Fände ich schade.Kritikaster hat geschrieben:(04 Sep 2018, 23:13)
Kommt die Widerspruchslösung, wandert mein Organspenderausweis in den Müll.
Es kann m. E. nicht angehen, dass das Verfügungsrecht über den eigenen Körper mit der Feststellung des Todes endet, falls ich dem nicht gezielt widerspreche. Für mich ist es eine ebensolche Selbstverständlichkeit, dass es einer POSITIVEN Willenserklärung zur Spende bedarf, wie eine POSITIVE Willenserklärung notwendig ist, wenn ich nach meinem Ableben materielle Güter aus meinem Nachlass an bestimmte Personen vererben möchte - mal ganz davon abgesehen, dass sich die Forschung in der Frage der Feststellung, wie denn dieser Zeitpunkt zu definieren sei, offenbar keineswegs so einig ist, wie mit der Hirntodthese allgemein angenommen wird, und der Kenntnisstand dazu ein Ende noch nicht erreicht hat. Erst kürzlich gab es hierzu einen Beitrag im DLF.
Indem man die Erklärungspflicht umkehrt, setzt man gezielt auf eine angenommene Gleichgültigkeit jener Bevölkerungsteile, die sich mit dem Thema Organspende - aus welchen Gründen auch immer - nicht auseinandersetzen. Die Entscheidung, sich damit NICHT befassen zu wollen, ist aber deren ureigenstes Recht, aus dem sich m.A.n. kein Anspruch der Gesellschaft zur freien Verfügung über deren sterbliche Überreste ableiten lässt.
Wie gesagt, ich selbst bin Organspender und bleibe es, so lange die Zustimmungsregelung existiert. Sollte die staatliche Bevormundungsregelung für jene kommen, die zu der Frage KEINE BEWUSST ZUSTIMMENDE ENTSCHEIDUNG getroffen haben, hat das ein Ende.
Auch wenn ich das nicht verstehe. Du bist heute potentieller Organspender.
Aus nur Dir bekannten Gründen.
Würde sich die Gesetzeslage ändern, schmeisst Du diese Gründe über Bord.
Nur weil der Staat ein Gesetz verabschieden würde, was Du so aus o.g. Gründen ablehnst,
siehst Du keinen Grund mehr für Deine eigentlich bestehende Bereitschaft.
Aber auch Deine Meinung muss man respektieren.
mfg