Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

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Papaloooo
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Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Nach 12 Gerichtsterminen (inzwischen schon Jahre her),
und auch, nachdem ich mit vielen Trennungsvätern gesprochen habe
ist für mich klar: Bei Familiengerichten herrsch nicht "in dubio pro reo".
Bei Nachtrennungsfamilien haben fast immer die Väter das nachsehen.

Ich glaube hier an eine genetische Komponente,
wobei ich mich auch gleich beeile nachzuschieben:
Das gilt nicht in jenen arabischen Ländern in denen Frauen als eine Sache, ein Besitz verstanden wird!
Es gilt in Ländern, in denen glücklicherweise schon einiges an Gleichberechtigung erzielt wurde.

Gehen wir mal zurück in die Steinzeit (wir tragen die Gene unserer Vorfahren in uns).

Eine Horde Männer der Sippe Feuerstein zog los,
um einen Kampf gegen die Sippe Geröllheimer zu führen,
es geht um Jagdgründe und den Zugang zu einer Quelle, sowie die Höhle der Geröllheimers.
Die Frauen bleiben bei der Höhle, um das Feuer zu bewachen, und die Kinder vor den Kojoten zu schützen.

Von den 20 Männern kommen 3 Siegreich zurück,
man hat nun die Möglichkeit mit zwei und mit einem Mann die Sippe zu teilen,
und je ein Clan hat nun ein eigenes Jagdgebiet und eine eigene Höhle.

Zwei und ein Mann ist schon etwas Inzucht, das heißt, dass die Nachkommen die Gene weniger Männer,
aber von mehr Frauen tragen. Letztlich für die Männlichen ein kleiner Nachteil,
das Y-Chromosom trägt ja nur den Code der männlichen Vorfahren und wird zunehmend Kürzer,
ja winzig gegen das X-Chromosom.

Aber: Ein oder Zwei Männer können mit 20 Frauen dennoch eine neue Sippe aufbauen.

Was aber, wenn 20 Männer von der Jagd zurückkommen und von 20 Frauen sind nur noch 3 da,
die anderen wurden Opfer der Säbelzahntiger.
Die Sippe wird zu klein, weil die 3 Frauen nicht genügend Nachwuchs haben können,
ganz zu schweigen davon, dass sich die 20 Männer dann um die drei Frauen bekriegen werden,
was die Sippe noch kleiner macht.

Genetisch konnten unsere Vorfahren in der Steinzeit nur dann überleben,
wenn sie vor allem die Frauen schützten. Männer dürfen schon mal umkommen,
weniger Männer sind weniger schlimm, als weniger Frauen.
Krieger und Soldaten (abgesehen von Stämmen wie den Amazonen) sind in aller Regel männlich.

Wenn wir in Medien lesen, unter den Opfern sind auch zwei Frauen (nicht mal so selten),
dann trägt das diesen genetischem Erbe Rechnung.

Wenn Richter in Nachtrennungsfamilien fast immer die Kinder den Müttern geben,
und kein Wechsel- oder Nestmodell anstreben, trägt es diesem Erbe Rechnung.

Sorry für diesen langen Text,
aber in weniger Worte wäre das nicht zu fassen gewesen.
Und liebe Frauen im Forum, es ist nicht gegen Euch gemünzt!
Ich erhoffe mir von diesem Thread keine Schützenkämpfe zwischen Mann und Frau,
ich erhoffe mir, dass die Ungleichgewichtung bei Familiengerichten hinterfragt wird.
Wir sind doch hier nicht im Trollhouse!
Skeptiker

Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Skeptiker »

Papaloooo hat geschrieben:(17 Apr 2020, 07:10)

Nach 12 Gerichtsterminen (inzwischen schon Jahre her),
und auch, nachdem ich mit vielen Trennungsvätern gesprochen habe
ist für mich klar: Bei Familiengerichten herrsch nicht "in dubio pro reo".
Bei Nachtrennungsfamilien haben fast immer die Väter das nachsehen.

Ich glaube hier an eine genetische Komponente,
wobei ich mich auch gleich beeile nachzuschieben:
Das gilt nicht in jenen arabischen Ländern in denen Frauen als eine Sache, ein Besitz verstanden wird!
Es gilt in Ländern, in denen glücklicherweise schon einiges an Gleichberechtigung erzielt wurde.
... was allerdings eher lehrt, dass wir es mit zwei Gesellschaftssystemen zu tun haben, die Gleichberechtigung als jeweils unterschiedliche Form von Ungleichberechtigung praktizieren.
Gehen wir mal zurück in die Steinzeit (wir tragen die Gene unserer Vorfahren in uns).

Eine Horde Männer der Sippe Feuerstein zog los,
um einen Kampf gegen die Sippe Geröllheimer zu führen,
es geht um Jagdgründe und den Zugang zu einer Quelle, sowie die Höhle der Geröllheimers.
Die Frauen bleiben bei der Höhle, um das Feuer zu bewachen, und die Kinder vor den Kojoten zu schützen.

Von den 20 Männern kommen 3 Siegreich zurück,
man hat nun die Möglichkeit mit zwei und mit einem Mann die Sippe zu teilen,
und je ein Clan hat nun ein eigenes Jagdgebiet und eine eigene Höhle.

Zwei und ein Mann ist schon etwas Inzucht, das heißt, dass die Nachkommen die Gene weniger Männer,
aber von mehr Frauen tragen. Letztlich für die Männlichen ein kleiner Nachteil,
das Y-Chromosom trägt ja nur den Code der männlichen Vorfahren und wird zunehmend Kürzer,
ja winzig gegen das X-Chromosom.

Aber: Ein oder Zwei Männer können mit 20 Frauen dennoch eine neue Sippe aufbauen.

Was aber, wenn 20 Männer von der Jagd zurückkommen und von 20 Frauen sind nur noch 3 da,
die anderen wurden Opfer der Säbelzahntiger.
Die Sippe wird zu klein, weil die 3 Frauen nicht genügend Nachwuchs haben können,
ganz zu schweigen davon, dass sich die 20 Männer dann um die drei Frauen bekriegen werden,
was die Sippe noch kleiner macht.

Genetisch konnten unsere Vorfahren in der Steinzeit nur dann überleben,
wenn sie vor allem die Frauen schützten. Männer dürfen schon mal umkommen,
weniger Männer sind weniger schlimm, als weniger Frauen.
Krieger und Soldaten (abgesehen von Stämmen wie den Amazonen) sind in aller Regel männlich.

Wenn wir in Medien lesen, unter den Opfern sind auch zwei Frauen (nicht mal so selten),
dann trägt das diesen genetischem Erbe Rechnung.
Unser biologisches Erbe ist fest in uns drin, was nicht heißen soll, dass Rollenbilder sich nicht auch ändern können. Allerdings ist eben nicht alles einfach "sozial konstruiert".
Wenn Richter in Nachtrennungsfamilien fast immer die Kinder den Müttern geben,
und kein Wechsel- oder Nestmodell anstreben, trägt es diesem Erbe Rechnung.

