Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

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Teeernte
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Teeernte »

Markus84 hat geschrieben:(16 May 2019, 08:05)

Die Zeiterfassung ist meiner Meinung nach keine zusätzliche Bürokratie.
AHA.

Meinst Du - der Arbeitnehmer//Arbeitgeber lässt sich hier den VERSTOSS gegen den Arbeitsschutz - GERICHTSVERWERTBAR - Dokumentieren ?

Wer soll so blöd sein ?

Die "Bürokratie" (eine "ECHTE" Meldung) kann ein Bauarbeiter nicht machen. Die 12 Stunden Arbeit Am Tag - Mo 11.00 Uhr an der Baustelle....Do 12;00 Uhr AB Baustelle -
5 Stunden Anfahrt...5 Stunden Rückfahrt .... wie soll man DAS "verkaufen" ??

Das trifft (fast) alle Bau- und Montagearbeiten.

Mehr als 10 Stunden dürfen nicht "geschrieben" werden - ARBEITSSCHUTZ ....G25 . Arbeitgeber , der mehr als 10 Stunden genehmigt - geht bei einem Unfall in den KNAST.
(Das Urteil müsste ich raussuchen....da ist ein voll besetzter PKW nach 12 Stunden in die Planke gegangen....alle Insassen tot.)

Natürlich muss die EU auch gegenkontrollieren.......Meldungen, Prüfungen....Betriebsprüfungen.....alle 6 Monate. Extra Mitarbeiter....Meldungen -

Am besten einen "Fahrtenschreiber" am ZUGELASSENEN BüroStuhl. :D :D :D ...
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Teeernte
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Teeernte »

becksham hat geschrieben:(16 May 2019, 11:58)

Das ist doch quatsch. Wenn es bei euch jetzt schon eine Erfassung über die komplette Arbeitszeit gibt,
Der Arbeitgeber muss nun erfassen - und ist für die RICHTIGKEIT der Meldung haftend.

Vorher warst Du es - mit Deiner Unterschrift. ------ DAS ist mit dem URTEIL nun VORBEI !

Der Arbeitgeber muss sich somit etwas einfallen lassen.......und das wird er... Mal sehen was meine GEWERKSCHAFT gegen das EU URTEIL - Eingriff in die privatsphäre von Arbeitnehmern ....macht.

.....bei unterbezahlten AN - mag ich das einsehen.. :D :D :D
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von becksham »

Teeernte hat geschrieben:(16 May 2019, 12:12)

Der Arbeitgeber muss nun erfassen - und ist für die RICHTIGKEIT der Meldung haftend.

Vorher warst Du es - mit Deiner Unterschrift. ------ DAS ist mit dem URTEIL nun VORBEI !

Der Arbeitgeber muss sich somit etwas einfallen lassen.......und das wird er... Mal sehen was meine GEWERKSCHAFT gegen das EU URTEIL - Eingriff in die privatsphäre von Arbeitnehmern ....macht.

.....bei unterbezahlten AN - mag ich das einsehen.. :D :D :D
Nein, das ist falsch.
Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 Jahre; die zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen).

Besonders schwerwiegende ordnungswidrige Handlungen sind sogar unter Strafe gestellt (§ 23 ArbZG) – der gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßende Straftäter wird je nach Grad des Verschuldens mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Täter in diesem Sinne ist nur der Arbeitgeber, nicht der betroffene Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist der Normadressat des Arbeitszeitgesetzes (und damit aber auch die Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers als beauftragte Personen).
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 27324.html

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin. ... eitgesetz/

Alles, was über 8 Stunden täglich hinausging, musste der Arbeitgeber auch bisher erfassen. In Deutschland und wohl auch in Spanien gab es diese Regelung, dass die Arbeitszeit zwischen erster und achter Stunde nicht zwingend zu erfassen ist. Darüber hinaus muss er es auch heute schon. Also das, was Arbeitszeitverstöße sind, muss er auch jetzt schon erfassen.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Teeernte »

becksham hat geschrieben:(16 May 2019, 12:20)

Nein, das ist falsch.

Darüber hinaus muss er es auch heute schon. Also das, was Arbeitszeitverstöße sind, muss er auch jetzt schon erfassen.

Das macht er mit Deiner Meldung.... bisher.

Deine (mögliche Falschmeldung) gilt nun nicht mehr.


ÖD Vorschriften ???

Wird das EU Recht auch BÜGELN.


