Es geht auch um irgendwelche Leute, die meinen, Anders- und nicht-Gläubigen ihre Regeln aufdrücken zu müssen.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:35)
Letztendlich geht es beim Tanzverbot also um irgendwelche Leute, die meinen, an alle 365 Tagen das Recht haben, das Tanzbein schwingen zu müssen.
Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Das ist manchmal Sinn und Zweck, wenn mehrere Andersgläubige miteinander leben. Und im Zweifelsfalle gilt immer noch, wenn ich ihn Rom bin, mache ich es wie die Römer.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:44)
Es geht auch um irgendwelche Leute, die meinen, Anders- und nicht-Gläubigen ihre Regeln aufdrücken zu müssen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Die dürfen doch.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:42)
Wo war je von "müssen" die Rede? Es geht ums dürfen, um nichts anderes.
Das war meine Aussage:
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Hier ist aber nicht Rom. Was die im Vatikan treiben ist mir wumpe.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:46)
Das ist manchmal Sinn und Zweck, wenn mehrere Andersgläubige miteinander leben. Und im Zweifelsfalle gilt immer noch, wenn ich ihn Rom bin, mache ich es wie die Römer.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:47)
Die dürfen doch.
Das war meine Aussage:
Wie wäre es, sich erst einmal konkrete Beispiele herauszusuchen, anstatt hier die Fahrradkette zu schwingen? Außerdem müsste es sich um eine Tanzveranstaltung im öffentlichen Raume handeln, und ich denke mal, ein Hindu-Tempel gehört nicht dazu. Zudem denke ich mal, dass aufgrund des Artikels vier Absatz 2 auch hier die Möglichkeit gegeben sein dürfte, dass Hindus auf der Straße tanzen dürften, wenn sie es denn wollten und müssten. Und drittens bleibt immer noch in dem Ganzen ungeklärt, was mit dem staatlichen Tanzverbot am Volkstrauertag ist. Was ist, wenn da auf einmal Christen tanzen müssten?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Was hat der Vatikan damit zu tun? Außer dass er in Rom liegt?Umetarek hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:49)
Hier ist aber nicht Rom. Was die im Vatikan treiben ist mir wumpe.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:54)
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
... alle die Rechtsprechung des BVerfG in Gänze zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, anstatt diese mit wohlfeilen Worten zu ignorieren.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 12:58)
Ganz deiner Meinung. Wird also höchste Zeit, dass (...)
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ein Hindu Tempel ist letztlich genauso öffentlich wie eine Kirche oder ein Tanzclub. Wenn das eine erlaubt ist, warum nicht das andere?Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:01)
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Diese Verbindung von Religion und Staat gehört meiner Meinung nach aufgehoben.Sungawakan an GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:01)
Du verstehst nicht, die Kirchen verbieten gar nichts. Es verbietet der Staat. Und du bist immer noch nicht auf den Rest meines Kommentars eingegangen.
Beten kann man in der Kirche, zu Hause oder meinetwegen auch auf öffentlichen Plätzen.
Die, die einer Kirche angehören, dürfen sich selbst gerne deren Regeln auferlegen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Nun, ich habe in meinen Postings immer wieder explizit auf den nicht-kirchlichen Volkstrauertag hingewiesen. Da Du dazu "kein Wort" gesagt hast, bin ich von einer inklusiven Vorstellung ausgegangen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 15:57)
Anderen Worte in den Mund zu legen, die sie nicht gesagt haben, ist nicht besonders anständig. Zu nichtkirchlichen Feiertagen habe ich kein Wort gesagt.
Und jetzt nochmal ganz konkret, wo verbietet das christlich motivierte Tanzverbot an Karfreitag die Religionsausübung eines Hindus oder Sufis an diesem Tag? Wo ist das durch entsprechende Rechtsprechung so sanktioniert worden?Aber wenn Christen auf ihre freie Religionsausübung bestehen, genau das aber anderen Gläubigen verwehren, nennt man das wie?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ah, jetzt werden wir dann doch einmal konkret. Es geht also absolut nicht um verhinderte Religionsausübung, sondern um verhinderte Freizeitaktivitäten.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 16:54)
Du verstehst nicht. Die christlichen Kirchen verbieten an Karfreitag allen anderen ihre Freizeitaktivitäten. Und du kommst mit "tanzen müssen"?