Sorry für diesen langen Text,
aber in weniger Worte wäre das nicht zu fassen gewesen.
Und liebe Frauen im Forum, es ist nicht gegen Euch gemünzt!
Ich erhoffe mir von diesem Thread keine Schützenkämpfe zwischen Mann und Frau,
ich erhoffe mir, dass die Ungleichgewichtung bei Familiengerichten hinterfragt wird.
Ich bin noch nicht in der Situation gewesen, aber es wird ja immer wieder betont, dass Familiengerichte nicht die gerechte Lösung für die Eltern, sondern die beste Lösung für die Kinder. Wie Du schon richtig schreibst, sehen die Gerichte die bessere Lösung sehr häufig bei der Mutter. In einem Fernsehbericht hatte ich mal von einer Quote über 90% gehört, kann das aber nicht finden.

So auf die Schnelle habe ich dazu auch keine Daten gefunden. Vielleicht hat ja jemand mehr Glück. Wäre ja merkwürdig, wenn es dazu keine Statistik gäbe.

Weil's so gut passt ...
[youtube][/youtube]

Was genau ist eigentlich die Fragestellung?
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Papaloooo
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Skeptiker hat geschrieben:(17 Apr 2020, 17:45)
Ich bin noch nicht in der Situation gewesen, aber es wird ja immer wieder betont, dass Familiengerichte nicht die gerechte Lösung für die Eltern, sondern die beste Lösung für die Kinder. Wie Du schon richtig schreibst, sehen die Gerichte die bessere Lösung sehr häufig bei der Mutter. In einem Fernsehbericht hatte ich mal von einer Quote über 90% gehört, kann das aber nicht finden.
Hier herrscht eisern noch das Residenzmodell.
In Belgien, Frankreich, Norwegen, USA, Kanada oder Australien ist das Doppelresidenzmodell längst gesetzlich vorgeschrieben.
Und sicherlich, das hatte mir die Richter auch immer wieder gesagt, "es geht nicht um Ihre Rechte, sondern um das Wohl der Kinder."
Aber das Wohl der Kinder wurde in Wirklichkeit mit Füßen getreten.
Ich sah meine Kinder bis zu 9 Wochen nicht, wenn meine Ex mal wieder was durchsetzen wollte.
Und wie gesagt, meine junge Tochter war das absolute Papakind.
Meine Große fing dann an, sich als Junge zu bezeichnen, ist ja ihre Sache, aber vielleicht auch aus der Situation entstanden.
Ich habe mir dann angewöhnt, sie morgens auf dem Schulweg zu begleiten.
Anwaltsschreiben, ich solle das bitteschön unterlassen, habe ich ignoriert.
Bis es dann wieder vor Gericht ging und mir der Richter sagte, das sei richtig, außerhalb meiner Umgangszeit solle ich mich den Kindern fernhalten.
Ich bin nur nicht aufs Hirn gefallen, habe mich einfach bei der Polizei zum Schülerlotsen ausbilden lassen.
Fortan war es meine Aufgabe, meine Kinder auf dem Schulweg zu begleiten.

Nach zahlreichen Gerichtsterminen musste ich mir auch eingestehen,
dass mein Anwalt da keine Hilfe ist, welches Interesse sollte er schon haben, die Situation zu befrieden?
Solange der Konflikt schwelt, ja eskaliert, verdient er immer noch mehr an mir.

Also habe ich mich 3 Gerichtsprozesse selbst vertreten.
Und nach und nach habe ich dann alle Schikanen gegen mich zu Fall gebracht.
Es gab ungelogen (ich kann Dir per PM die Fotografie vom Gerichtsbeschluss zeigen) die Forderung, ich solle meine Tochter,
wenn sie bei mir ist, täglich unter die Dusche stellen. Wohlwissend dass sie das Duschen hasst, und sie soll Papa hassen, der sie immer duscht.
Und das Gericht hat das tatsächlich auch so durch gewunken. Hirnverbrannt!

Ich habe meine Tochter dann immer genommen und habe gesagt,
liebe ... du musst da mal schnell drunter stehen (von dem Einschalten der Dusche war zum Glück nichts im Gerichtsbeschluss gestanden).

Heute:
Von meiner Seite ist alles verziehen!
Ist das Ziel erreicht, so wird der Weg dorthin unbedeutend.
Und wenn ich im Haus meiner früheren Frau bin, dann helfe ich da auch immer gerne mit,
die haben leider keinen Handwerker im Haus.
Meinen Kindern soll es gut gehen, das ist mir das Wichtigste.
Die männlichen Richter (wir hatten 3) hatten das nie kapiert, nur eine Richterin die hatte Herz.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Umetarek »

Hmm, Väter die wollen und nicht dürfen (wegen der Ex) kenne ich eigentlich nur aus dem Forum. Der meinige durfte, aber wenn was ausgefallen ist, dann nicht wegen mir, ist ja auch viel einfacher ne zu sagen, wenn man nicht in der Verantwortung ist. Von Unterhalt für die Kinder keine Spur. Wen kenn ich noch: meine eine Freundin, Buchhändlerin, hat sich getrennt, die Tochter ist ab und an zum Vater, hatte irgendwann aber kein Bock mehr. Meine Freundin hat noch ewig die Krankenversicherung für ihren Ex mitberappt...
Die andere hat sich von ihrem Mann getrennt, weil er krank war und das nicht wahrhaben wollte. Narkolepsie, wollte den Führerschein nicht abgeben und ist gewalttätig geworden, weils einfach zu viel wurde. Der Sohn geht auch nur ans Telefon um seiner Mutter einen Gefallen zu tun, sie zahlt Unterhalt.
Dann mein Schätzelchen, ich meine, er hat Unterhalt gezahlt, hoffe ich jedenfalls, sie hatte sich getrennt, weil er fremdging. Habe nicht beobachtet, dass er sich in der Zeit wesentlich um seinen Sohn gekümmert hat. Jetzt sind sie wieder zusammen, aber er hält seine Finanzen geheim. Immerhin hat sie jetzt endlich wieder ein Auto und muß mit ihrer Prothese nicht mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Zu seiner Ehrenrettung muß ich sagen, dass er sich um ihren anderen Sohn jahrelang rühren gekümmert hat, mittlerweile ist das Verhältnis zwischen den zwein leider eher spannungsgeladen.

Puh, was fällt mir noch ein, der eine Nachbar hatte seine Tochter bei sich, aber hat seiner Frau nicht standgehalten, die hat sie erfolgreich vergrault. Mein einer Bruder hat seinen Sohn regelmäßig, zahlt aber wohl eher mäßig den Unterhalt, der andere ist noch nicht so lange getrennt, hat aber eh kein Geld, sieht seine Töchter aber auch regelmäßig (in Polen).

Mein Vater hat immer brav seinen Unterhalt bezahlt, wir haben ihn immer gesehen, wenn wir das wollten, aber er war als Vater eine ganze Zeit schwierig, so dass das in dieser Zeit selten war.

Natürlich gibt es auch andere Väter, aber es liegt nicht nur an den Frauen.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

@ Umetarek,

Bei Nachtrannungsfamilien gilt:
ja, Väter die ihre Kinder haben könnten, aber nicht wollen sind ebenso verachtenswert,
wie Mütter, die die Kinder deren willigen Vätern bewusst entziehen, obgleich die Kinder zum Vater möchten.

Und bezüglich des Unterhaltes ist es auch nicht richitig gerecht.
Wenn die Kinder z.B. 30% ihrer Zeit weder bei Vater noch Mutter sind (Schule, Sportverein, Musikunterricht, Freunde etc.)
Dann nimmt man die anderen 70%.
Von diesen 70% sind sie zu 3/10 bei Vater, zu 7/10 bei Mutter.

