Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

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Eulenwoelfchen

Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Senexx hat geschrieben:(08 Feb 2021, 19:29)

Was der Autor da wiedergibt, wäre ein Ergebnis aus der empirischen Rechtstatsachenforschung, so es denn stimmte.

Wenn dem so wäre, was ich nicht weiß, da ich mich nur am Rande in meinem bisherigen Berufsleben mit empirischer Rechtstatsachenforschung beschäftigt habe (vorzugsweise im Wettbewerbsrecht), dann wäre das eine Tatsachenbehauptung. Ihre Aufgeregtheit wäre dann fehl am Platze.

Fragen Sie doch den Autor, woher er diese Erkenntnis hat.
Wieso zitierten Sie nur die halbe Aussage?
Weshalb sollte ich da nachfragen. Für mich ist seine Aufassung klar verständlich.
Senexx

Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von Senexx »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(08 Feb 2021, 19:35)

Wieso zitierten Sie nur die halbe Aussage?
Weshalb sollte ich da nachfragen. Für mich ist seine Aufassung klar verständlich.
Sie haben mein Posting nicht verstanden.
Senexx

Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von Senexx »

Ich fand den Fischer-Beitrag sehr instruktiv. Muss mir gelegentlich dazu mal die Vorgeschichte antun.
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Vongole
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von Vongole »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(09 Feb 2021, 22:50)

Sagte das trotzige Kind. :D
Ist ja auch ärgerlich für Experten, dass der unbekannte Habilitant mittlerweile eine Professur inne hat, und der §177 trotz launiger Kommentare eines Dr. Thomas Fischer und ähnlicher Koryphäen refomiert wurde.
Oder vielleicht gerade wegen solcher Kommentare? ;)
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Eulenwoelfchen

Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Vongole hat geschrieben:(10 Feb 2021, 01:21)

Ist ja auch ärgerlich für Experten, dass der unbekannte Habilitant mittlerweile eine Professur inne hat, und der §177 trotz launiger Kommentare eines Dr. Thomas Fischer und ähnlicher Koryphäen refomiert wurde.
Oder vielleicht gerade wegen solcher Kommentare? ;)
Judge (Prof. Dr.) Fischer legte sich ja mit von ihm sog. "Hörnle" in seiner cis-online-Aufsatz an. Die Anrede "Frau Hörnle oder Prof. Hörnle" verbiss er sich standhaft gegenüber Prof. Dr. Tatjana Hörnle. Einer Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie.

Der er in höchstrichterlicher Fachmanier auf das Eloquenteste, wie hier auch der Experte, erklärte, wie juristisch peinlich (minderbefähigt?) sie offenkundig sei.
Wobei ich den Aufsatz von Prof. Dr. Hörnle -wohl auch in cis-online veröffentlicht- nicht kenne bzw. gelesen habe.

Aber da er sich geradezu missionarisch aus seiner - unverkennbar - sehr männlichen Juristenposition heraus in einem teils recht herablassenden und unhöflichem Unterton mit der Frau Professor befasste, die wohl ähnlich wie der unbedeutende Habiltant Ghazi, argumentierte, ist klar:

Das christliche Abendland und sein gesamtes Strafrecht, vor allem das Sexualstraftrecht, war seit Hammurabi nicht mehr in so großer Gefahr wie heutzutage. Man stehe so quasi kurz vor der deutsch-amerikanischen, feministischen, Machtübernahme und Weltherrschaft mittels eines moralischen Sexualstrafrechts.

Kurzum, der juristische Nabel des Sexualstrafrechts zentriert sich weiterhin in der - juristisch - einzig seriösen Feststellung: "dös hamma schon immer so gemacht".

Warum sollte man daran etwas ändern?
Bloß weil ein paar Weiber in den USA und Europa geifern und sabbern, nichts kapieren und vor allem keine Ahnung haben. Ausser Prof. Dr. Fischer und unserem juristischen Neopatriarchen, dem überragend bedeutsamen Experten für Sexualstrafrecht hier im Thread.

