Dark Angel hat geschrieben:(12 Mar 2021, 14:21)
Tschuldigung, aber den Nonsens muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen.
Du verschwurbelst hier Kategorien und Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben.
Ich hab mir schon gedacht, dass du Herzkasper bekommen könntest. Schön zu lesen, dass es dir gut geht. Die Antwort zeigt, dass du top fit bist
Zunächst mal gleiche Rechte haben (garantiert bekommen) bedeutet nicht, dass die zwingend, von jedem, unter alles Umständen auch in Anspruch genommen werden müssen, sondern dass jeder - entsprechend seiner Bedürfnisse, Präferenzen, Interessen etc - diese Rechte in Anspruch nehmen kann/darf.
Auch Männer haben das Recht Erziehungsurlaub zu nehmen, wenn sie denn wollen.
Mutterschaft ist kein Nachteil für Frauen und Mutterschutz hat auch nichts mit dem Ausgleich von Nachteilen zu tun, sondern mit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Frau und fällt damit unter Art.2 (2) GG ==> körperliche Unversehrtheit.
Danke für die Belehrung. Ist natürlich Quatsch was du da schreibst - Du hast es nicht verstanden.
Aber macht nix, ich erkläre es dir nochmal: Gleiche Rechte sind nicht gleichbedeutend mit gleichen Entfaltungsmöglichkeiten ungleicher Wesen innerhalb dieses Rechtsrahmens. Das zu erklären war meine Absicht.
Um bei deinem Beispiel von der Mutterschaft zu bleiben, äußert sich das z.B. in der "Wettbewerbesverzerrung" für Frauen in Job, bedingt durch ihre biologische Rolle die sie haben. Nicht nur fallen sie durch die Mutterschaft aus und haben Unterbrechungen in der Vita, nein, selbst wenn sie keine Absicht hätten Kinder zu bekommen, wird ein Arbeitgeber dennoch ihre Gebärfähigkeit als Risiko für Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit sehen.
Das ist also ein klassischer Fall, in dem biologische Unterschiede, Unterschiede in den Chancen im Job hervorrufen - de facto, unwiderlegbar.
Nehmen wir mal deinen Ansatz und sagen, "wenn alle Rechte für alle Menschen unabhängig vom Geschlecht gelten, dann herrscht Gleichberechtigung". Ja, das stimmt. Es herrscht "Gleichberechtigung". Aber das bedeutet nicht zwingend, dass die Rechte die es gibt einen sinnvollen Lastenausgleich zwischen den UNTERSCHIEDLICHEN biologisch bedingten Grundvoraussetzungen in der Gesellschaft herbeiführt.
Man kann ein Rechtssystem vollkommen auf die Bedürfnisse von Frauen zuschneiden, dann würde es Männern nicht gerecht werden. Umgekehrt geht es ebenso. Man kann ja Erziehungsurlaub und jeglichen Mutterschaftsschutz einfach streichen. Wäre ja alles immernoch fair, weil es ja immer für alle gilt, oder? NATÜRLICH NICHT!
Und falls du wirklich nicht auf die Idee kommen solltest, aber Mutterschaft ist Bestandteil (sogar sehr wichtiger) der Selbstverwirklichung der Frau gehört zu ihrem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 (1) GG).
Ja, aber nicht der gesellschaftliche Ausgleich der sich daraus für die Frau ergebenden Nachteile.
Gleiche Grundvoraussetzungen haben nichts mit Gleichberechtigung (gleiche Rechte) = Individualrecht zu tun, sondern mit Gleichstellung = Kollektiv- bzw Gruppenrecht und sind damit das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung, weil Gleichstellung die Bevorzugung bzw Benachteiligung aufgrund Gruppenzugehörigkeit bedeutet.
Ich bin kein Verfechter von "Gleichstellung" und damit "Gleichheit". Das solltest du wissen.
Einen ähnlichen Fehler macht man aber, wenn man rechtsdogmatisch behauptet, gleiche Rechte für alle wären identisch mit vergleichbaren Chancen auf Selbstverwirklichung für biologisch unterschiedliche Gruppen von Menschen.
Nicht jeder kleine Unterschied muss per Gesetz ausgeglichen werden. Es ist dem Menschen zuzumuten mit den Eigenschaften seiner Identität zu leben, ohne dass jede Kleinigkeit von der Gesellschaft als relevanter Nachteil anerkannt werden muss. Bedeutet aber nicht, dass man ins andere Extrem fallen sollte.
Und was dein Gedankenexperiment angeht - sorry, aber das schießt den Nonsens-Vogel ab - die Unterteilung in Männer- und Frauenligen gibt es, WEIL Männer und Frauen gleiche Rechte haben, eben WEIL Männer und Frauen unterschiedlich sind - nennt sich Sexualdimorphismus und den gibt es im gesamten Tierreich.
Du verstehst es wieder nicht. Es gibt überhaupt nur deshalb Männer- und Frauenligen, WEIL man legal Unterschiede zwischen den Geschlechtern machen darf (was eben auch richtig und wichtig ist - dort eben wo es Unterschiede gibt). Gäbe es "vollständige Gleichberechtigung", dann dürfte das Geschlecht keine Rolle mehr spielen. So könnte niemand einem Mann verwehren in einer Frauenliga zu spielen - er hätte schlicht das Recht dazu. Nach deiner Logik "muss sich die Frau dem ja nicht stellen" - okay, bleibt sie halt zuhause.
Tut mir leid Skeptiker, aber du bist der Letzte von dem ich erwartet hätte, dass er den Gederschwachsin, von Geschlechterrollen, Zuordnung zu einem Geschlecht udgl. nachplappern und etwas von mehr oder besserer Gleichberechtigung schwafeln würdest.
DA, von dir würde ich eigentlich auch erwarten zu verstehen, dass ich genau das eben NICHT tue.
Scheinbar muss ich hier wirklich grammatische Basics erklären - also:
das Adjektiv "gleich" in Gleichberechtigung bezieht sich auf Rechte und bedeutet gleich, identisch, kongruent da gibt es keine Steigerungsform.
Entweder etwas ist gleich oder es ist ungleich, aber es ist NICHT "gleicher" als etwas.
Wo schreibe ich denn etwas müsse "gleicher" gemacht werden? Ich schreibe auch nirgendwo es gäbe keine Gleichberechtigung. Mein Punkt ist, dass "Gleichberechtigung" genauso wenig erstrebenswert ist wie "Gleichstellung" oder "Gleichheit". Es geht grundsätzlich um einen gesellschaftlichen Kompromiss darin, in Gemeinschaft einer Vielzahl unterschiedlicher Menschen, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass möglichst alle Menschen vergleichbare Teilhabe an der Gesellschaft und Chancen auf Selbstverwirklichung haben können. Dabei bin ich ein Fan davon möglichst "gleichberechtigt" zu regeln und nur für starke (z.B. direkt biologisch begründete) Ungleichheiten gesellschaftlichen Ausgleich vorzusehen. Andere möchten am ENDE alles gleich haben - das ist weder gerecht noch sinnvoll.