Wir haben hier das Verhältnis 3/7 bei beiden Elternteilen.
Dementsprechend wird der Unterhalt, das Kindergeld, der Steuerfreiberag, der Rentenanspruch aufgeteilt.
Momentan gilt automatisch selbt bei dem Verhätnis 49/51 bekommet einer alles das andere nichts, aber zahlt für alles.
Das ist nicht richtig.

Und nebenbei, zusätzlich zum Unterhalt zahle ich meiner Tochter eine Artistinnenausbildung, komme also allem nach.
Dennoch muss hier dringenst justizial nachhjustiert werden.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Umetarek »

Natürlich muß man weniger Unterhalt zahlen, wenn man sich mehr kümmert. Das Nestmodel hat den elementaren Nachteil, dass eine Wohnung mehr notwendig ist und bezahlt werden will, für eine Exfamilie drei Wohnungen, das muß man erstmal stemmen.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Umetarek hat geschrieben:(19 Apr 2020, 08:00)

Natürlich muß man weniger Unterhalt zahlen, wenn man sich mehr kümmert. Das Nestmodel hat den elementaren Nachteil, dass eine Wohnung mehr notwendig ist und bezahlt werden will, für eine Exfamilie drei Wohnungen, das muß man erstmal stemmen.
Ja, aber es ist auch erwiesen, dass das Nestmodell für die Kinder in Trennungsfamilien einfach das beste Modell ist.
Und wenn man sich schon entscheidet, bei kleinen Kindern bereits das allerbeste, das elterliche und natürliche Familienmodell aufzugeben, womöglich aus einem Selbstverwirklichung-Wahn heraus, dann sollte man auch bereit sein, eigene Opfer zu bringen!
Zudem gibt es ja dann noch weitere Möglichkeiten, wie die Wohnung des möglichen neuen Partners, oder die elterliche Wohnung, wenn man das finanziell nicht stemmen kann.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Umetarek »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 08:32)

Ja, aber es ist auch erwiesen, dass das Nestmodell für die Kinder in Trennungsfamilien einfach das beste Modell ist.
Und wenn man sich schon entscheidet, bei kleinen Kindern bereits das allerbeste, das elterliche und natürliche Familienmodell aufzugeben, womöglich aus einem Selbstverwirklichung-Wahn heraus, dann sollte man auch bereit sein, eigene Opfer zu bringen!
Zudem gibt es ja dann noch weitere Möglichkeiten, wie die Wohnung des möglichen neuen Partners, oder die elterliche Wohnung, wenn man das finanziell nicht stemmen kann.
Naja, wenn man plötzlich so toll zusammenarbeiten kann fürs kindliche Wohl (ist ja prinzipiell löblich), dann fragt man sich aber, warum die Eltern nicht einfach zusammengeblieben sind.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Umetarek hat geschrieben:(19 Apr 2020, 08:40)

Naja, wenn man plötzlich so toll zusammenarbeiten kann fürs kindliche Wohl (ist ja prinzipiell löblich), dann fragt man sich aber, warum die Eltern nicht einfach zusammengeblieben sind.
Was glaubst du, wie oft ich mich das gefragt habe???
Die Kinder 4 und 2J, das Pflegekind seit 3 Tagen bei uns, ich hatte gekocht gehabt und auf die vier gewartet und gewartet und gewartet...
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von PeterK »

Umetarek hat geschrieben:(18 Apr 2020, 16:49)
Hmm, Väter die wollen und nicht dürfen (wegen der Ex) kenne ich eigentlich nur aus dem Forum.
Geht mir ebenso. Das bedeutet jedoch nicht, dass es solche Fälle nicht gibt. Meistens gehören aber wohl zwei dazu, die Situation so zu vermurksen.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Billie Holiday »

PeterK hat geschrieben:(19 Apr 2020, 10:32)

Geht mir ebenso. Das bedeutet jedoch nicht, dass es solche Fälle nicht gibt. Meistens gehören aber wohl zwei dazu, die Situation so zu vermurksen.
Was hat denn der user Papaloo falsch gemacht und vermurkst?

Soweit ich das beim oberflächlich durchlesen mitbekommen habe, hat seine Frau sich als Lesbe entpuppt, die die Kinder ganz für sich und ihre Gespielin haben wollte und keine Mühen gescheut hat, ihm die Kinder zu entfremden. Asoziales, egoistisches Verhalten auf Kosten von Kindern, die zudem sehr an ihrem Vater hängen.
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„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von PeterK »

Billie Holiday hat geschrieben:(19 Apr 2020, 10:37)
Was hat denn der user Papaloo falsch gemacht und vermurkst?
Das weiß ich nicht. Vermutlich gar nichts. Das bezog sich ja auch nicht auf ihn.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Umetarek »

Ich sehe jetzt auch nicht unbedingt, dass ich was falsch gemacht habe, sonst wäre es verwunderlich, dass wir jetzt wieder zusammen sind. Schwierige Zeit, viel Arbeit/Studium und Torschlußpanik ist meine Diagnose...
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Skeptiker »

Billie Holiday hat geschrieben:(19 Apr 2020, 10:37)
Was hat denn der user Papaloo falsch gemacht und vermurkst?

Soweit ich das beim oberflächlich durchlesen mitbekommen habe, hat seine Frau sich als Lesbe entpuppt, die die Kinder ganz für sich und ihre Gespielin haben wollte und keine Mühen gescheut hat, ihm die Kinder zu entfremden. Asoziales, egoistisches Verhalten auf Kosten von Kindern, die zudem sehr an ihrem Vater hängen.
Ich glaube es wird da sicherlich eine Menge Ungerechtigkeiten im System geben, aber ich bin damit glücklicherweise noch nicht in Kontakt gekommen.

Bei der Beurteilung des Falles von Papalooooo bin ich vorsichtig. Das ist offensichtlich ein Rosenkrieg. So wie geschildert, wäre er das Opfer. Aber wir kennen ja nur seine Version.
Zugegeben, wenn es wirklich so war, dass die Frau ohne Vorwarnung mit Kleinkindern und gerade übernommenem Pflegekind abhaut, dann fielen mir wenige Situationen ein, die das so rechtfertigen würden.
Ein Rosenkrieg ist aber ein Krieg, und ich nehme Aussagen einer Seite mit der gebotenen kritischen Distanz zur Kenntnis.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von PeterK »

Umetarek hat geschrieben:(19 Apr 2020, 11:24)
Ich sehe jetzt auch nicht unbedingt, dass ich was falsch gemacht habe, sonst wäre es verwunderlich, dass wir jetzt wieder zusammen sind. Schwierige Zeit, viel Arbeit/Studium und Torschlußpanik ist meine Diagnose...
Ich behaupte auch nicht, dass dem immer so sei, dass beide zu einer sehr schwierigen Situation beitragen.

Und mit "vermurkst" meine ich Situationen, in denen man um den Umgang mit den Kindern, um Unterhalt etc. streitet. Aber auch dort gibt es mit Sicherheit Fälle, in denen einer das A....loch und der andere das Opfer ist.

Und: Schön, dass Ihr wieder zusammen seid. :)
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Skeptiker hat geschrieben:(19 Apr 2020, 11:31)

Ich glaube es wird da sicherlich eine Menge Ungerechtigkeiten im System geben, aber ich bin damit glücklicherweise noch nicht in Kontakt gekommen.

