Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

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Uffhausen
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Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Uffhausen »

Twitter und Facebook haben Trump gesperrt - wie soviele andere Nutzer zuvor und in Zukunft auch = und jetzt? :?:

Was soll bitte die Diskussion über Verletzung der freien Meinungsäußerung durch soziale Medien - sogar unsere Bundeskanzlerin sieht's "problematisch".

Um Trump oder Merkel soll es hier aber bitte nicht gehen - sondern um den Umstand, dass scheinbar soziale Medien nutzende Menschen eine Verletzung ihres Grundrechts auf freie Meinungsäußerung erkennen, sollten sie bspw. aufgrund Verstoßes gegen Nutzungsbedingungen via Sperrung an der weiteren Nutzung sozialer Medien gehindert werden.

Ich persönlich nutze keines dieser sozialen Medien - Twitter, Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, Whatsapp usw. = habe ich noch nie und werde ich ganz bestimmt auch nie. Ich habe auch bis heute nicht begriffen, was daran so "nachahmenswert" sein soll. Was ich seit Jahren nur sehe ist, dass sich mein gesellschaftliches Umfeld ganz und gar in die Abhängigkeit eben dieser sozialen Medien begeben hat.

Vor Jahren sagte mal eine Arbeitskollegin zu mir, als ich verblüfft erfuhr, dass eine andere Arbeitskollegin gekündigt hatte: "Mein Gott, du kriegst ja echt gar nix mehr mit!" - Ich: "Öh - ja, weil immer weniger mit mir gesprochen wird, vielleicht!?" - Sie: "Dann schaff' dir halt endlich Whatsapp an!" = da musste ich mir aber gewaltig auf die Zunge beißen... :dead:

Aber zurück zum eigentlichen Thema: Wenn dem tatsächlich so wäre, dass Sperrungen seitens Twitter & Co das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen, dann verletzen Twitter & Co seit Jahren mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung! Die lassen mich nämlich unverschämterweise nicht mitmachen... bitte, wie - bei Twitter & Co muss man sich registrieren, um vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung überhaupt erst Gebrauch machen zu können? Waaas? Ich muss bei Twitter & Co quasi bitten, ob sie mir die Gnade erweisen, mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung bei ihnen auszuüben? Ach, du himmelblauer See! Sind die sozialen Medien denn neuerdings die Herrscher über unsere freien Grundrechte? Ich bekomme scheinbar echt nix mehr mit! :eek:

Ich sehe es so: Überall dort, wo du dich (im Internet) erst anmelden, registrieren und/oder freigeschaltet werden musst - und sei es auch kostenfrei! - kann von "Freiheit" und "Grundrecht" eigentlich keine große Rede mehr sein = sondern nur noch von "(verpflichtenden!) Nutzungsbedingungen". Wie wir solchen bspw. hier im Forum auch unterliegen.

Das ist aber gar nicht schlimm. Es hat ja immernoch jedermensch das freie Eintscheidungsmöglichkeit, nonexistent erscheinende Grundrechtsauslegung nicht anzuerkennen, sich deshalb nicht bei Twitter & Co zu registrieren und stattdessen wieder mit seinen Mitmenschen direkt zu kommunizieren. Früher, als es noch keine sozialen Medien gab, ging das doch auch. Und keiner hat geheult, dass deswegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht auszuüben wäre! ;)


Wie sehr ihr das - die Gesellschaft übt ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung immer mehr in sozialen Medien aus = soll deswegen bei Twitter & Co allumfassende Narrenfreiheit, oder einschränkende Nutzungsbedingungen herrschen? Ist eine Sperrung durch ein soziales Medium gleichbedeutend einer Verletzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung - oder nicht tatsächlich die Konsequenz aus der Verletzung von Nutzungsbedingungen eines sozialen Mediums? Kann/soll man virtuelle und reale Meinungsäußerung grundrechtlich gleichsetzen?
"Man kann auf seinem Standpunkt stehen, aber man sollte nicht darauf sitzen." Erich Kästner
Eulenwoelfchen

Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Natürlich sind diese Geschichten um die Sperre der Trump Tweets bzw. die jetzigen Accountsperrungen nichts anderes als früher die Entscheidung einer Tageszeitung, einen Leserbrief überhaupt nicht, oder auch nach Gusto gekürzt, zu drucken und zu veröffentlichen. Oder jemandem eine Franz-Josef Wagner Kolumne zu bieten, wie das Twitter Trump lange ermöglichte. Was ja auch geschäftlich intelligent von Twitter war.

Facebook, Twitter & Co. sind rein privatwirtschaftliche Unternehmen, die - im Vergleich zu diesem Forum hier - einzig einen Daseinszweck verfolgen: möglichst viel Geld zu scheffeln, indem sie die Nutzer und deren freiwillig hergegebenen Daten ausschlachten wie eine nach einer Treibjagd erlegte Wildsau. Die sich auch noch selbst erschoß.

Ansonsten gilt eben das Haus- oder Besitzrecht eines Unternehmens, das frei bestimmen kann, wen es in seinen "heiligen" Hallen dulden will oder eben nicht.

Dass Twitter zwar nun Trump aussperrt und den Terrormullahs weiterhin eine Plattform für die weltweite Verbreitung ihrer kranken Meinungen bietet, kann man kritisieren. Undedingt sogar. Aber bitte auch richtig addressiert: an Twitter selbst.

Sinnfreie Meinungsfreiheitsdiskussionen, die anführen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit werde eingeschränkt, würde ja vollkommene Hirnrissigkeit bedeuten, die solche privatwirtschaftlichen Unternehmen zu einer staatlichen Autorität erhebt, die für vefassungsmäßig garantierte Grundrechte und deren Gewährung zuständig sei.

Was natürlich völliger Unsinn ist.

All diese Plattformen sind einzig einem Daseinszweck verpflichtet und dem logischen Selbstverständnis, innerhalb des Rahmens der jeweils gültigen Gesetze möglichst viel Geld zu verdienen. Moralische Erwägungen oder solche eines
politischen Anstandes gehören jedenfalls nicht dazu. Es sei denn, der Druck der Straße oder gar gesetzliche Vorgaben zwingen sie dazu. Wogegen man sich juristisch so lange wie möglich wehrt. Wie das jedem privatwirtschaftlichen Unternehmen zumindest im freien Teil der Welt zusteht.

Und wenn Twitter eben meint, iranischen Mullah-Antisemitismus oder verbale Terrorförderung müsse man nicht den Hahn zudrehen, ist das so.

Für die eigene Befindlichkeit kann man ja immer noch entscheiden, ob man so einem merkwürdigen Verein seine wertvollen Daten zum Ausschlachten gibt oder eben auch nicht.

btw: Mir gehen diese von Ihnen genannten Kundendatenschlachtbetriebe, diese digitalen Tönniesbuden, allesamt an meinem Hinterteil vorbei, wie Ihnen auch. Insofern sollten Sie meine Meinung/Haltung dazu als "old europe", irrelevant bzw. völlig aus der Zeit gefallen, ansehen. ;)
Meruem
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Meruem »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(11 Jan 2021, 22:49)

Natürlich sind diese Geschichten um die Sperre der Trump Tweets bzw. die jetzigen Accountsperrungen nichts anderes als früher die Entscheidung einer Tageszeitung, einen Leserbrief überhaupt nicht, oder auch nach Gusto gekürzt, zu drucken und zu veröffentlichen. Oder jemandem eine Franz-Josef Wagner Kolumne zu bieten, wie das Twitter Trump lange ermöglichte. Was ja auch geschäftlich intelligent von Twitter war.

Facebook, Twitter & Co. sind rein privatwirtschaftliche Unternehmen, die - im Vergleich zu diesem Forum hier - einzig einen Daseinszweck verfolgen: möglichst viel Geld zu scheffeln, indem sie die Nutzer und deren freiwillig hergegebenen Daten ausschlachten wie eine nach einer Treibjagd erlegte Wildsau. Die sich auch noch selbst erschoß.

Ansonsten gilt eben das Haus- oder Besitzrecht eines Unternehmens, das frei bestimmen kann, wen es in seinen "heiligen" Hallen dulden will oder eben nicht.

Dass Twitter zwar nun Trump aussperrt und den Terrormullahs weiterhin eine Plattform für die weltweite Verbreitung ihrer kranken Meinungen bietet, kann man kritisieren. Undedingt sogar. Aber bitte auch richtig addressiert: an Twitter selbst.

Sinnfreie Meinungsfreiheitsdiskussionen, die anführen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit werde eingeschränkt, würde ja vollkommene Hirnrissigkeit bedeuten, die solche privatwirtschaftlichen Unternehmen zu einer staatlichen Autorität erhebt, die für vefassungsmäßig garantierte Grundrechte und deren Gewährung zuständig sei.

Was natürlich völliger Unsinn ist.

