23:37)

Informieren Sie sich. Die Liste der AfD bei den letzten Landtagswahlen wurde rückwirkend als juristisch fehlerhaft eingeschätzt.
Da ging es um 1 Listenplatz, ich glaube es war Platz 14. Die Listen, bzw. das Zustandekommen waren ja soweit in Ordnung. Warum also hat die AfD das JETZT nicht geschafft.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 23:38)

Und ich hatte geantwortet. Dem Sinn nach, dass es unabhängige Experten sein sollen, Beamte, die keiner Partei angehören oder nahestehen.
Und wer soll die unabhängigen Beamten bestimmen?
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Julian hat geschrieben:(21 Jul 2019, 23:42)

Welchem Link? Es mag sein, dass Sie vor 30 Seiten einen Link eingestellt haben, der mir entgangen ist. Bisher habe ich noch von keinem Experten gehört, der die Entscheidung des Wahlausschusses inhaltlich teilt. Sie haben sich alle nur allgemein geäußert, in dem Sinne, man müsse sich eben streng an Regeln halten, und der Wahlausschuss treffe eben die Entscheidung, und basta. Das ist keine inhaltliche Auseinandersetzung.

Die inhaltliche Auseinandersetzung gibt es auf dem Verfassungsblog und auf wahlrecht.de, beides renommierte Plattformen der Auseinandersetzung. Die Medien kann man natürlich in der Pfeife rauchen, die interessiert es nicht, solange es gegen die AfD geht.
Das wurde hier im Laufe der letzten beiden Wochen verlinkt oder hingewiesen:

https://www.mdr.de/sachsen/politik/wahl ... te100.html

http://blog.wawzyniak.de/die-sache-mit- ... ammlungen/
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Alexyessin hat geschrieben:(22 Jul 2019, 00:18)
Da ging es um 1 Listenplatz, ich glaube es war Platz 14. Die Listen, bzw. das Zustandekommen waren ja soweit in Ordnung. Warum also hat die AfD das JETZT nicht geschafft.
Weil das Wählerpotential dieses mal viel größer ist und man ein "blaues Sachsen" mit allen Mitteln verhindern will.

Wie sonst kommt man zu der Einschätzung dass eine Veranstaltung die über zwei Tage geht plötzlich als zwei Veranstaltungen erkennen will?
Das hat schon mehr als ein "geschmäckle".

Aber heutzutage in dem der Verfassungsschutz sogar Aussagen wie "Grundgesetz statt Scharia" als verfassungsfeindlich einstuft, wundert mich nur noch wenig..
Ich bin desillusioniert.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Weltregierung »

watisdatdenn? hat geschrieben:(22 Jul 2019, 03:33)

Weil das Wählerpotential dieses mal viel größer ist und man ein "blaues Sachsen" mit allen Mitteln verhindern will.

Wie sonst kommt man zu der Einschätzung dass eine Veranstaltung die über zwei Tage geht plötzlich als zwei Veranstaltungen erkennen will?
Das hat schon mehr als ein "geschmäckle".

Aber heutzutage in dem der Verfassungsschutz sogar Aussagen wie "Grundgesetz statt Scharia" als verfassungsfeindlich einstuft, wundert mich nur noch wenig..
Ich bin desillusioniert.
Glüht der Aluhut mal wieder? Wenn es nur eine Veranstaltung gewesen sein soll, müsste es bei beiden Versammlungen ja wenigstens derselbe Versammlungsleiter gewesen sein.
Im sächsischen Wahlgesetz steht, dass "der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer" eidesstattlich versichern müssen, dass die Formalien bei der Aufstellung der Parteibewerber beachtet worden sind. Laut Informationen der "Freien Presse" gab es aber an den zwei Terminen jeweils unterschiedliche Versammlungsleiter. Dass es sich bei den Veranstaltungen um einen unterbrochenen Parteitag gehandelt haben könnte, ist unwahrscheinlich.
https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 76019.html

Man muss sich schon an die Regularien des sächsischen Wahlgesetzes halten. So schwer ist das eigentlich nicht.
ich sprenge eure demo und es regnet hackepeter
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Weltregierung hat geschrieben:(22 Jul 2019, 04:27)
Wenn es nur eine Veranstaltung gewesen sein soll, müsste es bei beiden Versammlungen ja wenigstens derselbe Versammlungsleiter gewesen sein.
Nö. Warum?
Darf man nicht abwechseln?