Können wir die Diskussion dann auch darauf beschränken und den Strohmann "Verbot der Religionsausübung" in der Scheune lassen.
Btw., ich habe kein Problem damit, alle Tanzverbote aufzuheben, auch an nicht-kirchlichen Feiertagen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ist Religionsausübung keine Freizeitaktivität? Aber das ist eher wortklauberei.Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:19)
Ah, jetzt werden wir dann doch einmal konkret. Es geht also absolut nicht um verhinderte Religionsausübung, sondern um verhinderte Freizeitaktivitäten.
Können wir die Diskussion dann auch darauf beschränken und den Strohmann "Verbot der Religionsausübung" in der Scheune lassen.
Btw., ich habe kein Problem damit, alle Tanzverbote aufzuheben, auch an nicht-kirchlichen Feiertagen.
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen? Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
Wie man es dreht und wendet, das christliche tanzverbot zieht Diskriminierung nach sich.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Also wenn mir wer Geld fürs Nichtstun auf mein Konto überweist, laß ich mich auch für weitere 200 Tage im Jahr so diskriminieren. Ich würde dafür noch weitere Diskriminierungen in Kauf nehmen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:38)
Ist Religionsausübung keine Freizeitaktivität? Aber das ist eher wortklauberei.
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen? Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Das ist schön für dich. Andere lassen sich nicht so gern bevormunden.Stoner hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:47)
Also wenn mir wer Geld fürs Nichtstun auf mein Konto überweist, laß ich mich auch für weitere 200 Tage im Jahr so diskriminieren. Ich würde dafür noch weitere Diskriminierungen in Kauf nehmen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
"Gott" behüte uns vor den Unbestechlichen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:51)
Das ist schön für dich. Andere lassen sich nicht so gern bevormunden.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Würde mich auch nicht milder stimmen, aber es überweist keiner was fürs Nichtstun auf mein Konto.Stoner hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:47)
Also wenn mir wer Geld fürs Nichtstun auf mein Konto überweist, laß ich mich auch für weitere 200 Tage im Jahr so diskriminieren. Ich würde dafür noch weitere Diskriminierungen in Kauf nehmen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Freiheit ist halt manchmal kein sehr lukratives Geschäft.Umetarek hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:55)
Würde mich auch nicht milder stimmen, aber es überweist keiner was fürs Nichtstun auf mein Konto.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Fühlt sich aber sehr gut an.Stoner hat geschrieben:(03 Jan 2021, 19:08)
Freiheit ist halt manchmal kein sehr lukratives Geschäft.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ja, wenn es so wäre, dann ja. Da besteht doch gar kein Dissens.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:38)
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen?
Und jetzt Du - ist das so? Gibt es entsprechende Gerichtsurteile? Oder können wir jetzt daran - die verhinderte Religionsausübung - einen Haken machen wegen Irrelevanz?
Der religiöse Tanz ist dann eben erlaubt, weil es bei uns im Grundgesetz so drin steht, von wegen Religionsfreiheit. Und die Zulässigkeit des nicht-religiösen Tanzes ist in Deutschland durch entsprechende länder-spezifische Gesetze oder Verordnungen geregelt. Tanzverbote können daher auch von den Länderparlamenten geändert oder abgeschafft werden.Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
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Angebot: Wir streichen das Tanzverbot an Karfreitag. Was machen wir mit dem Tanzverbot am Volkstrauertag?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Die Frage nach verhinderter Religionsausübung ist irrelevant, wenn es nicht Christen betrifft? Das sehe ich anders.Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 19:18)
Ja, wenn es so wäre, dann ja. Da besteht doch gar kein Dissens.
Und jetzt Du - ist das so? Gibt es entsprechende Gerichtsurteile? Oder können wir jetzt daran - die verhinderte Religionsausübung - einen Haken machen wegen Irrelevanz?
