Vongole hat geschrieben:(10 Feb 2021, 01:21)
Ist ja auch ärgerlich für Experten, dass der unbekannte Habilitant mittlerweile eine Professur inne hat, und der §177 trotz launiger Kommentare eines Dr. Thomas Fischer und ähnlicher Koryphäen refomiert wurde.
Oder vielleicht gerade wegen solcher Kommentare?
Judge (Prof. Dr.) Fischer legte sich ja mit von ihm sog. "Hörnle" in seiner cis-online-Aufsatz an. Die Anrede "Frau Hörnle oder Prof. Hörnle" verbiss er sich standhaft gegenüber Prof. Dr. Tatjana Hörnle. Einer Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie.
Der er in höchstrichterlicher Fachmanier auf das Eloquenteste, wie hier auch der Experte, erklärte, wie juristisch peinlich (minderbefähigt?) sie offenkundig sei.
Wobei ich den Aufsatz von Prof. Dr. Hörnle -wohl auch in cis-online veröffentlicht- nicht kenne bzw. gelesen habe.
Aber da er sich geradezu missionarisch aus seiner - unverkennbar - sehr männlichen Juristenposition heraus in einem teils recht herablassenden und unhöflichem Unterton mit der Frau Professor befasste, die wohl ähnlich wie der unbedeutende Habiltant Ghazi, argumentierte, ist klar:
Das christliche Abendland und sein gesamtes Strafrecht, vor allem das Sexualstraftrecht, war seit Hammurabi nicht mehr in so großer Gefahr wie heutzutage. Man stehe so quasi kurz vor der deutsch-amerikanischen, feministischen, Machtübernahme und Weltherrschaft mittels eines moralischen Sexualstrafrechts.
Kurzum, der juristische Nabel des Sexualstrafrechts zentriert sich weiterhin in der - juristisch - einzig seriösen Feststellung: "dös hamma schon immer so gemacht".
Warum sollte man daran etwas ändern?
Bloß weil ein paar Weiber in den USA und Europa geifern und sabbern, nichts kapieren und vor allem keine Ahnung haben. Ausser Prof. Dr. Fischer und unserem juristischen Neopatriarchen, dem überragend bedeutsamen Experten für Sexualstrafrecht hier im Thread.
Dass es sich dabei um keine Frau handeln dürfte, darf man wohl mit Fug und Recht ausschließen. Der Beifall einiger besorgter "Rechtsexperten" und Männer hier im Thread kann keiner Frau gelten. Schon gar nicht Vongole, die den unbedeutenden Habilitanten mit dem merkwürdigen Namen ins Spiel brachte. Soweit geht die Liebe denn doch nicht.
Was können wir also von Prof. Dr. Fischer lernen?
Der Eingriff in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, vulgo der zufällige Zugriff in den Schritt einer angezogenen Frau ist weitaus weniger gravierend als etwa ein greinendes Frauenbündel auf der Vorausscheidungsbühne zum Eurovision Songcontest.
Das es mit einer DJ-"Soho"-coverversion von "Hänschenklein" in E-Moll versuchte, was misslang.
Das Urteil des Jurorengremiums war geschlechterübergreifend der einhelligen Meinung,
das habe auch ohne Damenbart geklungen wie Lee Marvin in Frauenkleidern.
Da brach das Mädel natürlich in Tränen aus, angesichts solch tiefstgravierender Eingriffe in ihr künstlerisches Selbstbestimmungsrecht. Entwürdigender geht es nicht.
Was ist dagegen ein unvermuteter Griff an eine angezogene Möse? - Vergleichsweise pillepalle, wie Prof. Dr. Fischer weis(macht).
Achja, vielleicht noch kurz etwas zur Vita von der FRAU Professor Hörnle, die der HERR BGH-Richter so juristisch-mannhaft und oberhoheitsinstanzlich in den Senkel stellte:
https://csl.mpg.de/de/personen/tatjana- ... -werdegang
Auf emotionslos heruntergebrochen, kann man zusammenfassend sagen, wie ich schon erwähnte:
"Zwei Juristen, drei Meinungen".
Des weiteren gilt das Sexualstraftrecht von 2016 n.F.