Wo steht das?

Ich war schon auf verschiedenen Veranstaltungen die über mehrere Tage gingen. Auch mit wechselnden Versammlunsleitern!
Auf die hirnrissige Idee, dass es deswegen verschiedene Veranstaltungen waren, wäre niemand gekommen!


Ich denke der Grund ist derselbige warum der Alterspräsident im Bundestag abgeschafft wurde, eine Fraktion im Bundestag keinen Vizepräsidenten hat usw...
Man sucht... Und sucht.. Bis ein gewisses antidemokratisches Ziel erreicht ist..
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Weltregierung »

watisdatdenn? hat geschrieben:(22 Jul 2019, 07:28)

Nö. Warum?
Darf man nicht abwechseln?

Wo steht das?

Ich war schon auf verschiedenen Veranstaltungen die über mehrere Tage gingen. Auch mit wechselnden Versammlunsleitern!
Auf die hirnrissige Idee, dass es deswegen verschiedene Veranstaltungen waren, wäre niemand gekommen!


Ich denke der Grund ist derselbige warum der Alterspräsident im Bundestag abgeschafft wurde, eine Fraktion im Bundestag keinen Vizepräsidenten hat usw...
Man sucht... Und sucht.. Bis ein gewisses antidemokratisches Ziel erreicht ist..
Du warst aber offenbar noch nie auf einer Mitgliederversammlung einer Partei, auf der ein Wahlvorschlag zur Teilnahme an einer Wahl verabschiedet werden soll. Für eine solche Veranstaltung gibt es Regeln. Im Falle der Landtagswahl in Sachsen sind diese das sächsische Wahlgesetz. Wenn man sich an diese Regeln nicht hält, wird der Wahlvorschlag nicht zugelassen. Genau das ist hier geschehen.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Weltregierung hat geschrieben:(22 Jul 2019, 08:40)
Für eine solche Veranstaltung gibt es Regeln. Im Falle der Landtagswahl in Sachsen sind diese das sächsische Wahlgesetz.
Das ist banal.

Ich habe aber schon gefragt wo im sächsischen Wahlgesetz geschrieben steht, dass der Versammlungsleiter nicht wechseln darf und dass eine Veranstaltung nicht über mehrere Tage gehen darf?

Ich frage es hier also nochmal.
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conscience
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von conscience »

Die AfD steht über und außerhalb der Gesetze —
schließlich hat die AfD nie etwas gemacht und verbrochen schon gar nicht — denn Schuld sind immer die anderen.


Fazit
Die AfD verhält sich wie ein Alkoholiker.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Wolverine »

conscience hat geschrieben:(22 Jul 2019, 11:03)

Die AfD steht über und außerhalb der Gesetze —
.
Nein. Das ist falsch.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von conscience »

Wolverine hat geschrieben:(22 Jul 2019, 12:13)

Nein. Das ist falsch.

Die AfD Deppen würden Ihnen widersprechen.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Misterfritz »

conscience hat geschrieben:(22 Jul 2019, 11:03)

Die AfD steht über und außerhalb der Gesetze —
schließlich hat die AfD nie etwas gemacht und verbrochen schon gar nicht — denn Schuld sind immer die anderen.


Fazit
Die AfD verhält sich wie ein Alkoholiker.
Bitte sachlich bleiben,
ich habe keine Lust auf Thread-Putzeinsätze!
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

watisdatdenn? hat geschrieben:(22 Jul 2019, 03:33)

Weil das Wählerpotential dieses mal viel größer ist und man ein "blaues Sachsen" mit allen Mitteln verhindern will.