Von mir aus gern. Wobei der Volkstrauertag einen anderen, realen Hintergrund hat. Ein Trauertag für reale Kriegsopfer ist m.M.n anders zu bewerten als ein Trauertag für eine mythologische Figur, die nur Anhängern einer Glaubensgemeinschaft etwas bedeutet.Der religiöse Tanz ist dann eben erlaubt, weil es bei uns im Grundgesetz so drin steht, von wegen Religionsfreiheit. Und die Zulässigkeit des nicht-religiösen Tanzes ist in Deutschland durch entsprechende länder-spezifische Gesetze oder Verordnungen geregelt. Tanzverbote können daher auch von den Länderparlamenten geändert oder abgeschafft werden.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Sehe ich anders. Aber bisher ist niemand auf den Volkstrauertag eingegangen, hier "verbietet" ja der Staat das Tanzen. Und der Karfreitag als protestantischer Feiertag interessiert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht.Papaloooo hat geschrieben:(03 Jan 2021, 17:23)
Diese Verbindung von Religion und Staat gehört meiner Meinung nach aufgehoben.
Beten kann man in der Kirche, zu Hause oder meinetwegen auch auf öffentlichen Plätzen.
Die, die einer Kirche angehören, dürfen sich selbst gerne deren Regeln auferlegen.
Außerhalb der Glaubensgemeinschaft darf das aber keine Macht haben.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Nein, da das Grundgesetz die freie Religionsausübung gestattet, dürfte man aus religiösen Gründen auch tanzen. Aber bis jetzt scheint es dieses Problem nur in Ihrem Kopf zu geben. Ich habe bisher noch nie von entsprechender Stelle gehört, dass irgendeine Religionsgemeinschaft verlangt hätte, aus religiösen Gründen an diesen Tagen tanzen zu dürfen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 18:38)
Ist Religionsausübung keine Freizeitaktivität? Aber das ist eher wortklauberei.
Die Frage, die im Raum steht, ist doch eigentlich einfach: wenn der Tanz zur Religionsausübung gehört, ist diese dann durch das christlich motivierte tanzverbot verhindert? Und wenn das so ist, wird dann nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung verstoßen? Und wenn das nicht so ist, warum ist der religiöse Tanz erlaubt und der nicht-religiöse nicht?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Nein. Es gibt viele, die so ähnlich wie ich denken.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:03)
Nein, da das Grundgesetz die freie Religionsausübung gestattet, dürfte man aus religiösen Gründen auch tanzen. Aber bis jetzt scheint es dieses Problem nur in Ihrem Kopf zu geben.
Könnte evtl daran liegen, dass vergleichsweise wenig Hindus oder andere Glaubensgemeinschaften mit ähnlichen Ritualen in Deutschland leben.Ich habe bisher noch nie von entsprechender Stelle gehört, dass irgendeine Religionsgemeinschaft verlangt hätte, aus religiösen Gründen an diesen Tagen tanzen zu dürfen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Sie sind immer noch nicht auf die Aussage eingegangen, dass diese Religionen selbst durch das Gesetz der freien Religionsausübung geschützt wären und das Problem also nur nicht religiöse Tanzveranstaltungen beträfe.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:10)
Nein. Es gibt viele, die so ähnlich wie ich denken.
Könnte evtl daran liegen, dass vergleichsweise wenig Hindus oder andere Glaubensgemeinschaften mit ähnlichen Ritualen in Deutschland leben.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Klar bin ich darauf eingegangen. Ich habe gefragt, warum dann religiöse Tänze erlaubt sind und nicht-religiöse nicht.Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:16)
Sie sind immer noch nicht auf die Aussage eingegangen, dass diese Religionen selbst durch das Gesetz der freien Religionsausübung geschützt wären und das Problem also nur nicht religiöse Tanzveranstaltungen beträfe.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Könnte damit zusammenhängen, dass es zwar ein Grundrecht auf freie Religionsausübung gibt, jedoch keines darauf, sich an vom Gesetzgeber festgelegten stillen Feiertagen (aus niederen Beweggründen ) sonstwie Remmidemmi zu gönnen.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:27)
Klar bin ich darauf eingegangen. Ich habe gefragt, warum dann religiöse Tänze erlaubt sind und nicht-religiöse nicht.