Die Springzeit der LEHRER früh eine Stunde...nachmittags 3 - werden dann Arbeitszeit//Bereitschaft - wenn sich der AN für "ERSATZSTUNDEN" //Vertretung bereithalten MUSS.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von imp »

relativ hat geschrieben:(16 May 2019, 12:07)

Doch, auf denjenigen die vorher bei der Erfassung der Überstunden und Extraarbeit nix taten, kommen jetzt möglicherweise zusätzliche Belastungen zu.
Naja, Flatrate-Arbeit mit 48 Stunden zum Preis von 40 ist eben nicht mehr drin.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von firlefanz11 »

Troh.Klaus hat geschrieben:(15 May 2019, 12:19)
Wie sieht denn bei Euch derzeit die Arbeitszeiten-Erfassung aus? Alle mit reiner Vertrauensarbeitszeit?
Jo, gibt keine Erfassung.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von imp »

firlefanz11 hat geschrieben:(17 May 2019, 09:34)

Jo, gibt keine Erfassung.
Ich erfasse schon immer aus Eigeninteresse Arbeiten. Für mich ändert sich voraussichtlich nur, dass das potentiell wer sehen will.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von McKnee »

Mein Arbeitgeber nimmt von meinen Arbeitszeiten offiziell nur Kenntnis, wenn ich sie ihm aus verschiedenen Gründen zur Freischaltung vorlegen muss und wenn sie Bestandteil von Zulagen sind. Grundsätzlich unterliegen sie dem Datenschutz und werden nur von denen eingesehen, die in Ausnahmen manuell am Rechner das Konto korrigieren müssen.

Ich verschenke hier und da noch Arbeitszeit, aber nicht so viel wie vor der Erfassung. Es ist vieles einfacher geworden, auch wenn ich mir die nicht wahrgenommene Mittagspause gutschreiben lasse.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von imp »

McKnee hat geschrieben:(18 May 2019, 07:39)

Mein Arbeitgeber nimmt von meinen Arbeitszeiten offiziell nur Kenntnis, wenn ich sie ihm aus verschiedenen Gründen zur Freischaltung vorlegen muss und wenn sie Bestandteil von Zulagen sind. Grundsätzlich unterliegen sie dem Datenschutz und werden nur von denen eingesehen, die in Ausnahmen manuell am Rechner das Konto korrigieren müssen.

Ich verschenke hier und da noch Arbeitszeit, aber nicht so viel wie vor der Erfassung. Es ist vieles einfacher geworden, auch wenn ich mir die nicht wahrgenommene Mittagspause gutschreiben lasse.
Ich animiere mein Team gern, in Pausenzeiten gemeinsam den Raum zu verlassen und auch nicht am Telefon rumzudillern. Aber ich bin meistens gar nicht da, sodass das eher lebt, wenn ich präsent bin. Ich bin auch ein Fan davon, zum Essen irgendwo hin zu laufen, einen Park oder ein Restaurant oder einen Imbiss, sodass das Gehirn und die Motorik eine kleine Abwechslung bekommen. Wie die Leute das in ihre Zeiterfassung einbauen, ist mir ziemlich egal.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von watisdatdenn? »

imp hat geschrieben:(16 May 2019, 17:59)
Naja, Flatrate-Arbeit mit 48 Stunden zum Preis von 40 ist eben nicht mehr drin.
Das ist doch wirklich nur in prekären Jobs der Fall.
Bei Facharbeitern traut sich das (zurecht) kein Arbeitgeber, denn dann sind die begehrten Arbeitnehmer schnell weg und der Arbeitgeber kann zu machen.

Bei den prekären Jobs (die wegautomatisiert gehören) sorgt der MigrationsPakt dafür dass es nicht an billigen Arbeitern mangelt und dass somit langfristig wertschöpfende Automatisierung unterbunden wird.

Für mich ist die neue Regelung eine zusätzliche Gängelung aus Brüssel, die es Neuunternehmern noch schwerer macht als es eh schon ist..
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von imp »

watisdatdenn? hat geschrieben:(18 May 2019, 08:08)