Wie sonst kommt man zu der Einschätzung dass eine Veranstaltung die über zwei Tage geht plötzlich als zwei Veranstaltungen erkennen will?
Das hat schon mehr als ein "geschmäckle".
Das Problem war doch nicht, dass es an über zwei Tagen stattfand, sondern wichtige Aspekte geändert worden wie der Versammlungsleiter, Teilnehmer und Wahlverfahren. Selbst wenn diese Änderungen innerhalb eines Tages stattgefunden hätten, wäre das äußerst kritisch und kann vom Wahlausschuss oder später vor Gericht beanstandet werden. Bei der Hamburger CDU 1991 war das Problem, dass mitten auf dem Parteitag die Redezeit der Kandidaten gekürzt wurde.
watisdatdenn? hat geschrieben: Aber heutzutage in dem der Verfassungsschutz sogar Aussagen wie "Grundgesetz statt Scharia" als verfassungsfeindlich einstuft, wundert mich nur noch wenig..
Ich bin desillusioniert.
Was hat der Verfassungsschutz mit dem Wahlausschuss und den entsprechenden Gerichten zu tun?
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Julian
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Julian »

Weltregierung hat geschrieben:(22 Jul 2019, 04:27)

Glüht der Aluhut mal wieder? Wenn es nur eine Veranstaltung gewesen sein soll, müsste es bei beiden Versammlungen ja wenigstens derselbe Versammlungsleiter gewesen sein.



https://www.spiegel.de/politik/deutschl ... 76019.html

Man muss sich schon an die Regularien des sächsischen Wahlgesetzes halten. So schwer ist das eigentlich nicht.
Sören74 hat geschrieben:(22 Jul 2019, 19:09)

Das Problem war doch nicht, dass es an über zwei Tagen stattfand, sondern wichtige Aspekte geändert worden wie der Versammlungsleiter, Teilnehmer und Wahlverfahren. Selbst wenn diese Änderungen innerhalb eines Tages stattgefunden hätten, wäre das äußerst kritisch und kann vom Wahlausschuss oder später vor Gericht beanstandet werden. Bei der Hamburger CDU 1991 war das Problem, dass mitten auf dem Parteitag die Redezeit der Kandidaten gekürzt wurde.



Was hat der Verfassungsschutz mit dem Wahlausschuss und den entsprechenden Gerichten zu tun?
Wo steht denn im sächsischen Wahlgesetz, es sei nur ein einziger Versammlungsleiter erlaubt? Wo steht im Wahlgesetz, dass nur nach einem Abstimmungsverfahren gewählt werden dürfe?

Die Wahrheit ist: Es ist in Deutschland und auch in Sachsen vollkommen üblich, eine Versammlung zu unterbrechen und an einem anderen Tag fortzusetzen. Es war ja auch im Protokoll vermerkt, dass die Versammlung fortgesetzt wird. Es ist auch üblich, unterschiedliche Wahlverfahren anzuwenden, also etwa Einzelwahl für die vorderen und Gruppenwahl für die hinteren Listenplätze. Die Grünen dürfen sogar auf alle ungeraden Listenplätze nur Frauen als Kandidaten setzen. Dies wird trotz der ungleichen Chancen männlicher Bewerber akzeptiert, weil man letztlich sagt: Das ist Sache der Partei.

Die Regularien, von denen Sie hier schreiben, gibt es einfach nicht. Sie werden auch nicht dadurch existent, dass die Medien ohne eigene Recherche den Wahlausschuss zitieren.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

Julian hat geschrieben:(22 Jul 2019, 19:52)

Wo steht denn im sächsischen Wahlgesetz, es sei nur ein einziger Versammlungsleiter erlaubt? Wo steht im Wahlgesetz, dass nur nach einem Abstimmungsverfahren gewählt werden dürfe?
Du hattest schon mal die Frage in ähnlicher Form gestellt:

"Es ist im sächsischen Wahlgesetz nirgendwo festgelegt, wie zu bestimmen ist, ob es sich um eine einzige Wahlversammlung handelt."