All diese Plattformen sind einzig einem Daseinszweck verpflichtet und dem logischen Selbstverständnis, innerhalb des Rahmens der jeweils gültigen Gesetze möglichst viel Geld zu verdienen. Moralische Erwägungen oder solche eines
politischen Anstandes gehören jedenfalls nicht dazu. Es sei denn, der Druck der Straße oder gar gesetzliche Vorgaben zwingen sie dazu. Wogegen man sich juristisch so lange wie möglich wehrt. Wie das jedem privatwirtschaftlichen Unternehmen zumindest im freien Teil der Welt zusteht.

Und wenn Twitter eben meint, iranischen Mullah-Antisemitismus oder verbale Terrorförderung müsse man nicht den Hahn zudrehen, ist das so.

Für die eigene Befindlichkeit kann man ja immer noch entscheiden, ob man so einem merkwürdigen Verein seine wertvollen Daten zum Ausschlachten gibt oder eben auch nicht.

btw: Mir gehen diese von Ihnen genannten Kundendatenschlachtbetriebe, diese digitalen Tönniesbuden, allesamt an meinem Hinterteil vorbei, wie Ihnen auch. Insofern sollten Sie meine Meinung/Haltung dazu als "old europe", irrelevant bzw. völlig aus der Zeit gefallen, ansehen. ;)
Yes voll Zustimmung vor allem der erste Teil deins Posts gefällt mir gut. :thumbup:
Senexx

Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Senexx »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(11 Jan 2021, 22:49)

Natürlich sind diese Geschichten um die Sperre der Trump Tweets bzw. die jetzigen Accountsperrungen nichts anderes als früher die Entscheidung einer Tageszeitung, einen Leserbrief überhaupt nicht, oder auch nach Gusto gekürzt, zu drucken und zu veröffentlichen. Oder jemandem eine Franz-Josef Wagner Kolumne zu bieten, wie das Twitter Trump lange ermöglichte. Was ja auch geschäftlich intelligent von Twitter war.

Facebook, Twitter & Co. sind rein privatwirtschaftliche Unternehmen, die - im Vergleich zu diesem Forum hier - einzig einen Daseinszweck verfolgen: möglichst viel Geld zu scheffeln, indem sie die Nutzer und deren freiwillig hergegebenen Daten ausschlachten wie eine nach einer Treibjagd erlegte Wildsau. Die sich auch noch selbst erschoß.

Ansonsten gilt eben das Haus- oder Besitzrecht eines Unternehmens, das frei bestimmen kann, wen es in seinen "heiligen" Hallen dulden will oder eben nicht.

Dass Twitter zwar nun Trump aussperrt und den Terrormullahs weiterhin eine Plattform für die weltweite Verbreitung ihrer kranken Meinungen bietet, kann man kritisieren. Undedingt sogar. Aber bitte auch richtig addressiert: an Twitter selbst.

Sinnfreie Meinungsfreiheitsdiskussionen, die anführen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit werde eingeschränkt, würde ja vollkommene Hirnrissigkeit bedeuten, die solche privatwirtschaftlichen Unternehmen zu einer staatlichen Autorität erhebt, die für vefassungsmäßig garantierte Grundrechte und deren Gewährung zuständig sei.

Was natürlich völliger Unsinn ist.

All diese Plattformen sind einzig einem Daseinszweck verpflichtet und dem logischen Selbstverständnis, innerhalb des Rahmens der jeweils gültigen Gesetze möglichst viel Geld zu verdienen. Moralische Erwägungen oder solche eines
politischen Anstandes gehören jedenfalls nicht dazu. Es sei denn, der Druck der Straße oder gar gesetzliche Vorgaben zwingen sie dazu. Wogegen man sich juristisch so lange wie möglich wehrt. Wie das jedem privatwirtschaftlichen Unternehmen zumindest im freien Teil der Welt zusteht.

Und wenn Twitter eben meint, iranischen Mullah-Antisemitismus oder verbale Terrorförderung müsse man nicht den Hahn zudrehen, ist das so.

Für die eigene Befindlichkeit kann man ja immer noch entscheiden, ob man so einem merkwürdigen Verein seine wertvollen Daten zum Ausschlachten gibt oder eben auch nicht.

btw: Mir gehen diese von Ihnen genannten Kundendatenschlachtbetriebe, diese digitalen Tönniesbuden, allesamt an meinem Hinterteil vorbei, wie Ihnen auch. Insofern sollten Sie meine Meinung/Haltung dazu als "old europe", irrelevant bzw. völlig aus der Zeit gefallen, ansehen. ;)
Ich glaube, Sie liegen leicht daneben. Insbesondere der Vergleich mit Leserbriefen ist nicht einschlägig.

Die "sozialen Medien" hab eine ganz andere Funktion als die Presse. Und das mit dem Hausrecht hat nur wirklich einen Bart.

Im speziellen Falle von Trump durften sie ihn wahrscheinlich sperren, denn Aufrufe zu Straftaten fallen sicher nicht unter die Meinungsfreiheit.
Uffhausen
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Uffhausen »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(11 Jan 2021, 22:49)
Facebook, Twitter & Co. sind rein privatwirtschaftliche Unternehmen, die - im Vergleich zu diesem Forum hier - einzig einen Daseinszweck verfolgen: möglichst viel Geld zu scheffeln, indem sie die Nutzer und deren freiwillig hergegebenen Daten ausschlachten wie eine nach einer Treibjagd erlegte Wildsau. Die sich auch noch selbst erschoß.
Hm, was meinst du - wird vielleicht gerade deswegen eben von jenen Unternehmen umso mehr grundrechtliche Freiheit seitens der sie nutzenden Gesellschaft erwartet, bzw. verlangt? Quasi: Ihr dürft mit unseren Daten anstellen, was ihr wollt - dafür dürfen wir bei bei euch schreiben, was wir wollen. Oder scheint es nur so? Meint die die sozialen Medien nutzende Gesellschaft nur, sie könne im Internet in Narrenfreiheit frönen, vielleicht um der Realität zu entfliehen, weil in selbiger der freien Meinungsäußerung gewisse Grenzen gesetzt sind (z. B. bzgl. der die Meinung anhöhrende/teilende Anzahl von echten Menschen)?

btw: Mir gehen diese von Ihnen genannten Kundendatenschlachtbetriebe, diese digitalen Tönniesbuden, allesamt an meinem Hinterteil vorbei, wie Ihnen auch. Insofern sollten Sie meine Meinung/Haltung dazu als "old europe", irrelevant bzw. völlig aus der Zeit gefallen, ansehen. ;)
:D :D :D

Ach, ich bin doch auch so einer: Ich schreibe noch altmodische SMS und zahle sogar für diesen Dienst! :eek: ;)

Und ich muss mein Smartphone in der Regel erst nach 8 - 10 Tagen neu aufladen. Jedem, dem ich das erzähle, will sofort auch so ein Modell haben, wie ich eins besitze - dabei liegt die ganze Kunst nur am gelegentlichen statt permanenten Gebrauch des mobilen Internets! :p :)
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von DarkLightbringer »

Die Sache ist etwas komplexer, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.
Natürlich können Unternehmen - genauso wie jeder - eine Hausordnung fixieren oder in Nutzungsverträge diverse Klauseln hineinschreiben.
Was Hausordnungen und Verträge indes nicht können - Recht und Gesetz über die sog. Drittwirkung umgehen.
Das ist an sich auch logisch. Ansonsten könnte ja jeder Golfclub Verfassung und BGB als bedeutungslos erachten, jedenfalls auf eigener Rasenfläche.
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Senexx

Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Senexx »

Senexx hat geschrieben:(12 Jan 2021, 00:00)

Ich glaube, Sie liegen leicht daneben. Insbesondere der Vergleich mit Leserbriefen ist nicht einschlägig.

Die "sozialen Medien" haben eine ganz andere Funktion als die Presse. Und das mit dem Hausrecht hat nun wirklich einen Bart.

Im speziellen Falle von Trump durften sie ihn wahrscheinlich sperren, denn Aufrufe zu Straftaten fallen sicher nicht unter die Meinungsfreiheit.
Eulenwoelfchen

Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Uffhausen hat geschrieben:(12 Jan 2021, 00:02)

Hm, was meinst du - wird vielleicht gerade deswegen eben von jenen Unternehmen umso mehr grundrechtliche Freiheit seitens der sie nutzenden Gesellschaft erwartet, bzw. verlangt? Quasi: Ihr dürft mit unseren Daten anstellen, was ihr wollt - dafür dürfen wir bei bei euch schreiben, was wir wollen. Oder scheint es nur so? Meint die die sozialen Medien nutzende Gesellschaft nur, sie könne im Internet in Narrenfreiheit frönen, vielleicht um der Realität zu entfliehen, weil in selbiger der freien Meinungsäußerung gewisse Grenzen gesetzt sind (z. B. bzgl. der die Meinung anhöhrende/teilende Anzahl von echten Menschen)?
Meiner Meinung nach hat es etwas mit dem Bergiff "soziale Medien" zu tun, der sozusagen zu einem Massenphänomen des Meinungsfreiheitsirrtums verleitet, und durch diesen irrenführenden Terminus "sozialer Medien" eine "gerechtere, korrigierte Welt einer tatsächlichen endliche freien Meinungsfreiheitswelt vorgaukelt wird, die bis es diesen, wenn man so will,
digitalen Ausweichanarchismus gab, eben den schon erwähnten Beschränkungen eines Journalismus und mächtiger
Zeitungsverlage ausgeliefert war. Die bestimmten, welch Volkes Stimme wie kungetan werden konnte und welche eben nicht. Die Meinungsäusserung sich mehr auf die Abonnierung der genehmen Presseerzeugnisse beschränkte und Meinungsäusserung sich mehr auf passiven Empfang reduzieren musste, denn selbstbestimmtes, aktives Äussern der eigenen Meinung.

