Die Frage ist halt ob dort das Problem liegt - handfeste Angriffe werden Antisemitismus unabhängig schon geahndet und die anderen Sachen sind in meinen Augen zwar Moralisch auch absolut daneben, aber wirklich ein Strafrechtliches Problem?!?Eulenwoelfchen hat geschrieben:(21 Jul 2019, 13:16)
Das habe ich auch nicht behauptet. Es geht speziell bei diesem Aspekt um die Unbelehrbaren, die man weder mit Dialog oder sonstwie erreichen kann.
Sie, diese spezielle Gruppe, Aktivisten und braune, verbal auffallende Sympathisanten bleiben weitestgehend unbehelligt in Ihrem braunen Treiben und lachen sich halbtot über mögliche
strafrechtliche Konsequenzen, falls es je zu Anklagen vor Gericht kommt.
ich sehe das Problem eher in den bestehenden Machtstruckturen oder wie ich immer sage: Wenn der Chef einen hasst, liegt das Problem weniger in dessen Hass (auch wenn dieser bedauerlich sein mag) als vielmehr in den Spielräumen die er als Chef hat und bei einem ethischen Sachverhalt ist es ein großer unterscheid ob ich da mit meinem Nachbarn oder dem verfl*** Gesetzgeber unterschiedlicher Meinung bin, den ersterer kann mich (wenn er konservativ ist) als Sozialistisches- oder (so er Sozialist ist) als Neoliberales Arschloch beschimpfen, wodurch ich mich zwar missverstanden und ungeliebt fühle, aber wirklich Probleme machen kann er mir aber nicht; beim Anderen sieht das hingegen etwas anders aus (und der muss mich dafür nicht mal kennen um das zu tun); dementsprechend sollte das Strafrecht eher auf die Macht als auf die Unmoral abzielen, denn schon Mill schreibt:
„Dies Prinzip lautet: daß der einzige Grund, aus dem die Menschheit, einzeln oder vereint, sich in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzumengen befugt ist, der ist: sich selbst zu schützen. Daß der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gemeinschaft rechtmäßig ausüben darf, der ist: die Schädigung anderer zu verhüten. Das eigene Wohl, sei es das physische oder das moralische, ist keine genügende Rechtfertigung. Man kann einen Menschen nicht rechtmäßig zwingen, etwas zu tun oder zu lassen, weil dies besser für ihn wäre, weil es ihn glücklicher machen, weil er nach Meinung anderer klug oder sogar richtig handeln würde. Dies sind wohl gute Gründe, ihm Vorhaltungen zu machen, mit ihm zu rechten, ihn zu überreden oder mit ihm zu unterhandeln, aber keinesfalls um ihn zu zwingen oder ihn mit Unannehmlichkeiten zu bedrohen, wenn er anders handelt. Um das zu rechtfertigen, müßte das Verhalten, wovon man ihn abbringen will, darauf berechnet sein, anderen Schaden zu bringen. Nur insoweit sein Verhalten andere in Mitleidenschaft zieht, ist jemand der Gesellschaft verantwortlich. Soweit er dagegen selbst betroffen ist, bleibt seine Unabhängigkeit von Rechts wegen unbeschränkt. Über sich selbst, über seinen eigenen Körper und Geist ist der einzelne souveräner Herrscher.“
John Stuart Mill (1859): Über die Freiheit, Stuttgart: Reclam 1988 S. 16f.