Dass es sich dabei um keine Frau handeln dürfte, darf man wohl mit Fug und Recht ausschließen. Der Beifall einiger besorgter "Rechtsexperten" und Männer hier im Thread kann keiner Frau gelten. Schon gar nicht Vongole, die den unbedeutenden Habilitanten mit dem merkwürdigen Namen ins Spiel brachte. Soweit geht die Liebe denn doch nicht.

Was können wir also von Prof. Dr. Fischer lernen?

Der Eingriff in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, vulgo der zufällige Zugriff in den Schritt einer angezogenen Frau ist weitaus weniger gravierend als etwa ein greinendes Frauenbündel auf der Vorausscheidungsbühne zum Eurovision Songcontest.
Das es mit einer DJ-"Soho"-coverversion von "Hänschenklein" in E-Moll versuchte, was misslang.
Das Urteil des Jurorengremiums war geschlechterübergreifend der einhelligen Meinung,
das habe auch ohne Damenbart geklungen wie Lee Marvin in Frauenkleidern.

Da brach das Mädel natürlich in Tränen aus, angesichts solch tiefstgravierender Eingriffe in ihr künstlerisches Selbstbestimmungsrecht. Entwürdigender geht es nicht.
Was ist dagegen ein unvermuteter Griff an eine angezogene Möse? - Vergleichsweise pillepalle, wie Prof. Dr. Fischer weis(macht).

Achja, vielleicht noch kurz etwas zur Vita von der FRAU Professor Hörnle, die der HERR BGH-Richter so juristisch-mannhaft und oberhoheitsinstanzlich in den Senkel stellte:

https://csl.mpg.de/de/personen/tatjana- ... -werdegang

Auf emotionslos heruntergebrochen, kann man zusammenfassend sagen, wie ich schon erwähnte:
"Zwei Juristen, drei Meinungen".

Des weiteren gilt das Sexualstraftrecht von 2016 n.F. :)
Senexx

Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von Senexx »

Inzwischen habe ich den Hörnleartikel, auf den Fischer rekurriert, teilweise gelesen. Allzu viel Zeit hatte ich noch nicht. Ihre Einstufigkeitsargumente überzeugen mich nicht, aber ich muss mal mit der Rechtslage z.B. bezüglich Belästigtung etc. vergleichen.

Das auslösende Gutachten von Fischer habe ich noch nicht aufgespürt, dazu hatte ich noch keine Zeit.
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

JJazzGold hat geschrieben:(01 Feb 2021, 11:13)

Es ist davon auszugehen, dass es in der Regel so ist.


korrekt.

]Mag vielleicht etwas weit hergeholt sein, aber erstellt man nicht einen Generalverdacht, wenn Jedermann gezwungen ist, sein Einvernehmen vor dem Akt zu dokumentieren?
Das ist wohl das wesentliche Missverständnis, das mit dem Thread einhergeht und wohl auch bewusst so vom Threadersteller formuliert wurde.
Es gibt keine Dokumentationspflicht. Es gibt lediglich eine Änderung in der Rechtsprechung. Die Beweishürden für die Opfer sind geringer. Mussten sie bisher nachweisen, dass sie den Akt deutlich abgelehnt habt, muss jetzt nur noch nachgewiesen haben, dass sie nicht zugestimmt haben. Wobei die Art der Zustimmung ja immer noch frei ist. Das können auch nonverbale Signale sein.
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von Skeptiker »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(25 Feb 2021, 10:35)
korrekt.

Das ist wohl das wesentliche Missverständnis, das mit dem Thread einhergeht und wohl auch bewusst so vom Threadersteller formuliert wurde.
:rolleyes:
Es gibt keine Dokumentationspflicht. Es gibt lediglich eine Änderung in der Rechtsprechung. Die Beweishürden für die Opfer sind geringer. Mussten sie bisher nachweisen, dass sie den Akt deutlich abgelehnt habt, muss jetzt nur noch nachgewiesen haben, dass sie nicht zugestimmt haben. Wobei die Art der Zustimmung ja immer noch frei ist. Das können auch nonverbale Signale sein.
Wer? Wer muss das "nachgewiesen haben". Genau DAS ist der entscheidende Punkt.