Diese plötzliche Befreieung kann man durchaus als Revolution und Befreiung von den Fesseln fremdbestimmter Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten der individuellen Meinungsäusserung begreifen.

Dass in diesem Gefolge der Befreiung der Meinungsäusserungsmöglichkeiten derlei Medien dadurch auch sozusagen heiligen (staatstragenden) Status bekamen und die Einordnung als schnöde, geldscheffelnde Profitunternehmen immer mehr einem Gefühl wich, man habe es mit fast schon staatlich authorisierten oder mindestens ebenso legitimierten Instanzen zu tun, ist für mich zumindest nicht besonders erstaunlich.

Viele halten wohl ihr Twitter und ihren Fratzenbuch-Account für ihren besseren eigenen Staat als den, innerhalb dem sie leider immer noch eingezwängt und gemaßregelt werden. Der wirklich freie Rechtsstaat ist nicht Deutschland oder die USA, sondern die jeweilige Meinungsblase. So oder so ähnlich. ;)
Uffhausen hat geschrieben:(12 Jan 2021, 00:02)

Ach, ich bin doch auch so einer: Ich schreibe noch altmodische SMS und zahle sogar für diesen Dienst! :eek: ;)

Und ich muss mein Smartphone in der Regel erst nach 8 - 10 Tagen neu aufladen. Jedem, dem ich das erzähle, will sofort auch so ein Modell haben, wie ich eins besitze - dabei liegt die ganze Kunst nur am gelegentlichen statt permanenten Gebrauch des mobilen Internets! :p :)
Ich weigere mich penetrant, SMS zu schreiben. Ich telefoniere lieber. Und wenn mich jemand nicht sofort erreicht oder ich jemanden nicht gleich am Hörer habe, wird es eben später nochmals versucht. Der liebe Gott erfand zwar die Zeit, von Eile hat er aber nichts gesagt. :D

Ich denke ja schon darüber nach, mir irgendwo eine alte Telefonzelle zu besorgen mit Wahlscheibenapparaat und ob man das ggf. noch analog in Verkehr resp. gesprächsfähig bekommen könnte?

Bis dahin muss es halt das iphone 4S tun. Geht immer noch. Zum Telefonieren. Mehr braucht's für mich auch nicht.
:D
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DarkLightbringer
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von DarkLightbringer »

Senexx hat geschrieben:(12 Jan 2021, 00:31)
Den Vorhalt einer Straftat sollte ein Staatsanwalt erheben.

Das FBI nimmt ja auch Leute fest. Daraus lässt sich ableiten, dass konkrete Tatvorwürfe bestehen und Erfolgsaussichten vor Gericht erwartet werden.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Vongole »

DarkLightbringer hat geschrieben:(12 Jan 2021, 01:13)

Den Vorhalt einer Straftat sollte ein Staatsanwalt erheben.

Das FBI nimmt ja auch Leute fest. Daraus lässt sich ableiten, dass konkrete Tatvorwürfe bestehen und Erfolgsaussichten vor Gericht erwartet werden.
Die Tatvorwürfe bestehen. Der Einzige, der das offensichtlich noch nicht mitbekommen hat, bist du.
Wäre derjenige, gegen den sie erhoben werden, nicht der Präsident der USA, wäre das FBI längst tätig und Trump festgenommen.
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schokoschendrezki
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von schokoschendrezki »

Uffhausen hat geschrieben:(11 Jan 2021, 21:48)

Twitter und Facebook haben Trump gesperrt - wie soviele andere Nutzer zuvor und in Zukunft auch = und jetzt? :?:

Was soll bitte die Diskussion über Verletzung der freien Meinungsäußerung durch soziale Medien - sogar unsere Bundeskanzlerin sieht's "problematisch".

Um Trump oder Merkel soll es hier aber bitte nicht gehen - sondern um den Umstand, dass scheinbar soziale Medien nutzende Menschen eine Verletzung ihres Grundrechts auf freie Meinungsäußerung erkennen, sollten sie bspw. aufgrund Verstoßes gegen Nutzungsbedingungen via Sperrung an der weiteren Nutzung sozialer Medien gehindert werden.

Ich persönlich nutze keines dieser sozialen Medien - Twitter, Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, Whatsapp usw. = habe ich noch nie und werde ich ganz bestimmt auch nie. Ich habe auch bis heute nicht begriffen, was daran so "nachahmenswert" sein soll. Was ich seit Jahren nur sehe ist, dass sich mein gesellschaftliches Umfeld ganz und gar in die Abhängigkeit eben dieser sozialen Medien begeben hat.

Vor Jahren sagte mal eine Arbeitskollegin zu mir, als ich verblüfft erfuhr, dass eine andere Arbeitskollegin gekündigt hatte: "Mein Gott, du kriegst ja echt gar nix mehr mit!" - Ich: "Öh - ja, weil immer weniger mit mir gesprochen wird, vielleicht!?" - Sie: "Dann schaff' dir halt endlich Whatsapp an!" = da musste ich mir aber gewaltig auf die Zunge beißen... :dead:
Da stehst Du nicht allein da. Ich persönlich verdiene meinen Lebensunterhalt im IT-Bereich. Wenn auch eher im Backend ... Datenbanken, Progammierung, Serveradministration. Ich besitze noch nicht einnal ein Smartphone. Sowohl instinktiv als auch rational ist mir doch klar, dass all die scheinbar kostenlosen Dienste natürlich sehr wohl ihren Preis haben. Einen hohen Preis! Es ist noch nicht einmal so sehr die Preisgabe personenbezogener Daten. Es ist vor allem die Preisgabe unabhängiger und souveräner Meinungsbildung.

Es ist völlig normal, dass privat betriebene Plattformen Nutzer sperren können. Nicht nur, wenn sie irgendwie gegen informelle Regeln verstoßen, sondern auch, wenn sie die falsche Haarfrisur haben oder irgendwie unszenemäßig gekleidet sind oder einen unszenemäßigen Jargon pflegen. Das Problem liegt doch auf seiten derer, die Meinungsfreiheit oder Meinungsäußerungsfreiheit mit dem Recht verwechseln, auf der Party dabei sein zu dürfen, die sie - aus welchen Gründen auch immer - irgendwie gut und angesagt finden. Kennt jemmand noch diese Serie KIr Royal mit Mario Adorf in der Role des rheinischen "Kleber-Fabrikanten" Haffenloher?

Meinungsfreiheit muss gewährleistet sein, aber sie ist nur dann positiv erlebbar, wenn man seine Meinungen gegen einen Wiiderstand argumentativ vorbringt. Es muss Schweiß und Mühe kosten, seine Meinungen vorzubringen. Wie überhaupt nur die Tätigkeiten Befriedigung und Glück bringen, die man gegen einen Widerstand und mit Schweiß und Mühe verrichtet.
Zuletzt geändert von schokoschendrezki am Di 12. Jan 2021, 01:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von DarkLightbringer »

Vongole hat geschrieben:(12 Jan 2021, 01:21)

Die Tatvorwürfe bestehen. Der Einzige, der das offensichtlich noch nicht mitbekommen hat, bist du.
Wäre derjenige, gegen den sie erhoben werden, nicht der Präsident der USA, wäre das FBI längst tätig und Trump festgenommen.
Nun ja, ich habe noch einen Hauptberuf, es ist durchaus möglich, dass mir eine Nachricht entgeht.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand liegt etwas gegen 55 Personen vor, also in einem amtlichen Sinne.