Das ist doch wirklich nur in prekären Jobs der Fall.
Bei Facharbeitern traut sich das (zurecht) kein Arbeitgeber, denn dann sind die begehrten Arbeitnehmer schnell weg und der Arbeitgeber kann zu machen.
Da kann ich nur sagen: Kenn ich aus vielen Gesprächen anders. Web- und Medienbranche, Verkauf, aber auch im viel geliebten Handwerk. Mag sein, dass sie besser bezahlt sind als in der Krise - den Ausnahmezustand als Regelfall kennen immer noch viele nur zu gut, ohne Abrechnung von Extrastunden. Es gibt auch viele Gegenbeispiele, wo es ordentlich läuft.
Bei den prekären Jobs (die wegautomatisiert gehören) sorgt der MigrationsPakt dafür dass es nicht an billigen Arbeitern mangelt und dass somit langfristig wertschöpfende Automatisierung unterbunden wird.
Eine wirklich lohnende Automation findet früher oder später immer ihren Investor. Die Rede von der investitionsbremsenden Einwanderung in den Arbeitsmarkt, die etwa afd-nahe Autoren wie Heike Knortz regelmäßig und dünn belegt behaupten, war schon für die 60er falsch und bei der derzeitigen Kontraktion am Arbeitsmarkt ebenso. Es ist vielmehr so, dass es immer Arbeiten mit höherem und geringerem Niveau gibt und dass man viele davon nicht in dem Zeitraum gewinnbringend automatisieren kann, in dem die Arbeitskräfte knapp werden.
Für mich ist die neue Regelung eine zusätzliche Gängelung aus Brüssel, die es Neuunternehmern noch schwerer macht als es eh schon ist..
Das ist natürlich eher fragwürdig. Neuunternehmer mieten ein Saas-Angebot mit App für ihre Angestellten. Mit zwei bis zehn Klicks pro Tag ist das abgedeckt. Freelancer dagegen sind keine Angestellten und dürfen sich nach Lust und Notwendigkeit weiter verausgaben.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Dampflok94 »

watisdatdenn? hat geschrieben:(18 May 2019, 08:08)
Für mich ist die neue Regelung eine zusätzliche Gängelung aus Brüssel, die es Neuunternehmern noch schwerer macht als es eh schon ist..
Da sollte man erst mal abwarten. Das Gericht hat den einzelnen Ländern aufgegeben hier was zu regeln. Aber nur wenig Vorgaben gemacht. Was also die Bundesregierung daraus macht, weiß niemand. So wäre wohl durchaus eine Selbstaufschreibung in Kleinbetrieben denkbar. (Und was anderes sind ja neue Unternehmen seltenst.) Da wird eine Excel-Liste kreiert und fertig. Einziges Problem: Ggf. kann der Arbeitnehmer nun Überstunden nachweisen und dann die Bezahlung einfordern. Aber das ist ja wohl nur recht und billig.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von frems »

Für viele Firmen ziemlich problematisch, zum Beispiel Gastro, Handwerk, Reinigungsdienste usw., die nicht nur auf billige Arbeitskräfte angewiesen sind, sondern auch unbezahlte Überstunden. Vielleicht könnte man das über ein Pflichtjahr (oder zwei) für junge Menschen etwas abfedern, wenn man den Dienst auch in solchen Branchen zugeteilt bekommt.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von el loco »

JJazzGold hat geschrieben: Mi 15. Mai 2019, 11:38 Eigentlich geht es um Kontrolle. Der AG wird verpflichtet, ein System zur verlässlichen, lückenlosen Kontrolle geleisteter Arbeitszeit einzuführen.
Darüber hinaus um die Erhebung und Speicherung weiterer Daten für den Staat, der daraus weitere "Erkentnisse" zieht, um Betrieben weitere Besteuerungen aufzuhalsen.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Realist2014 »

el loco hat geschrieben: Di 13. Sep 2022, 20:02 Darüber hinaus um die Erhebung und Speicherung weiterer Daten für den Staat, der daraus weitere "Erkentnisse" zieht, um Betrieben weitere Besteuerungen aufzuhalsen.
Der "Staat" hat doch gar keinen Zugriff auf diese Informationen....
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Tom Bombadil »

Realist2014 hat geschrieben: Di 13. Sep 2022, 20:06 Der "Staat" hat doch gar keinen Zugriff auf diese Informationen....
Aber sicher, zB. bei einer Lohnprüfung.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Realist2014 »

Tom Bombadil hat geschrieben: Di 13. Sep 2022, 20:08 Aber sicher, zB. bei einer Lohnprüfung.
Was ist eine "Lohnprüfung"?

Betriebsprüfung?