Wenn der mutmassliche Täter nachweisen muss, dass eine Zustimmung vorlag, dann ist das eine Umkehrung der Beweislast.
Der herkömmliche Fall, nämlich, dass das Opfer nun nachweisen müsste NICHT zugestimmt zu haben, hat ein logisches Problem. Es ist eigentlich nicht möglich eine Nichtexistenz zu beweisen. Daher halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass sich in der Praxis eine Umkehrung der Beweislast ergibt.

Dann weise du doch mal nach, dass von der Frau eine nonverbale Zustimmung vorlag, wenn eben diese Frau dich gerade verklagt, weil sie sagt, du hättest sie vergewaltigt. Wie genau möchtest du das anstellen, außer eben es liegt eben doch ein Dokument vor?
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von oga »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(25 Feb 2021, 10:35)
... muss jetzt nur noch nachgewiesen haben, dass sie nicht zugestimmt haben.

Negativbeweis?
Gibt es das? :?
I guess I should warn you, if I turn out to be particularly clear, you've probably misunderstood what I've said.
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Feb 2021, 12:40)

:rolleyes:

Wer? Wer muss das "nachgewiesen haben". Genau DAS ist der entscheidende Punkt.

Wenn der mutmassliche Täter nachweisen muss, dass eine Zustimmung vorlag, dann ist das eine Umkehrung der Beweislast.
Der herkömmliche Fall, nämlich, dass das Opfer nun nachweisen müsste NICHT zugestimmt zu haben, hat ein logisches Problem. Es ist eigentlich nicht möglich eine Nichtexistenz zu beweisen. Daher halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass sich in der Praxis eine Umkehrung der Beweislast ergibt.
Neben wir mal an wir beide treffen uns. Nachdem ich dich nicht leiden kann, ist das erste was ich zu dir sage: "Ich wollte dir schon lange mal eine in die Fresse hauen". Du bist so perplex ob dieser Aussage, dass du gar nichts darauf sagst. Darauf hau ich dir eine in die Fresse. Ist das nun Körperverletzung oder nicht? Letztendlich hattest du ja die Möglichkeit explizit "Nein" zu sagen. Hast du aber nicht gemacht. Vor Gericht stelle ich mich auf den Standpunkt, dass ich mein Vorhaben angekündigt habe und du explizit nichts dagegen gesagt hast.

Ansonsten habe ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. Den Nachweis für die Straftat muss natürlich der Ankläger führen. Das Opfer kann die Straftat lediglich zur Anzeige bringen. Die Hürden für die Straftat liegen allerdings niedriger, weil eben eine explizite Willenserklärung notwendig ist. Die haben im übrigen auch bei anderen Vertragsarten ohne darüber ein Aufhebens zu machen. Nur hier scheint es plötzlich ein Problem zu sein. Warum?

Mit einer Umkehr der Beweislast hat das erstmal gar nichts zu tun.
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

oga hat geschrieben:(25 Feb 2021, 12:45)

Negativbeweis?
Gibt es das? :?
Noch leben wir in einem Land, in dem die Unschuldsvermutung so lange gilt, bis eine Straftat nachgewiesen ist. Ansonsten siehe zur Klarstellung meinen letzten Beitrag.
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Feb 2021, 12:40)