Und ich habe daraufhin geschrieben:

"Das steht auch im bundesdeutschen Wahlgesetz nicht drin. Falls Du es nicht mitbekommen hast, Gesetze werden nicht bis ins kleinste ausformuliert und mit allen Eventualitäten ausgestattet. In Gesetzen werden auch offensichtliche Dinge nicht ausformuliert. Was es konkret bedeutet, ob eine einzige Wahlversammlung stattgefunden hat oder nicht, liegt erstmal im Ermessen des Wahlausschusses und in letzter Instanz bei den zuständigen Gerichten."

Statt dass Du immer wieder inhaltlich ähnliche Fragen stellst, die beantwortet wurden, könntest Du zur Abwechslung mal eine Frage beantworten, die ich Dir schon zweimal gestellt habe, aber noch keine Antwort kam:

https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 0#p4526456
Julian hat geschrieben:Die Wahrheit ist: Es ist in Deutschland und auch in Sachsen vollkommen üblich, eine Versammlung zu unterbrechen und an einem anderen Tag fortzusetzen.
Das wurde auch nicht beanstandet.
Julian hat geschrieben: Es war ja auch im Protokoll vermerkt, dass die Versammlung fortgesetzt wird.
Hast Du das Protokoll gesehen? Denn soviel ich weiß, ist dieses bisher nicht veröffentlicht wurden.
Julian hat geschrieben: Es ist auch üblich, unterschiedliche Wahlverfahren anzuwenden, also etwa Einzelwahl für die vorderen und Gruppenwahl für die hinteren Listenplätze.
Kannst Du Beispiele nennen, wo diese Änderung des Wahlverfahrens im späteren Verlauf beschlossen wurden?
Julian hat geschrieben: Die Grünen dürfen sogar auf alle ungeraden Listenplätze nur Frauen als Kandidaten setzen. Dies wird trotz der ungleichen Chancen männlicher Bewerber akzeptiert, weil man letztlich sagt: Das ist Sache der Partei.
Es ist eben nicht allein Sache der Partei, wie sie ihre Kandidaten aufstellt. Die Besetzung von ungeraden Listenplätzen bei den Grünen steht nicht im Widerspruch zu den Gesetzen, weil das im Vorfeld beschlossen wurde, ohne das später abzuändern und Männer wie Frauen die Möglichkeit erhalten, sich sowohl für vordere wie hintere Kandidatenplätze zu bewerben.
Julian hat geschrieben: Die Regularien, von denen Sie hier schreiben, gibt es einfach nicht. Sie werden auch nicht dadurch existent, dass die Medien ohne eigene Recherche den Wahlausschuss zitieren.
Die Regularien ergeben sich durch das Gesetz. In den Gesetzen steht beispielsweise auch nicht drin, wie die Protokolle im Detail auszusehen haben, welches Format sie brauchen, was alles drin stehen muss. Und trotzdem dürfte ziemlich einsichtig sein, dass man nicht eine Klopapierrolle mit eingeritzten Namen in Sütterlin abgeben kann, obwohl das im Gesetz nicht explizit verboten ist. Jeder Jurist mit Staatsexamen weiß eigentlich, wie Gesetze zu lesen und anzuwenden sind, auch wenn nicht alles bis ins letzte Detail beschrieben ist. Laien scheint das immer wieder zu überraschen.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Sören74 hat geschrieben:(22 Jul 2019, 20:11)
Gesetze werden nicht bis ins kleinste ausformuliert und mit allen Eventualitäten ausgestattet. In Gesetzen werden auch offensichtliche Dinge nicht ausformuliert. Was es konkret bedeutet, ob eine einzige Wahlversammlung stattgefunden hat oder nicht, liegt erstmal im Ermessen des Wahlausschusses und in letzter Instanz bei den zuständigen Gerichten.
Aja, also sind das hier "ungeschriebene Regeln".

"Ungeschriebene Regeln" die gibt es hier im Forum auch.