Bei der Beurteilung des Falles von Papalooooo bin ich vorsichtig. Das ist offensichtlich ein Rosenkrieg. So wie geschildert, wäre er das Opfer. Aber wir kennen ja nur seine Version.
Zugegeben, wenn es wirklich so war, dass die Frau ohne Vorwarnung mit Kleinkindern und gerade übernommenem Pflegekind abhaut, dann fielen mir wenige Situationen ein, die das so rechtfertigen würden.
Ein Rosenkrieg ist aber ein Krieg, und ich nehme Aussagen einer Seite mit der gebotenen kritischen Distanz zur Kenntnis.
Ja sicherlich sind es immer zwei Seiten.
Und meine Eigenart ist nun mal, dass bei mir die Warnlampen nicht zwingend aufleuchten,
wenn sie es bei anderen Menschen schon tun. Ich bin nun mal sehr verkopft und es ist eben so.

Was mich mal kürzlich sehr gerührt hatte war, als es zwischen ihr und ihrer Partnerin gekrieselt hatte.
Dann bin ich mit meinen Kindern zu ihrer Partnerin gefahren, denn die drei wollen sich sehen.
Und da hatte mir ihre Partnerin gesagt, dass meine frühere Frau ihr gesagt hatte, sie sei damals so ein A.. zu mir gewesen.
Das hat mich ziemlich gerührt, denn eine Selbstkritik von ihr ist außergewöhnlich.

Und übrigens, gestern habe ich meiner früheren Frau einen mindesens 45Min Telefonsupport für deren Computer gegeben.
Wie gesagt, es ist verziehen.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von PeterK »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 13:36)
Wie gesagt, es ist verziehen.
Das ist doch gut so. Und die Kids haben drei (oder vier?) Eltern. Luxus pur. :thumbup:
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

PeterK hat geschrieben:(19 Apr 2020, 13:47)

Das ist doch gut so. Und die Kids haben drei (oder vier?) Eltern. Luxus pur. :thumbup:
Hier mit Tochter gemacht, sie war damals 7 Jahre und das hat uns beiden sehr viel Spass gemacht:

>>>Wenn Große nicht auf Kleine hören<<<

...aber unter anderem sollte es natürlich damals die Mama zum nachdenken bringen.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von watisdatdenn? »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 13:58)

Hier mit Tochter gemacht, sie war damals 7 Jahre und das hat uns beiden sehr viel Spass gemacht:

>>>Wenn Große nicht auf Kleine hören<<<

...aber unter anderem sollte es natürlich damals die Mama zum nachdenken bringen.
Wow!
Meinen Kindern hat es gut gefallen (vor allem dass die Kleine Giraffe am Schluss der Chef wird).
Danke dafür!

(auch wenn der Anlass dafür natürlich nicht so toll war..)

Ich bin beeindruckt wie geduldig du anscheinend bist.
Ich würde da eventuell durchdrehen..
Zuletzt geändert von watisdatdenn? am So 19. Apr 2020, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
Skeptiker

Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Skeptiker »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 13:36)
Ja sicherlich sind es immer zwei Seiten.
Und meine Eigenart ist nun mal, dass bei mir die Warnlampen nicht zwingend aufleuchten,
wenn sie es bei anderen Menschen schon tun. Ich bin nun mal sehr verkopft und es ist eben so.

Was mich mal kürzlich sehr gerührt hatte war, als es zwischen ihr und ihrer Partnerin gekrieselt hatte.
Dann bin ich mit meinen Kindern zu ihrer Partnerin gefahren, denn die drei wollen sich sehen.
Und da hatte mir ihre Partnerin gesagt, dass meine frühere Frau ihr gesagt hatte, sie sei damals so ein A.. zu mir gewesen.
Das hat mich ziemlich gerührt, denn eine Selbstkritik von ihr ist außergewöhnlich.

Und übrigens, gestern habe ich meiner früheren Frau einen mindesens 45Min Telefonsupport für deren Computer gegeben.
Wie gesagt, es ist verziehen.
Ich kenne dich nicht persönlich und muss den Fall so beurteilen, wie du ihn schilderst.

In meinen Augen zeigt dein Fall das Dilemma des modernen Männerbildes. Du hälst dich an alles was gut und richtig ist, und scheinst ein optimal fürsorglicher Vater zu sein. Dann bist du natürlich aber auch das perfekte Opfer um als Erzeuger ausgenutzt zu werden. Alles das was sie gemacht hat war ja berechenbar und mit Ansage erfolgreich. Sie wusste ja, dass sie die Kinder gegen deine Interessen, die du vorbildlich hintenan stellst, ausspielen kann.

Weisst du, jede Ehe kann scheitern, und meist haben beide einen Teil der Schuld. Vielleicht wäre es aber möglich weniger tragische Fälle wie deinen zu haben. Das wäre am Ende auch für die Kinder besser.

Respekt vor deiner Güte deiner Frau gegenüber, ich fürchte in der gleichen Situation wäre ich da nachtragender. Eine Liebe kann scheitern, aber ausgenutzt zu werden, das könnte ich nicht einfach mal so verzeihen. Man mag sagen, dass das auf Kosten der Kinder ginge. Allerdings geht diese Masche deiner Frau ja auch und insbesondere auf Kosten der Kinder. Daher würde ich mir wünschen, dass solche Betrügereien gesellschaftlich stärker abgestraft würden. Da kann die Gesellschaft was für tun, da können die Partner, auch die Männer, auch selber was für tun, idealerweise aber vor Zustandekommen der Situation, nicht erst, wenn Pläne munter in die Tat umgesetzt werden.

Deine Frau hätte niemals den Eindruck haben dürfen, dass es eine sinnvolle Vorgehensweise ist sich einen - sorry - "nützlichen Idioten" suchen zu können um Kinderwunsch und Lesbenbeziehung auf dem Rücken des geschassten Erzeugers der Kinder umzusetzen. Sie sollte den Eindruck gehabt haben, dass sie damit nicht durchkommt - sowohl legal als auch gesellschaftlich und persönlich. Vielleicht würde das solchen Betrügereien schon im Vorfeld einen Riegel vorschieben und weniger Kinder zum Faustpfand werden lassen.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Skeptiker hat geschrieben:(19 Apr 2020, 15:08)

Ich kenne dich nicht persönlich und muss den Fall so beurteilen, wie du ihn schilderst.

In meinen Augen zeigt dein Fall das Dilemma des modernen Männerbildes. Du hälst dich an alles was gut und richtig ist, und scheinst ein optimal fürsorglicher Vater zu sein. Dann bist du natürlich aber auch das perfekte Opfer um als Erzeuger ausgenutzt zu werden. Alles das was sie gemacht hat war ja berechenbar und mit Ansage erfolgreich. Sie wusste ja, dass sie die Kinder gegen deine Interessen, die du vorbildlich hintenan stellst, ausspielen kann.

Weisst du, jede Ehe kann scheitern, und meist haben beide einen Teil der Schuld. Vielleicht wäre es aber möglich weniger tragische Fälle wie deinen zu haben. Das wäre am Ende auch für die Kinder besser.

Respekt vor deiner Güte deiner Frau gegenüber, ich fürchte in der gleichen Situation wäre ich da nachtragender. Eine Liebe kann scheitern, aber ausgenutzt zu werden, das könnte ich nicht einfach mal so verzeihen. Man mag sagen, dass das auf Kosten der Kinder ginge. Allerdings geht diese Masche deiner Frau ja auch und insbesondere auf Kosten der Kinder. Daher würde ich mir wünschen, dass solche Betrügereien gesellschaftlich stärker abgestraft würden. Da kann die Gesellschaft was für tun, da können die Partner, auch die Männer, auch selber was für tun, idealerweise aber vor Zustandekommen der Situation, nicht erst, wenn Pläne munter in die Tat umgesetzt werden.