So schwer sollte das eigentlich nicht auseinander zu halten sein.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
In einem Volkstrauertag gibt es ja einen realen Anlass der Einkehr, also ein historisches Ereignis,Sungawakan hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:01)
Sehe ich anders. Aber bisher ist niemand auf den Volkstrauertag eingegangen, hier "verbietet" ja der Staat das Tanzen. Und der Karfreitag als protestantischer Feiertag interessiert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht.
es geht um Kriegsopfer.
Bei einem religiösen Feiertag ist es etwas Mystisches, dem man sich gerne beugen darf,
wenn man das will, aber nur dann.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Tanzen ist das einzige Heilige überhaupt, was soll daran bitte niedrig sein?Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:38)
Könnte damit zusammenhängen, dass es zwar ein Grundrecht auf freie Religionsausübung gibt, jedoch keines darauf, sich an vom Gesetzgeber festgelegten stillen Feiertagen (aus niederen Beweggründen ) sonstwie Remmidemmi zu gönnen.
So schwer sollte das eigentlich nicht auseinander zu halten sein.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Es gibt auch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Oder sind das etwa diese "niederen Beweggründe"?Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:38)
Könnte damit zusammenhängen, dass es zwar ein Grundrecht auf freie Religionsausübung gibt, jedoch keines darauf, sich an vom Gesetzgeber festgelegten stillen Feiertagen (aus niederen Beweggründen ) sonstwie Remmidemmi zu gönnen.
So schwer sollte das eigentlich nicht auseinander zu halten sein.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Die Frage war ganz konkret, ob das christlich motivierte Tanzverbot am Karfreitag die "tanzende" Religionsausübung von z.B. Hindus oder Sufis in Deutschland behindert und welche Belege Du dafür vorlegen kannst, insbesondere Gerichtsurteile, die diese Behinderung der Religionsausübung sanktionieren. Deine Antwort darauf war Schweigen im Walde. Mit anderen Worten, selbst für Dich existiert dieser Konnex "christlich motiviertes Tanzverbot am Karfreitag" = "Behinderung nicht-christlicher Religionsausübung" nicht. Etwas, was nicht existiert, ist irrelevant.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 19:46)
Die Frage nach verhinderter Religionsausübung ist irrelevant, wenn es nicht Christen betrifft? Das sehe ich anders.
Nun, eingeführt wurde der Tag in der Weimarer Republik als (nationalistischer) Erinnerungstag an die gefallenen deutschen Soldaten. Zur Nazizeit war es ein "Heldengedenktag" und auch in der Bundesrepublik standen anfänglich die deutschen Opfer der beiden Weltkriege im Fokus. Warum sollten z.B. Migranten, die zum Teil aus Ländern zu uns gekommen sind, die unter dem deutschen Wahn gelitten haben, an diesem Tag nicht tanzen?Von mir aus gern. Wobei der Volkstrauertag einen anderen, realen Hintergrund hat. Ein Trauertag für reale Kriegsopfer ist m.M.n anders zu bewerten als ein Trauertag für eine mythologische Figur, die nur Anhängern einer Glaubensgemeinschaft etwas bedeutet.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Das gilt nirgends uneingeschränkt. Du kannst auch in anderen Lebensbereichen nicht rücksichtslos tun und lassen, was Du möchtest, sondern bist an die geltende konkrete Gesetzgebung gebunden. Ist bei den Feiertagsgesetzen nicht anders, auch wenn es Dir nicht passt und Du hier ein nicht vorhandenes Problem zu kreieren versuchst.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 20:53)
Es gibt auch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Oder sind das etwa diese "niederen Beweggründe"?