Du meinst aber die Vorwürfe seitens Twitter oder des Golfverbandes ggü. Trump?
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von DarkLightbringer »

Auch die FAZ berichtet nun in einem Pro-Artikel von der Buchungsstornierung des Golfverbandes und meint, dies würde Trump empfindlich treffen.

https://www.faz.net/aktuell/

Das angestrebte Impeachement-Verfahren erscheint mir indes etwas ernster zu sein.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von schokoschendrezki »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(12 Jan 2021, 00:50)

Meiner Meinung nach hat es etwas mit dem Bergiff "soziale Medien" zu tun, der sozusagen zu einem Massenphänomen des Meinungsfreiheitsirrtums verleitet, und durch diesen irrenführenden Terminus "sozialer Medien" eine "gerechtere, korrigierte Welt einer tatsächlichen endliche freien Meinungsfreiheitswelt vorgaukelt wird, die bis es diesen, wenn man so will,
digitalen Ausweichanarchismus gab, eben den schon erwähnten Beschränkungen eines Journalismus und mächtiger
Zeitungsverlage ausgeliefert war.
Man solte vielleicht unterscheiden.. In Gesellschaften, in denen per Rechtsstaatlichkeit de facto Meinungsäußerungsfreiheit herrscht, erzeugen diese "sozialen Medien" eine Art Dauerkurzschluss. Es bildet sich nix eigenständiges, weil es sofort und augenblicklich gemeinschaftlich verdaut wird. In autokratischen oder diktatorischen Gesellschaften kann es dagegen der Zündfunke für überhaupt die Möglichkeit einer Meinungsbildung und einer Kommunikation sein.

Eine interessante Mittelstellung nehmen die aktuellen Proteste in Belarus ein. Die klugen Köpfe unter den (meist weiblichen) Oppositionellen nehmen sehr schnell wahr, dass oppositionelle Positionen gegen Lukaschenk[oa] sofort auch das Potenzial der Gruppendisziplinierung haben. Zu Beispiel in Richtung Nationalismus.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von McKnee »

Uffhausen hat geschrieben:(11 Jan 2021, 21:48)

Wie sehr ihr das - die Gesellschaft übt ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung immer mehr in sozialen Medien aus = soll deswegen bei Twitter & Co allumfassende Narrenfreiheit, oder einschränkende Nutzungsbedingungen herrschen? Ist eine Sperrung durch ein soziales Medium gleichbedeutend einer Verletzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung - oder nicht tatsächlich die Konsequenz aus der Verletzung von Nutzungsbedingungen eines sozialen Mediums? Kann/soll man virtuelle und reale Meinungsäußerung grundrechtlich gleichsetzen?
Ich bin ein großer Verfechter der Meinungsfreiheit und der sich daraus ergebenden Möglichkeiten, dem Austausch...und verwundert, dass ich mich trotzdem dem Meinungsdiktat dieses Forums unterwerfe, in dem Moderation und Vorstand bestimmen was darf und was nicht, nicht die allgemeinen Regeln und Gesetze.

Aber, ich ertrage dieses Diktat und deren Regeln und sehe durch den zusätzlichen Akt der Freischaltung/Registrierung mein Recht nicht eingeschränkt. Ich würde in einem kleiner Kreis sogar mit Realpersonalien agieren, weil ich zu dem stehe, was ich äußere und mich nicht verstecken muss. Bisher habe ich aber noch kein Forum gefunden, zu dem ich ausreichend Vertrauen hätte, um dort real zu agieren.

Ich persönlich halte nichts von derartigen Sperrungen und würde den Rahmen dafür sehr eng stecken, wenngleich ich sie nie ausschließen könnte und würde. Ich halte es sogar für unverantwortlich, derartige Sperrungen zu praktizieren, da sie trotz aller konspirativen Tendenzen einen gewissen Einblick bieten, der es erlaubt, die Situation zu bewerten.

Ich versuche es an einem Beispiel zu erläutern. Dabei weist dieses Beispiel erstaunliche Parallelen zur Modeartionskultur in diesem Forum auf.

Es geht um den Umgang mit dem Phänomen Rocker/Rockerkriminalität, dem seit nunmehr ca. 8 Jahren zunehmend auch Menschen zum Opfer fallen, die nicht ansatzweise etwas mit kriminogenen Strukturen im Bikermilieu zu tun haben.

Wir hatten einen guten Zugang, einen guten Überblick und ein gutes Gespür was sich in diesem Mileu abspielte. Eigentlich war alles im Sinne des Rechtstaates und der Menschen in dieser Gesellschaft. Krimnalität konnten und können wir nie zu 100% verhindern.

Dann kam die Politik (Moderation) und pfuschte uns in Handwerk. Es kam zur pauschalen Kriminalisierung, die sich über die Medien in die Gesellschaft ausbreitete. Wer nicht schnell genug auf den Baum kam, wurde von den Fluten mitgerissen. Menschen wurden kriminalisiert, die sich nach allgemeinen Maßstäben, die für alle gleich sein sollten, nichts zu Schulden kommen ließen.

Die "Rocker" zogen sich zunehmend zurück. Dadurch wurden "Geschäftsfelder" frei, Kriminalität wurde nicht bekämpft sondern verlagert. Aber Rocker waren und sind nicht auschließlich kriminell und das wurde ebenfalls ignoriert.

Die Bindung, die Einblicke und Erkenntnisse über die Lage wurden zunehmend schlechter. Vor all dem hatten wir von Beginn an gewarnt oder zumindest einige von uns, die nicht wie Schafe in der Herde liefen.

Heute wissen wir kaum noch etwas, weil sie sich so weit zurückgezogen haben und selbst die früher offen getragenen Patch, die alle eine eigene Geschichte und Ausage in sich trugen, sind heute nur noch rudimentär vorhanden.

Wir können die Lage heute - aufgrund dieser unnötigen Eingriffe - nicht mehr ausreichend erfassen und damit kaum noch bewerten. Das liegt nicht zuletzt auch an dem Generalverdacht, unter den alle, auch jene, die unerreichabr weit vom kriminellen Mileu waren, gestellt wurden. Dies kommt einer auf das Opportune begrenzten Meinungsfreiheit gleich. Wir nehmen einfach einge Facetten heraus, egal ob sie Grund dafür geben oder nicht, nur weil wir es für richtig halten und blenden damit zunehmend wesentliche Teile eines Gesamtbildes aus.

Wir verlieren Einblicke, aber auch neue Anstöße. Wir müssen nicht investieren, das stimmt. Nicht dahin, dass wir uns mit anderer Meinung auseinander setzen und schon gar nicht, mit unserer eigenen.

Es ist der leichtere Weg, aber einer mit Auflieger in eine Sackgasse ohne Wendehammer.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
Stoner

Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Stoner »

Das Problem ist darin zu suchen, dass in dem Augenblick, in dem die öffentlichen politischen Diskussionen auf privaten Plattformen mit Monopolstellung stattfinden, einige wenige Privatpersonen die Oberhoheit über Sagbares und Unsagbares bzw. über erwünschte und unerwünschte Personen gewinnen. Zensur wird sozusagen privatisiert und der öffentlichen Kontrolle durch die Bürger oder deren Vertreter entzogen. Das ist der Preis in der Demokratie.
Keinen_Faschismus!

Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Keinen_Faschismus! »

Uffhausen hat geschrieben:(11 Jan 2021, 21:48)
Twitter und Facebook haben Trump gesperrt - wie soviele andere Nutzer zuvor und in Zukunft auch = und jetzt? :?:
Es fehlen noch einige andere, die durch Twitter gesperrt werden sollten!

Wieso kann zum Beispiel ein Höcke dort noch seine Thesen verbreiten?

Natürlich darf Twitter das. Nennt sich "Hausrecht".
Trump kann seine Meinung ja außerhalb Twitters immer noch (viel zu) frei äußern.

Trump möchte keine Migranten in den USA.
Und Twitter möchte eben keinen Trump auf ihren Servern.
Eulenwoelfchen

Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Stoner hat geschrieben:(12 Jan 2021, 08:55)

Das Problem ist darin zu suchen, dass in dem Augenblick, in dem die öffentlichen politischen Diskussionen auf privaten Plattformen mit Monopolstellung stattfinden, einige wenige Privatpersonen die Oberhoheit über Sagbares und Unsagbares bzw. über erwünschte und unerwünschte Personen gewinnen. Zensur wird sozusagen privatisiert und der öffentlichen Kontrolle durch die Bürger oder deren Vertreter entzogen. Das ist der Preis in der Demokratie.
Ich halte diese Sicht für verengt und in der Sache unzutreffend.
Es steht Ihnen ja qua Gesetz frei und niemand kann Sie daran hindern, sofern sie die geltenden Gesetze unseres Rechtsstaates beachten, ein eigenes Forum oder eine wie auch immer geartete virtuelle Plattform zu eröffnen und zu betreiben. In der Sie oder die Nutzer/-innen die hier so beklagten phösen "Zensur"defizite oder Meinungsrichtungsdominanzen bzw. Meinungsunterdrückung "einiger Weniger" nicht hinnehmen müssen.. So dass auch der Rocker auf seine Kosten kommt. Oder der Antisemit, der aber nur für Besserwisser und Meinungsraumnapoleons einer ist, nicht aber für die tatsächlichen Lordsiegelbewahrer der Meinungsfreiheit und -wahrheit. Mit dem Herzen auf dem rechten Fleck.