Da werden nicht die Arbeitszeiten "abgezogen". Wozu auch?
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von peterkneter »

würde ja gern wissen was hier hinter der Bezahlschranke für neue Erkenntnisse herausgekommen sind...

https://www.spiegel.de/karriere/arbeits ... 3646314e0e
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H2O
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von H2O »

Hier schimmert durch, als ob der Staat in Betrieben sich nicht um Arbeitszeiten kümmert. Das ist aber nicht so! Es gibt Arbeitszeitgesetze, die die Gewerbeaufsicht durchaus kontrollieren darf. Da geht es um die Begrenzung der Wochenarbeitszeit, die tägliche Höchstarbeitsdauer usw. Also im weitesten Sinne um Sicherheit am Arbeitsplatz und auf dem Wege von und zur Arbeitsstelle. Der praktische Ablauf ist aber nicht etwa so, daß da plötzlich Beamte mit wichtiger Miene im Betrieb aufkreuzen, um die Einhaltung der Arbeitszeitenregelung anlaßlos zu überprüfen. Aber wehe, wenn es Arbeitsunfälle oder Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle gegeben hat.

Wenn ein Betrieb in einer ernsten Notlage zur Abwendung eines großen Verlusts gegen diese Arbeitszeitenregelung verstoßen muß, dann sollte er diese Notwendigkeit besser zuvor bei der Gewerbebaufsicht beantragt haben. Ansonsten sind empfindliche Geldstrafen zu erwarten.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von firlefanz11 »

Ja ja, alles unter dem Vorwand des Arbeitnehmerschutzes aber dass sie zig Leuten ihre Vertrauensarbeitszeit Regelung kaputt machen ist Denen wurscht...! :mad:
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von peterkneter »

Heil will eine pragmatische Lösung erarbeiten... na mal sehen, was das heißen wird:
https://www.zeit.de/arbeit/2022-09/stec ... terfassung
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Man kann ja mal einen Blick nach Ösiland werfen, da gibt's den Irrsinn seit 15 Jahren oder so...
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von peterkneter »

Jetzt wird Ernst mit der Zeiterfassung.
https://www.zeit.de/arbeit/2023-04/arbe ... fragen-faq
Wer hat schon Erfahrungen mit Apps und ähnlichem?
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Misterfritz »

peterkneter hat geschrieben: Mi 19. Apr 2023, 19:45 Jetzt wird Ernst mit der Zeiterfassung.
https://www.zeit.de/arbeit/2023-04/arbe ... fragen-faq
Wer hat schon Erfahrungen mit Apps und ähnlichem?
Ich habe so eine Chipkarte.
Die halte ich kurz beim Kommen und Gehen auf ein Lesegerät.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft ;)
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Cobra9 »

Chip und App
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Billie Holiday »

dPersonal
Gleich nach dem Rechner hochfahren einloggen und zum Feierabend ausloggen. Mit Überblick über Urlaub und Überstunden, Krankheitstage und Zeitausgleich. Finde ich ganz gut.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Frank_Stein »

Ich halte das Konzept der Arbeitszeiterfassung für ein Relikt des 20. Jh. und man sollte es überwinden.
Was hängen sich Richter des EUGH da rein? Im Zeitalter des Homeoffice ist Arbeitszeiterfassung so sinnvoll wie Herpes am Sack!
Braucht kein Mensch und verursacht nur Unannehmlichkeiten!
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
It is not racism, but pattern recognition.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von peterkneter »

Wenn - egal wann man sich ausloggt- nur 8h gemessen werden, ist das natürlich auch recht Arbeitgeberfreundlich... oder, dass die Arbeitgeber die Messung "überwachen" halte ich auch für ein Enfallstor für Manipulation...
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Troh.Klaus »

Billie Holiday hat geschrieben: Mi 19. Apr 2023, 21:08 dPersonal
Gleich nach dem Rechner hochfahren einloggen und zum Feierabend ausloggen. Mit Überblick über Urlaub und Überstunden, Krankheitstage und Zeitausgleich. Finde ich ganz gut.
Warum denn das? Der Rechner kann doch durch laufen. Und ein logout ist dann auch nicht erforderlich ...
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Atue001 »

Frank_Stein hat geschrieben: Mi 19. Apr 2023, 21:37 Ich halte das Konzept der Arbeitszeiterfassung für ein Relikt des 20. Jh. und man sollte es überwinden.
Was hängen sich Richter des EUGH da rein? Im Zeitalter des Homeoffice ist Arbeitszeiterfassung so sinnvoll wie Herpes am Sack!
Braucht kein Mensch und verursacht nur Unannehmlichkeiten!
Ich brech mal eine Lanze für die Richter. Zunächst einmal gibt es eine konkrete Klage, weshalb sich die Richter überhaupt mit der Frage beschäftigen. Dann gibt es rechtliche Vorgaben der Politik, an die sich die Richter halten müssen. Wenn beispielsweise in Gesetzen zum Arbeitsschutz steht, dass Menschen nicht mehr als 10h am Stück arbeiten dürfen - dann ist das halt auch geltendes Recht und umzusetzen. Ob das sinnvoll ist - diese Bewertung durch die Richter ist sehr schwierig, weil die Sinnhaftligkeit von Gesetzen festzustellen, ist zunächst Aufgabe der Politik. Auf Sinnhaftigkeit überprüfen Richter Gesetze dann und nur dann, wenn diese beispielsweise im Widerspruch zu Verfassungen/Grundgesetzen oder ähnlicher Rechtsakte stehen - und selbst dann wird weniger über den Sinn, als vielmehr über die Vereinbarkeit mit bestehenden übergeordneten Gesetzen und Verordnungen geurteilt. Es ist Aufgabe der Politik, nicht der Justiz, sinnhafte Gesetze zu entwickeln und durchzusetzen.