Deine Frau hätte niemals den Eindruck haben dürfen, dass es eine sinnvolle Vorgehensweise ist sich einen - sorry - "nützlichen Idioten" suchen zu können um Kinderwunsch und Lesbenbeziehung auf dem Rücken des geschassten Erzeugers der Kinder umzusetzen. Sie sollte den Eindruck gehabt haben, dass sie damit nicht durchkommt - sowohl legal als auch gesellschaftlich und persönlich. Vielleicht würde das solchen Betrügereien schon im Vorfeld einen Riegel vorschieben und weniger Kinder zum Faustpfand werden lassen.
Stimmt, meine Ehe hatte eine Deadline,
das war das dritte Kind.
Im nachhinein sehe ich das von mir unglaublich naiv an,
dass mir das nicht zuvor klar war.

Weißt Du, ich hab mir immer gesagt,
wenn ich daran verbittere, dann hätte sie ja doppelt gewonnen.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

watisdatdenn? hat geschrieben:(19 Apr 2020, 14:57)

Wow!
Meinen Kindern hat es gut gefallen (vor allem dass die Kleine Giraffe am Schluss der Chef wird).
Danke dafür!

(auch wenn der Anlass dafür natürlich nicht so toll war..)

Ich bin beeindruckt wie geduldig du anscheinend bist.
Ich würde da eventuell durchdrehen..
Danke es hat meine Kinder auch sehr stolz gemacht.

>>> hier habt ihr noch neun weitere Filme<<<

von meinen Kindern und mir.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Billie Holiday »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 15:20)

Stimmt, meine Ehe hatte eine Deadline,
das war das dritte Kind.
Im nachhinein sehe ich das von mir unglaublich naiv an,
dass mir das nicht zuvor klar war.

Weißt Du, ich hab mir immer gesagt,
wenn ich daran verbittere, dann hätte sie ja doppelt gewonnen.
Schön, dass deine Frau zudem noch Kosten für Handwerker spart. :D
Offenbar erniedrigst du dich gern für das Gefühl, ein guter Mensch zu sein. Deine Kinder werden sich hoffentlich kein Beispiel daran nehmen, sich von hinten bis vorne verarschen und ausnutzen zu lassen.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von PeterK »

watisdatdenn? hat geschrieben:(19 Apr 2020, 14:57)
Wow!
Meinen Kindern hat es gut gefallen (vor allem dass die Kleine Giraffe am Schluss der Chef wird).
Danke dafür!

(auch wenn der Anlass dafür natürlich nicht so toll war..)

Ich bin beeindruckt wie geduldig du anscheinend bist.
Ich würde da eventuell durchdrehen..
Wir haben konsequent darauf geachtet, Aufnahmen unserer Kinder (Audio/Video/Foto) nie, niemals und in keiner Form online zu stellen. Andere mögen das anders sehen und handhaben. Wir hielten das immer für richtig und wichtig.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

PeterK hat geschrieben:(19 Apr 2020, 17:25)

Wir haben konsequent darauf geachtet, Aufnahmen unserer Kinder (Audio/Video/Foto) nie, niemals und in keiner Form online zu stellen. Andere mögen das anders sehen und handhaben. Wir hielten das immer für richtig und wichtig.
Stimmt schon, sind aber ja im wesentlichen reine Tonaufnahmen mit gemalten oder animierten Bildern.
Einmal tauchen da im Film "Kleinen Stern" und im "der sträkste auf der Welt" mal die Gesichter meiner Kinder in kleiner Größe auf.
Aber ja, würde ich heute wohl auch anders machen.
Zuletzt geändert von Papaloooo am So 19. Apr 2020, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Billie Holiday hat geschrieben:(19 Apr 2020, 16:52)

Schön, dass deine Frau zudem noch Kosten für Handwerker spart. :D
Offenbar erniedrigst du dich gern für das Gefühl, ein guter Mensch zu sein. Deine Kinder werden sich hoffentlich kein Beispiel daran nehmen, sich von hinten bis vorne verarschen und ausnutzen zu lassen.
Um meiner Kinder willen soll Frieden herrschen,
und der herrscht nun.
Was würde es denn helfen, wenn man das alte Kriegsbeil nicht begräbt?
Und ja stimmt auch, den guten Umgang habe ich mir in gewisser Weise "erkauft",
aber auch das ist doch für meine Kinder besser so, als anders.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Billie Holiday »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 17:47)

Um meiner Kinder willen soll Frieden herrschen,
und der herrscht nun.
Was würde es denn helfen, wenn man das alte Kriegsbeil nicht begräbt?
Und ja stimmt auch, den guten Umgang habe ich mir in gewisser Weise "erkauft",
aber auch das ist doch für meine Kinder besser so, als anders.
Also hätte deine Frau dir den Umgang verweigert, wenn du keine handwerklichen Tätigkeiten in ihrem Haus machst?
Ich sehe ansonsten den Zusammenhang nicht. Als ob deine Kinder nichts mehr mit dir zu tun haben wollen, wenn du nicht zum Arbeiten kommst?
Aber vermutlich hast du recht - der Klügere gibt nach. Und es kommt ja die Zeit, wo deine Kinder frei entscheiden können, ob sie zu dir kommen oder nicht. Sie bleiben nicht immer klein und unmündig, die Macht deiner Frau ist temporär.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Billie Holiday hat geschrieben:(19 Apr 2020, 18:01)

Also hätte deine Frau dir den Umgang verweigert, wenn du keine handwerklichen Tätigkeiten in ihrem Haus machst?
Ich sehe ansonsten den Zusammenhang nicht. Als ob deine Kinder nichts mehr mit dir zu tun haben wollen, wenn du nicht zum Arbeiten kommst?
Aber vermutlich hast du recht - der Klügere gibt nach. Und es kommt ja die Zeit, wo deine Kinder frei entscheiden können, ob sie zu dir kommen oder nicht. Sie bleiben nicht immer klein und unmündig, die Macht deiner Frau ist temporär.
Nein nicht ganz so.
Ich habe mich in zwölf Gerichtstermine langsam vorangekämpft,
mir wurde mehrfach vom Richter gedroht, wenn ich dem wenigen Umgang (Stundenweise) nicht zustimme,
dann könnte man mir den Umgang auch ganz verweigern.

Als ich an Ziel angekommen war, hatte ich die Kinder 14-tägig Fr. bis So.
Und auch noch an den alternierenden Montagen.
Schließlich, als die Kinder 10 und 12 waren, bin ich 25km entfernt gezogen,
denn das Örtchen konnte ihnen außer Spielplätzen nichts mehr bieten.
Zugleich hatte ich das Problem, dass die Montage nur noch bei schönen Wetter möglich waren.

Da es bei meiner früheren Frau keine Handwerker gibt, der schwule Erzeuger der Halbschwester ist ein toller und einfühlsamer Papa,
hat aber drei linke Hände.
Ich habe mich dann immer angeboten, wenn es etwas zu reparieren gab.
Und so können nun schließlich doch die Montagskontakte im Haus meiner Kinder stattfinden.