Es ist weder Zensur noch Einschränkung oder Entzug der öffntlichen Meinungsfreiheitskontrolle, wenn ich einen 1,95 m großen Bandido oder Hells Angel in meinem Garten nicht haben will, weil er zwar keine Straftat am Gartentisch verübt, mir aber seine frei geäusserte Meinung und Vorliebe für 1,55m große Frauen mit viereckigem Kopf ins Knie schrauben will...weil man auf deren Kopf beim Blasen das Bierglas besonders bequem abstellen könne.
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relativ
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von relativ »

Uffhausen hat geschrieben:(11 Jan 2021, 21:48)

Twitter und Facebook haben Trump gesperrt - wie soviele andere Nutzer zuvor und in Zukunft auch = und jetzt? :?:

Was soll bitte die Diskussion über Verletzung der freien Meinungsäußerung durch soziale Medien - sogar unsere Bundeskanzlerin sieht's "problematisch".

Um Trump oder Merkel soll es hier aber bitte nicht gehen - sondern um den Umstand, dass scheinbar soziale Medien nutzende Menschen eine Verletzung ihres Grundrechts auf freie Meinungsäußerung erkennen, sollten sie bspw. aufgrund Verstoßes gegen Nutzungsbedingungen via Sperrung an der weiteren Nutzung sozialer Medien gehindert werden.

Ich persönlich nutze keines dieser sozialen Medien - Twitter, Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, Whatsapp usw. = habe ich noch nie und werde ich ganz bestimmt auch nie. Ich habe auch bis heute nicht begriffen, was daran so "nachahmenswert" sein soll. Was ich seit Jahren nur sehe ist, dass sich mein gesellschaftliches Umfeld ganz und gar in die Abhängigkeit eben dieser sozialen Medien begeben hat.

Vor Jahren sagte mal eine Arbeitskollegin zu mir, als ich verblüfft erfuhr, dass eine andere Arbeitskollegin gekündigt hatte: "Mein Gott, du kriegst ja echt gar nix mehr mit!" - Ich: "Öh - ja, weil immer weniger mit mir gesprochen wird, vielleicht!?" - Sie: "Dann schaff' dir halt endlich Whatsapp an!" = da musste ich mir aber gewaltig auf die Zunge beißen... :dead:

Aber zurück zum eigentlichen Thema: Wenn dem tatsächlich so wäre, dass Sperrungen seitens Twitter & Co das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen, dann verletzen Twitter & Co seit Jahren mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung! Die lassen mich nämlich unverschämterweise nicht mitmachen... bitte, wie - bei Twitter & Co muss man sich registrieren, um vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung überhaupt erst Gebrauch machen zu können? Waaas? Ich muss bei Twitter & Co quasi bitten, ob sie mir die Gnade erweisen, mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung bei ihnen auszuüben? Ach, du himmelblauer See! Sind die sozialen Medien denn neuerdings die Herrscher über unsere freien Grundrechte? Ich bekomme scheinbar echt nix mehr mit! :eek:

Ich sehe es so: Überall dort, wo du dich (im Internet) erst anmelden, registrieren und/oder freigeschaltet werden musst - und sei es auch kostenfrei! - kann von "Freiheit" und "Grundrecht" eigentlich keine große Rede mehr sein = sondern nur noch von "(verpflichtenden!) Nutzungsbedingungen". Wie wir solchen bspw. hier im Forum auch unterliegen.

Das ist aber gar nicht schlimm. Es hat ja immernoch jedermensch das freie Eintscheidungsmöglichkeit, nonexistent erscheinende Grundrechtsauslegung nicht anzuerkennen, sich deshalb nicht bei Twitter & Co zu registrieren und stattdessen wieder mit seinen Mitmenschen direkt zu kommunizieren. Früher, als es noch keine sozialen Medien gab, ging das doch auch. Und keiner hat geheult, dass deswegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht auszuüben wäre! ;)


Wie sehr ihr das - die Gesellschaft übt ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung immer mehr in sozialen Medien aus = soll deswegen bei Twitter & Co allumfassende Narrenfreiheit, oder einschränkende Nutzungsbedingungen herrschen? Ist eine Sperrung durch ein soziales Medium gleichbedeutend einer Verletzung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung - oder nicht tatsächlich die Konsequenz aus der Verletzung von Nutzungsbedingungen eines sozialen Mediums? Kann/soll man virtuelle und reale Meinungsäußerung grundrechtlich gleichsetzen?
Ich glaube kaum, daß Hetze , Lügen, oder der Aufruf zur Gewalt, im Sinne der freien Meinungsäußerung sind und da in den sozialen Medien die allgemeine Anonymität herrscht, werden zuvor nur dumpfe Gedanken einfach in die Welt hinaus gerotzt. Daher bin ich dafür, daß in den sozialen Medien nur noch mit Klarnamen gepostet werden darf. Dies wird den sogenannten hatespeech hoffentlich eindämmen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Keinen_Faschismus! »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(12 Jan 2021, 09:31)
Es steht Ihnen ja qua Gesetz frei und niemand kann Sie daran hindern, sofern sie die geltenden Gesetze unseres Rechtsstaates beachten, ein eigenes Forum oder eine wie auch immer geartete virtuelle Plattform zu eröffnen und zu betreiben.
So ist es.
"Parler" war ja so ein Beispiel:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parler_ ... _Netzwerk)
Glücklicherweise hat Amazon/Apple/Google der Plattform die Unterstützung aufgekündigt.
Nach 2-3 Jahren unerträglicher Inhalte ist dort nun endlich Schluss!

Es gibt wohl auch keinen Serverbetreiber der sie nehmen möchte.
Es bleiben den Rechten aber noch Brieftauben :D ;).
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Milady de Winter
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Milady de Winter »

relativ hat geschrieben:(12 Jan 2021, 09:45)

Ich glaube kaum, daß Hetze , Lügen, oder der Aufruf zur Gewalt, im Sinne der freien Meinungsäußerung sind und da in den sozialen Medien die allgemeine Anonymität herrscht, werden zuvor nur dumpfe Gedanken einfach in die Welt hinaus gerotzt. Daher bin ich dafür, daß in den sozialen Medien nur noch mit Klarnamen gepostet werden darf. Dies wird den sogenannten hatespeech hoffentlich eindämmen.
Das halte ich für kein probates Mittel - wegen der Kehrseite der Medaille. Widerspricht eine Meinung der eines "Haters" oder gewaltbereiten Lesers, ist die Folge für den Schreiber potenziell reale Gefahr. Es gibt genügend Gewaltpotenzial da draußen, man sollte diesen Leuten beim Ausleben dieser Gewalt nicht noch die Hand halten. Ich erinnere an Hassschreiben, Drohbriefe und Anschläge auf Personen des öffentlichen Lebens, die sich nicht im Sinne gewaltbereiter Randgruppen geäußert haben. Bei den meisten normalen Bürgern dürfte im Zweifelsfall eine Adresse herauszufinden sein. Und ausreichend Durchgeknallte, die sich die Mühe machen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Keinen_Faschismus! »

relativ hat geschrieben:(12 Jan 2021, 09:45)
Daher bin ich dafür, daß in den sozialen Medien nur noch mit Klarnamen gepostet werden darf. Dies wird den sogenannten hatespeech hoffentlich eindämmen.
Eine exzellente Idee!
Ich bin auch sehr dafür :thumbup:

So wäre es auch viel einfacher dem Arbeitgeber Hinweise zu geben, sollte ein Mitarbeiter mal seltsame Ansichten verbreiten. :cool:
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Eulenwoelfchen »

relativ hat geschrieben:(12 Jan 2021, 09:45)
Daher bin ich dafür, daß in den sozialen Medien nur noch mit Klarnamen gepostet werden darf. Dies wird den sogenannten hatespeech hoffentlich eindämmen.
Von diesem Klarnamenvorschlag sollten Sie schnellstens wieder Abstand nehmen. Sofern dies - höchst unwahrscheinlich - als weltweite oder zumindest europäische oder US-Gesetzgebung realisiert werden könnte.