:rolleyes:
Damit ich dieses "Augenverdrehen" auch noch kommentiere. Der Thread und damit der Threadtitel stammt von dir. Im Gegensatz zum deinem Threadtitel gibt es allerdings weder in Schweden noch in Dänemark im Zuge mit der Gesetzesänderung eine irgendwie geartete Nachweispflicht oder Dokumentationspflicht. Wo liegt also deine Motivation, etwas in die Diskussion einzubringen, was an der Realität vorbeigeht?
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von Skeptiker »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(25 Feb 2021, 13:26)
Neben wir mal an wir beide treffen uns. Nachdem ich dich nicht leiden kann, ist das erste was ich zu dir sage: "Ich wollte dir schon lange mal eine in die Fresse hauen". Du bist so perplex ob dieser Aussage, dass du gar nichts darauf sagst. Darauf hau ich dir eine in die Fresse. Ist das nun Körperverletzung oder nicht? Letztendlich hattest du ja die Möglichkeit explizit "Nein" zu sagen. Hast du aber nicht gemacht. Vor Gericht stelle ich mich auf den Standpunkt, dass ich mein Vorhaben angekündigt habe und du explizit nichts dagegen gesagt hast.
Die Analogie trifft nicht zu, weil unbestritten ist, dass Sex nur einvernehmlich sein darf er aber sehr oft durch nonverbale Zustimmung zustande kommt. Bei einer Prügelei ist es genau umgekehrt. Bevor ich jemandem in die Fresse haue, was demjenigen GANZ OFFENSICHTLICH nicht gefallen wird, werde ich mich natürlich schriftlich absichern müssen, ansonsten bin ich dran.
Ansonsten habe ich mich wohl etwas ungenau ausgedrückt. Den Nachweis für die Straftat muss natürlich der Ankläger führen. Das Opfer kann die Straftat lediglich zur Anzeige bringen. Die Hürden für die Straftat liegen allerdings niedriger, weil eben eine explizite Willenserklärung notwendig ist.

Ach, es ist eine explizite Willenserklärung notwendig. Aha.

Und wenn der Angeklagte die nicht vorweisen kann?
Die haben im übrigen auch bei anderen Vertragsarten ohne darüber ein Aufhebens zu machen. Nur hier scheint es plötzlich ein Problem zu sein. Warum?
Meinst du die Frage ernst? Wann hast du das letzte Mal einen schriftlichen Sexvertrag abgeschlossen? Ist das dein Ernst?
Mit einer Umkehr der Beweislast hat das erstmal gar nichts zu tun.
Was passiert mit einem Angeklagten, der keine explizite Willenserklärung zum Sex vorweisen kann?
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von Skeptiker »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(25 Feb 2021, 13:36)
Damit ich dieses "Augenverdrehen" auch noch kommentiere. Der Thread und damit der Threadtitel stammt von dir. Im Gegensatz zum deinem Threadtitel gibt es allerdings weder in Schweden noch in Dänemark im Zuge mit der Gesetzesänderung eine irgendwie geartete Nachweispflicht oder Dokumentationspflicht. Wo liegt also deine Motivation, etwas in die Diskussion einzubringen, was an der Realität vorbeigeht?
Ich glaube nicht, dass das an den Realitäten vorbeigeht. Außerdem hatte ich eine hypothetische Frage gestellt. Die magst du unrealistisch finden oder nicht - aber ich kann hier fragen was ich will.

Ich bin der Überzeugung, dass eine entsprechende Gesetzgebung die Tür zu einer Beweislastumkehr öffnet. Zumindest aber öffnet sie die Tür dafür, das Sexualverhalten zu verkomplizieren, zu verkrampfen, und den Missbrauch des Vorwurfes der Vergewaltigung zu erleichtern - und die Zahlen dazu haben ja nahegelegt, dass es dazu schon erheblichen Missbrauch gibt.
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Feb 2021, 18:04)