WENN es aber als Grundlage besteht, dass es Gesetzte zur Arbeitszeit und weiteren Themen gibt, die dann und nur dann erfüllbar sind, wenn man eine Arbeitszeiterfassung macht - dann ist die Konsequenz klar - es braucht eine Arbeitszeiterfassung!

In Deutschland speziell ist das Problem, dass die Regierung (Merkel) trotz Verpflichtung keine gesetzlichen Anpassungen an die europäische Norm gemacht hat. Andere Länder sind hier weiter - und haben Gesetze etabliert, die durchaus auch Vertrauensarbeitszeit und ähnliche Modelle ermöglichen.

Für Deutschland gibt es erste Überlegungen der Ampel dazu, wie man das Urteil des EuGH konkret in einem Gesetzesentwurf zur Arbeitszeit umsetzen kann. Ich bin da gar nicht so pessimistisch, dass da was gescheites raus kommt. Es sieht derzeit danach aus, dass man Vertrauensarbeitszeit auch weiterhin ermöglichen wird - aber nur dann, wenn es halt auch Ausführungsbestimmungen beispielsweise durch ergänzende Betriebsvereinbarungen gibt.

Das wird der Königsweg sein - und irgendwie ist das auch richtig. Denn Vertrauensarbeitszeit sollte doch nicht Seitens der Arbeitgeber zur impliziten Ausbeutung der Arbeitnehmer führen. MODERNE Arbeitgeber haben daran kein Interesse - bleibt nur die Hoffnung, dass es der deutsche Gesetzgeber nicht verkack..... und ein bürokratisches Monster generiert.


Es gibt schon Länder in der EU, die die EU-Richtlinien und die EuGH-Urteile halbwegs leichtgewichtig umgesetzt haben - das sollten wir auch tun.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Frank_Stein »

Diese dämliche Regel macht Akkordlöhne unmöglich. Dabei ist der Akkordlohn (vor allem im Homeoffice) der leistungsgerechteste Lohn, den man sich vorstellen kann. Wer schnell arbeitet, verdient viel und wer langsam arbeitet, bekommt das, was er schafft.

Die EU wird immer mehr zum Korsett. Am Ende muss man den harten Bruch wählen, um wieder frei zu sein.
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von Vongole »

Akkordlohn im Homeoffice?
Was wird da hergestellt, Kugelschreiber? :D
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Re: Veränderung des Arbeitslebens durch EUGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Beitrag von frems »

Frank_Stein hat geschrieben: Do 20. Apr 2023, 19:13 Diese dämliche Regel macht Akkordlöhne unmöglich. Dabei ist der Akkordlohn (vor allem im Homeoffice) der leistungsgerechteste Lohn, den man sich vorstellen kann. Wer schnell arbeitet, verdient viel und wer langsam arbeitet, bekommt das, was er schafft.

Die EU wird immer mehr zum Korsett. Am Ende muss man den harten Bruch wählen, um wieder frei zu sein.
Du hast wohl nur Angst, dass andere herausbekommen, dass du deine Zeit nur absitzt.

Davon abgesehen wird kein Arbeitgeber gehindert, Performern leistungsabhängige Zahlungen zu geben oder dessen Lohn erhöhen.

Ich war anfangs auch etwas skeptisch, als ich in einen Konzern mit Arbeitszeiterfassung kam; selbst für Außertarifliche ist das vorgeschrieben. Aber man lernt es schnell schätzen, wenn man die Arbeit in 2 Stunden erledigt hat und immer auch ein bisschen mehr als erwartet wird. Am Ende der Woche trägt man sich für jeden Tag 8,5 bis 10 Stunden ein und sammelt so Überstunden. Kann man sich auszahlen lassen, aber ich mache damit lieber ein paar Wochen extra Urlaub. Ob Homeoffice oder Büro macht da keinen Unterschied.
Labskaus!

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