Den betreffenden Plattformen wie Facebook oder Twitter etc. würde der klarnamengebundene Leichtsinn der Preisgabe eigener Daten und Vorlieben sicher sehr gut gefallen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von relativ »

Milady de Winter hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:03)

Das halte ich für kein probates Mittel - wegen der Kehrseite der Medaille. Widerspricht eine Meinung der eines "Haters" oder gewaltbereiten Lesers, ist die Folge für den Schreiber potenziell reale Gefahr. Es gibt genügend Gewaltpotenzial da draußen, man sollte diesen Leuten beim Ausleben dieser Gewalt nicht noch die Hand halten. Ich erinnere an Hassschreiben, Drohbriefe und Anschläge auf Personen des öffentlichen Lebens, die sich nicht im Sinne gewaltbereiter Randgruppen geäußert haben. Bei den meisten normalen Bürgern dürfte im Zweifelsfall eine Adresse herauszufinden sein. Und ausreichend Durchgeknallte, die sich die Mühe machen.
Klar wird es dass geben, aber wieso soll eine demokratische Gesellschaft das Risiko nur denen überlassen, die im öffentlichen Fokus stehen und die nicht die Möglichkeit haben anoym zu bleiben. Ich halte die Anonymität für den größsten Treiber von extremistischen Gedanken die sich im anonymen Netz verbreiten und verstärken und eine große Gefahr für unsere Demokratie sind. Wir alle die Demokratie wollen sind dazu aufgerufen diese auch zu "verteidigen".
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Tom Bombadil »

Vongole hat geschrieben:(12 Jan 2021, 01:21)

Wäre derjenige, gegen den sie erhoben werden, nicht der Präsident der USA, wäre das FBI längst tätig und Trump festgenommen.
Hast du eine Quelle, dass diesbezüglich gegen Trump ermittelt wird?
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Milady de Winter hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:03)

Das halte ich für kein probates Mittel - wegen der Kehrseite der Medaille. Widerspricht eine Meinung der eines "Haters" oder gewaltbereiten Lesers, ist die Folge für den Schreiber potenziell reale Gefahr. Es gibt genügend Gewaltpotenzial da draußen, man sollte diesen Leuten beim Ausleben dieser Gewalt nicht noch die Hand halten. Ich erinnere an Hassschreiben, Drohbriefe und Anschläge auf Personen des öffentlichen Lebens, die sich nicht im Sinne gewaltbereiter Randgruppen geäußert haben. Bei den meisten normalen Bürgern dürfte im Zweifelsfall eine Adresse herauszufinden sein. Und ausreichend Durchgeknallte, die sich die Mühe machen.
Ein weiterer, sehr schwerwiegender Einwand gegen Klarnamen. :thumbup: :thumbup:
Das wäre geradezu die voll geöffnete Büchse der Pandora für reale hate and crime - Taten.
Stoner

Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Stoner »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(12 Jan 2021, 09:31)

Ich halte diese Sicht für verengt und in der Sache unzutreffend.
Es steht Ihnen ja qua Gesetz frei und niemand kann Sie daran hindern, sofern sie die geltenden Gesetze unseres Rechtsstaates beachten, ein eigenes Forum oder eine wie auch immer geartete virtuelle Plattform zu eröffnen und zu betreiben. In der Sie oder die Nutzer/-innen die hier so beklagten phösen "Zensur"defizite oder Meinungsrichtungsdominanzen bzw. Meinungsunterdrückung "einiger Weniger" nicht hinnehmen müssen.. So dass auch der Rocker auf seine Kosten kommt. Oder der Antisemit, der aber nur für Besserwisser und Meinungsraumnapoleons einer ist, nicht aber für die tatsächlichen Lordsiegelbewahrer der Meinungsfreiheit und -wahrheit. Mit dem Herzen auf dem rechten Fleck.

Es ist weder Zensur noch Einschränkung oder Entzug der öffntlichen Meinungsfreiheitskontrolle, wenn ich einen 1,95 m großen Bandido oder Hells Angel in meinem Garten nicht haben will, weil er zwar keine Straftat am Gartentisch verübt, mir aber seine frei geäusserte Meinung und Vorliebe für 1,55m große Frauen mit viereckigem Kopf ins Knie schrauben will...weil man auf deren Kopf beim Blasen das Bierglas besonders bequem abstellen könne.
:rolleyes:

Wer lesen und verstehen kann, wäre klar im Vorteil. Ich bedien keine Strohmänner. Insofern bin ich hier gleich wieder weg. :|
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Tom Bombadil »

Senexx hat geschrieben:(12 Jan 2021, 00:00)

Ich glaube, Sie liegen leicht daneben. Insbesondere der Vergleich mit Leserbriefen ist nicht einschlägig.
Ist halt immer noch Neuland :)
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von relativ »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:05)

Von diesem Klarnamenvorschlag sollten Sie schnellstens wieder Abstand nehmen. Sofern dies - höchst unwahrscheinlich - als weltweite oder zumindest europäische oder US-Gesetzgebung realisiert werden könnte.

Den betreffenden Plattformen wie Facebook oder Twitter etc. würde der klarnamengebundene Leichtsinn der Preisgabe eigener Daten und Vorlieben sicher sehr gut gefallen.
Ich kenne mich mit twitter und co nicht so gut aus, aber haben die nicht sowieso schon etliche Daten von denjenigen die da mitmachen? Gleiches gilt für Bürger die viel im Internet bestellen ect.pp. Dieses Argument halte ich für ein eher schwaches, gerade wenn es darum geht die Feinde der Demokratie abzuwehren.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Tom Bombadil »

Stoner hat geschrieben:(12 Jan 2021, 08:55)

Zensur wird sozusagen privatisiert und der öffentlichen Kontrolle durch die Bürger oder deren Vertreter entzogen.
Richtig. MMn. muss das bei solchen marktbeherrschenden Plattformen gesetzlich geregelt werden, Äußerungen dürfen nur noch dann gelöscht werden, wenn ein Gericht sie für unzulässig hält, auch ein Account dürfte erst dann gesperrt oder gelöscht werden, wenn das gerichtlich angeordnet wird. Ansonsten ist man - gerade als Normalbürger, der weder Zeit noch Geld hat, sich gegen solche Konzerne zur Wehr zu setzen - der Willkür der Betreiber gnadenlos ausgeliefert.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Stoner hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:11)

:rolleyes:

Wer lesen und verstehen kann, wäre klar im Vorteil. Ich bedien keine Strohmänner. Insofern bin ich hier gleich wieder weg. :|
Ja, wer lesen kann oder will...Ich habe keinen Strohmann benutzt, sondern zu Ihrer!! Aussage Stellung bezogen, die ich in Ihrem Beitragszitat unterstrichen hatte. In der Sache selbst zeigten Sie als Antwort nur Verdächtigungen und Leberwursthaltung ohne inhaltliche Substanz. ;)
Zuletzt geändert von Eulenwoelfchen am Di 12. Jan 2021, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Tom Bombadil »

Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(12 Jan 2021, 09:29)

Es fehlen noch einige andere, die durch Twitter gesperrt werden sollten!
Ja, zB. Ayatollah Khamenei.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Keinen_Faschismus! »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:18)
Ja, zB. Ayatollah Khamenei.
Das sollten wir dann doch Twitter selbst entscheiden lassen, meinst du nicht?
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Tom Bombadil »

Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:21)

Das sollten wir dann doch Twitter selbst entscheiden lassen, meinst du nicht?
Die haben schon entschieden, dessen antisemitischer Hetze weiter eine globale Bühne zu bieten. Man darf daher Twitter als Brandbeschleuniger des weltweiten Antisemitismus ansehen. Oder geht dein Kampf gegen den Faschismus nicht auch mit Kampf gegen den Antisemitismus einher?
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:16)

Richtig. MMn. muss das bei solchen marktbeherrschenden Plattformen gesetzlich geregelt werden, Äußerungen dürfen nur noch dann gelöscht werden, wenn ein Gericht sie für unzulässig hält, auch ein Account dürfte erst dann gesperrt oder gelöscht werden, wenn das gerichtlich angeordnet wird. Ansonsten ist man - gerade als Normalbürger, der weder Zeit noch Geld hat, sich gegen solche Konzerne zur Wehr zu setzen - der Willkür der Betreiber gnadenlos ausgeliefert.
Nein, es ist nicht richtig, zumindest solange, als die bisherige, rechtsstaatliche Gestzeslage gilt.
Die Diskussion, diese gesetzlichen Verpflichtungen zu ändern ist nicht neu und schon länger Thema. Aber nicht unkompliziert im für und wider. Bisher setzt man eher auf freiwillige Selbstkontrolle solcher Dienste und Plattformen.

Ansonsten ist es ja auch so, dass zwar sicher nicht jeder Bürger die Zeit, das nötige Fachknowhow hat, um ewa durch Normekontollklagen oder andere Grundsatzentscheidungen bis in die höchstrichterliche Instanz ggf. zu erstreiten, die ihm ein vom Staat vorenthaltenes Recht letzlich durch eine erfolgreiche Klage zugestehen müssen. Passiert aber zuweilen.

Es dürfte auf der anderen Seite sehr schwierig sein oder werden, Vielbeschäftigten und finanziell minderausgestatteten Bürgerinnen und Bürgren die Bedingungen für die Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs, ob berechtigt oder nicht, so bequem und einfach zu machen, dass ihre vorgenannten Voraussetzungen oder Bedingungen sauber oder ideal zu erfüllen wären.