Für mich aber o.k.
Wie gesagt, ich trage nichts mehr nach.
Es ist ja auch nicht mehr die Partnerin von damals, die dort wohnt.
Als ich vor Jahren meinen Kindern die Ostergeschenke brachte,
hat sie die Türe einen kleinen Schlitz weit aufgemacht,
die Geschenke entgegengenommen und ich wusste weder,
ob meine Kinder die bekommen, noch ob sie sagt, dass sie vom Papa seien.

Zudem war es dann noch obendrein eine recht biestige Anwätlin.

Nun haben ihre neue Partnerin (es hat sich wieder eingerengt) sowie der Erzeuger der Halbschwester einen sehr postitiven Einfluss auf meine frühere Frau.

Es hat mir mal sehr wehgetan, als meine kleine Tochter sagte:
"Papa, ich habe geträumt, du und die Mama, ihr heiratet wieder."
Ich musste ihr einfach sagen, dass die Mama ja eine Frau mag und ich es deswegen nicht sein kann,
aber dass ich trotzdem immer für sie da sein werde.

Es ist anders wie früher,
aber man kann sich wieder austauschen,
man kann alles über die Kinder besprechen.
Und immer wieder sehe ich Dinge, die sie in der Wohnung zusammengeschustert haben,
und da muss ich sagen, dass ich einfach der ehemalige Elektriker bin und hier und da ein Kabel austausche,
dass die Karnikel oder die Katze durchgenagt haben,
oder zusammengeschusterte Möbel die mehr als wackelig sind.

Ich würde eigentlich sagen, dass meine frühere Frau einen "schwammigen Charakter" hat,
sie saugt das auf, was sie um sich herum aufsaugt.
Nun ist eben das Umfeld ein besseres!
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Dark Angel »

Billie Holiday hat geschrieben:(19 Apr 2020, 18:01)

Also hätte deine Frau dir den Umgang verweigert, wenn du keine handwerklichen Tätigkeiten in ihrem Haus machst?
Ich sehe ansonsten den Zusammenhang nicht. Als ob deine Kinder nichts mehr mit dir zu tun haben wollen, wenn du nicht zum Arbeiten kommst?
Aber vermutlich hast du recht - der Klügere gibt nach. Und es kommt ja die Zeit, wo deine Kinder frei entscheiden können, ob sie zu dir kommen oder nicht. Sie bleiben nicht immer klein und unmündig, die Macht deiner Frau ist temporär.
Das sagt sich als Außenstehender leicht. Das Problem ist nur, wenn Kindern von einem Elternteil der Umgang mit dem anderen verweigert wird, führt das unvermeidlich zu Fragen seitens der Kinder und die Antworten bzw Begründungen, die dann geliefert werden, tragen selten dazu bei, dass die Kinder, wenn sie selbst entscheiden können/dürfen, von sich aus den Konakt zum Vater suchen.
Als die erste Ehe meines Schwagers scheiterte, war mein Neffe gerade 4 Jahre alt geworden. Meine Ex-Schwägerin hatte nichts eiligeres zu tun, als möglichst weit weg zu ziehen (an die Nordseeküste), damit ja keine "Gefahr" bestand, dass der Junge seinen Vater "zu oft" zu sehen bekam. In den 14 Jahren bis zu seiner Volljährigkeit durfte er ganze dreimal seinen Vater für jeweils eine Woche besuchen. Er legte selbst auch gar keinen Wert darauf.
Meine Ex-Schwägerin hatte angeblich Angst davor, die neue Partnerin/Ehefrau meines Schwagers könnte ihr ihren Sohn wegnehmen wollen. Sie selbst keine einzige Beziehung wieder eingegangen, mit der Begründung nur für ihren Sohn da sein zu wollen.

Erst mit Mitte Zwanzig, als er sein Studium abgeschlossen und sich mit seiner Mutter gründlich zerstritten hatte, weil die nicht begreifen wollte, dass aus dem kleinen Jungen, ein Mann geworden war, hat mein Neffe wieder Kontakt zu seinem Vater gesucht - und zum Rest der Family. Seit dem kommt in unregelmäßigen Abständen eine eMail oder Whatsapp "bin mal wieder in D., würde gerne mal vorbei kommen. Passt es euch?"
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Billie Holiday »

Dark Angel hat geschrieben:(19 Apr 2020, 18:40)

Das sagt sich als Außenstehender leicht. Das Problem ist nur, wenn Kindern von einem Elternteil der Umgang mit dem anderen verweigert wird, führt das unvermeidlich zu Fragen seitens der Kinder und die Antworten bzw Begründungen, die dann geliefert werden, tragen selten dazu bei, dass die Kinder, wenn sie selbst entscheiden können/dürfen, von sich aus den Konakt zum Vater suchen.
Als die erste Ehe meines Schwagers scheiterte, war mein Neffe gerade 4 Jahre alt geworden. Meine Ex-Schwägerin hatte nichts eiligeres zu tun, als möglichst weit weg zu ziehen (an die Nordseeküste), damit ja keine "Gefahr" bestand, dass der Junge seinen Vater "zu oft" zu sehen bekam. In den 14 Jahren bis zu seiner Volljährigkeit durfte er ganze dreimal seinen Vater für jeweils eine Woche besuchen. Er legte selbst auch gar keinen Wert darauf.
Meine Ex-Schwägerin hatte angeblich Angst davor, die neue Partnerin/Ehefrau meines Schwagers könnte ihr ihren Sohn wegnehmen wollen. Sie selbst keine einzige Beziehung wieder eingegangen, mit der Begründung nur für ihren Sohn da sein zu wollen.

Erst mit Mitte Zwanzig, als er sein Studium abgeschlossen und sich mit seiner Mutter gründlich zerstritten hatte, weil die nicht begreifen wollte, dass aus dem kleinen Jungen, ein Mann geworden war, hat mein Neffe wieder Kontakt zu seinem Vater gesucht - und zum Rest der Family. Seit dem kommt in unregelmäßigen Abständen eine eMail oder Whatsapp "bin mal wieder in D., würde gerne mal vorbei kommen. Passt es euch?"
Dein Einwand ist berechtigt. Meine Aussage, dass die Kinder irgendwann selbst entscheiden DÜRFEN, ist korrekt.
Ob sie es dann wollen, ist leider eine andere Sache.

Ich habe auch einen guten Bekannten, der seine Tochter nach der Scheidung nicht mehr sehen dufte, weil er sich plötzlich als Schuft und Psychopath entpuppt hat laut Aussage seiner Ex. Er hat dann seine zweite Frau kennengelernt und auf seine Tochter verzichtet, die sich auch nicht bei ihm gemeldet hat, als sie schon erwachsen war. Ich glaub, nur einmal, als sie Kohle brauchte, hat sie sich an den leiblichen Vater erinnert...
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Ja , genau so ein was sollte es nicht geben dürfen
Ein Elternteil darf nicht mit den Kindern beliebig irgendwo in ziehen, hauptsache innerhalb von Deutschland.
Es muss so für beide Eltern gut zu erreichen sein , und wenn es weiter weg sein sollte , dann sollte der andere Elternteil da auch zustimmen müssen.

...schließlich geht das wohl der Kinder vor , und das wohl der Kinder beinhaltet auch , beide Elternteile regelmäßig zu sehen sofern beide Elternteile gut zu den Kindern sind.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Billie Holiday »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 19:25)

Ja , genau so ein was sollte es nicht geben dürfen
Ein Elternteil darf nicht mit den Kindern beliebig irgendwo in ziehen, hauptsache innerhalb von Deutschland.
Es muss so für beide Eltern gut zu erreichen sein , und wenn es weiter weg sein sollte , dann sollte der andere Elternteil da auch zustimmen müssen.