Damit hat sich das Argument "freie Entfaltung der Persönlichkeit" in diesem Zusammenhang also schon einmal erledigt. Du musst wirklich noch deutlich bessere Begründungen dafür an den Haaren herbeiziehen, weshalb die Abwägung der Verfassungsrichter nicht rechtens sein sollte.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Warum soll ich etwas beweisen, was ich als Frage in den Raum stelle?Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 21:28)
Die Frage war ganz konkret, ob das christlich motivierte Tanzverbot am Karfreitag die "tanzende" Religionsausübung von z.B. Hindus oder Sufis in Deutschland behindert und welche Belege Du dafür vorlegen kannst, insbesondere Gerichtsurteile, die diese Behinderung der Religionsausübung sanktionieren. Deine Antwort darauf war Schweigen im Walde.
Es wäre nett, wenn du mal aufhören würdest, mir Worte in den Mund zu legen.Mit anderen Worten, selbst für Dich existiert dieser Konnex "christlich motiviertes Tanzverbot am Karfreitag" = "Behinderung nicht-christlicher Religionsausübung" nicht. Etwas, was nicht existiert, ist irrelevant.
Von mir aus können sie das.Nun, eingeführt wurde der Tag in der Weimarer Republik als (nationalistischer) Erinnerungstag an die gefallenen deutschen Soldaten. Zur Nazizeit war es ein "Heldengedenktag" und auch in der Bundesrepublik standen anfänglich die deutschen Opfer der beiden Weltkriege im Fokus. Warum sollten z.B. Migranten, die zum Teil aus Ländern zu uns gekommen sind, die unter dem deutschen Wahn gelitten haben, an diesem Tag nicht tanzen?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Die Freiheit des einen endet dort, wo andere in ihren Rechten eingeschränkt werden, schon klar. Nur konnte ja auch auf vielfache Nachfrage noch niemand plausibel darlegen, inwieweit Rechte von gläubigen Menschen eingeschränkt werden, wenn irgendwo Menschen tanzen.Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 21:34)
Das gilt nirgends uneingeschränkt. Du kannst auch in anderen Lebensbereichen nicht rücksichtslos tun und lassen, was Du möchtest, sondern bist an die geltende konkrete Gesetzgebung gebunden. Ist bei den Feiertagsgesetzen nicht anders, auch wenn es Dir nicht passt und Du hier ein nicht vorhandenes Problem zu kreieren versuchst.
Warum so herablassend? Ich stelle 2 Grundrechte gegenüber und frage dabei, warum das eine höherwertiger sein soll als das andere.Damit hat sich das Argument "freie Entfaltung der Persönlichkeit" in diesem Zusammenhang also schon einmal erledigt. Du musst wirklich noch deutlich bessere Begründungen dafür an den Haaren herbeiziehen, weshalb die Abwägung der Verfassungsrichter nicht rechtens sein sollte.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Du beginnst spätestens jetzt, im Kreis zu fahren.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 21:45)
Die Freiheit des einen endet dort, wo andere in ihren Rechten eingeschränkt werden, schon klar. Nur konnte ja auch auf vielfache Nachfrage noch niemand plausibel darlegen, inwieweit Rechte von gläubigen Menschen eingeschränkt werden, wenn irgendwo Menschen tanzen.
Warum so herablassend? Ich stelle 2 Grundrechte gegenüber und frage dabei, warum das eine höherwertiger sein soll als das andere.
Ich wies bereits früher darauf hin, dass die rechtlich bindende Abwägung in einem solchen Fall nicht Dir oder mir obliegt, sondern durch das Verfassungsgericht erfolgt. Auch jetzt gilt immernoch, dass Fragen zu erfolgten Abwägungen an die Entscheidungsträger in Karlsruhe zu richten wären.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Warum antwortest du dann so herablassend?Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 21:49)
Du beginnst spätestens jetzt, im Kreis zu fahren.
Ich wies bereits früher darauf hin, dass die rechtlich bindende Abwägung in einem solchen Fall nicht Dir oder mir obliegt, sondern durch das Verfassungsgericht erfolgt. Auch jetzt gilt immernoch, dass Fragen zu erfolgten Abwägungen an die Entscheidungsträger in Karlsruhe zu richten wären.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Du anerkennst nicht den ganz einfachen Unterschied zwischen Tanz zum Zwecke der Religionsausübung, was aus Gleichheitsgründen auch an stillen Feiertagen gestattet ist, und dem Verbot, dies an solchen Tagen aus anderen Gründen zu tun.