Die Analogie trifft nicht zu, weil unbestritten ist, dass Sex nur einvernehmlich sein darf er aber sehr oft durch nonverbale Zustimmung zustande kommt.
Auch eine nonverbale Zustimmung ist eine Zustimmung.
Ach, es ist eine explizite Willenserklärung notwendig. Aha.
Natürlich, darum geht's doch. Es muss eine Zustimmung beider Seiten geben. Das natürlichste der Welt. Nennt sich einvernehmlicher Sex. Wie machst du das?
Und wenn der Angeklagte die nicht vorweisen kann?
das ist ein Strohmann. Wieso sollte er eine Willenserklärung vorweisen müssen? Das Gericht muss vielmehr nachweisen, dass es keine Zustimmung gab.
Meinst du die Frage ernst? Wann hast du das letzte Mal einen schriftlichen Sexvertrag abgeschlossen? Ist das dein Ernst?
Hier bin ich an einem Punkt, an dem ich mir die Frage stelle, ob du dich nur dumm stellst oder ob es tatsächlich mangelnde Allgemeinbildung ist. Seit wann gibt es bei Verträgen grundsätzlich die Erfordernis der Schriftform?
Verträge können schriftlich, verbal oder noverbal zustande kommen. Die meisten Verträge, die ich schließe, werde ich wahrscheinlich nonverbal machen. Wenn ich mir im Supermarkt einen Liter Milch hole, mache ich weder einen schriftlichen Vertrag noch rede ich ein Wort. Ich lege das Zeug auf das Band und bezahl.
Auch andere Verträge bedürfen nicht der Schriftform, Arbeitsverträge z.B.
Was passiert mit einem Angeklagten, der keine explizite Willenserklärung zum Sex vorweisen kann?
Das ist ein Strohmann, siehe oben. Das steht gar nicht zur Debatte.
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Feb 2021, 18:12)

Ich glaube nicht, dass das an den Realitäten vorbeigeht. Außerdem hatte ich eine hypothetische Frage gestellt. Die magst du unrealistisch finden oder nicht - aber ich kann hier fragen was ich will.
Natürlich kannst du das. Nur verlinkst du einen Artikel für die Frage und weist auf eine geänderte Rechtslage hin. Warum zitierst und verlinkst du einen Artikel, der mit deiner hypothetischen Frage ja nichts zu hat.
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von Skeptiker »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(25 Feb 2021, 19:44)
Auch eine nonverbale Zustimmung ist eine Zustimmung.
Ja, aber keine die irgendjemand nachweisen könnte. Schlimmer noch. Es kann niemand beweisen, dass es keine gegeben hat :eek:
Natürlich, darum geht's doch. Es muss eine Zustimmung beider Seiten geben. Das natürlichste der Welt. Nennt sich einvernehmlicher Sex. Wie machst du das?
Bei uns funktioniert das nonverbal. :rolleyes:
das ist ein Strohmann. Wieso sollte er eine Willenserklärung vorweisen müssen? Das Gericht muss vielmehr nachweisen, dass es keine Zustimmung gab.
Okay. Er sagt, die habe nonverbal ihre Zustimmung gegeben. Wer kann das Gegenteil beweisen? Niemand! Zufriedenstellendes Ergebnis? Nein! Wird das so laufen? Nein!
Hier bin ich an einem Punkt, an dem ich mir die Frage stelle, ob du dich nur dumm stellst oder ob es tatsächlich mangelnde Allgemeinbildung ist. Seit wann gibt es bei Verträgen grundsätzlich die Erfordernis der Schriftform?
Verträge können schriftlich, verbal oder noverbal zustande kommen. Die meisten Verträge, die ich schließe, werde ich wahrscheinlich nonverbal machen. Wenn ich mir im Supermarkt einen Liter Milch hole, mache ich weder einen schriftlichen Vertrag noch rede ich ein Wort. Ich lege das Zeug auf das Band und bezahl.
Auch andere Verträge bedürfen nicht der Schriftform, Arbeitsverträge z.B.
Nochmal, und immer wieder, bis du es verstanden hast: Wie beweist man die Nichtexistenz einer nonverbalen Zustimmung? Das ist UNMÖGLICH. Daher wird man in der Praxis darauf drängen, den Nachweis einer Zustimmung zu finden. Gibt es den nicht, dann gerät der Mann unter Druck. Warum meinst du wohl schreibt man Apps um Nachweise zu erbringen? :rolleyes:
Das ist ein Strohmann, siehe oben. Das steht gar nicht zur Debatte.
Nein, das ist eine Frage. Wie soll das bitteschön ein Strohmann sein?