Die öffentliche Kontrolle des Bürgers im Rechtsstaat auch gegen vermeintliche Unterdrückung von Grundrechten wie der Meinungsfreiheit ist gegeben und auch Gegenstand nicht so seltener gerichtlicher Klärungen. ;)
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:21)

Das sollten wir dann doch Twitter selbst entscheiden lassen, meinst du nicht?
Darüber gehen die Meinungen und Diskussionen schon länger,
Zur Zeit ist die Rechtslage so, dass sie das allein entscheiden dürfen oder müssen. Und ob sich Twitter als Antisemitismusförderer und -verbreiter angesprochen fühlt oder - warum auch immer - nicht.

Aus meiner persönlichen Wahrnehmung heraus halte ich diese Hornhaut von Twitter gegnüber Antisemitismus für höchst bedenklich. Und folglich das Selbstvertändnis dieser Plattform für mehr als unappetitlich.

Aber die Betreiber / Eigentümer der Plattform sind eben selbst in - für mich und viele andere - in so weiter, anonymer Entfernung, die mich einfach abbitzen lassen kann, wie es gerade passt.

Tatsächlich kann man nur Wirkung erzielen, wenn man solche Haltungen deutlich ins Visier nimmt und ggf. auch die Politik im öffentlichen Diskurs anhält, endlich - notfalls gesetzlich - Grundlagen zu schaffen, die diese merkwürdige
antisemitische Duldung unter drastische Strafe stellen.

Aber das ist nicht ganz einfach, weil ja sofort die Wächter der Meinungs- und Grundrechtsfreiheit aufspringen und sich dagegen aussprechen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:18)

Ja, zB. Ayatollah Khamenei.
Wir wissen, das ist fuer dich Numero Uno aber selbst die Israelis fordern nicht Twitter auf den Knilch zu sperren! Der braucht Twitter nicht um sein Gift zu verspritzen. Das ist Saebelrasseln, das selbst die Israelis nicht ernst nehmen.

Aber Twitter ist durchaus aktive wenn es um Tweets geht, die falsch sind, Luegen sind, Rassistisch sind und gegen jeden guten Geschmack.

zB

https://www.theguardian.com/world/2021/ ... g-machines

Und hier

https://www.cnbc.com/2020/10/15/twitter ... aust-.html

und hier

https://twitter.com/stopjewishhate?lang=en

Nur ein paar Beispiele.

Uebrigrens ich tweete nicht.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Tom Bombadil »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(12 Jan 2021, 11:29)

Der braucht Twitter nicht um sein Gift zu verspritzen.
Dann kann Twitter ihn ja problemlos sperren. Und ja, jemand der Israel in Nazisprache als "Krebsgeschwür", das ausgerottet werden muss, tituliert, der sollte mMn. auf Twitter gesperrt werden. Ich finde es dann doch befremdlich - aber auch erhellend - dass es da überhaupt etwas zu diskutieren gibt.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 11:34)

Dann kann Twitter ihn ja problemlos sperren. Und ja, jemand der Israel in Nazisprache als "Krebsgeschwür", das ausgerottet werden muss, tituliert, der sollte mMn. auf Twitter gesperrt werden. Ich finde es dann doch befremdlich - aber auch erhellend - dass es da überhaupt etwas zu diskutieren gibt.
Kim Jong Un bedient sich aehnlicher Rumpelstilz Rhethorik wenn er ueber die USA herzieht.

Niemand nimmt diese Hampelmaenner ernst.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 11:34)

Dann kann Twitter ihn ja problemlos sperren. Und ja, jemand der Israel in Nazisprache als "Krebsgeschwür", das ausgerottet werden muss, tituliert, der sollte mMn. auf Twitter gesperrt werden. Ich finde es dann doch befremdlich - aber auch erhellend - dass es da überhaupt etwas zu diskutieren gibt.
Die Empörung kann ich verstehen. Aber eigentlich ist dieser Thread nach der Intention des Eröffners hier nicht als Antisemitismustribunal gegen Twitter gedacht, soweit ich das verstanden habe. Diese spezielle Kritik ist ja schon Gegenstand in anderen Strängen.
Die sicher notwendige Diskussion darüber muss jetzt nicht zwangsläufig jeden Strang vereinnahmen und die Diskussion nur noch auf das ungehinderte Giftverspritzen der Terrormullahs in Tehean verengen, die Twitter weiterhin zulässt.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Ammianus »

Keinen_Faschismus! hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:04)

Eine exzellente Idee!
Ich bin auch sehr dafür :thumbup:

So wäre es auch viel einfacher dem Arbeitgeber Hinweise zu geben, sollte ein Mitarbeiter mal seltsame Ansichten verbreiten. :cool:
Du solltest endlich das erste Wort aus deinem Avatar-Namen streichen.
Das zweite ist schon fast ein Klarname.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Tom Bombadil »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(12 Jan 2021, 11:39)

Kim Jong Un bedient sich aehnlicher Rumpelstilz Rhethorik wenn er ueber die USA herzieht.
Hast du Beispiele oder nicht?
Niemand nimmt diese Hampelmaenner ernst.
Du solltest nicht von dir auf andere schließen, diese "Hampelmänner" haben große Macht und finanzieren und schüren - im Falle Irans - Terrorismus gegen Israel. Es gibt keinen guten Grund, denen den Zugang zu Twitter nicht zu sperren.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von aleph »

Eine Möglichkeit wäre eine Klage gegen Twitter in Deutschland, weil die Aussagen des Ayathollas gegen das deutsche Recht bezüglich Volksverhetzung, Anstachelung zum Krieg und Gefährdung des öffentlichen Friedens verstoßen. Einen Rechtsanwalt für die Abmahnung beauftragen, dann dürfte Twitter sich das überlegen.
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Liegestuhl »

Uffhausen hat geschrieben:(11 Jan 2021, 21:48)
Wie sehr ihr das - die Gesellschaft übt ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung immer mehr in sozialen Medien aus = soll deswegen bei Twitter & Co allumfassende Narrenfreiheit, oder einschränkende Nutzungsbedingungen herrschen?
Trump könnte sich immer noch eine Homepage bei wix.com basteln.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Eulenwoelfchen »

aleph hat geschrieben:(12 Jan 2021, 12:06)

Eine Möglichkeit wäre eine Klage gegen Twitter in Deutschland, weil die Aussagen des Ayathollas gegen das deutsche Recht bezüglich Volksverhetzung, Anstachelung zum Krieg und Gefährdung des öffentlichen Friedens verstoßen. Einen Rechtsanwalt für die Abmahnung beauftragen, dann dürfte Twitter sich das überlegen.
Das könnte doch eigentlich der zuständige Fachmann Herr Klein im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland machen.
Die paar Kröten für richtig gute Juristen muss er halt dem Scholz aus dem Kreuz leiern. Ein paar Millionen für kompente externe Fachhilfe bekam auch Ursula von der Leyen hin, als sie noch BMfV war.

Vielleicht könnte er aber noch eleganter seine sicherlich guten Beziehungen zur EU spielen lassen und eine Klage der EU gegen Twitter vor dem EUGH einreichen. Die EU hat ja nun wirklich Kohle wie Rockefeller. Ich ja leider nicht.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Milady de Winter »

relativ hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:10)

Klar wird es dass geben, aber wieso soll eine demokratische Gesellschaft das Risiko nur denen überlassen, die im öffentlichen Fokus stehen und die nicht die Möglichkeit haben anoym zu bleiben.
Wer im öffentlichen Fokus steht, der weiß, auf welchem Terrain er sich bewegt. Zudem könnte auch jeder, der im öffentlichen Fokus steht, anonym auf irgendwelchen Plattformen posten. Und ich vermute mal ganz kühn, dass Personen des öffentlichen Lebens im Zweifelsfall auch mehr Schutz und/oder Aufmerksamkeit bekommen, als Herr oder Frau relativ von nebenan, die - und das ist keineswegs despektierlich gemeint - nicht wirklich von öffentlichem Interesse sind. Da wird es ggf. ungleich schwieriger, nach einer Drohung bewaffneten Schutz vor die Tür zu kriegen.
Ich halte die Anonymität für den größsten Treiber von extremistischen Gedanken die sich im anonymen Netz verbreiten und verstärken und eine große Gefahr für unsere Demokratie sind. Wir alle die Demokratie wollen sind dazu aufgerufen diese auch zu "verteidigen".
Da bin ich durchaus bei Dir. Nur gewinnen wir in meinen Augen mit den Klarnamen-Vorschlag nicht den gewünschten Blumentopf, eher im Gegenteil.
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Kohlhaas
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Kohlhaas »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(12 Jan 2021, 00:50)

Meiner Meinung nach hat es etwas mit dem Bergiff "soziale Medien" zu tun, der sozusagen zu einem Massenphänomen des Meinungsfreiheitsirrtums verleitet, und durch diesen irrenführenden Terminus "sozialer Medien" eine "gerechtere, korrigierte Welt einer tatsächlichen endliche freien Meinungsfreiheitswelt vorgaukelt wird, die bis es diesen, wenn man so will,
digitalen Ausweichanarchismus gab, eben den schon erwähnten Beschränkungen eines Journalismus und mächtiger
Zeitungsverlage ausgeliefert war. Die bestimmten, welch Volkes Stimme wie kungetan werden konnte und welche eben nicht. Die Meinungsäusserung sich mehr auf die Abonnierung der genehmen Presseerzeugnisse beschränkte und Meinungsäusserung sich mehr auf passiven Empfang reduzieren musste, denn selbstbestimmtes, aktives Äussern der eigenen Meinung.