"Ungeschriebene Regeln" sind der beste Freund der "Willkür" und der größte Feind der "Freiheit".
Sieht man ja sowohl hier im Forum, als auch in Sachsen sehr gut.


Das ist nicht meine Welt!
Meine Welt ist Ehrlichkeit, Fairness und klare begründete Regeln.

Und nicht eine Welt in der eine Versammlung ohne Grund plötzlich in zwei umgedichtet wird, damit eine konkurrierende demokratische Partei nicht in voller Stärke gewählt werden kann!
VaterMutterKind

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von VaterMutterKind »

Nach Allem was ich zu dem Thema gelesen habe hätte man die Listenwahl auch so durchgehen lassen können, ohne dass sie im Widerspruch zum Wahlgesetz gestanden hätte.

Ich gehe davon aus, dass das ein Gericht auch genauso entscheiden wird. Es wird sich kein Gericht auftreiben lassen, welches sich so einen Klotz ans Bein binden wird. Jedes Gericht wird sich im Zweifel für die Demokratie entscheiden.
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Quatschki
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Quatschki »

VaterMutterKind hat geschrieben:(23 Jul 2019, 07:50)
Ich gehe davon aus, dass das ein Gericht auch genauso entscheiden wird. Es wird sich kein Gericht auftreiben lassen, welches sich so einen Klotz ans Bein binden wird. Jedes Gericht wird sich im Zweifel für die Demokratie entscheiden.
Aber erst nach der Wahl.
Das heißt, man hätte schon von vorn herein die Option auf sofortige Neuwahlen, falls das Ergebnis nicht "passen" sollte.
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von VaterMutterKind »

Quatschki hat geschrieben:(23 Jul 2019, 08:46)

Aber erst nach der Wahl.
Das heißt, man hätte schon von vorn herein die Option auf sofortige Neuwahlen, falls das Ergebnis nicht "passen" sollte.
Diesen Klotz muss sich dann der Wahlausschuss ans Bein binden. Man kann sich das Leben auch künstlich schwer machen.

Ich habe kein Mitleid mit der AfD. Wer zu blöde ist, der muss auch dafür den Kopf hinhalten. Aber es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass man das auch hätte so durchgehen lassen können.

Und da hat der Wahlausschuss meiner Meinung völlig versagt. Hier geht es nicht um Parteispielchen. Was die Parteien unter sich machen ist mir völlig egal. Ob die AfD jetzt beispielsweise ihren Bundestagsvizepräsidenten bekommt oder nicht, interessiert mich nicht.

Aber in diesem Fall geht es um die Demokratie. Das hat nichts mehr mit den sonst so üblichen Parteispielchen zu tun. Einen unliebsamen Gegner auf diese Art los werden zu wollen kann man schon als demokratiefeindlich bezeichnen.

Mir wäre es auch lieber, wenn die AfD nicht mal in den sächsischen Landtag einziehen würde, aber darum geht es nicht.
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Ammianus
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Ammianus »

Diese Entscheidung und ihre Folgen könnte durchaus der AfD weitere Stimmen zutreiben. Hier ein Link zum von mir schon angesprochenen Spiegel-Artikel in dem eine Expertin auf die Bedenklichkeit und treten die möglichen Folgen ein Saudummheit des Vorgehens eingeht.

https://www.spiegel.de/plus/afd-wahl-in ... 0164871532
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
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Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

watisdatdenn? hat geschrieben:(23 Jul 2019, 05:22)

Aja, also sind das hier "ungeschriebene Regeln".

"Ungeschriebene Regeln" die gibt es hier im Forum auch.
Es geht weniger um ungeschriebene Regeln, sondern eher um die Auslegung der Regeln. Oder anders ausgedrückt, wie man Gesetze interpretieren muss.

https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)

"Rechtsnormen sind abstrakt und bedürfen der Konkretisierung.[4] Dies ist das Ziel der/einer Auslegung, als Teil einer Rechtsanwendung.