...schließlich geht das wohl der Kinder vor , und das wohl der Kinder beinhaltet auch , beide Elternteile regelmäßig zu sehen sofern beide Elternteile gut zu den Kindern sind.
Ich gebe zu bedenken, dass ein Umzug manchmal nötig ist, um eine Arbeitsstelle erreichen zu können. Wenn sie arbeitslos in der Nähe bleibt, muß er sie auch noch unterstützen....zum Leidwesen vieler Männer.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Teeernte »

Billie Holiday hat geschrieben:(19 Apr 2020, 19:32)

Ich gebe zu bedenken, dass ein Umzug manchmal nötig ist,.
Neue(r) Partner//IN ??

Deshalb ja AufenthaltsBESTIMMUNGS -RECHT.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Billie Holiday »

Teeernte hat geschrieben:(19 Apr 2020, 19:48)

Neue(r) Partner//IN ??

Deshalb ja AufenthaltsBESTIMMUNGS -RECHT.
Auch das. Natürlich.

Eine neue Arbeit kann es aber auch sein, auch wenn viele das als ausgeschlossen erachten, dass die eine oder andere Mutti evtl. doch in ihrem Beruf arbeiten will und 100 km weiter weg fündig geworden ist. Arbeitslos mit Kind zuhause und Streit mit Exmann sind einfach zu schön.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Teeernte »

Billie Holiday hat geschrieben:(19 Apr 2020, 19:53)

Auch das. Natürlich.

Eine neue Arbeit kann es aber auch sein, auch wenn viele das als ausgeschlossen erachten, dass die eine oder andere Mutti evtl. doch in ihrem Beruf arbeiten will und 100 km weiter weg fündig geworden ist. Arbeitslos mit Kind zuhause und Streit mit Exmann sind einfach zu schön.
...der dann auch nicht zahlt...

Jeden Tag an die NIETE erinnert werden.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Teeernte hat geschrieben:(19 Apr 2020, 19:48)

Neue(r) Partner//IN ??

Deshalb ja AufenthaltsBESTIMMUNGS -RECHT.
in der Regel haben nach der Trennung beide Eltern das Sorgerecht.
Sollte ein Elternteil allein das Sorgerecht haben, so hat er das Aufenthaltsbestimmungsrecht .
Ebenso können beide Elternteile das Sorgerecht haben, aber nur einem wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugebilligt.
Dass ein Elternteil nach der Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat ist also nicht die Regel!
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Umetarek »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 20:43)

in der Regel haben nach der Trennung beide Eltern das Sorgerecht.
Sollte ein Elternteil allein das Sorgerecht haben, so hat er das Aufenthaltsbestimmungsrecht .
Ebenso können beide Elternteile das Sorgerecht haben, aber nur einem wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugebilligt.
Dass ein Elternteil nach der Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat ist also nicht die Regel!
Da hatte ich noch Glück, da wir nicht verheiratet waren und das Gesetz erst später geändert wurde, hatte ich das alleinige Sorgerecht und war nach der Trennung auch nicht bereit dies zu ändern, eben weil ich nicht wußte wohin es mich verschlägt und er wollte gehen. Pech.

Oder Glück im Pech, weil ich ja doch geblieben bin und grundsätzlich meinen Kindern nicht ihren Vater vorenthalten wollte.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Teeernte »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 20:43)

in der Regel haben nach der Trennung beide Eltern das Sorgerecht.
Sollte ein Elternteil allein das Sorgerecht haben, so hat er das Aufenthaltsbestimmungsrecht .
Ebenso können beide Elternteile das Sorgerecht haben, aber nur einem wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugebilligt.
Dass ein Elternteil nach der Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat ist also nicht die Regel!
https://www.scheidung.de/scheidungsnews ... uende.html

es gibt immer einen guten Grund.. :D :D :D
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von PeterK »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 19:25)
Ein Elternteil darf nicht mit den Kindern beliebig irgendwo in ziehen, hauptsache innerhalb von Deutschland.
Es muss so für beide Eltern gut zu erreichen sein , und wenn es weiter weg sein sollte , dann sollte der andere Elternteil da auch zustimmen müssen.
Das halte ich für eine kaum durchsetzbare Forderung.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Teeernte »

PeterK hat geschrieben:(19 Apr 2020, 22:59)

Das halte ich für eine kaum durchsetzbare Forderung.
Richter finden immer eine Lösung. :D :D :D
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von watisdatdenn? »

Papaloooo hat geschrieben:(19 Apr 2020, 18:35)
der schwule Erzeuger der Halbschwester
Das wirft bei mir Fragen auf...
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

PeterK hat geschrieben:(19 Apr 2020, 22:59)

Das halte ich für eine kaum durchsetzbare Forderung.
Und hierbei gehst Du leider wieder vom Residenzmodell aus.
Bei der Doppelresidenz sowie dem Nestmodell (beide längst in vielen Ländern Standard) stellt sich diese Frage aber gar nicht!

Aber selbst beim Residenzmodell muss die Gesetzgebung dringlichst geändert werden:

Wenn der Residenz-Elternteil für die Arbeit unangemessen weit weg zieht,
und der Nachweis fehlt, dass er nicht im unmittelbaren Umfeld nach Arbeitsstellen gesucht hat,
dann wechselt die Residenz der Kinder zum anderen Elternteil.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

watisdatdenn? hat geschrieben:(20 Apr 2020, 06:10)

Das wirft bei mir Fragen auf...
Das dritte Kind war ein Pflegekind.
Ich stimmte nach der Trennung den beiden Frauen nicht mit der Forderung zu,
eine Scheinehe gegenüber dem Jugendamt zu führen, und ihre Partnerschaft zu verschweigen,
damit diese das Kind behalten können, ich teilte es dem Jugendamt mit.
Die haben dann das Kind mitgenommen.
Die Rache der Frauen auf mich war immens.
Nun wollten sie wieder ein drittes Kind haben,
aber wie es in diesen Kreisen eben so ist,
dabei eben mit dem nötigsten Minimum zu Männern.
Bei einer künstlichen Befruchtung in der Samenbank wiederum, gäbe es keinen Unterhalt.
Also ist das eine gangbare Alternative.
Zumal ich immer wieder gesehen habe,
dass es oftmals lesbische Frauen gibt, die sehr feministisch sind,
mit schwulen Männern kein Problem haben.

Und wie gesagt, die jetzige Partnerin meiner Partnerin hegt keinerlei Männerhass,
ihr bin ich überaus dankbar, denn ihr Einfluss auf meine frühere Frau ist ein durchweg positiver.

Ach ja und wovor ich immer Angst hatte, dass mit dem Erzeuger der Halbschwester mal ähnlich umgegangen wird,
wie mir mir damals, das hat sich zum Glück als unbegründet herausgestellt.
Meine Kinder mögen ihn sehr und auch er hatte und hat einen sehr guten Einfluss auf meiner frühere Frau.