Was passiert mit einem Angeklagten, der der Vergewaltigung beschuldigt wird, und der dann keinen Nachweis einer Zustimmung erbringen kann. Sex ohne Zustimmung ist doch eine Vergewaltigung. Er sagt "Sie hat nonverbal zugestimmt". Freispruch? Wer könnte ihm das Gegenteil beweisen?
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von PeterK »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Feb 2021, 21:06)
Wer könnte ihm das Gegenteil beweisen?
Ein StA, der z.B. die Dokumentation typischer Verletzungen und belastbare Gutachten vorweisen kann, die die Aussage des Opfers stützen?
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Re: Ist Sex ohne Zustimmungsnachweis eine Vergewaltigung? Nutzen, Folgen und Ausblicke.

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Skeptiker hat geschrieben:(25 Feb 2021, 21:06)

Ja, aber keine die irgendjemand nachweisen könnte. Schlimmer noch. Es kann niemand beweisen, dass es keine gegeben hat :eek:
Dann sieh dir zum besseren Verständnis doch mal an, wie Strafrecht in anderen Fällen funktioniert. Das von dir geschilderte "Problem" ist ja nicht auf den konkreten Fall beschränkt.
Bei uns funktioniert das nonverbal. :rolleyes:
Na also, man kann also auch nonverbal seine Zustimmung ausdrücken. Mit dieser Erkenntnis bis du jetzt schon ein Stückchen weiter.
Okay. Er sagt, die habe nonverbal ihre Zustimmung gegeben. Wer kann das Gegenteil beweisen? Niemand! Zufriedenstellendes Ergebnis? Nein! Wird das so laufen? Nein!
Auch hier empfehle ich dir einfach mal anzusehen, wie das in analogen Fällen im Augenblick gehandhabt wird. Denn dieses "Problem" existiert auch in anderen Lebensbereichen. Dazu musst du dich allerdings mal vom Thema lösen und in der Lage sein Themen auch zu abstrahieren. Die Fähigkeit hat nicht jeder.
Nochmal, und immer wieder, bis du es verstanden hast: Wie beweist man die Nichtexistenz einer nonverbalen Zustimmung? Das ist UNMÖGLICH. Daher wird man in der Praxis darauf drängen, den Nachweis einer Zustimmung zu finden.
siehe mein letzter Satz. Mal abgesehen davon. Es geht hier um rechtliche Änderungen in Dänemark, nach dem Vorbild von Schweden. Vielleicht hilft es dir ja, wenn du mal einen Blick auf die Rechtssituation in D wirfst, die ja gar nicht so weit von der geänderten Rechtslage in Schweden entfernt. Nur mal so als Tipp.
Gibt es den nicht, dann gerät der Mann unter Druck. Warum meinst du wohl schreibt man Apps um Nachweise zu erbringen? :rolleyes:
Weil es immer Idioten gibt, die grundsätzlich nicht verstehen um was es geht und sich mit der Blödheit der Menschen auch Geld verdienen lässt.
Nein, das ist eine Frage. Wie soll das bitteschön ein Strohmann sein?

Was passiert mit einem Angeklagten, der der Vergewaltigung beschuldigt wird, und der dann keinen Nachweis einer Zustimmung erbringen kann. Sex ohne Zustimmung ist doch eine Vergewaltigung. Er sagt "Sie hat nonverbal zugestimmt". Freispruch? Wer könnte ihm das Gegenteil beweisen?
Weil das nicht zur Diskussion steht. Noch muss dem Angeklagten die Schuld bewiesen werden und nicht der Angeklagte seine Schuld beweisen. Aber auch hier kannst du dir einfach mal ansehen, wie das in D im Augenblick gehandhabt wird. So als Tipp.
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