Tom Bombadil hat geschrieben:(14 Mar 2019, 21:30)
Es spielt in Sachen Urheberrecht allerdings keine Rolle, ob es sich um einen Bezahlartikel handelt oder nicht, Vollzitate sind eine Urheberrechtsverletzung, das sollte sich der User Selina auch mal hinter die Ohren schreiben.
Ok. Danke für den Hinweis. Also ist es so, dass man aus bereits veröffentlichten Pressetexten in Zeitungen, die in Großauflage erscheinen, nur immer einzelne Sätze zitieren darf und keine kompletten Texte? Könntest du mir dafür bitte eine Quelle zeigen? Wär nett. Ich war davon ausgegangen, dass diese Texte nach der Veröffentlichung sowieso bereits öffentliches Allgemeingut und damit in jeder Form zitierfähig sind. Die Zeitungstexte sind überall an Kiosken zu kaufen und im Internet frei abrufbar. Falls nicht, weist der jeweilige Verleger darauf hin. Das dachte ich zumindest immer. Dem ist aber wohl nicht so oder? Aber ich werde mich natürlich daran halten künftig, wenn du das so sagst, und nur noch einzelne Sätze zitieren oder - wie es meines Erachtens auch möglich ist - das Gelesene mit meinen eigenen Worten wiedergeben.