Der Begriff „Auslegung“ bedeutet für sich gesehen: „Auseinanderlegung“, „Ausbreitung“ und Darlegung des in einem Text beschlossenen, aber noch gleichsam verhüllten Sinnes."


und

"Ein Gesetz auszulegen heißt, die genaue Bedeutung der Gesetzesworte zu bestimmen. Die Bedeutung von Wörtern wird operational (z. B. durch Zählen) oder exemplarisch durch Hinweis („Deuten“) auf Erfahrungsgegebenheiten (z. B. dort am Waldrand steht ein Reh) eingeführt. Ist diese Assoziation hergestellt, ruft das Wort die Erfahrungsinhalte oder Sinngehalte, die es „bedeutet“ und „bezeichnet“ (für die es als Zeichen steht), in Erinnerung.[8] Der Bedeutungsumfang von Erfahrungsbegriffen wird in der Regel nicht exakt, sondern mit einem Bedeutungsspielraum eingeführt (vom wievielten Baum ab ist ein Baumbestand ein „Wald“?)."

In unserem Fall geht es um die Frage, was ist eigentlich eine Wahlversammlung. Sowas wird in der Regel in Gesetzen nicht exakt ausformuliert. Man muss versuchen das herzuleiten, was aus Sicht eines Laien manchmal seltsam oder willkürlich anmutet. Juristen haben den ganzen Tag mit solchen Fragestellungen zu tun, Gesetzestexte zu deuten.
watisdatdenn? hat geschrieben: Das ist nicht meine Welt!
Meine Welt ist Ehrlichkeit, Fairness und klare begründete Regeln.
Auch wenn es nicht Deine Welt ist, solltest Du zwei Dinge beachten. 1.) Wenn Dir juristische Begründungen nicht plausibel vorkommen, dann kann es daran liegen, dass Dir das nötige Grundwissen fehlt. Das ist in den Naturwissenschaften nicht anders, wenn man etwas nicht versteht. 2.) Diese Welt ist nun mal notwendig, um unsere Zivilisation zu organisieren und zu verwalten. Das Gute ist ja, es gibt dafür Experten, die sich damit auskennen. Scheinbar hatte oder wollte die AfD nicht auf das Wissen solcher Experten zurückgreifen. Oder sie glaubte, es wird schon alles gutgehen.
watisdatdenn? hat geschrieben: Und nicht eine Welt in der eine Versammlung ohne Grund plötzlich in zwei umgedichtet wird, damit eine konkurrierende demokratische Partei nicht in voller Stärke gewählt werden kann!
"Ohne Grund" würde ich eben nicht sagen. Die Entscheidung wurde begründet. Vor Gericht wird sich zeigen, ob diese auch stichhaltig sind.
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

VaterMutterKind hat geschrieben:(23 Jul 2019, 07:50)

Ich gehe davon aus, dass das ein Gericht auch genauso entscheiden wird.
Ich eher nicht. Man hat schon eine Wahl in Hamburg 1993 gerichtlich wiederholen lassen, weil die Redezeit der Kandidaten bei der CDU abgeändert wurde.
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

VaterMutterKind hat geschrieben:(23 Jul 2019, 08:53)
Aber in diesem Fall geht es um die Demokratie. Das hat nichts mehr mit den sonst so üblichen Parteispielchen zu tun. Einen unliebsamen Gegner auf diese Art los werden zu wollen kann man schon als demokratiefeindlich bezeichnen.
Nach Deiner Logik müsste man auch Wahllisten von größeren Parteien selbst bei groben Verstößen durchwinken, weil es sonst Deiner Meinung nach demokratiefeindlich wäre, sie ganz oder teilweise von der Wahl auszuschließen. Der Sinn von Wahlgesetzen ist nicht, dass der Wahlausschuss sich nach den Parteien ausrichten muss, sondern sich die Parteien an die Gesetze und Forderungen des Wahlausschusses richten müssen. Das ist ja im Vorfeld passiert, man hat der AfD die Möglichkeit eingeräumt, die Liste entsprechend anzupassen bzw. neu aufzustellen.
VaterMutterKind

