Ja sicher. Interessant ist ja die Begründung, mit der die Klage abgelehnt wurde:Vongole hat geschrieben:(06 Feb 2021, 16:52)
Der BGH verwarf damit lediglich die Beschwerde einer Frau, die darauf bestand, als Kundin angesprochen zu werden. Natürlich kann der Begriff für beide Geschlechter gelten, genau wie das Wort Kundschaft.
Kleines Schmankerl am Rande: Das Wort "Kundin" gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.
"Kunde" gelte sogar für jegliches Geschlecht.
Großartig. Nix dagegen zu sagen solange nicht auch noch "Kundus" für Männer eingeführt wird. Mir sagt das Zertifikat B1 zwar nix, aber ich nehme an, es ist von überragender sprachpolizeilicher Bedeutung?Vongole hat geschrieben:(06 Feb 2021, 16:52)
Kleines Schmankerl am Rande: Das Wort "Kundin" gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.