Ich würde sagen, dass die beiden zusammen die Situation soweit verbessert haben,
dass meine Kinder in dem ganzen Kuddelmuddel trotzdem eine schöne Kindheit haben.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Umetarek »

Das war aber nicht nett, dem Pflegekind gegenüber.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Billie Holiday »

Papaloooo hat geschrieben:(20 Apr 2020, 06:30)

Das dritte Kind war ein Pflegekind.
Ich stimmte nach der Trennung den beiden Frauen nicht mit der Forderung zu,
eine Scheinehe gegenüber dem Jugendamt zu führen, und ihre Partnerschaft zu verschweigen,
damit diese das Kind behalten können, ich teilte es dem Jugendamt mit.
Die haben dann das Kind mitgenommen.
Die Rache der Frauen auf mich war immens.
Nun wollten sie wieder ein drittes Kind haben,
aber wie es in diesen Kreisen eben so ist,
dabei eben mit dem nötigsten Minimum zu Männern.
Bei einer künstlichen Befruchtung in der Samenbank wiederum, gäbe es keinen Unterhalt.
Also ist das eine gangbare Alternative.
Zumal ich immer wieder gesehen habe,
dass es oftmals lesbische Frauen gibt, die sehr feministisch sind,
mit schwulen Männern kein Problem haben.

Und wie gesagt, die jetzige Partnerin meiner Partnerin hegt keinerlei Männerhass,
ihr bin ich überaus dankbar, denn ihr Einfluss auf meine frühere Frau ist ein durchweg positiver.

Ach ja und wovor ich immer Angst hatte, dass mit dem Erzeuger der Halbschwester mal ähnlich umgegangen wird,
wie mir mir damals, das hat sich zum Glück als unbegründet herausgestellt.
Meine Kinder mögen ihn sehr und auch er hatte und hat einen sehr guten Einfluss auf meiner frühere Frau.

Ich würde sagen, dass die beiden zusammen die Situation soweit verbessert haben,
dass meine Kinder in dem ganzen Kuddelmuddel trotzdem eine schöne Kindheit haben.
Sind das die modernen, fortschrittlichen Familienkonstellationen, die beweisen, dass die althergebrachte mit Vater-Mutter-Kind so völlig out ist und für Kinder nicht unbedingt besser? :dead:

Im Grunde störst nur noch du - wenn nicht gerade was im Haus kaputt ist.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Papaloooo »

Billie Holiday hat geschrieben:(20 Apr 2020, 07:08)

Sind das die modernen, fortschrittlichen Familienkonstellationen, die beweisen, dass die althergebrachte mit Vater-Mutter-Kind so völlig out ist und für Kinder nicht unbedingt besser? :dead:

Im Grunde störst nur noch du - wenn nicht gerade was im Haus kaputt ist.
Nein Billie, so ist es heute wirklich nicht mehr.
Aber ja, eine zeitlang war es tatsächlich so und es war einfach Pragmatismus:
Papa kommt ==> Reparaturaufträge.

Aber nebenbei gibt es ja auch Dinge wie Hausaufgabenbetreuung,
mit Kindern und Hunden spazieren gehen.

Das mit den "fortschrittlichen Familienkonstellationen" meinst du ja hier auch ein wenig ironisch,
es gab da ja schon mal einen Freilandfeldversuch, das waren die Hippie-Kommunen.
Viele Kinder klagten später, dass sie nie richtig gewusst hatten, wo sie dazu gehörten.

Nein heute ist es sogar so, dass sie mit mir über Probleme mit den Kindern,
und vor Tagen sogar über eine Meinungsverschiedenheit mit ihrer Partnerin redete.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von watisdatdenn? »

Papaloooo hat geschrieben:(17 Apr 2020, 07:10)

Nach 12 Gerichtsterminen (inzwischen schon Jahre her),
und auch, nachdem ich mit vielen Trennungsvätern gesprochen habe
ist für mich klar: Bei Familiengerichten herrsch nicht "in dubio pro reo".
Bei Nachtrennungsfamilien haben fast immer die Väter das nachsehen.

Ich glaube hier an eine genetische Komponente,
wobei ich mich auch gleich beeile nachzuschieben:
Das gilt nicht in jenen arabischen Ländern in denen Frauen als eine Sache, ein Besitz verstanden wird!
Es gilt in Ländern, in denen glücklicherweise schon einiges an Gleichberechtigung erzielt wurde.
Kann ich mir gut vorstellen.
„Mutter-Kind“ ist geläufiger als „Vater-Kind“.

Bei Babies macht das durch das Stillen auch durchaus Sinn, ab etwa 4 Jahren sehe ich darin aber keinen Sinn mehr zwischen Vater und Mutter zu unterscheiden.
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Dark Angel »

watisdatdenn? hat geschrieben:(20 Apr 2020, 08:01)

Kann ich mir gut vorstellen.
„Mutter-Kind“ ist geläufiger als „Vater-Kind“.

Bei Babies macht das durch das Stillen auch durchaus Sinn, ab etwa 4 Jahren sehe ich darin aber keinen Sinn mehr zwischen Vater und Mutter zu unterscheiden.
Du bist also der Meinung, dass es keine geschlechtsspezifischen Verhaltensunterschiede bei Männern und Frauen gibt?
Denkst du wirklich es für die Persönlichkeitsentwicklung wurscht ist, welche Bezugspersonen Kinder haben bzw dass es keine Rolle spielt, wenn die/eine männlich oder weibliche Bezugsperson fehlt?
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Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von jorikke »

Dark Angel hat geschrieben:(20 Apr 2020, 12:23)

Du bist also der Meinung, dass es keine geschlechtsspezifischen Verhaltensunterschiede bei Männern und Frauen gibt?
Denkst du wirklich es für die Persönlichkeitsentwicklung wurscht ist, welche Bezugspersonen Kinder haben bzw dass es keine Rolle spielt, wenn die/eine männlich oder weibliche Bezugsperson fehlt?
Die Unterschiede gibt es natürlich und für jedes normal aufwachsende Kind ist es eminent wichtig zwei Elternteile zu haben.
Einerseits.
Andererseits rückt dieser Gesichtspunkt aber in den Hintergrund, wenn es darum geht Kinder einer Elterngemeinschaft zu entziehen, bei der die Fetzen fliegen.
Wenn es mal soweit ist, ist es vom Kind her gesehen es nicht wirklich wichtig bei wem es künftig aufwächst. Viel wichtiger ist eine friedliche und ausgeglichene Kindheit.
Die gegenseitigen Schuldbezichtigungen von denen, die mit ihrer Beziehung nicht klar gekommen sind und alles verbockt haben, finde ich unterirdisch.
Das ist eine allgemeine Stellungnahme von mir. Ausnahmen wird es immer geben. Pampaloo hat mich beeindruckt. Sein Fall liegt anders.
Skeptiker

Re: Familiengerichte: im Zweifel gegen den Vater

Beitrag von Skeptiker »

Dark Angel hat geschrieben:(20 Apr 2020, 12:23)
Du bist also der Meinung, dass es keine geschlechtsspezifischen Verhaltensunterschiede bei Männern und Frauen gibt?
Denkst du wirklich es für die Persönlichkeitsentwicklung wurscht ist, welche Bezugspersonen Kinder haben bzw dass es keine Rolle spielt, wenn die/eine männlich oder weibliche Bezugsperson fehlt?
... auch wenn ich hier nicht gefragt bin.

Ich halte den Einfluss des Rollenverhaltens auf die Erziehung eher für zeitgeistlich und ideologisch unterschätzt. Was ich hier im Thread lese bestätigt mich eher in dieser Haltung, als dass es mich daran zweifeln lassen würde.
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