Der Anknüpfungspunkt ist nicht oben ohne, sondern exhibitionistische Handlung. Die Frau kann diese Handlung auch mit dem Entblößen der Brüste begehen, weil sie nun mal auch da Geschlechtsmerkmale hat. Das sind bloße biologische Begebenheiten. Wer suggeriert, dass bei oben ohne eine Ungleichbehandlung zuungunsten von Frauen stattfindet, mauschelt rum. Wäre beim Mann Vergleichbares vorhanden, er wäre ebenso dran (er sowieso).
Und so bleibt der Punkt, dass es für ein und dieselbe Sache unterschiedliche Normen gibt, die unterschiedliche Tatbestandsvoraussetzungen haben, wobei in einer Norm ausdrücklich auf das Geschlecht des Täters bezug genommen wird, was nicht einsehbar ist.
Ich will hier erst mal abbrechen und sage: ich werde mich mit dieser Sache in meiner Freizeit auseinandersetzen, nicht um Recht zu behalten "um jeden Preis", sondern um eine größtmögliche Klarheit für mich und andere zu schaffen.
Ich melde mich dazu wieder. Definitiv. Bis dahin frohes und bitte konstruktives Diskutieren