Diese plötzliche Befreieung kann man durchaus als Revolution und Befreiung von den Fesseln fremdbestimmter Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten der individuellen Meinungsäusserung begreifen.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. In einem konkreten Punkt muss ich aber widersprechen. Es gehörte immer zum "guten Ton" in der (deutschen) Presselandschaft, eben NICHT willkürlich zu entscheiden, welche Meinungen geäußert werden dürfen und welche nicht. Ja, es gab auch immer die ausdrücklich meinungsgeprägten Ausnahmen. Natürlich konnte niemand verlangen, dass der "Vorwärts" einen Kommentar von Höcke abdruckt oder dass in der "Emma" die Meinung vertreten wird, Frauen gehören hinter den Herd oder alternativ ins Bett. Von solchen ausdrücklich meinungsbetonten Medien rede ich mal nicht. Ich meine nur die vorwiegend "berichterstattende" Presse. Und die hat in Deutschland halt nie Meinungen unterdrückt. Die hat sich nur der Pflicht gestellt, Meinungsäußerungen auf ihre Plausibilität und juristische Zulässigkeit zu hinterfragen und gegebenenfalls abweichende Meinungen oder widersprechende Fakten ebenfalls zu veröffentlichen.

Beispiel: Wenn in einem Leserbrief eine Verleumdung oder eine Beleidung geäußert wird, dann darf dieser Leserbrief nach deutschem Recht nicht veröffentlicht werden. Laut Gesetz ist nämlich Jeder der Beleidigung oder der Verleumdung schuldig, der so eine Beleidigung oder Verleumdung äußert oder verbreitet. In den asozialen Medien ist das anders. Da kann jeder ganz anonym alles schreiben, ohne befürchten zu müssen, dass er irgendwie belangt wird. Nach deutschem Recht ist das eigentlich gesetzeswidrig. Es kann nur nicht geahndet werden, weil man die Verursacher nicht namhaft machen kann oder weil die Server, über die solche rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht werden, in Nowosibirsk oder in St. Louis stehen.

Nachsatz: In deutschen Zeitungen wird kein (legaler) Leserbrief veröffentlicht, ohne dass der Urheber bekannt/ermittelt ist. Niemand kann unter dem Namen seines Nachbarn eine (formal legale) Meinung äußern, die der Nachbar vielleicht gar nicht teilt.

Zweites Beispiel: Wenn ein Politiker gegenüber einem "Presseerzeugnis" (Rundfunk und Fernsehen explizit eingeschlossen!) eine Meinung äußert oder eine Tatsachenbehauptung aufstellt, muss er sich damit abfinden, dass das "Presseerzeugnis" die getätigten Aussagen überprüft, unter Umständen widerlegende Fakten hinzufügt und die Ansichten der politischen "Gegenseite" mit veröffentlicht. Genau DAS ist es, was den selbsternannten "Verteidigern der Meinungsfreiheit" gegen den Strich geht. Die fordern das Recht ein, ihre Meinung äußern zu dürfen, OHNE dass sie auf ihre Richtigkeit überprüft wird. OHNE, dass mögliche Gegenmeinungen veröffentlicht werden. In den asozialen Medien können diese "Verteidiger der Meinungsfreiheit" genau das tun. In den "bösen, gleichgeschalteten Systemmedien" können sie es nicht.

Betrachten wir mal den Herrn Trump. Um den soll es hier eigentlich nicht gehen, aber der ist ein Paradebeispiel! Der Mann ist US-Präsident. Der hat nun wirklich keine Probleme, seine Meinung weltweit und medienwirksam zu äußern. Trotzdem hetzt er seit seinem ersten Auftritt auf der politischen Bühne gegen die "Fake-News-Medien". Warum macht er das? Weil die "Fake-News-Medien" in zensiert und seine Lügen nicht verbreitet hätten? Nein! Er hat das gemacht, weil die "Fake-News-Medien" seine Lügen immer verbreitet und gleichzeitig widersprechende Fakten mit verbreitet haben. Gemäß journalistischer Sorgfaltspficht.

Die selbsternannten "Verteidiger der Meinungsfreiheit" fordern gar keine Meinungsfreiheit. Tatsächlich fordern sie, dass sie ihre Meinung frei äußern dürfen, ohne dass ihnen jemand widersprechen darf. Sie fordern "Meinungsfreiheit" nur für sich selbst und sprechen sie allen anderen Menschen ab. In den asozialen Medien geht das. Da können diese Leute ihre Blasen bilden. In den "Systemmedien" geht das nicht.

Wie schon an anderer Stelle geäußert: Das Grundproblem der asozialen Medien liegt darin, dass jeder Mensch willkürlich ALLES äußern darf, ohne für den Wahrheitsgehalt geradestehen zu müssen. Das finden die angeblichen "Verteidiger der freien Meinungsäußerung" ganz toll. Ich kann das nicht nachvollziehen. Es gibt in Deutschland ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Es gibt kein Grundrecht, unwidersprochen zu lügen.

Frag mich jetzt bitte nicht, wie man dieses Dilemma mit den asozialen Netzwerken lösen soll. Ich weiß es nicht. Eine Möglichkeit wäre es, die alle abzuschalten. Aber das will ja nun auch niemand. So wie sie sind, sind die genannten Netzwerke aber eine Gefahr für die Demokratie. Das hat Trump bewiesen.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Kohlhaas »

Milady de Winter hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:03)

Das halte ich für kein probates Mittel - wegen der Kehrseite der Medaille. Widerspricht eine Meinung der eines "Haters" oder gewaltbereiten Lesers, ist die Folge für den Schreiber potenziell reale Gefahr. Es gibt genügend Gewaltpotenzial da draußen, man sollte diesen Leuten beim Ausleben dieser Gewalt nicht noch die Hand halten. Ich erinnere an Hassschreiben, Drohbriefe und Anschläge auf Personen des öffentlichen Lebens, die sich nicht im Sinne gewaltbereiter Randgruppen geäußert haben. Bei den meisten normalen Bürgern dürfte im Zweifelsfall eine Adresse herauszufinden sein. Und ausreichend Durchgeknallte, die sich die Mühe machen.
Okay, da hast Du einen Punkt. Man will sich durch die Teilnahme an einer Diskussion ja nicht zur Zielscheibe für gewaltbereite "Andersdenkende" machen.

Trotzdem finde ich die Idee mit den Klarnamen bestechend. Ich bin überzeugt, dass im Internet viel weniger Idioten idiotische und potenziell rechtswidrige Meinungen äußern würden, wenn diese Meinungen ihnen ganz persönlich zugerechnet werden könnten. Also meine Idee: Man postet nicht mit seinem Klarnamen, muss aber bei der Anmeldung in so einem Forum wie diesem hier seinen Klarnamen hinterlegen und autentifizieren lassen. Technisch kein Problem. Bei meiner Bank musste ich ja auch Informationen hinterlassen, die sicherstellen, dass ein Überweisungsauftrag von MIR und nicht von irgendeinem Verbrecher stammt.

Meiner Ansicht nach liegt hier der Kernpunkt der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit! Wenn ich eine Meinung vertrete, dann muss ich auch persönlich dazu stehen, dass ich sie vertrete. Beispiel: Es wäre völlig widersinnig, an einer Demonstration gegen irgendetwas teilzunehmen und gleichzeitig zu verlangen, dass man dabei nicht fotografiert werden darf. So nach dem Motto "Ich demonstriere, aber ich will dabei nicht gesehen werden..."

Wer für sich das Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nimmt, der muss zu seiner Meinung auch stehen können. Ganz persönlich.
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Vongole »

Tom Bombadil hat geschrieben:(12 Jan 2021, 10:11)

Hast du eine Quelle, dass diesbezüglich gegen Trump ermittelt wird?
Die Tatsache, dass Trump mit seinen Anwälten diskutiert, ob er sich selbst begnadigen kann, lässt darauf schließen.
https://edition.cnn.com/2021/01/11/poli ... index.html
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Re: Die Gesellschaft, die sozialen Medien und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung

Beitrag von Tom Bombadil »

Vongole hat geschrieben:(12 Jan 2021, 14:45)

Die Tatsache, dass Trump mit seinen Anwälten diskutiert, ob er sich selbst begnadigen kann, lässt darauf schließen.
Das ist aber nur ein schwaches Indiz. Naja, warten wir es mal ab, sobald er aus dem Weißen Haus raus ist, wird man sicher mehr erfahren.
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