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von VaterMutterKind »

Sören74 hat geschrieben:(23 Jul 2019, 13:44)

Nach Deiner Logik müsste man auch Wahllisten von größeren Parteien selbst bei groben Verstößen durchwinken, weil es sonst Deiner Meinung nach demokratiefeindlich wäre, sie ganz oder teilweise von der Wahl auszuschließen. Der Sinn von Wahlgesetzen ist nicht, dass der Wahlausschuss sich nach den Parteien ausrichten muss, sondern sich die Parteien an die Gesetze und Forderungen des Wahlausschusses richten müssen. Das ist ja im Vorfeld passiert, man hat der AfD die Möglichkeit eingeräumt, die Liste entsprechend anzupassen bzw. neu aufzustellen.
Nein.
watisdatdenn?
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Wenn einer Partei verwehrt wird Ihre Kandidaten aufzustellen, kann man das durchaus als einen Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung interpretieren.

Wenn es wirklich dazu kommen sollte, dass Stimmen für die AfD nicht zur Geltung kommen, weil sie über die durch den Wahlausschuss aus politischen Motiven eingeschränkte zugelassene Liste hinausgeht, kann das nur eine Wahlwiederholung zur Folge haben, ansonsten ist der Landtag nicht demokratisch legitimiert!

In einer Demokratie ist ein nicht demokratisch legitimierter Landtag auf keinen Fall akzeptabel.
Mehr sage ich dazu nicht.
Sören74

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von Sören74 »

VaterMutterKind hat geschrieben:(23 Jul 2019, 13:45)

Nein.
Gut, folgendes Gedankenexperiment, der CDU wäre genau derselbe Fehler wie der AfD passiert. Im Wahlausschuss entscheiden sich alle CDU-Vertreter (drei) dafür, dass das trotzdem in Ordnung geht, die vier anderen Vertreter meinen nein und kürzen die CDU-Liste. Nach Deiner Logik wäre dieses Verhalten demokratiefeindlich, weil einer Partei von den anderen Parteien die Chance genommen wird, die Ministerpräsidentschaft zu verteidigen.
watisdatdenn?
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Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von watisdatdenn? »

Sören74 hat geschrieben:(23 Jul 2019, 13:35)
Die Entscheidung wurde begründet. Vor Gericht wird sich zeigen, ob diese auch stichhaltig sind.
Die Begründung dass es sich bei der einen Versammlung um zwei gehandelt haben soll nur weil es über zwei Tage ging und verschiedene Versammlungsleiter hat ist auch für den Laien erkennbar absurd.

Es scheint das politisch motivierte Ziel zu sein den Sachsen die Wahl der AfD über ein gewisses Maß hinaus nicht zu gestatten.

Noch ist nichts verloren (juristisch anfechtbar. In der Praxis könnte es bedeutungslos sein) aber das hat wirklich das Potential das Vertrauen in die aktuelle Demokratie fundamental zu zerbrechen und viele demokratische Menschen (inklusive mich) zu radikalisieren.
VaterMutterKind

Re: Landtagswahlen in Sachsen

Beitrag von VaterMutterKind »

Sören74 hat geschrieben:(23 Jul 2019, 13:57)

Gut, folgendes Gedankenexperiment, der CDU wäre genau derselbe Fehler wie der AfD passiert. Im Wahlausschuss entscheiden sich alle CDU-Vertreter (drei) dafür, dass das trotzdem in Ordnung geht, die vier anderen Vertreter meinen nein und kürzen die CDU-Liste. Nach Deiner Logik wäre dieses Verhalten demokratiefeindlich, weil einer Partei von den anderen Parteien die Chance genommen wird, die Ministerpräsidentschaft zu verteidigen.
Nach Ansicht einiger Juristen hat die AfD keinen Fehler gemacht. Wenn Fehler gemacht wurden, dann muss man die Konsequenzen natürlich tragen. Das gilt für jeden.
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