Es existiert bei dieser Frage kein Problem, wenn man nicht künstlich (aus unangemessener Prinzipienreiterei, die verfassungsseitig NICHT rechtsbindend begründbar ist) ein solches herbeireden möchte.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ausgangspunkt dieses Zweigs der Diskussion war Dein PostGottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 21:39)
Warum soll ich etwas beweisen, was ich als Frage in den Raum stelle?
Das war keine Frage, das war eine Feststellung.GottlosGlücklich hat geschrieben:(22 Dec 2020, 22:24)
Es hat insofern etwas damit zu tun, dass diese Menschen an ihrem Recht auf öffentliche Religionsausübung gehindert werden.
Aber ok, wenn Du jetzt Deine Feststellung zurück ziehst und das als Frage in den Raum stellen möchtest ...
Nun, ich habe geschrieben, dass von Dir nur das sprichwörtliche "Schweigen im Walde" kam. Das kann man wohl kaum als "Worte in den Mund legen" interpretieren.Es wäre nett, wenn du mal aufhören würdest, mir Worte in den Mund zu legen.
Prima.Von mir aus können sie das.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Nein, den Unterschied erkenne ich tatsächlich nicht an. Ich kann auch einfach behaupten, dass mein Tanz meine eigene private Religionsausübung ist. Wer will das überprüfen und kontrollieren?Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 22:06)
Du anerkennst nicht den ganz einfachen Unterschied zwischen Tanz zum Zwecke der Religionsausübung, was aus Gleichheitsgründen auch an stillen Feiertagen gestattet ist, und dem Verbot, dies an solchen Tagen aus anderen Gründen zu tun.
Kann man auch anders sehen.Es existiert bei dieser Frage kein Problem, wenn man nicht künstlich (aus unangemessener Prinzipienreiterei, die verfassungsseitig NICHT rechtsbindend begründbar ist) ein solches herbeireden möchte.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ok, ertappt. Ich ziehe die Feststellung zurück.Troh.Klaus hat geschrieben:(03 Jan 2021, 22:08)
Ausgangspunkt dieses Zweigs der Diskussion war Dein Post
Das war keine Frage, das war eine Feststellung.
Aber ok, wenn Du jetzt Deine Feststellung zurück ziehst und das als Frage in den Raum stellen möchtest ...
Du hast auch geschrieben, "Mit anderen Worten, selbst für Dich existiert dieser Konnex "christlich motiviertes Tanzverbot am Karfreitag" = "Behinderung nicht-christlicher Religionsausübung" nicht."Nun, ich habe geschrieben, dass von Dir nur das sprichwörtliche "Schweigen im Walde" kam. Das kann man wohl kaum als "Worte in den Mund legen" interpretieren.
Das nenne ich "in den Mund legen".
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Daran wurdest Du noch nie gehindert.GottlosGlücklich hat geschrieben:(03 Jan 2021, 22:13)
Nein, den Unterschied erkenne ich tatsächlich nicht an. Ich kann auch einfach behaupten, dass mein Tanz meine eigene private Religionsausübung ist. Wer will das überprüfen und kontrollieren?
Die Bedingungen, die Ausnahmen rechtfertigen, hat das BVerfG benannt. Musst einfach noch einmal nachlesen und verstehen wollen.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ich habs gelesen. Und dafür dass hier die, die das alles ach so lächerlich finden, so oberschlau sind, eiern sie ziemlich um das Thema rum.Kritikaster hat geschrieben:(03 Jan 2021, 23:38)
Daran wurdest Du noch nie gehindert.
Die Bedingungen, die Ausnahmen rechtfertigen, hat das BVerfG benannt. Musst einfach noch einmal nachlesen und verstehen wollen.
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Also ich stehe da auf jeden Fall an deiner Seite:GottlosGlücklich hat geschrieben:(04 Jan 2021, 11:07)
Ich habs gelesen. Und dafür dass hier die, die das alles ach so lächerlich finden, so oberschlau sind, eiern sie ziemlich um das Thema rum.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Da ich davon ausging, ergänzte ich die Anforderung um "verstehen wollen".
Der Eindruck beruht dann wohl auf Gegenseitigkeit.GottlosGlücklich hat geschrieben:Und dafür dass hier die, die das alles ach so lächerlich finden, so oberschlau sind, eiern sie ziemlich um das Thema rum.
Ist aber nicht weiter schlimm, we just agree to disagree.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Frust gegen die Behauptung, Gott habe ueberhaupt etwas erschaffen, ist wissenschaftlich. Die Welt jedenfalls kann er gar nicht erschaffen haben. "Unser" Gott betrat erst vor gut 3000 Jahren die Weltbühne. Auf dem Berge Sinai. Da war die Welt schon uralt: Vier Milliarden Jahre.
Rückwirkend wird er sie wohl nicht erschaffen haben. Vor ihm gab es aber schon Hunderte anderer Götter. Das gefiel ihm nicht. Darum sein erstes und zweites Gebot für sein Volk Israel: Du sollst keine fremden Götter neben mir haben.
"Nehmen Sie die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (Konrad Adenauer)
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Was man bekanntlich auch dahingehend lesen sollte, dass es nicht nur diesen Gott gibt, sondern dass lediglich das von ihm auserwählte Volk keinen weiteren dienen sollte. Dass es diese weiteren nicht gäbe und er der einzige sei, wie sich das Christen und Muslime später hingebogen haben, wird dadurch geradezu widerlegt.Dietz hat geschrieben:(13 Jan 2021, 02:35)
Frust gegen die Behauptung, Gott habe ueberhaupt etwas erschaffen, ist wissenschaftlich. Die Welt jedenfalls kann er gar nicht erschaffen haben. "Unser" Gott betrat erst vor gut 3000 Jahren die Weltbühne. Auf dem Berge Sinai. Da war die Welt schon uralt: Vier Milliarden Jahre.
Rückwirkend wird er sie wohl nicht erschaffen haben. Vor ihm gab es aber schon Hunderte anderer Götter. Das gefiel ihm nicht. Darum sein erstes und zweites Gebot für sein Volk Israel: Du sollst keine fremden Götter neben mir haben.
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Stoner hat geschrieben:(13 Jan 2021, 11:17)
Dass es diese weiteren nicht gäbe und er der einzige sei, wie sich das Christen und Muslime später hingebogen haben, wird dadurch geradezu widerlegt.
Und wenn sie nicht gestorben sind (die vielen Götter), so leben sie noch heute (in den Köpfen von Milliarden Menschen). So enden doch alle Märchen?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ist doch schön, dass sie in so vielen Köpfen noch lebendig sind und sich noch nicht alle religiös musikalischen Geister dem einen Gott ergeben haben. Man denke an die furchtbare Ausbreitung der Evangelikalen, die schon in Südostasien Fuß fassen, von der quantitativen Vermehrung monotheistischer Richtungen in Afrika und im sonstigen Asien ganz abgesehen.Dietz hat geschrieben:(13 Jan 2021, 12:04)
Und wenn sie nicht gestorben sind (die vielen Götter), so leben sie noch heute (in den Köpfen von Milliarden Menschen). So enden doch alle Märchen?
Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Ja, die Menschen haben nun mal im allgemeinen metaphysische Bedürfnisse.Dietz hat geschrieben:(13 Jan 2021, 12:04)
Und wenn sie nicht gestorben sind (die vielen Götter), so leben sie noch heute (in den Köpfen von Milliarden Menschen). So enden doch alle Märchen?
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Re: Blasphemie; Reaktionen von Fanatikern und §166
Viele Menschen haben düddeldü düddeldü düddeldü, mitnichten "die" Menschen.Antonius hat geschrieben:(13 Jan 2021, 16:00)
Ja, die Menschen haben nun mal im allgemeinen metaphysische Bedürfnisse.
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